Stellenanzeige aus der Zeit 15.1.09

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Emmee
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Stellenanzeige aus der Zeit 15.1.09

#1

Beitrag von Emmee » Donnerstag 15. Januar 2009, 12:03

Diese Stellenanzeige habe ich heute in der "Zeit" gesehen, vielleicht ist sie ja für den einen oder anderen interressant:


Bremische Bürgerschaft
Auf der Grundlage des Bremischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position des/der

Landesbehindertenbeauftragten
- Besoldungsgruppe B 2 -

zu besetzen. Die beauftragte Person soll möglichst ein Mensch mit Behinderung sein.

Die/Der Landesbehindertenbeauftragte wird auf Vorschlag des Präsidenten der Bürgerschaft nach Stellungnahme der verbandsklageberechtigten Verbände nach § 12 des Bremischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung von der Bürgerschaft (Landtag) für sechs Jahre gewählt und vom Vorstand der Bürgerschaft ernannt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die/Der Landesbehindertenbeauftragte untersteht unmittelbar und ausschließlich der Dienstaufsicht des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft. Sie/Er wird nicht Bedienstete/Bediensteter der Bremischen Bürgerschaft.

Bei der Funktion der/des Landesbehindertenbeauftragten handelt es sich um ein öffentliches Amt. Die/Der Landesbehindertenbeauftragte ist in der Wahrnehmung ihres/seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Bewerberinnen/Bewerber für das Amt der/des Landesbehindertenbeauftragten sollten neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium - vorzugsweise mit der Befähigung zum Richteramt - oder einer durch Berufserfahrung nachgewiesenen gleichwertigen Qualifikation überausgewiesene Erfahrungen in den Angelegenheiten Behinderter sowie mit den entsprechenden Verbänden und Organisationen verfügen. Eine fundierte Kenntnis der einschlägigen Rechtsgrundlagen wird vorausgesetzt. Erwartet werden ferner ausgeprägte Kommunikations- und Moderationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Sozialkompetenz sowie die Fähigkeit zur Konfliktbewältigung und Durchsetzungsvermögen.

Aufgabe der/des Landesbehindertenbeauftragten ist es, aus einer unabhängigen Position heraus zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der öffentlichen Verwaltung als koordinierende Stelle für behinderte Menschen und deren Verbände und Organisationen zur Verfügung zu stehen. Sie/Er ist Mittlerin/Mittler zwischen Interessen behinderter Menschen, Behindertenverbänden und Organisationen, die behinderte Menschen vertreten, Rehabilitationsträgern, Einrichtungen für behinderte Menschen und der öffentlichen Verwaltung sowie der Bremischen Bürgerschaft.

Bewerber/Bewerberinnen aus dem öffentlichen Dienst werden für die Dauer der Wahrnehmung der Aufgaben der/des Landesbehindertenbeauftragten aus dem bisherigen Dienstverhältnis beurlaubt. Die Ausgestaltung des Dienstvertrages hängt davon ab, welcher Beschäftigtenstatus im bisherigen Dienstverhältnis bestand. Beschäftigte bei den Eigenbetrieben und Eigengesellschaften, soweit sie als Bedienstete der Freien Hansestadt Bremen dorthin abgeordnet sind, können sich ebenfalls bewerben.

Die Stelle ist nicht für Teilzeitarbeit geeignet.

Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Für telefonische Auskünfte steht Frau Grotheer-Hüneke als Stellvertreterin des Direktors, Tel. 0421/361 12401, zur Verfügung.

Aussagefähige Bewerbungen werden innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung erbeten an:
Bremische Bürgerschaft

Präsident
Herrn Christian Weber
Am Markt 20
28195 Bremen


Erschienen in DIE ZEIT
vom 15.01.2009

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