Pflegeheim-Contirente ?

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Frank62
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Pflegeheim-Contirente ?

#1

Beitrag von Frank62 » Sonntag 1. Mai 2011, 20:32

Was wäre wenn ich jetzt plötzlich aus welchen gründen auch immer ins Pflegeheim oder betreutes Wohnen (Heim) müsste.....Wäre da unsere Conterganrente und die Jährliche Sonderzahlungen immer noch unantastbar ? Sprich wäre es immer noch für mich frei verfügbar ?
Wir gehen jetzt auch einfach mal davon aus Eltern sind nicht mehr und auch keine Geschwister wo der Staat sich Geld holen könnte für die Unterbringung (angespartes Vermögen ist auch nicht vorhanden) . Die gesetzliche Rente mit Zusatzversorgung reicht sicherlich nicht aus um die Kosten zu decken.
LG
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darkshadow
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#2

Beitrag von darkshadow » Sonntag 1. Mai 2011, 21:01

Hallo Frank,

aufgrund von Berichten die dem U.A.C. vorliegen, kann ich Dir versichern, dass in einem solchen Fall auch die Conterganrente und die Sonderzahlung herangezogen werden. Was Dir in diesem Fall, den der Himmel verhüten möge, bleibt, dass ist lediglich ein "Taschengeld"!
Ich meine, dass dies z.Zt. so bei 80,- Euro liegt.

Grüßle Stephan

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Frank62
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#3

Beitrag von Frank62 » Sonntag 1. Mai 2011, 21:20

darkshadow hat geschrieben:Hallo Frank,

aufgrund von Berichten die dem U.A.C. vorliegen, kann ich Dir versichern, dass in einem solchen Fall auch die Conterganrente und die Sonderzahlung herangezogen werden. Was Dir in diesem Fall, den der Himmel verhüten möge, bleibt, dass ist lediglich ein "Taschengeld"!
Ich meine, dass dies z.Zt. so bei 80,- Euro liegt.

Grüßle Stephan
und das ist rechtlich zulässig ? Ich dachte unsere Rente darf nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Ich werde diese Frage mal an die Stiftung stellen....
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#4

Beitrag von lia » Sonntag 1. Mai 2011, 22:21

den bescheid würde ich gerne sehen, das glaube ich erst einmal nicht!!!!!!!lg lia

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#5

Beitrag von Lenni » Sonntag 1. Mai 2011, 22:24

Hallo Frank,

soweit ich es weiß, ist es wohl so wie Stephan schon geschrieben hat.

Bei einer Versorgung im Pflegeheim wird leider alles angerechnet. Nur ein mickriges Taschengeld, woraus z.B. Körperpflegemittel, Friseur oder notwendiger Ersatz von Bekleidung zu finanzieren ist, verbleibt!
Dieses kann ich leider so genau beschreiben, weil wir es in der Familie erlebt haben. Aber gleichzeitig drei Pflege- bzw. Betreuungsfälle waren für mich nur schwer zu verkraften. Deshalb blieb uns in der Familie keine Wahl als so eine Entscheidung zu treffen. Häusliche Pflege war bis zu dem Moment um vieles besser, wenn auch nicht leicht.

Gruß
Lenni

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#6

Beitrag von Zimmi » Sonntag 1. Mai 2011, 23:13

Das Stiftungsgesetz sagt genau etwas anderes. Es darf nicht angerechnet werden.

Lenni, sind deine Fälle alle contergangeschädigt? Glauben kann ich es nicht.

Stephan, wie so oft fehlen deine Beweise.

Gruss Zimmi
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#7

Beitrag von darkshadow » Sonntag 1. Mai 2011, 23:50

Zimmi hat geschrieben:Das Stiftungsgesetz sagt genau etwas anderes. Es darf nicht angerechnet werden.

Lenni, sind deine Fälle alle contergangeschädigt? Glauben kann ich es nicht.

Stephan, wie so oft fehlen deine Beweise.

