ist das nicht ein heisses Geschoss ?

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ist das nicht ein heisses Geschoss ?

#1

Beitrag von Frank62 » Mittwoch 21. Juli 2010, 10:16

LG
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Weissnix
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#2

Beitrag von Weissnix » Mittwoch 21. Juli 2010, 10:57

Sehr interessant.

Unter PGO Dreirad TR-3 findet man auch noch ein paar interessante technische Details wie z. B. den E-Starter.
Tschüß
Michael

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#3

Beitrag von Chris » Mittwoch 21. Juli 2010, 11:03

Genau das Richtige für Dich Frank!!!
:wink: :wink: :wink:
LG
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#4

Beitrag von Frank62 » Mittwoch 21. Juli 2010, 11:10

Chris hat geschrieben:Genau das Richtige für Dich Frank!!!
:wink: :wink: :wink:
Ich denke da eher an Leute mit etwas mehr Arme, die aber Bein Probleme haben. weil so wie das Ding aussieht, kippt das beim Aufsteigen, oder an der Ampel nicht um.
LG
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#5

Beitrag von Weissnix » Mittwoch 21. Juli 2010, 11:22

Ein fähiger Schrauber könnte dir einen hübschen Chopper-Lenker dran bauen und mir einen vernünftigen Sitz mit Seitenführung. Zum TÜV muss das Ding doch nach solchen Umbauten nicht, oder?
Tschüß
Michael

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#6

Beitrag von Mueck » Mittwoch 21. Juli 2010, 11:50

Frank62 hat geschrieben:
Chris hat geschrieben:Genau das Richtige für Dich Frank!!!
:wink: :wink: :wink:
Ich denke da eher an Leute mit etwas mehr Arme, die aber Bein Probleme haben. weil so wie das Ding aussieht, kippt das beim Aufsteigen, oder an der Ampel nicht um.
Unser Kassier, ein Conti, wie das gemeine Volk sich sowas vorstellt, hat 'nen umgebauten Roller. Ich meine hinten nicht ganz so breit.

Daniel

#7

Beitrag von Daniel » Mittwoch 21. Juli 2010, 11:52

Weissnix hat geschrieben:Ein fähiger Schrauber könnte dir einen hübschen Chopper-Lenker dran bauen und mir einen vernünftigen Sitz mit Seitenführung. Zum TÜV muss das Ding doch nach solchen Umbauten nicht, oder?
Muß es,leider.
Bei jeder Änderung am Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis,
jedoch ist es kein Problem einen anderen Lenker oder Sitz eintragen zu lassen,sofern er der STVZO entspricht usw.
Ich hatte bei meinem Mopet keine Probleme,Lenker und Amaturenänderungen eintragen zu lassen,der Lenker war auch nicht von der "Stange" oder doch,er war mal ne Stange oder ein Rohr und wurde dann nach meinen Wünschen und Vorgaben zu einem Lenker gebogen.
Aber wie bei allen mehrspurigen Fahrzeugen gilt,der Lenkeinschag bei Kurvenfahrt ist erheblich größer als bei einspurigen Fahrzeugen,damit will ich sagen,das Frank beim einlenken in die Hofeinfahrt wohl neben dem Dreirad herlaufen muß um den benötigten Lenkeinschlag zu bewerkstelligen. :wink:

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#8

Beitrag von Weissnix » Mittwoch 21. Juli 2010, 13:38

Daniel hat geschrieben: Muß es,leider.
Bei jeder Änderung am Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis,
jedoch ist es kein Problem einen anderen Lenker oder Sitz eintragen zu lassen,sofern er der STVZO entspricht usw.
Ich hatte bei meinem Mopet keine Probleme,Lenker und Amaturenänderungen eintragen zu lassen,der Lenker war auch nicht von der "Stange" oder doch,er war mal ne Stange oder ein Rohr und wurde dann nach meinen Wünschen und Vorgaben zu einem Lenker gebogen.
Aber wie bei allen mehrspurigen Fahrzeugen gilt,der Lenkeinschag bei Kurvenfahrt ist erheblich größer als bei einspurigen Fahrzeugen,damit will ich sagen,das Frank beim einlenken in die Hofeinfahrt wohl neben dem Dreirad herlaufen muß um den benötigten Lenkeinschlag zu bewerkstelligen. :wink:
Auch bei Teilen, die nur mit Versicherungskennzeichen laufen? Oops. :verlegen Mich hat zum Glück noch kein Sheriff angehalten. Bei E-Rollis blicken die sowieso nicht durch.

