8.6.2016 Bundestag Fragestunde

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Taxaner
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8.6.2016 Bundestag Fragestunde

#1

Beitrag von Taxaner » Dienstag 7. Juni 2016, 22:20

Morgen ist im Bundestag Fragestunde. Die zweite Frage betrifft Contergan bzw die Stiftung.

Corinna Rüffer von den Grünen fragt nach wegen der "Luxusanwälte" die die Stiftung gegen dee Betroffenen einsetzt obwohl sie selbst Volljuristen beschäftigt.

dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808658.pdf
Noch lebe ich.

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Udo
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#2

Beitrag von Udo » Montag 20. Juni 2016, 00:35

Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
"In welchen Angelegenheiten vertreten die Kanzlei Dolde Mayen & Partner oder andere Anwaltskanzleien die Conterganstiftung für behinderte Menschen, und warum wird das in diesen Fällen nicht von den bei der Conterganstiftung beschäftigten Volljuristen übernommen?"

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks:
"Die bei der Conterganstiftung beschäftigten Volljuristen sind weder als Rechtsanwälte zugelassen noch ist dies wegen der Komplexität der Aufgaben in der Geschäftsstelle aus Kapazitätsgründen möglich. Deshalb wird durch den Vorstand der Stiftung externer juristischer Sachverstand hinzugezogen."
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!

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#3

Beitrag von Fritzi » Montag 20. Juni 2016, 19:14

Jo,
die Damen und Herren Juristen arbeiten sich bestimmt an uns 2400 Männekes und Mädels dumm und dusselig ! :lachwec
Schade, dass ich den Job nicht habe .
Wie viele Juristen sind denn mit den Stiftungsaufgaben " betraut"?
Eure Fritzi aus`m Tal

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nicola1961
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#4

Beitrag von nicola1961 » Montag 20. Juni 2016, 19:52

Aber ich nehme mal an, das die Volljuristen die dort beschäftigt sind, alle jüngeren Baujahr sind!!! Die kennen, wenn überhaupt, Contergan nur von hören sagen!! Und können sich gar nicht vorstellen das es sich um Menschen handeln könnte!! :lachwec

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Weissnix
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#5

Beitrag von Weissnix » Montag 20. Juni 2016, 23:03

Ich denke eher anders herum.
Wenn die Stiftungssachbearbeiter Volljuristen sind, könnten die wohl, nach Antrag und geringer Gebühr vor Gericht tätig werden. Aaaaber...., die Herrschaften kennen uns und unsere Belange aus ihrer Arbeit schon ein wenig und wären vielleicht nicht ganz so leicht zu motivieren, gegen uns zu agieren, wie fremdbeschäftigte Kanzleien.
Tschüß
Michael

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