Behindertenparkplatz

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Conti
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#16

Beitrag von Conti » Freitag 6. März 2009, 14:15

Weissnix hat geschrieben:Zuzüglich zu unserem normalen Schwerbehindertenausweis wäre es in meinen Augen sinnvoll, einen Conterganausweis zu erhalten. Dadurch hätten wir es deutlich leichter den diversen Stellen unsere Behinderung nachzuweisen.

Ich kann zwar bei Behörden sagen, ich sei contergangeschädigt, nur für den Beleg müsste ich denen das Feststellungsgutachten vorlegen. Das mag ja zur Not noch bei der Krankenkasse angehen, aber ganz sicher nicht bei bei Kreis- oder Stadtverwaltungen.
Weissnix die Idee mit den Ausweis finde ich super würde einiges Erleichtern.

Na, wo sind jetzt die Leute vom BV.

Hexe und Single Rose ihr als BV Mitglieder könnt es doch Eurer Chefin
vorschlagen das sie es bei der Stiftung ansprechen bei der nächsten Sitzung.

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Maren
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#17

Beitrag von Maren » Freitag 6. März 2009, 15:18

Conti hat geschrieben:
Weissnix hat geschrieben:Zuzüglich zu unserem normalen Schwerbehindertenausweis wäre es in meinen Augen sinnvoll, einen Conterganausweis zu erhalten. Dadurch hätten wir es deutlich leichter den diversen Stellen unsere Behinderung nachzuweisen.

Ich kann zwar bei Behörden sagen, ich sei contergangeschädigt, nur für den Beleg müsste ich denen das Feststellungsgutachten vorlegen. Das mag ja zur Not noch bei der Krankenkasse angehen, aber ganz sicher nicht bei bei Kreis- oder Stadtverwaltungen.
Weissnix die Idee mit den Ausweis finde ich super würde einiges Erleichtern.

Na, wo sind jetzt die Leute vom BV.

Hexe und Single Rose ihr als BV Mitglieder könnt es doch Eurer Chefin
vorschlagen das sie es bei der Stiftung ansprechen bei der nächsten Sitzung.
Hallo Weissnix und Conti!

Diesen Bestrebungen, die ja mit den diversen (Wunsch-)Sonderregelungen des BV-Forderungskataloges angeregt wurden, hat die Politik schon eine klare Absage erteilt: KEINE Sondergesetze!
Alles wird im Rahmen der geltenden Gesetze geschehen- vor dem Gesetz sind alle gleich - so steht es in unserem Grundgesetz. Und darüber möchte ich auch als Conti nicht stehen.
Allerdings, möchte ich im Rahmen der geltenden Gesetze und Möglichkeiten alles ausschöpfen, um endlich eine irgendwie angemessenen Entschädigung für uns zu erreichen.......

Schöne Grüße
Maren

P.S.: Meine spontane Assoziation mit dem Begriff "Contergan-Ausweis" gefiel mit überhaupt nicht......
Tschüssi 😎 Maren



Leben und leben lassen ..... 😉
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#18

Beitrag von Angela » Freitag 6. März 2009, 16:21

andrealein hat geschrieben:na hoffentlich steht auch später im gesetz das der parkausweis für alle conterganbehinderte auszustellen ist und man keine unterschiede macht zwischen lang, kurz oder ohnarmern.

das wäre mein wunsch und ich käme auch in den genuss auf schwerbehindertenparplätzen parken zu dürfen.
Man sollte zwar keine Unterschiede zwischen Lang, Kurz oder Ohnarmern machen, aber sehr wohl bei anderen Funktionsbeeinträchtigungen, die mit der Mobilität zu tun haben. Es wäre sonst Schwergehbehinderten/Rollstuhlfahrern gegenüber unfair.

Gruss, Angela

Daniel

#19

Beitrag von Daniel » Freitag 6. März 2009, 16:43

Quelle
Hüppe/Blumenthal: Abschließende Beratung über Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen
Hüppe/Blumenthal: Abschließende Beratung über Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen


Berlin (ots) - Anlässlich der Beratung des Bundesrates zu Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen, erklären der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB und die Berichterstatterin zum Thema Contergan, Antje Blumenthal MdB: ...


