An unsere E-Rolli Fahrer :-) aufgepasst

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Frank62
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An unsere E-Rolli Fahrer :-) aufgepasst

#1

Beitrag von Frank62 » Samstag 25. Februar 2006, 17:03

Hollenbach (kobinet) In den tollen Tagen - aber auch sonst - sollten auch die Nutzerinnen und Nutzer von Elektrorollstühlen auf ihren Alkoholspiegel achten, empfehlen die kobinet-nachrichten. Sonst drohen ihnen Fahrverbot, Geldstrafe und Rollstuhlentzug. Und das ist kein Faschingsscherz. Wer sich alkoholisiert mit dem Elektrorollstuhl in den Straßenverkehr begibt, muss tatsächlich damit rechnen, aus selbigem "gezogen" zu werden. Diese Erfahrung musste ein Rollstuhlfahrer aus dem sächsischen Löbau machen, der wegen wiederholter Trunkenheit im Straßenverkehr zu 1950 Euro Geldstrafe und dreimonatigem Fahrverbot verurteilt wurde. Sein Rollstuhl wurde für diese Zeit konfisziert.

Also: besser Hände weg vom Joystick oder vom Alkohol.

Einen Bekannten von mir hat vor jahren durch solch eine Aktion seinen Klasse 3 Führerschein abgeben dürfen 6 monate fahrverbot :-(
Der Chaot ist über die Autobahn nachhause geiert weils kürzer war :roll:
LG
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highnoon

#2

Beitrag von highnoon » Samstag 25. Februar 2006, 22:34

angetrunkene Fahrradfahrer trifft im Falle des Falles das gleiche Schicksal: der Führerschein ist uaf zeit Futsch!

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Sirod
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#3

Beitrag von Sirod » Sonntag 26. Februar 2006, 00:32

allzeit bekannt!=alter Hut!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Zimmi
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#4

Beitrag von Zimmi » Montag 27. Februar 2006, 01:14

Es ist auch untersagt, einen Hund an der Leine mit dem E-Rolli zuführen.


Gruß Zimmi
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#5

Beitrag von Frank62 » Montag 27. Februar 2006, 15:06

Zimmi hat geschrieben:Es ist auch untersagt, einen Hund an der Leine mit dem E-Rolli zuführen.
Kannst du bitte auch die Quellenangabe zu deiner Aussage hirreinstellen ? Wer sagt das gibts da ein § dazu ?
LG
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Barbara
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#6

Beitrag von Barbara » Dienstag 28. Februar 2006, 14:27

Zimmi,

das ist wohl nicht Dein ernst denn dann wüsste ich darüber bescheid

Das stimmt vorne und hinten nicht denn ich bin mit dem Tierschutz alle halbe Jahre in Verbindung wegen Shila und wenn ich erzähle das beide Hunde am E-Rolli laufen sind sie sehr angetan davon.

Barbara
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#7

Beitrag von Sirod » Dienstag 28. Februar 2006, 18:20

Wo liegt dann der Unterschied, wenn dem so sein sollte bei Fahrradfarern? Das davon ausgegangen werden könnte, Rollstuhlfahrer wären beim Fall das der Hund in das Gefährt reinlaufen könnte und man dadurch bei einem Unfall, hilflos wäre?
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#8

Beitrag von Zimmi » Mittwoch 1. März 2006, 12:03

Bin noch in Berlin, werde euch am Freitag oder Samstag die Quelle nennen.

Jetzt sinngemäss,

es ist verboten Hunde an der Leine am PKW zu führen. E-Rollstühle sind Fahrzeuge im Sinne der Strassenverkehrsordnung, also ist das Führen eines Hundes an der Leine untersagt.

Gruß Zimmi
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#9

Beitrag von Angela » Mittwoch 1. März 2006, 12:28

Ja, wenn das so ist, dann hätten E-Rolli-Fahrer nie selbst die Möglichkeit auch einen Hund auszubilden und zu halten. 8O Oder gilt dieses Verbot nur für öffentliche Plätze und Wege? Dann wären Hundesportplätze davon ausgenommen? Aber der E-Rolli-Fahrer muss ja irgendwie mit Hund erstmal dorthin kommen! Und wie tut er das, ohne einen öffentlichen Weg dafür zu nutzen?

