Hallo
Diese Petition ist vielleicht auch für einige hier interessant:
Mit der Eingabe der öffentlichen Petition wird gefordert, den
§ 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zu ändern
und ein Verschlechterungsverbot in Sachen Barrierefreiheit zu
verankern mit dem Ziel, dass ein vorhandener barrierefreier
Zugang zum Bahnsteig bei baulichen Veränderungen erhalten
bleibt oder hergestellt wird.
Hintergrund der öffentlichen Petition, die der Landesverband für
Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e.V. am
7. März 2007 eingereicht hat, ist die gerichtliche Auseinander-
setzung um das Beibehalten eines barrierefreien Zugangs zum
Bahnsteig in Oberkochen (Ostalbkreis). Die eingereichte
Verbandsklage scheiterte. Die Richter verwiesen auf die
unvollkommene Regelung im Gesetz. Demnach müssen kleine
Bahnhöfe (unter 1.000 Reisenden / Tag) keinen barrierefreien
Zugang zum Bahnsteig schaffen und kann im Zuge von
Baumaßnahmen auch ersatzlos wegfallen.
Die Mitzeichnungsfrist endet am 1. Mai 2007.
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Völlig OffTopic:
Diese liegt mir auch am Herzen... :wink:
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Petition zum Erhalt des barrierefreien Zugangs zu Bahnhöfen
Moderatoren: sonnschein, Mueck
- Mueck
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