Berlin (ots) - Anlässlich der Beratung des Bundesrates zu Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen, erklären der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB und die Berichterstatterin zum Thema Contergan, Antje Blumenthal MdB:

Mehr Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig von Parkerleichterungen profitieren. Über entsprechende Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung wird der Bundesrat am heutigen Freitag abschließend beraten.

Die Änderungen betreffen unter anderem Menschen mit Conterganschädigungen, einer starken Gehbehinderung oder einem intensiven Darmleiden. Für diese Personengruppen sehen die Änderungen bundesweit geltende Ausnahmegenehmigungen, etwa bei Halt- und Parkverboten vor. Menschen mit Conterganschädigungen sollen zusätzlich auf sogenannten "Behindertenparkplätzen" parken können. Nach den vorgesehenen Änderungen können die Bundesländer die Nutzung dieser Parkplätze auch für Menschen mit einer starken Gehbehinderung oder einem intensiven Darmleiden gestatten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren für Verbesserungen der Parkplatzsituation contergangeschädigter und anderer stark beeinträchtigter Menschen mit Behinderungen ein. Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde noch in der letzten Wahlperiode von der damaligen rot-grünen Mehrheit im Bundestag abgelehnt. Die jetzige Situation stellt aus Sicht der Union eine sehr erfreuliche Entwicklung zugunsten der betroffenen Menschen mit Behinderungen dar.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de

Url zum Artikel: http://www.ad-hoc-news.de/hueppe-blumen ... k/20090668

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#20

Beitrag von Weissnix » Freitag 6. März 2009, 16:44

Maren hat geschrieben: P.S.: Meine spontane Assoziation mit dem Begriff "Contergan-Ausweis" gefiel mit überhaupt nicht......
Was assoziierst du denn bei dem Begriff "Schwerbehinderten-Ausweis"? Das gleiche? Ja, was denn?
Tschüß
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#21

Beitrag von carolab » Samstag 7. März 2009, 09:03

Pressemitteilung des Bundesrates

49 | 2009 06.03.09
Gegen Missbrauch der Umweltprämie
D
er Bundesrat möchte die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften nutzen, um eine Bestimmung gegen den möglichen Missbrauch der jüngst eingeführten
Umweltprämie in das Regelwerk aufzunehmen. Verhindert werden müsse, dass ein vermeintlich verschrottetes
Fahrzeug erneut zugelassen wird. Es sei deshalb erforderlich, die alte Zulassungsbescheinigung deutlich zu
entwerten.
Im Übrigen hat der Bundesrat keine Einwände gegen die Vorlage, mit der die Bundesregierung
Behindertenparkplätze auch Contergan-Geschädigten zur Verfügung stellen möchte.
Bislang können diese
Parkplätze nur Blinde oder Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nutzen. Contergan-
Geschädigte litten unter einer vergleichbaren Einschränkung, so dass diese Erleichterung auch für sie gelten
müsste. Außerdem soll es Lkws und Zugmaschinen künftig untersagt sein, bei extrem widrigen
Wetterverhältnissen auf dem ganz linken Fahrstreifen zu fahren. Damit reagiert die Bundesregierung auf den
Umstand, dass Überholmanöver von Lkws bei winterlichen Straßenverhältnissen häufig misslingen und dann
kilometerlange Staus auf Autobahnen verursachen.
45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 87/09 (Beschlus
s)
1294 Zeichen
Grüße