Sind in so einer Betriebserlaubnis so feine Details wie Sitz und Lenker überhaupt detailliert eingetragen? Diese Kleingefährte haben doch keine gewöhnliche Zulassung, wie z. B. dein etwas größeres Moppet, wo fast jede Schraube einzeln aufgeführt ist.
Tschüß
Michael

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Daniel

#9

Beitrag von Daniel » Mittwoch 21. Juli 2010, 14:26

Iss aber so Weissnix,
jedes Serienfahrzeug muß der "Serie" entsprechen,
Lenkrad/Lenker/Sitze usw. sind auch in den Papieren eines Serienfahrzeugs nicht beschrieben,
diese Angaben sind in der Homologation zu finden,diese Unterlagen liegen beim Hersteller,beim KBA und sind den Prüfanstalten ,TÜH,TÜV,DEKRA usw. zugänglich.
Jede Änderung von der Serie,muß entweder durch ein Teilegutachten,oder durch eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubniss)
genemigt sein,sonst erlischt die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz.
In den "alten Fahrzeugpapieren" wurden noch mehrere Möglichkeiten eingetragen,z.B. für verschiedene Rad-Reifen kombinationen,das gibt es in den "neuen Fahrzeugpapieren" nicht mehr,dort wird nur noch wenig eingetragen.
Bei einer Fahrzeugkontrolle,hat die kontrolierende Behörde(Bullizei) die Möglichkeit die Daten für das Fahrzeug und die Eintragungen, über einen Zentralcomputer abzufragen.
Daher sind nachträgliche Eintragungen heute auch (Bürokratisch) aufwendiger als das früher der Fall war.
Ich habe z.B. für mein Mopet einen rund 10 Seiten umfassenden Ordner,mit allen nachträglichen Änderungen-Umbauten,
rein rechtlich bin ich verpflichtet,diese Gutachten im Original!! bei jeder Fahrt mitzuführen.
Oder ich muß alle Umbauten,Änderungen ,von der Zulassungsbehörde eintragen lassen.
Die Änderungen werden von einer im jeweiligen Bundesland zugelassenen Prüfanstalt,abgenommen,egal um welches Zulassungspflichtige Fahrzeug es sich handelt.
Wie sich das bei Krankenfahrstühlen verhält ist mir leider nicht bekannt,zu meiner Zeit ,ist mit so einem Teil keiner vorbeigekommen ,um sich Breitreifen oder Sidepipes eintragen zu lassen. :wink:

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#10

Beitrag von Weissnix » Mittwoch 21. Juli 2010, 15:18

Danke Daniel, jetzt bin ich zwar leicht verunsichert, aber schlauer.
Tschüß
Michael

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#11

Beitrag von weiss62 » Mittwoch 21. Juli 2010, 17:12

hallo daniel :-)
soweit mir euer gesetz bekannt ist brauchen die zu montierenden teile CE-zeichen und es darf keine beeinträchtigung beim betreib des farheuges geben.
im zweifelsfall sollte man beim TÜV/dekra mal vorbeischauen.

da wie du es richtig beschrieben hast, werden keine änderungen mehr schriftlich eingetragen, sondern nur noch via netzwerk "hinterlegt" werden.

bei zusätzlichen an oder zubauten ist immer noch TÜV/dekra zuständig da sie auf die befestigung, verletzungsgefahr usw. achten müssen.
die krux fängt aber in dem moment an wo es keine käufliche ware für die halterungen gibt. dann nützt dir das CE auf dem einen teil nix da das dafür notwendige 2.teil keins hat. :angry

euer werner ad, der sein wissen aus einem anderen forum hat

Daniel

#12

Beitrag von Daniel » Mittwoch 21. Juli 2010, 18:44

weiss62 hat geschrieben:hallo daniel :-)
soweit mir euer gesetz bekannt ist brauchen die zu montierenden teile CE-zeichen und es darf keine beeinträchtigung beim betreib des farheuges geben.
im zweifelsfall sollte man beim TÜV/dekra mal vorbeischauen.

