Anhörung im Bundestag 4. Mai 09

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carolab
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#31

Beitrag von carolab » Montag 27. April 2009, 11:00

Stellungnahme Christoph Lechtenboehmer
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße

Caro

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Dagmar Tapken
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#32

Beitrag von Dagmar Tapken » Montag 27. April 2009, 19:50

Hallo,
mir geht jedesmal der Hut hoch, wenn ich über dieses elendige Stiftungsgesetz und dessen Änderung mal wieder etwas lese und letztendlich von allen Seiten nur die Fragestellung nach den Renten, den einmaligen Abfindungen bzw. der Umbenennungsproblematik gesehen wird und die viel wichtigeren Fragenstellungen (z.B.: finanzielle Benachteiligung durch Frühverrentung) immer wieder "unter den Teppich gekehrt" werden. Da "brennt" es doch wirklich und betrifft bereits genügend Contis, die deswegen SCHON HEUTE (als Folge ihrer Behinderung) finanziell erheblich benachteiligt werden und in der Folge bereits zum jetzigen Zeitpunkt ihren bisherigen finanziellen Status erheblich einschränken mussten !!! Ich bin mir nicht sicher, ob du diese Problematik in ihrer Wichtigkeit einschätzen kannst, aber ich rede hier von Contis, die als Arbeiter, Angestellte oder Beamte einerseits häufig erst zu spät eine Tätigkeit ergreifen konnten, ihre 40 (oder gar 45 ) Jahre Einzahlung NIEMALS erreichen werden, vorzeitig ausscheiden müssen aufgrund von Folgeschäden und dann auch noch die "Arschkarte" haben, anstelle der vollen Rente / Pension nur den Betrag zu erhalten, der sich aus Beitragsjahren multipliziert mit dem jeweiligen Renten-/Pensionsfaktor zuzüglich manchmal Zurechnungsfaktor abzüglich 10,8 % des Ganzen wegen Frühverrentung/-pensionierung zusammensetzt !!! Und dieses Problem sollte eigentlich ALLEN Vertretern unserer Sache bekannt sein und nicht nur ein Dorn im Auge, sondern ein ganzer BALKEN im Auge sein !!!
Ähnlich ist es mit all jenen Contis, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nie oder nie angemessen einzahlen konnten !!! Auch hier muss eine Lösung gefunden werden - und das auf politischem Parkett !!!
Und wenn nach Anhörung im Mai das Thema Contergan in der nächstbesten Schublade verschwinden sollte für die kommenden 15 Jahre, dann gibt es auch keine Lösung mehr für dieses primäre Thema !!!
Nun könnte man einwenden, dass dies Thema im Rahmen des Änderungsgesetzes nicht unbedingt sinnvoll zu behandeln ist, da es hier ja um die "sog. Entschädigungen" geht.
Da es an dieser Stelle aber um unsere zukünftige Absicherung geht, muss darüber gesprochen werden, ob es hier ausschließlich um Entschädigungsleistungen gehen soll und an anderer Stelle das Renten-/Pensionsproblem gelöst werden soll, oder ob aus diesem Topf die gesamte Entschädigungsfrage incl. der Renten-/Pensionsfrage "geklärt" (im Sinne von finanzieller Abfindung) werden soll. Dann sind die genannten Zahlen nicht einmal "Peanuts" und wir könnten in diesem Falle bequem der Umbenennung in "Unterstützung" zustimmen, weil wir dann alle kurz-, mittel-oder langfristig zu Sozialhilfeempfängern werden.
Und das wäre zu gegebener Zeit mein Grund, gerichtlich wegen "Verletzung der besonderen staatlichen Fürsorgepflicht den Contis gegenüber" zu klagen !!! An dieser Stelle müsste meiner Meinung nach auch eine eventuelle Klagewelle ansetzen, denn so interpretiere ICH u.a. die Aussagen des BVG !!! (Und zum Teufel, lasst doch endlich Grünenthal außen von, das Thema ist definitiv durch (so auch BVG) !!!
Anderes Thema, inzwischen auch - zumindest von meiner Seite - hinlänglich genannt: Versorgung der Elter der Contis / der Contis selber bei pflegebedürftigkeit !!! Auch dieser Punkt ist aus den aktuellen Diskussionen verschwunden. Momentan habe ich das sehr aktuelle Problem, dass meine Mutter pflegebedürftig ist und nach einem heftigen Schlaganfall nur in einem Pflegeheim gepflegt werden kann, weil sie Rollstuhlfahrer ist, Windeln trägt und in der Regel nicht ansprechbar ist. Ein Nichtbehinderter kann an dieser Stelle überlegen, ob er ein Pflegeheim wählt oder die Pflege (in der Regel kostengünstiger) zu Hause erledigt. Wir haben diese Option nicht, denn wer von uns könnte - rein aufgrund seines körperlichen Habitus - bei seinen Eltern die Windeln wechseln ? Aber die Kosten fallen auf uns zurück (zumindest solange wir noch etwas verdienen und nicht sowieso schon Opfer der Sozialhilfe sind). Und diese Kosten werden gerne überbrückend vom Staat übernommen, aber die Rechnung kommt - und sie kommt immer wieder und auch mit dem Erben evtl. vorhandenen Besitzes oder Vermögens ist dann Essig !!! Dabei haben viele Eltern genau für diesen Fall etwas angesammelt, um uns nach besten eigenen Möglichkeiten abzusichern !!!
Und eben dies gilt so auch für unsere Kinder, wenn es dann mal um uns geht !!!

