Ausschlussfrist für Rentenzahlung

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Frank62
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Ausschlussfrist für Rentenzahlung

#1

Beitrag von Frank62 » Dienstag 13. November 2007, 23:49

da ich in letzter Zeit öfters danach gefragt werde..Hier ein paar infos Dazu.

in der BRD war die Meldefrist für Entschädigung und Rente bis zum 31. Dezember 1983 bei der Stiftung geltend gemacht worden sind". "Die Grenze wurde gezogen, um den Fall Contergan zu beenden"

Quellenangabe hier bitte klicken für ausführliche Info


In den Neuen Bundesländern war die Frist glaube ich 1991, aber sicher bin ich mir da nicht.
LG
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#2

Beitrag von Mueck » Mittwoch 14. November 2007, 00:56

Frank62 hat geschrieben: In den Neuen Bundesländern war die Frist glaube ich 1991, aber sicher bin ich mir da nicht.
1993 steht da ...
Wer vom Problem einer versäumten Frist betroffen ist, sollte sich beim Bundesverband http://www.contergan.de/ melden, der berät und sammelt diese Fälle als "Futter" für die Versuche, die Frist zu kippen.

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