Wer weiß Rat ???????????????

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uwe60
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Wer weiß Rat ???????????????

#1

Beitrag von uwe60 » Donnerstag 10. Mai 2012, 15:24

Hallo zusammen, ich brauche mal Hilfe von Euch zu einem Rechtsthema was zwar nicht mich, aber meine Frau betrifft.

Also zur Vorgeschichte.
Meine Frau war für ca. acht Tage krankgeschrieben.
Eine Krankmeldung lag vor und wurde von mir selber beim Arbeitgeber fristgerecht, abgegeben.
Meine Frau hat sich nach Ende der Krankschreibung ordnungsgemäß beim Arbeitgeber gemeldet und mitgeteilt, dass sie wieder zur Verfügung steht.

Sachverhalt:
Meine Frau ist seit über 30 Jahren in einer Druckerei als Einsteckfachfrau angestellt als Arbeiterin.
Sie hat sonst im Schnitt ca. 60 – 70 Stunden im Monat nachts in der Firma gearbeitet.

Im Arbeitsvertrag steht wörtlichen
Zitatanfang: Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem einschlägigen Tarfivertrag. Die Arbeitszeit von Frau xyz erfolgt auf Abruf bei Anfall der Tätigkeit. Frau xyz ist verpflichtet, auch Nachtarbeit/Nachtschichtarbeit/Schichtarbeit/Sonntagsarbeit/Überstunden im gesetzlichen und tariflich zu lässigen Umfang zu leisten Zitatende

Nun ist es so, das der Vorarbeiter meiner Frau seit der Krankschreibung meine Frau nicht mehr arbeiten lässt. Die Begründung sei, sie sei ja krankgeschrieben worden von einem Arzt, der sehr leicht krankschreibt und er habe gehört, das meine Frau in einer Pause von sich gegeben haben soll….“Wenn ich meinen Urlaub nicht bekomme, dann lasse ich mich krankschreiben“ obwohl sie in dem Zeitraum der Krankschreibung überhaupt keine Urlaub geplant hat.

Meine Frau selber sagte zu mir, dass sie diese Aussage irgendwann, vor langer Zeit mal getroffen, aber nicht so gemeint hatte.

Darf der Vorarbeiter nun meiner Frau die Stunden kürzen(siehe Arbeitsvertragszitat)
Hat sie aufgrund von „Gewohnheitsrecht“ ich meine damit das sie ja schon jahrelang ihre
60-70 Stunden im Monat arbeitet ein Anrecht darauf, wieder voll, wie die anderen an der Stundenanzahl der Arbeitsstunden beteiligt zu werden?

Seid Ihr der Meinung, dass sich eine Rechtsberatung bei einem Anwalt lohnt?oder

Wir sind im Moment recht ratlos, denn wenn die Arbeitsstundenanzahl meiner Frau nicht mehr gibt,oder dieser stark reduziert wird, dann wird es in unserer Haushaltskassen mehr als knapp.

Wäre nett, von Euch viele Meinungen zu hören.

Bei Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

Zur Info: Werde diese Frage auch ins Contergan Forum kopieren
Gruß Uwe 60

Lebe Dein Leben, denn Du lebst nur einmal.

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Monchen
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#2

Beitrag von Monchen » Donnerstag 10. Mai 2012, 15:41

auf jedenfall einen anwalt befragen. deine frau sollte auch nicht vor dem arbeitgeber die ausage die sie gemacht bestätigen. bin auch der meinung das sie viel zuviel an stunden arbeitet, ob dies rechtens ist bezweifel ich. :D
Gruß Monchen
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Mahomi
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#3

Beitrag von Mahomi » Donnerstag 10. Mai 2012, 16:39

Monchen hat geschrieben:auf jedenfall einen anwalt befragen. deine frau sollte auch nicht vor dem arbeitgeber die ausage die sie gemacht bestätigen. bin auch der meinung das sie viel zuviel an stunden arbeitet, ob dies rechtens ist bezweifel ich. :D
Bezüglich des Anwaltes gebe ich dir Recht, aber 60 - 70 Stunden im MONAT! :?: Das hört sich höchstens nach einem Teilzeitjob an.
LG Gesa


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Monchen
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#4

Beitrag von Monchen » Donnerstag 10. Mai 2012, 16:46

sorry, du hast recht mahomi, im monat ist nicht zuviel. habe mich verlesen, habe in der woche gelesen. :D
Gruß Monchen
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Weissnix
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#5

Beitrag von Weissnix » Donnerstag 10. Mai 2012, 17:14

Nach meinem Gefühl aus Arbeitgebersicht.
Deiner Frau werden formell nicht die Stunden gekürzt. - Der Bedarf ist einfach nicht größer und der Arbeitsvertrag berechtigt zu dieser Handlungsweise. Nun beweise mal das Gegenteil.

