Behindertes Kind ist kein "Sachmangel"

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amko61
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Behindertes Kind ist kein "Sachmangel"

#1

Beitrag von amko61 » Freitag 27. Februar 2009, 16:00

Kam über den Verteiler:

Von: "Büro Hubert Hüppe, MdB" <hubert>
Datum: Fri, 27 Feb 2009 14:17:51 +0100
An: <Verborgene_Empfaenger>
Betreff: E-Mail-Verteiler - Kinder mit Behinderungen sind kein "Sachmangel"
- Urteil Landgericht Münster

Pressemitteilung

Hüppe: Kinder mit Behinderungen sind kein „Sachmangel“

Anlässlich der Entscheidung des Landgerichts Münster, die
Schadensersatzklage eines Mannes abzuweisen, der sich durch ein
behindertes Nachbarskind in seiner Lebensqualität beeinträchtigt gesehen
hat, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die
Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die Entscheidung des Landgerichts Münster die Schadensersatzklage eines
Mannes abzuweisen, der sich von den Geräuschen des autistischen
Nachbarsjungen in seiner Lebensqualität beeinträchtigt sieht, ist
ausdrücklich zu begrüßen.

Der Kläger hatte im münsterländischen Raesfeld eine Eigentumswohnung
gekauft. Angeblich hatte der Verkäufer ihn nicht darüber aufgeklärt,
dass im Nachbarhaus eine Familie mit einem behinderten Kind lebt. Weil
er sich durch die „Geräusche und Schreiattacke“ des zehnjährigen Jungen
mit Behinderung gestört fühlte, forderte er wegen Wertminderung der
Immobilie vom Verkäufer einen Schadensersatz.

Das Gericht führt in seiner Klageabweisung an, dass vor dem Hintergrund
der gesellschaftlichen Toleranz und Integration von Menschen mit
Behinderungen, ein Kind mit Behinderung nicht als „Sachmangel“ einer
Immobilie angesehen werden kann. Dabei führt es Artikel 3 Absatz 3 des
Grundgesetzes an, wonach niemand aufgrund einer Behinderung
benachteiligt werden darf. Mit dieser Begründung hebt sich dieses Urteil
in besonders positiver Weise von älteren Urteilen in derartigen
Klagefällen ab, bei denen beispielsweise Menschen mit Behinderungen die
Gartennutzung untersagt wurde, weil sich die Nachbarn durch den Lärm
gestört fühlten. Darüber hinaus wird mit der Entscheidung des
Landgerichts Münster erstmals deutlich, dass die UN-Konvention über die
Rechte der Menschen mit Behinderungen in der Rechtssprechung eine
wichtige Rolle spielt.



--
Inken Benthien
Büro Hubert Hüppe, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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vaali
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#2

Beitrag von vaali » Freitag 27. Februar 2009, 17:39

Ich habe diese Nachricht auch im Radio gehört,
dabei soll es sich um einen Polizeibeamten gehandelt haben,
der ca. 12.000 € Entschädigung geltend machen wollte.

Ich hoffe der junge schreit noch lange Zeit!

LG
Christoph
LG
Christoph


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