da wie du es richtig beschrieben hast, werden keine änderungen mehr schriftlich eingetragen, sondern nur noch via netzwerk "hinterlegt" werden.

bei zusätzlichen an oder zubauten ist immer noch TÜV/dekra zuständig da sie auf die befestigung, verletzungsgefahr usw. achten müssen.
die krux fängt aber in dem moment an wo es keine käufliche ware für die halterungen gibt. dann nützt dir das CE auf dem einen teil nix da das dafür notwendige 2.teil keins hat. :angry

euer werner ad, der sein wissen aus einem anderen forum hat
Hallo Werner,
ich kenne das "CE" Zeichen nur von Elektrogeräten oder Kinderspielzeug usw.
Auf Autoteilen hab ich das noch nicht gesehen,das einzige in der BRD ausschlagegebende "Zeichen" ist die ABE,
oder entsprechende TÜV Gutachten.

Hier kannst du mal nachlesen,welche Vorschriften es in der BRD für den Betrieb eines KFZ gibt.
ABE=Algemeine Betriebs Erlaubnis,hier klicken
Solltest du dort etwas über das "CE" zeichen und seine Güldigkeit finden,so lasse es mich wissen,
evtl.kann ich noch was dazu lernen. :wink:

Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne[1], so viel wie „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist nach der CE-Kennzeichnung eine vierstellige Zahl angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren hin. Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel (Qualitätszeichen).
Entwicklung und Funktion
Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der darin befindlichen Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten. Die CE-Kennzeichnung wird häufig als „Reisepass“ für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet.

EG-Richtlinien gemäß Art. 95 EG-Vertrag (sog. Binnenmarktrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht, und wenn ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den anwendbaren EG-Richtlinien durchgeführt worden ist.

Im Rahmen des neuen Konzepts für die Produktregulierung und des Gesamtkonzepts für die Konformitätsbewertung wurden Regulative geschaffen, welche der technischen Harmonisierung innerhalb des EU-Binnenmarktes dienen sollen.

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen“. Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich). Soweit der Hersteller außerhalb der EU seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen Beauftragten in der EU oder den Importeur oder letztlich an den Inverkehrbringer (umgangssprachlich „Verkäufer“) über.
quelle

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#13

Beitrag von Frank62 » Mittwoch 21. Juli 2010, 19:58

Wenn ich das so lese :?: baue ich lieber mein Kettwiesel um...ist vermutlich Billiger und dann genauso schnell und liege dann ganz bequem im Liegesessel :D


Akkurad N45

Der Akkurad N45 ist die Nachrüstlösung für Fahrräder, Liegeräder, Rikschas, Go-Karts., etc.
Der Elektromotor treibt Ihr Fahrrad/Fahrzeug bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h an.
Achtung: Dieser Antrieb muss in vielen Ländern Europas zugelassen werden. Prüfen Sie unbedingt vor dem Anbau die gesetzlichen Bestimmungen Ihres Landes.
LG
Frank62 (Der Chef)
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Daniel

#14

Beitrag von Daniel » Mittwoch 21. Juli 2010, 20:01

Das dürfte Zulassungstechnisch kein Problem sein,solange das Motorteil,deinen Drahtesel nicht über 25 Km/h bringt.(ohne Muskelunterstützung)Also kommt nur der N25 in Frage.

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Beitrag von Mueck » Mittwoch 21. Juli 2010, 21:11

Daniel hat geschrieben:Das dürfte Zulassungstechnisch kein Problem sein,solange das Motorteil,deinen Drahtesel nicht über 25 Km/h bringt.(ohne Muskelunterstützung)Also kommt nur der N25 in Frage.
Eben!
Nur bis 25 km/h UND Tretunterstützung IMMER kann man sich den ganzen Papierkram sparen.
Bei über 25 km/h hat man dann den Papierkram wieder ...
Ebenso bei < 25 km/h und KEINER Tretunterstützung, gibt auch 20 km/h-E-Mopeds ohne Pedale -> zulassen etc. pp.
Bei der "Anfahrhilfe", die bis 6 km/h ohne Treten wirkt, müsst eich nachschauen. Ich meine, das war noch nicht so ganz klar, ob oder ob nicht bzw. regional unterschiedlich ...

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