Caro

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#22

Beitrag von carolab » Donnerstag 12. März 2009, 16:01

aus: Newsletter das BMAS vom 12.03.09

"Erleichterungen für behinderte Menschen im Straßenverkehr
Menschen mit einer Conterganschädigung können künftig ohne Weiteres auf Behindertenparkplätzen parken. Und mehr Behinderte können demnächst auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen das Auto abstellen.
Der Bundesrat hat am 6. März 2009 Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen mit Blick auf Menschen mit Behinderung zugestimmt.
Für schwerbehinderte Menschen gibt es künftig im Straßenverkehr weitere erhebliche Erleichterungen. So werden Menschen mit einer Conterganschädigung oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen künftig ebenfalls ohne Weiteres auf Behindertenparkplätzen parken können. Dies war bislang nur außergewöhnlich gehbehinderten Menschen vorbehalten und für von blinden Menschen und ihren Begleitungen genutzten Autos möglich.
Daneben wird der Kreis behinderter Personen ausgeweitet, die Parkerleichter-ungen in Anspruch nehmen können, also auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen parken dürfen. Bislang war dies nur denen gestattet, die Anspruch auf Nutzung eines Behindertenparkplatzes hatten. Künftig gilt das auch für
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Für die Vergabe der Ausnahmegenehmigungen sind die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig."
Grüße

Caro

Daniel

#23

Beitrag von Daniel » Donnerstag 12. März 2009, 16:18

Danke Caro,
ich nehme an,das wir das auch noch schriftlich (von Dir? :D )
bekommen,um unseren Amtsschimmeln auch was zum lesen mitbringen
zu können,bei der Beantragung,des Parkausweißes :wink:

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#24

Beitrag von carolab » Donnerstag 12. März 2009, 16:52

Schriftlicher geht doch nicht mehr, oder? :wink:

Obwohl ich irgendwie das Gefühl habe, die haben da etwas stark vereinfacht...
Grüße

Caro

Daniel

#25

Beitrag von Daniel » Donnerstag 12. März 2009, 16:58

Hallo Caro,
mit "schriftlich" meinte ich ein Schreiben von der Regierung,
ich dachte da an was wie eine Veröffentlichung des Gesetzgebers.
Ich kann mich da jetzt nicht so gut ausdrücken,ich meine so was Offizielles mit § ohne ende,wo "unsereins" (damit mein ich mich)
nur noch Zahlen § und unverständliches lesen kann,
aber jeder "Heini" vom Amt ,vor Ehrfurcht seinen Stempel unter den Antrag haut. :verlegen

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#26

Beitrag von carolab » Donnerstag 12. März 2009, 17:02

...ach soo. Guck doch mal in diesem Thread in die BR-Drucksache 87-09 ab Seite 11.
Grüße

Caro

Daniel

#27

Beitrag von Daniel » Donnerstag 12. März 2009, 17:10

Danke Caro,
das sieht schon eher so aus,
(das ich nicht verstehe was da gesagt wird :wink: )
Wenn das für den "Amtmann" verständlich und bindent ist,dann werde ich es einmal versuchen.

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#28

Beitrag von carolab » Donnerstag 12. März 2009, 17:14

...wird bestimmt noch Mai werden, bis das tatsächlich ausgeführt wird, alos nicht zu früh lostappeln. :D
Grüße

Caro

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#29

Beitrag von andrealein » Donnerstag 12. März 2009, 17:15

carolab hat geschrieben:...ach soo. Guck doch mal in diesem Thread in die BR-Drucksache 87-09 ab Seite 11.
ähm, wo finde ich die, gibt es einen link?

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#30

Beitrag von Maren » Donnerstag 12. März 2009, 17:20

Donnerwetter! :oops:
Das heißt, dass ich auch auf dem Behindertenparkplatz parken darf!???? Ganz legal!!!!

Ich lach mich schlapp :lol: :
100 % GdB und "G"..... sollte laut diesem Schreiben ausreichen.

Irgendwo (ich weiß es echt nicht mehr!) habe ich einen Politikerkommentar aus einem Ministerium (welches???) gelesen, dass diese Regelung für Ohn-/Kurzarmer völlig selbstverständlich sein sollte-
und schon vor Jahren hätte geregelt werden können. Der Mensch hat sich ungefähr so ausgedrückt, dass es "einfach" nur hätte angeleiert werden müssen........ :halo

Danke Dir, Caro!

Liebe Grüße
Maren 8)
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