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Dresden. Der sächsische Landtag hat am Mittwoch in Dresden eine Lockerung des allgemeinen Rauchverbotes in Gaststätten beschlossen.
Nach dieser Regelung ist das Rauchen künftig nicht nur in abgetrennten Nebenräumen erlaubt. Betreiber von Einraum-Gaststätten oder -Spielhallen dürfen ihren Gästen das Rauchen künftig erlauben, wenn sie keine Minderjährigen in diese Räumlichkeiten lassen. Auch in geschlossenen Gesellschaften ist das Rauchen demnach wieder zulässig.
Des Weiteren ist es nun an Berufsschulen Raucherzonen im Freien für volljährige Schüler zu schaffen. Vertreter der Opposition meldeten verfassungsrechtliche Bedenken an und kritisierten im Besonderen die Ausnahmen für geschlossene Gesellschaften und Berufsschulen.
Neue Regelung Ab 02.02.2020 gültig im Forum, Avatare und Portal
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Rauchverbot in Sachsen gelockert
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Rauchverbot in Sachsen gelockert
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Frank62 (Der Chef)
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