Hättet ihr aber besser getan, wenn ihr euch schon auf Regeln für Äcker berufen wollt!
Ohne geheime Hanfplantage keine 2 Jahre! ;-)
Hättet ihr mal das verlinkte BGB gelesen, gerne auch die Nacht durch ;-) dann wüsstet ihr, dass der Landpachtvertrag ein spezieller Unterfall des Pachtvertrages ist, genauso wie der Wohnungsmietvertrag ein spezieller Unterfall des Mietvertrages ist. Beide speziellen Unterfälle
- haben längere Kündigungsfristen zum Schutze der Wohnung und des Ackerbaus
- liegen hier aber nicht vor ...