Dazu der Satz deiner Frau: Kriege ich den Urlaub nicht, mache ich krank, ist glatter beruflicher Selbstmord. So etwas darf man heutzutage in keinem Betrieb mehr ablassen. Das hätte auch eine legale fristlose Kündigung nach sich ziehen können.

Mein Rat, auch wenn's hart klingt, lasst ein wenig Zeit vergehen, Gras über die Krankmeldung wachsen, hofft, daß kein Esel das gleich wieder runterfrisst und wenn sich alles beruhigt hat, wird deine Frau beim Vorarbeiter noch mal vorstellig.
Alternativ: Guck mal in den Arbeitsvertrag, wie der Zweitjobs regelt. Sind Zweitjobs erlaubt, aber genehmigungspflichtig, könnte deine Frau so argumentieren, daß sie, wenn sie nicht wieder auf ihre ursprünglichen Stunden kommt, einen zweiten Job annehmen muss, weil bei euch sonst das Geld nicht reicht. Im Hinterköpfchen wird der Arbeitgeber dann haben: "Wenn sie woanders arbeitet, bringt sie hier in Ihren Stunden womöglich weniger Leistung." Man darf vorsichtig auch als Arbeitnehmer mit den Gefühlen der Chefs spielen. Nur darf deine Frau natürlich keinesfalls sagen, daß sie mit Zweitjob weniger Leistung bringen wird.
Tschüß
Michael

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Daniel

#6

Beitrag von Daniel » Donnerstag 10. Mai 2012, 17:28

Einen guten Ratschlag kann ich dir leider nicht geben,
da es Arbeitsrechlich ,wohl so aussehen wird,
wie Weissnix es beschrieben hatte.

Aber ich möchte dir meinen persöhnlichen Eindruck der Sache mal
übermitteln.
Dem Vorarbeiter deiner Frau,gefällt "selbige Nase" nicht,
mit anderen Worten,er hat was gegen deine Frau.
Ich vermute mal das deine Gattin dort schon länger abeitet als der Vorarbeiter,
oder es ist in der Vergangenheit schon mal etwas vorgefallen,das dem Vorarbeiter
nicht geschmäckt hat.

Wer übernimmt jetzt die Stunden,die deine Frau vorher gearbeitet hat?
Evtl. bevorzugt ja der Vorarbeiter damit nur jemanden
und hat in deiner Frau,die Arbeitskraft gefunden,der er die Stunden "stehlen" kann!

Der Spruch "Urlaub oder Krankmeldung" geht gar nicht,auch nicht unter "Freunden".

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Adler
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#7

Beitrag von Adler » Donnerstag 10. Mai 2012, 22:12

Seit ihr zufällig in der Gewerkschaft?
Vieleicht da mal anfragen.
Ansonsten kann ich mich nur meinen Vorschreibern anschließen.

LGGina
Adler sollen fliegen!

Daniel

#8

Beitrag von Daniel » Freitag 11. Mai 2012, 07:50

...............oder erst mal zum (falls vorhandenen) Betriebsrat.

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Monchen
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#9

Beitrag von Monchen » Freitag 11. Mai 2012, 08:03

“Wenn ich meinen Urlaub nicht bekomme, dann lasse ich mich krankschreiben“
die aussage geht überhaupt nicht, das kann man für sich denken aber niemals aussprechen. da kann man wirklich vom arbeitgeber ärger bekommen. :D
Gruß Monchen
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#10

Beitrag von Monchen » Samstag 12. Mai 2012, 09:51

Chef darf Kranken Arbeitszeit kürzen (Rheinzeitung vom 21.09.2005):
Ist ein Beschäftigter laut ärztlichem Attest wegen Krankheit nicht mehr in der Lage, seine Tätigkeit in vollem Umfang auszuüben, kann der Chef seine Arbeitszeit reduzieren. Beim Arbeitsgericht in Frankfurt wurde folgender Fall verhandelt: Ein erkrankter Arbeitgeber hatte geklagt, weil er künftig an einem anderen Arbeitsplatz nur noch zwei Drittel seiner bisherigen Arbeitszeit ableisten und eine entsprechende Gehaltskürzung hinnehmen sollte. Die Richter wiesen die Klage ab und gaben dem Arbeitgeber Recht. (AZ: 15 Ca 10479/03)
( Seitenanfang zur Hauptseite oder Inhalt)

http://www.h-baer.de/aktuelles.htm link
Gruß Monchen
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#11

Beitrag von Mahomi » Samstag 12. Mai 2012, 16:54

Monchen, darum geht es doch gar nicht!
Uwes Frau war einmalig, kurzfristig erkrankt!
LG Gesa


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