Viele Grüße,
Dagmar

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Dagmar Tapken
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#33

Beitrag von Dagmar Tapken » Montag 27. April 2009, 20:23

Die Ausgaben des Bundes 2006 bis 2011 nach Aufgabenbereichen
(Quelle:http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... onFile.pdf)

2006 / 2007 / 2008 / 2009 / 2010 / 2011
- in Mio. € -
Kriegsopferleistungen ...................... 2 829 / 2 610 / 2 368 / 2 202 / 2 036 / 1 870
Entschädigung für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung,
Lastenausgleich, Leistungen im
Zusammenhang mit Kriegsfolgen .... 599 / 615 / 581 / 555 / 537 / 520
Landwirtschaftliche Sozialpolitik ...... 3 744 / 3 712 / 3 737 / 3 792 / 3 848 / 3 892

Versuchen wir mal, etwas Licht in diese Bereiche zu zaubern:
3.2.1.6 Kriegsopferleistungen
Auch im Jahre 2008 ist die Kriegsopferversorgung mit rd. 2 Mrd. € das Kernstück der „Sozialen Entschädigung” bei Gesundheitsschäden. Sie umfasst die staatlichen Leistungen (Heil- und Krankenbehandlung, Versorgungsbezüge), die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) an Personen, die durch Krieg, Militärdienst oder militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt worden sind, oder an deren Hinterbliebene erbracht werden. Darüber hinaus stellt der Bund in entsprechender Anwendung des BVG Mittel für die soziale Entschädigung von Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden, Opfer von Gewalttaten und SED-Unrecht sowie Wehr- und Zivildienstgeschädigte zur Verfügung.
Ende 2006 erhielten insgesamt rd. 473.000 Personen Versorgungsleistungen. (davon rd. 378 500 in den alten und rd. 80.500 Personen in den neuen Ländern sowie rd. 14.000 in Ausland).

Die Kriegsopferfürsorge flankiert die Kriegsopferversorgung. Für sie sind rd. 380 Mio. € im Haushaltjahr 2008 vorgesehen. Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig, es sei denn, der Bedarf ist ausschließlich schädigungsbedingt. Sie umfassen vor allem Hilfen zur Pflege für Beschädigte und Hinterbliebene, soweit der Bedarf nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt ist, ferner Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Erholungshilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Beschädigte und ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Für 2006: Also 2.829 Mio € : 473.000 Berechtigte = 5980 € pro Person /Jahr : 12 = 498 €/ Monat
Diese Zahlen ergeben also eine durchschnittliche Entschädigung von 498 € im Monat, wobei die effektive Höhe der Entschädigung in Abhängigkeit des Schadens - ähnlich wie bei uns - von Kleinbeträgen bis pensionsähnlichen Ansprüchen reicht.
Nicht viel, aber dazu gesellt sich ja auch die Kriegsopferfürsorge. Zudem ist allein aufgrund des hohen Alters der Betroffenen von einem Freiwerden der entsprechenden Mittel auszugehen.
Rechne ich nur die Jahre 1009 bis 2011, so werden je Jahr 166 Mio € frei (das ist der Realeinsparbetrag je Haushaltsjahr).