Gruss Zimmi

Hallo Zimmi,

was Du mir glaubst oder nicht glaubst ist mir zwar egal, aber zur Verdeutlichung der Realitäten e i n Fall von vielen:

Da gibt es einen Mitbetroffenen mit absolutem, conterganbedingten Hör- und Sprachverlust. Schadensbedingt ist er stark autistisch. Der Betroffene lebt unter der Woche in einer behüteten Werkstatt mit angeschlossenem Pflegeheim.
Wie seine Mutter dem U.A.C. berichtete, sackt diese Einrichtung die Conterganrente - und noch Einiges mehr - ein.
Die Mutter hat dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt und hat den Prozess verloren.

Das, lieber Zimmi, ist die Realität.
Wenn Du noch zweifelst: Frag mal bei Mitbetroffenen nach, die schon im Pflegeheim sind.

Stephan

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#8

Beitrag von Zimmi » Montag 2. Mai 2011, 00:22

darkshadow hat geschrieben: Die Mutter hat dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt und hat den Prozess verloren.
Wenn Du noch zweifelst:
Hallo darkshadow,
ich zweifle noch immer. Da es dazu wohl ein Aktenzeichen beim Gericht gibt, siehe verlorenen Prozess, müßtest du oder die Mutter das Aktenzeichen benennen können. Dann hättest du mich endlich mal befriedigt.


Gruss Zimmi
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#9

Beitrag von igel1 » Montag 2. Mai 2011, 11:39

Frank62 hat geschrieben:Was wäre wenn ich jetzt plötzlich aus welchen gründen auch immer ins Pflegeheim oder betreutes Wohnen (Heim) müsste.....Wäre da unsere Conterganrente und die Jährliche Sonderzahlungen immer noch unantastbar ? Sprich wäre es immer noch für mich frei verfügbar ?
Wir gehen jetzt auch einfach mal davon aus Eltern sind nicht mehr und auch keine Geschwister wo der Staat sich Geld holen könnte für die Unterbringung (angespartes Vermögen ist auch nicht vorhanden) . Die gesetzliche Rente mit Zusatzversorgung reicht sicherlich nicht aus um die Kosten zu decken.
Frank!
Gemäß § 82 Abs. 1 SGB XII i.V.m. 82.06.2 Sozialhilferichtlinien Rheinland-Pfalz sind die Leistungen nach § 21 Abs. 2 "Conterganrente" kein Einkommen. Einkommen sind jedoch Zinsen aus der Anlage dieser Leistungen.

Nach meinen Infos gilt diese Regelung in allen Bundesländern.

Geschwister sind unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen.

Ich hoffe, dass hilft!

igel1

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#10

Beitrag von sita1 » Montag 2. Mai 2011, 16:31

darkshadow hat geschrieben:
Zimmi hat geschrieben:Das Stiftungsgesetz sagt genau etwas anderes. Es darf nicht angerechnet werden.

Lenni, sind deine Fälle alle contergangeschädigt? Glauben kann ich es nicht.

Stephan, wie so oft fehlen deine Beweise.

Gruss Zimmi

Hallo Zimmi,

was Du mir glaubst oder nicht glaubst ist mir zwar egal, aber zur Verdeutlichung der Realitäten e i n Fall von vielen:

Da gibt es einen Mitbetroffenen mit absolutem, conterganbedingten Hör- und Sprachverlust. Schadensbedingt ist er stark autistisch. Der Betroffene lebt unter der Woche in einer behüteten Werkstatt mit angeschlossenem Pflegeheim.
Wie seine Mutter dem U.A.C. berichtete, sackt diese Einrichtung die Conterganrente - und noch Einiges mehr - ein.
Die Mutter hat dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt und hat den Prozess verloren.

Das, lieber Zimmi, ist die Realität.
Wenn Du noch zweifelst: Frag mal bei Mitbetroffenen nach, die schon im Pflegeheim sind.

