Patientenverfügung:

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babsy-46
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Patientenverfügung:

#1

Beitrag von babsy-46 » Sonntag 25. Februar 2007, 17:57

Hallo Leute,
ich habe mich gefragt ob ihr euch mal gedanken gemacht habt
über eine Patientenverfügung?und wenn ja! was steht drin?
und wenn nein! warum nicht???was ist wenn es so weit ist,warum
die verantwortung für sich,andere über lassen.
Gruß Babsy.
ihr seid doch nur neidisch weil die leisen stimmen nur zu mir sprechen

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sooner
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#2

Beitrag von sooner » Sonntag 25. Februar 2007, 20:30

Haben unsere schon lange fertig (seit über 2 Jahren). Sie muss allerdings alle 2 Jahre aktualisiert werden (haben wir -mein Mann und ich -gerade gemacht). Text ist individuell! Man kann aber auch "Vorlagen" aus dem Internet beziehen und diese dann für sich umstricken.....
sooner

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Maren
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#3

Beitrag von Maren » Dienstag 27. Februar 2007, 16:10

Hallo Sooner!
Hast Du Gute mal einen Link für eine faule "Googlerin"? Damit würdest Du mir echt einen Gefallen tun: Ich finde nämlich, dass frau sich auch tot suchen kann.....
Danke und liebe Grüße aus DO
Maren :cool:
Tschüssi 😎 Maren



Leben und leben lassen ..... 😉
☮️… in Frieden 🕊

Der Weg ist das Ziel 🚵‍♂️

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#4

Beitrag von sooner » Mittwoch 28. Februar 2007, 08:35

@Maren:
www.formblitz.de
www.janolaw.de/Patientenverfuegung
www.patientenverfuegungen.eu
www.aerztekammer-hamburg.de/patientenverfuegung.htm

Nachschauen, sich informieren und dann überdenken:was will ich speziell für mich.
Wir haben ein Formblatt ausgedruckt und handschriftlich jeder für sich seine Überlegungen eingetragen (auch Rückseite benutzt, da es viel Text war und alles bis ins Kleinste überlegt werden wollte und dann zwei gute Freunde und unseren Sohn als Zeugen unterschreiben lassen(Sohn als Kind über 18 Jahre = durchsetzen unserer Forderung, wenn beide durch Autounfall o.ä. nicht mehr in der Lage sind zu entscheiden ; Freunde zur Bekräftigung unserer Forderungen) Es kann auch der Hausarzt unterschreiben, wobei unsere Freunde objektiver sind, als unsere Hausärztin und die Entscheidung für unsere Freunde fiel.
LG
sooner



Mir ist da noch was eingefallen:
Zeitgleich zur Patientenverfügung für medizinische und gesundheitliche Angelegenheiten sollte man sich auch Gedanken machen über eine Vorsorgevollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten, sonst kommt man im Zweifelsfall nur noch unter enormen Schwierigkeiten an die Finanzen heran!!!!!

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Angela
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#5

Beitrag von Angela » Mittwoch 28. Februar 2007, 19:33

Hallo Sooner,
ich habe gehört, daß meistens doch keine Rechtssicherheit besteht, indem sich die Ärzte doch über die Patientenverfügung hinweggesetzt haben und die Angehörigen einfach außen vor gelassen haben. Der Grund dafür ist, daß die Gesetzeslage im Moment noch unsicher ist und die Ärzte deshalb im Zweifelsfall gegen den Willen der Betroffenen entscheiden, auch wenn die Patientenverfügung vermeintlich hieb- und stichfest formuliert ist.

LG, Angela

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#6

Beitrag von sooner » Donnerstag 1. März 2007, 07:03

@Angela:
deshalb muss in einer Patientenverfügung detailliert aufgeführt werden, was man will und was nicht. Der Satz:"Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" ist dehnbar, wie ein Gummiband und reine Auslegungssache für die Ärzte. Man muss allein für sich entscheiden, was genau man will und was nicht und das ist schon verflixt schwierig, da keiner seine Zukunft vorhersehen kann. Wenn du aber mit deinen Äußerungen schon mal 95% Sicherheit abgedeckt hast, ist es doch in Ordnung. 100% gibt es in "unserem Rechtsstaat hier",wo das Wort "Sterbehilfe" nirgendwo vorkommt, sowieso nicht.
Ich für meine Begriffe habe das Gefühl mit dieser Art Vorsorge "Alles" in meiner Macht stehende für mich entschieden zu haben. Ob es mal tatsächlich umgesetzt wird kann ich nur hoffen und das liegt dann sowiseo im entscheidenden Fall bei denen, dies mit unterschrieben haben....