Völlig anderer Bereich, aber dennoch gut zu wissen:
3.2.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich, Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen
Die Ausgaben für Kap. 0813 sind insgesamt rückläufig (Ist 2006: 593 Mio. €, Soll 2008: 575 Mio. €) mit weiter abnehmender Tendenz.
Für die Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung sind 2008 insgesamt rd. 462 Mio. € zugunsten von Opfern vorgesehen, die in der Zeit des Nationalsozialismus wegen politischer Gegnerschaft oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder Weltanschauung verfolgt worden sind und hierdurch Schaden (z. B. an Körper oder Gesundheit oder im beruflichen/wirtschaftlichen Fortkommen) erlitten haben. Die Leistungen des Bundes und der Länder betragen bis 2007 insgesamt rd. 64,5 Mrd. €.
Der größte Teil der Wiedergutmachungsleistungen des Bundes entfällt auf die Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das durch die Länder ausgeführt wird. Die Aufwendungen werden im Rahmen der Lastenverteilung nach § 172 BEG anteilig vom Bund und den alten Bundesländern getragen (Bundesanteil 2008: 210 Mio. €).
Die Bundesregierung hat sich auf der Grundlage von Art. 2 der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages gegenüber der Jewish Claims Conference (JCC) am 29. Oktober 1992 verpflichtet, für Härteleistungen an jüdische Verfolgte zusätzlich Mittel zur Verfügung zu stellen. Danach hat der Bund bisher rd. 2,4 Mrd. € geleistet (2008: rd. 210 Mio. €). Außerdem werden an einen Fonds der JCC Zuschüsse für jüdische NS-Verfolgte in Osteuropa geleistet (Ist 1999 - 2007: 256 €, 2008: 29,1 Mio. €). Ferner werden 2008 für die Wiedergutmachung Mittel in Höhe von rd. 12,5 Mio. € eingesetzt für Rentenzahlungen an NS-Verfolgte, die aufgrund der Verfolgung einen Gesundheitsschaden erlitten haben und für einmalige Leistungen, insbesondere Pauschalabfindungen für Personen, die Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt waren.
Für den Lastenausgleich wurden seit 1949 rd. 74,1 Mrd. € an öffentlichen Mitteln eingesetzt. Heute bestehen diese Ausgaben vor allem in der Zahlung der Unterhaltshilfe als Form der Kriegsschadensrente, die nach §§ 5, 6 LAG von Bund und Ländern zu finanzieren ist sowie in der Auszahlung der noch nicht erledigten Anträge auf Hauptentschädigung (31.05.2007 noch rd. 400). Mit zunehmendem Abstand zu den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und seinen Folgen sowie nach der deutschen Wiedervereinigung sind die Ausgaben von in der Spitze über 2 Mrd. € p. a. (50er und 60er Jahre) auf 47, 3 Mio. € (Soll 2008) zurückgegangen.
Die Schwerpunkte für die Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen in Höhe von insgesamt rd. 65,9 Mio. € (Soll 2008) liegen bei den Erstattungen an die Länder und an sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften (2008: 35 Mio. €), bei den Nachversicherungen ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG) (2008: 25 Mio. €) und bei den abschließenden Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen nach dem AKG (2008: 4 Mio. €).

Auch hier ein Bereich freiwerdender Mio-Beträge !!! 2009 auf 10 = 18 Mio €, 2010 auf 11 = 17 Mio €. Tendenz: Der Personenkreis der Betroffenen stirbt aus, das Geld würde freigesetzt.