Stephan

Hallo Zimmi,

es ist Dein gutes Recht alles an zu zweifeln und alles in Frage zu stellen, besonders wenn es um Aussagen Stephan's betreffen.
Doch der beschriebenen Fall ist auch mir persönlich bekannt und kann die Richtigkeit bestätigen. Um die Aussage nun zu bekräftigen und zu beweisen überlasse ich gerne Deinen Recherchen bzw. Deinem Glauben im Zweifeln.

"Was wäre wenn ich jetzt plötzlich aus welchen gründen auch immer ins Pflegeheim oder betreutes Wohnen (Heim) müsste.....Wäre da unsere Conterganrente und die Jährliche Sonderzahlungen immer noch unantastbar ? Sprich wäre es immer noch für mich frei verfügbar ? "

Denke, die Folge ist realistisch, da C.Geschädigte eh alles selbst (auch indirekt) finanzieren müssen:

Der Versuch die "C.rente" von verschiedenen Institutionen als Einkommen anzurechnen, obwohl man sehr wohl um das "ContistifG" wegen der Anrechenbarkeit weiß, häufen sich. (Einbildung??)
Plötzlich ist dann die "C.rente" eine Sozialleistung, die dann "zu RECHT gebogen" angerechnet wird!
Ein juristischer Gang ist einkalkuliert, der dann zum 2."Alsdorfer Prozess" wird....

Zimmi
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#11

Beitrag von Zimmi » Montag 2. Mai 2011, 16:59

igel1 hat geschrieben: Gemäß § 82 Abs. 1 SGB XII i.V.m. 82.06.2 Sozialhilferichtlinien Rheinland-Pfalz sind die Leistungen nach § 21 Abs. 2 "Conterganrente" kein Einkommen. Einkommen sind jedoch Zinsen aus der Anlage dieser Leistungen.

Nach meinen Infos gilt diese Regelung in allen Bundesländern.
Hallo Sita,

siehe obiges Zitat von Igel1, so ist auch mein Kenntnisstand.

Leider sind eure Beiträge immer irgendwelche Einwürfe, ohne das ihr darauf näher eingeht.

Ich warte z.B. auch noch auf die Begründung der Ablehnung von Andreas Meyers Antrag auf die Aufstockung mit den englischen Spezialisten.

Gruss Zimmi
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lia
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#12

Beitrag von lia » Montag 2. Mai 2011, 17:10

Zimmi hat geschrieben:
igel1 hat geschrieben: Gemäß § 82 Abs. 1 SGB XII i.V.m. 82.06.2 Sozialhilferichtlinien Rheinland-Pfalz sind die Leistungen nach § 21 Abs. 2 "Conterganrente" kein Einkommen. Einkommen sind jedoch Zinsen aus der Anlage dieser Leistungen.

Nach meinen Infos gilt diese Regelung in allen Bundesländern.
Hallo Sita,

siehe obiges Zitat von Igel1, so ist auch mein Kenntnisstand.

Leider sind eure Beiträge immer irgendwelche Einwürfe, ohne das ihr darauf näher eingeht.

Ich warte z.B. auch noch auf die Begründung der Ablehnung von Andreas Meyers Antrag auf die Aufstockung mit den englischen Spezialisten.

Gruss Zimmi
sorry stefan hier muss ich widersprechen und ich berufe ich da auf das bundessozialgerichtsurteil. in diesen fall konnter eine contergangeschädigte heiminsasin mittel aus der conterhganstiftung ansparen. über diese stritten sich dann die eltern und die sozialhilfeträger nach ihrem tod. und den sozialhilfeträgern wurde das geld zugespeochen , allerdings erst nach ihren tod!!!!!! das es versucht wird ist ein anderes thema, allerdings bisher hatte ich nir robleme sie eines besseren zu belehren, lg lia

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#13

Beitrag von Lenni » Montag 2. Mai 2011, 17:54

Hallo Zimmi,
Zimmi hat geschrieben:....