Ganz zu allererst hoffe ich natürlich, dass ich diese Verfügung für meinen Partner und mich NIE brauchen werde......... :roll: :roll: :roll:

nachdenkliche Grüße am Donnerstag
sooner

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#7

Beitrag von Udo » Dienstag 5. Mai 2015, 21:16

:schieb

Ich hole diesen Uralt-Thread mal wieder hoch
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!

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#8

Beitrag von Monchen » Freitag 22. Mai 2015, 16:42

bei der gesundheitsvollmacht steht diese darin, was heißt das genau oder wann muss ich das streichen?

Wichtiger Hinweis: Zur Regelung von Mietangelegenheiten, Verträgen mit Pflegediensten, Kliniken usw. ist eine ergänzende (Vorsorge-)Vollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten erforderlich.
Besonderheiten/weitere Bestimmungen: (etwa zu Behandlungsverzicht, Krankheitsbild, vorliegender Patientenverfügung, Berechtigung zur Einwilligung des Bevollmächtigten auch in Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie o. a.)



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Gruß Monchen
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#9

Beitrag von Monchen » Samstag 23. Mai 2015, 11:31

Monchen hat geschrieben:bei der gesundheitsvollmacht steht diese darin, was heißt das genau oder wann muss ich das streichen?

Wichtiger Hinweis: Zur Regelung von Mietangelegenheiten, Verträgen mit Pflegediensten, Kliniken usw. ist eine ergänzende (Vorsorge-)Vollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten erforderlich.
Besonderheiten/weitere Bestimmungen: (etwa zu Behandlungsverzicht, Krankheitsbild, vorliegender Patientenverfügung, Berechtigung zur Einwilligung des Bevollmächtigten auch in Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie o. a.)



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hier noch den link:

http://patientenverfuegung.de/meine-patientenverfuegung
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#10

Beitrag von Monchen » Sonntag 24. Mai 2015, 10:19

Monchen hat geschrieben:
Monchen hat geschrieben:bei der gesundheitsvollmacht steht diese darin, was heißt das genau oder wann muss ich das streichen?

Wichtiger Hinweis: Zur Regelung von Mietangelegenheiten, Verträgen mit Pflegediensten, Kliniken usw. ist eine ergänzende (Vorsorge-)Vollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten erforderlich.
Besonderheiten/weitere Bestimmungen: (etwa zu Behandlungsverzicht, Krankheitsbild, vorliegender Patientenverfügung, Berechtigung zur Einwilligung des Bevollmächtigten auch in Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie o. a.)



Wenn dieses Feld nicht benutzt wird, ist es durch einen Strich zu entwerten

hier noch den link:

http://patientenverfuegung.de/meine-patientenverfuegung

kann mir keiner meine frage beantworten :?:
Gruß Monchen
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#11

Beitrag von Udo » Sonntag 24. Mai 2015, 12:29

Monchen, das ist eine schwerwiegende und weitreichende Angelegenheit. Wenn dir hierzu jemand etwas verkehrtes antwortet, du machst das und machst damit die ganze Sache ungültig ist dir überhaupt nicht geholfen.
Denn die allerwenigsten werden hierauf einfach so eine Antwort wissen und deshalb zumindest die ganze Broschüre lesen und verstehen müssen. Da deine Frage auch die Patientenverfügung betrifft ("Wenn keine näheren Bestimmungen (s.o. oder in separater Patientenverfügung) vorliegen"), muß man das auch erst lesen und verstehen ... und das dauert halt einige Zeit.
Du weißt doch, seit der neuen Rente sind Contis überall, nur nicht zu Hause :wink:
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Beitrag von Monchen » Sonntag 24. Mai 2015, 13:16

udo hat geschrieben:Monchen, das ist eine schwerwiegende und weitreichende Angelegenheit. Wenn dir hierzu jemand etwas verkehrtes antwortet, du machst das und machst damit die ganze Sache ungültig ist dir überhaupt nicht geholfen.
Denn die allerwenigsten werden hierauf einfach so eine Antwort wissen und deshalb zumindest die ganze Broschüre lesen und verstehen müssen. Da deine Frage auch die Patientenverfügung betrifft ("Wenn keine näheren Bestimmungen (s.o. oder in separater Patientenverfügung) vorliegen"), muß man das auch erst lesen und verstehen ... und das dauert halt einige Zeit.
Du weißt doch, seit der neuen Rente sind Contis überall, nur nicht zu Hause :wink:

danke :wink:
Gruß Monchen
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