Entschädignung auch für verstorbene Conterganopfer?

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Wuscheline
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Entschädignung auch für verstorbene Conterganopfer?

#1

Beitrag von Wuscheline » Mittwoch 8. Oktober 2008, 17:21

Wie allen bekannt ist, haben sehr viele Conterganopfer keine Lebenschance gehabt.
Ich möchte gerne wissen, ob die betroffenen Eltern ebenfalls eine Entschädigung erhalten haben.
Es wäre schön, wenn mir dies jemand beantworten könnte. Danke.
Lieben Gruß
Wuscheline (Doris)Verliere niemals den Humor.

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Boncu
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#2

Beitrag von Boncu » Mittwoch 8. Oktober 2008, 17:46

Hallo Doris,

da die Voraussetzung der Zahlung von Leistungen nach dem Stiftungsgesetz ist, dass der Betroffene noch lebt, nehme ich an, dass in den von Dir genannten Fällen nichts gezahlt wurde.
Auch unter diesem Aspekt sind Fa. Grünenthal bzw. der Staat (bisher) noch billig weggekommen ...

LG,
Boncu

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amko61
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#3

Beitrag von amko61 » Mittwoch 8. Oktober 2008, 17:56

Wuscheline hat geschrieben:Wie allen bekannt ist, haben sehr viele Conterganopfer keine Lebenschance gehabt.
Ich möchte gerne wissen, ob die betroffenen Eltern ebenfalls eine Entschädigung erhalten haben.
Es wäre schön, wenn mir dies jemand beantworten könnte. Danke.
Lieben Gruß
Ja, die Eltern verstorbener Conti-Babies haben damals eine Einmalzahlung von wenigen tausend DM erhalten. Das wurde damals in dem Vergleich (glaub ich jedenfalls) geregelt und hat nichts mit dem Stiftungsgesetz zu tun.

amko

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Troll
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#4

Beitrag von Troll » Donnerstag 9. Oktober 2008, 08:00

Hallo!
Ich muß widersprechen. Meine Zwillingsschwester welche auch ein Conti war verstarb nach 3 Monaten. Meine Eltern haben keinerlei "Entschädigungszahlungen" erhalten.
Gruß Troll

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dnilte
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#5

Beitrag von dnilte » Donnerstag 9. Oktober 2008, 22:03

Auch ich hatte noch eine Contergangeschädigte Schwester, ein Jahr älter als ich, meine Eltern haben ebenfalls keine Entschädigung erhalten.
Gruß, Dnilte

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