3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik
Die landwirtschaftliche Sozialpolitik dient dazu, den anhaltenden Agrarstrukturwandel sozial zu flankieren und die sozial-ökonomische Lage der Landwirte und ihrer Familien zu verbessern. Agrarsozialpolitik ist zugleich zielorientierte, gestaltende Politik zugunsten der aktiven Landwirte und Altenteiler und damit Teil der Politik für den ländlichen Raum. Mit einem Ansatz von rd. 3,74 Mrd. € bleibt die Agrarsozialpolitik das bei weitem finanziell bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik.
Der Bundeszuschuss zur Alterssicherung der Landwirte als größter Ausgabeposten der landwirtschaftlichen Sozialpolitik wird von rd. 2,37 Mrd. € im Jahre 2008 bis zum Jahre 2011 auf rd. 2,4 Mrd. € ansteigen.
Damit werden auch künftig mehr als drei Viertel der Ausgaben in der Alterssicherung der Landwirte im Rahmen der Defizitdeckung durch Bundeszuschüsse finanziert. Die finanziellen Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft wirken sich damit nicht auf die Beitragshöhe aus, sondern werden allein vom Bund getragen. Die Ansätze stützen sich auf den Rechtsstand im Rentenversicherungsbericht 2006 vom 5.12.2006 (BT-Drucks. 16/3700) sowie auf die Modellrechnungen im Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2005 vom 8.3.2006 (BTDrucks. 16/907) unter Berücksichtigung der derzeitigen Istentwicklung.
In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung hat der Bund bis zum Jahr 2004 alle Leistungsausgaben der Altenteiler übernommen, soweit diese die Einnahmen aus Beiträgen der Altenteiler überstiegen. Die aktiven Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenversicherung leisteten hierzu lediglich durch die Finanzierung der Verwaltungskosten für die Krankenversicherung der Altenteiler einen Solidarbeitrag. Die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 zeitlich befristete stärkere Beteiligung der aktiven Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenversicherung am Defizit der Krankenversicherung der Rentner und Altenteiler wurde mit dem GKV-WSG in Dauerrecht überführt. Ausgehend von einem Solidarzuschlag von 87 Mio. € im Jahr 2007 werden sich die aktiven Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenversicherung in den nächsten Jahren mit einem etwa gleich bleibenden Anteil ihres Beitragsaufkommens an den Kosten der Krankenversicherung der Rentner und Altenteiler beteiligen. Die bei Einführung der landwirtschaftlichen Krankenversicherung im Jahr 1972 geschaffene Finanzierungsstruktur bleibt dabei erhalten, die Zuschüsse des Bundes für die landwirtschaftliche Krankenversicherung steigen von rd. 1,2 Mrd. € im Jahr 2008 bis zum Jahre 2011 voraussichtlich auf rd. 1,3 Mrd. € an.
Die Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Bundesmittel LUV) dienen der Senkung der Unfallversicherungsbeiträge und entlasten damit finanziell die zuschussberechtigten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer. Gleichzeitig erfolgt eine Annäherung regionaler Belastungsunterschiede durch unterschiedlich hohe Entlastungsraten bei den Beiträgen. Im Bundeshaushalt 2008 und im weiteren Finanzplanungszeitraum sind jährlich 100 Mio. € vorgesehen.
Durch Verstärkungsmittel um bis zu 100 Mio. € aus Veräußerungserlösen und Einsparungen an anderer Stelle im Epl. 10 sollen die Bundeszuschüsse auch in 2008 und 2009 auf 200 Mio. € aufgefüllt werden.
Zur Finanzierung einer Abfindungsaktion von Kleinrenten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden zusätzliche Bundesmittel im Umfang von 200 Mio. € für 2008 bereitgestellt und weitere 200 Mio. € für 2009 vorgesehen. Diese Mittel werden aus Einnahmen aus Veräußerung von Vermögenswerten geleistet. Damit soll neben weiteren Maßnahmen eine Reduzierung der Aufwendungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften erreicht werden.

Klar hat dieser Bereich erst einmal nichts mit uns zu tun, aber es sind die Zahlen, die an dieser Stelle interessant sind.

Im Vergleich:
Posten Einmalzahlung auf X Jahre gestreckt: 50 Mio. € spendet Grünenthal. 50 Mio. € kommen aus Teil 3 der Stiftung. Was zahlt der Staat noch hinzu ? 0,00 € !!! (Was leider zu oft von Seiten der Politik fälschlich dargestellt wird !!!)
Posten Rentenleistung: Seit Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes im Jahre 1972 bis Mitte 2008 (also vor der Rentenverdoppelung) also in 36 Jahren wurden insgesamt staatliche Leistungen von ca. 160 Mio. € erbracht. Rechnen wir mal wieder: 160 Mio € : 36 Jahre = 4.4 Mio. € pro Jahr.
Da weiß man doch gleich, wie wichtig wir unserem Staat sind, wenn zur gleichen Zeit mit den oben genannten Beträgen jongliert wird !!!
Andere Rechnung:
Gehen wir von einer Zahl von 2800 Contis in Deutschland aus und zeigen uns mal von der "gönnerischen" staatlichen Seite:
(Nur als Rechenbeispiel) geben wir mal jedem Conti 100.000 € als einmalige Abfindung: 2800 x 100.000 € = 280 Mio. € abzüglich der genannten 100 Mio. € aus Stiftung und Grünenthal bleiben von uns als Staat noch 180 Mio. € zu finanzieren.
Der einfachen Rechenarbeit wegen erhöhen wir mal die Conterganrente auf max. 1635 € monatlich (was der ursprünglich geforderten Verdreifachung des alten Rentensatzes gemäß BV Forderung entspräche). Mein Gott, dann müssten wir als Staat glatt 13,2 Mio. € jährlich aufbringen. Und dass, wo wir uns im Bereich der Kriegsopferfürsorge doch jährlich nur 166 Mio. € + ca. 23,5 Mio € aus der Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung einsparen !!!

