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Zimmi
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#16

Beitrag von Zimmi » Freitag 3. März 2006, 14:59

Hallo Frank !

Ich glaube nicht, dass der "Streifenbulle" der richtige Ansprechpartner ist, aber vielleicht hast ja Glück.

@Kleine-Maus

Ich denke es ist auch eine Frage für die Versicherung? Wenn es zu einem Zwischenfall mit dem am E-Rollstuhl befestigten Hund kommt, wer haftet dafür?

Ich werde zu diesem Thema gezielt einen Rollifahrer fragen, der sich meiner Meinung nach damit auskennt. Trotzdem ist der Gedanke von Mueck nicht schlecht, einen der Rollstuhlverbände anzuschreiben.

Gruss Zimmi
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#17

Beitrag von Frank62 » Freitag 3. März 2006, 15:10

kleine-MAUS hat geschrieben:Ich hab grad mal den ADAC angerufen und der mitarbeiter sagte mir, das es erlaubt ist den Hund am E rolli zu führen allerdings muss man wegen dem hund schrittgeschwindigkeit fahren , nicht das der hund dann hinter her fliegt :-D
also meine beiden Teppichakrobaten laufen bedeutendschneller als 6 kmh, was ein Standart Elektrorollstuhl fahren darf..und das auch über eine längere Strecke. Frag mal meine Frau was mein Yorkie Mix mit hier gemacht hat (Radfahren) *grins*
Zuletzt geändert von Frank62 am Freitag 3. März 2006, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
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#18

Beitrag von Frank62 » Freitag 3. März 2006, 15:12

Zimmi hat geschrieben:Hallo Frank !

Ich glaube nicht, dass der "Streifenbulle" der richtige Ansprechpartner ist, aber vielleicht hast ja Glück.
Eigendlich müssten die es doch wissen...sind doch zuständig für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung....
LG
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#19

Beitrag von Mueck » Freitag 3. März 2006, 16:29

Frank62 hat geschrieben: Eigendlich müssten die es doch wissen...sind doch zuständig für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung....
Eigentlich... Du sagst es...
Die Kernkompetenz liegt da aber maximal beim Autoverkehr.
Was ich schon bzgl. Radverkehr von anderen gehört und in einigen
Fällen auch selbst erlebt habe, ist totale Unwissenheit, sobald
es über gaaaaanz einfache Regeln hinaus geht und es man mit
Ausnahmen und Nebenbedingungen zu tun bekommt...

Man muss ja auch sehen, dass ein Polizist eine ziemlich breite
Ausbildung durchmacht, die für eine ziemlich Bandbreite von
Anwendungen taugen muss. Straßenverkehrsordnung ist da
nur ein kleiner Teil und kann natürlich nicht mit allen Eventualitäten
vertieft werden...

Besserer Ansprechpartner wäre da vermutlich die Behörde, die
solche Ausnahmegenehmigungen erteilt, zumeist die gleiche,
die die (festen) Schilder anordnet und Parkknölchen verteilt.
In Baden-Württemberg auch als "Ortspolizei" bekannt oder
mit Ordnungsamt bezeichnet, hier in KA heißt's "Amt für Bürgerservice
und Sicherheit", für den Landkreis ist's dem Landratsamt zugeordnet, ...
Kann aber in anderen Bundesländern anders sein und heißen...

So, und jetzt geht's in's Wochenende. Bis Montag dann :-)

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