Angela

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#10

Beitrag von Barbara » Donnerstag 2. März 2006, 13:45

Hi Leute,

ich habe einen Hundesport Anhänger hinten am E-Wagen drann wenn ich auf den Platz fahre, extra gebaut für den E-Wagen. Aber ich sehe nicht ein das mein Hund nicht mehr mit mir Gassi gehen darf nur weil so komische Leute meinen das müsste Verboten werden. Hab auch mal im SV nachgeguggt und dort steht nix davon das Hunde nicht am E-Wagen geführt werden dürfen.

Gruß Barbara

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#11

Beitrag von Zimmi » Donnerstag 2. März 2006, 17:40

Hallo Barbara

Das hat nichts mit dem Tierschutz oder dem SV zu tun, sondern mit der allgemeinen Strassenverkehrsordnung.


Ich habe gerade mal nachgeschaut:

- Sämtliche Elektrorollstühle sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

- Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen (§28 der StVO)

Gruss Zimmi
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#12

Beitrag von Mueck » Donnerstag 2. März 2006, 18:18

Zimmi hat geschrieben: - Sämtliche Elektrorollstühle sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

- Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen (§28 der StVO)
In der Tat... Es gibt zwar bzgl. "motorisierten Krankenfahrstühlen", wie sie in der StVZO heißen, Ausnahmen bei der Zulassungspflicht bis 25 km/h anstatt 6 km/h, wie bei sonstigen Kraftfahrzeugen, (und anderswo glaub noch spezielle Führerscheinregeln etc.), was zeigt, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle daran gedacht hat, dass E-Rollis was anderes sind als Pkws, aber bei §28 offenbar nicht, da steht pauschal Kraftfahrzeug...

Man müsste evtl. mal bei bzgl. E-Rollis häufiger betroffenen Vereinen fragen, ob schon mal dort jemand §28 bei zuständigen Behörden thematisiert hat bzw. ob es Erfahrungen diesbzgl. gibt... Und auch mal fragen, wie es bei den neueren Fahrrädern mit Elektro-Unterstützung beim Treten ist, die sind dann ja nominell vermutlich auch Kraftfahrzeuge im Sinne des §28, obwohl man vom Rad aus ja darf...

Der StVO-Kommentar von Bouska sagt übrigens auch explizit, dass das "Führen von Hunden auf Zuruf" (also ohne Leine) auch unter das Führen von Tieren nach §28 fällt...

Was ich aber gerade noch sehe:

Code: Alles auswählen

§46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller genehmigen

...

6. vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen ...
Man könnte also auch mal bei der zuständigen Behörde anfragen, ob und wie man eine solche Genehmigung bekommt oder ob es schon eine pauschale Genehmigung gibt...

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#13

Beitrag von Frank62 » Freitag 3. März 2006, 13:48

Hi zusammen,

habe diese frage mal an unsere Örtliche Polizeidienststelle gereicht...die wollen mir in ca. 5-14 Tagen eine Antwort per email schicken....Der Beamte den ich so aus dem fliesenden Verkehr gefischt habe.:-D ..konnte mir da keine Aussage zu machen. ..
LG
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Beitrag von maxxboersi » Freitag 3. März 2006, 13:57

Frank62 hat geschrieben:....Der Beamte den ich so aus dem fliesenden Verkehr gefischt habe.:-D ..konnte mir da keine Aussage zu machen. ..
also wie kann man auch einen polizeibeamten einfach so aus dem fliessenden verkehr fischen und ihn diese schwierigen fragen stellen :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: also ich muß schon bitten, die bevölkerung kann doch ned von beamten verlangen, daß sie sofort auskunft geben.

single rose bitte ich um nachsicht :-D :-D :-D :-D :-D
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#15

Beitrag von kleine-MAUS » Freitag 3. März 2006, 14:37

Ich hab grad mal den ADAC angerufen und der mitarbeiter sagte mir, das es erlaubt ist den Hund am E rolli zu führen allerdings muss man wegen dem hund schrittgeschwindigkeit fahren , nicht das der hund dann hinter her fliegt :-D ob das nu alles so stimmt weiss ich nicht
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