Nicht enthalten - klar - meine Grundforderung nach Altersabsicherung, ... aber da fände sich auch bei geringem Willen garantiert eine Lösung !!!

Mit mathematischen Grüßen,
Dagmar

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#34

Beitrag von gretl » Dienstag 28. April 2009, 08:36

Liebe Dagmar,
zu Deinem letzten Abschnitt Deiner informariven Rechenaufstellungen möcht ich auf meine Wochenendexkursionen in alten Spiegelbeiträgen hinweisen. "Dossier Grünenthal-SPIEGEL WISSEN-Lexikon, Wikipedia"(4Seiten-viele Artikel). Da kann man sehr schön nachlesen, was wir von Anfang an unserem werten Staate wert waren.
Ich war emot. am Rande eines Nervenzusammenbruchs bei all dieser Ignoranz.
lieber Gruß -gretl-

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#35

Beitrag von Frank62 » Dienstag 28. April 2009, 11:05

habe das ganze mal in den öffentlichen Bereich verschoben......
LG
Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor. :suprised

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#36

Beitrag von carolab » Dienstag 28. April 2009, 11:28

Stellungnahme Regina Schmidt-Zadel
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße

Caro

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#37

Beitrag von carolab » Dienstag 28. April 2009, 11:54

Stellungnahme Gihan Higasi
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße

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#38

Beitrag von carolab » Dienstag 28. April 2009, 11:54

Stellungnahme Prof. Dr. Peters
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße

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#39

Beitrag von carolab » Dienstag 28. April 2009, 12:00

Stellungnahme M. Hudelmaier
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße

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#40

Beitrag von carolab » Dienstag 28. April 2009, 15:49

Vollständige Liste der Anhörpersonen
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße

Caro

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#41

Beitrag von conti61 » Dienstag 28. April 2009, 16:28

carolab hat geschrieben:Vollständige Liste der Anhörpersonen
Danke Carolab!!

und wo sind brigitte1959 und PCmouse in der Anhörliste???

LG

Conti61 :wink: :wink: :D :D

Daniel

#42

Beitrag von Daniel » Dienstag 28. April 2009, 16:32

Da gibt es keine "Anhörliste",weil beide nicht zur Anhörung eingeladen sind!!

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#43

Beitrag von carolab » Dienstag 28. April 2009, 16:34

Nach meinem Kenntnisstand wurden nur Gihan, Christoph und Margit als Betroffene Sachverständige geladen.
Grüße

Caro

Daniel

#44

Beitrag von Daniel » Dienstag 28. April 2009, 16:37

So ist es Caro,
Brigitte und pcmouse,
sind nicht zur Anhörung geladen worden!
Sie wurden meines wissens von Herrn Seifert zu einem "Gespräch"
eingeladen,nicht zur Anhörung,da Herr Seifert/ Die Linke nur eine Person einladen durfte
und das ist Gihan Higasi/Sita 1.

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#45

Beitrag von Maren » Dienstag 28. April 2009, 16:39

Gut, dass wieder Contis dabei sind - keine Frage.

SEHR schade, dass es nur drei Personen sind, von denen ich aber ganz klar erwarte, dass sie sich vorher untereinander verständigen und die bekannten strittigen Punkte deutlich kritisch vortragen.
Bisher habe ich noch nicht alle Stellungnahmen gelesen, meine aber durchaus positive Klarheit erkennen zu können.

"Nur drei Contis" - dafür aber
* ein Neurologe, der in seiner Stellungnahme kaum Bezug zu möglichen neurologischen Schädigungen und deren Auswirkungen nimmt.
* ein "Stiftungsberater" ?????
* jemand vom "Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge"????

Besonders bei den beiden letzten Personen habe ich das Gefühl, dass sie dieselbe Materie beackern und besonders deshalb erschließt sich mir nicht de Sinn für deren Einladung. Zumal Frau Schmidt-Zadel vom Stiftungsvorstand klar zum Gesetz Stellung bezieht und sich zu den geplanten Änderungen der Stiftungsstruktur positiv und nicht kritisch geäußert hat.

Die Liste der Anhörpersonen sieht leider nicht so aus wie erhofft (mehr kompetente und engagierte Contis) und ich bin eher zwiegespalten, was ich von Prof. Karbe, Dr. W. Schmidt und Frau Welke erwarten darf.
zu Prof. Thüsing: Ob er wohl zu der Forderung des BV nach verbesserter Altersversorgung Stellung nehmen wird??????

Grüße aus DO
Maren
Tschüssi 😎 Maren



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