Lenni, sind deine Fälle alle contergangeschädigt? Glauben kann ich es nicht.

...
Gruss Zimmi
Zwar nicht contergangeschädigt, aber dafür mit Sonderregelungsanspruch aus dem Kriegsopferfürsorgerecht.

Dort sind auch höhere Freibeträge, welche nicht bei SGB-Ansprüchen angerechnet werden dürfen, enthalten.

Also ist die Konsequenz daraus, bei der Pflegeversicherung werden solche Besonderheiten nicht mehr beachtet.
Dabei ist der Befreiungsanspruch oder die vorgesehene Nichtanrechnung aus der gesetzlichen Grundlage egal. :(
Es wurde auch der Nachweis verlangt, dass Geld für die Beerdigungskosten vorhanden ist. Minimalbetrag 8.000,-- DM (kurz vor der Euro-Einführung). Die Zinsen davon mussten anschließend jedes Jahr an den Landschaftsverband überwiesen werden.

Ein anderer mir bekannter Fall: Pflegeheim wollte bei Aufnahme sofort die Überschreibung des vorhandenen Wohnungseigentums zur Sicherung des Anspruches für die Pflegekosten. :angry

Da fällt einem nichts mehr ein, außer Pflege lieber zu Hause als im Heim.

@ Lia,

bitte dazu schreiben, dass es soweit ich es mitbekommen habe, um Leistungen des Sozialamtes handelte, welche ohne Berücksichtigung der Conterganrente zu zahlen waren.
Der Rückerstattungsanspruch belief sich auf 10 Jahre zurück!
Also eine etwas andere Rechtslage, was sich nur schwer verstehen lässt. Aber solche Konsequenzen hat.

Es gilt der Grundsatz: Kannst Du es aus eigenen Mitteln aufbringen, musst Du es auch tun.
Kannst Du es nicht, so kannst Du dafür Hilfe vom Staat erhalten. Hieß früher einmal "Mehrbedarf" oder "Hilfe in besonderen Lebenslagen".
Wenn Du dann allerdings verstirbst und Vermögen vorhanden ist, kommt die Prüfung auf den Erstattungsanspruch des Staates aus der Erbmasse. Dieser geht dem Erbanspruch der Erben vor.
Dieses war jedenfalls diesem Urteil zu entnehmen und die Eltern hatten das Nachsehen.

Gruß
Elke

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#14

Beitrag von sita1 » Montag 2. Mai 2011, 18:02

sita1 hat geschrieben:
darkshadow hat geschrieben:

Hallo Zimmi,

was Du mir glaubst oder nicht glaubst ist mir zwar egal, aber zur Verdeutlichung der Realitäten e i n Fall von vielen:

Da gibt es einen Mitbetroffenen mit absolutem, conterganbedingten Hör- und Sprachverlust. Schadensbedingt ist er stark autistisch. Der Betroffene lebt unter der Woche in einer behüteten Werkstatt mit angeschlossenem Pflegeheim.
Wie seine Mutter dem U.A.C. berichtete, sackt diese Einrichtung die Conterganrente - und noch Einiges mehr - ein.
Die Mutter hat dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt und hat den Prozess verloren.

Das, lieber Zimmi, ist die Realität.
Wenn Du noch zweifelst: Frag mal bei Mitbetroffenen nach, die schon im Pflegeheim sind.

Stephan

Hallo Zimmi,

es ist Dein gutes Recht alles an zu zweifeln und alles in Frage zu stellen, besonders wenn es um Aussagen Stephan's betreffen.
Doch der beschriebenen Fall ist auch mir persönlich bekannt und kann die Richtigkeit bestätigen. Um die Aussage nun zu bekräftigen und zu beweisen überlasse ich gerne Deinen Recherchen bzw. Deinem Glauben im Zweifeln.

"Was wäre wenn ich jetzt plötzlich aus welchen gründen auch immer ins Pflegeheim oder betreutes Wohnen (Heim) müsste.....Wäre da unsere Conterganrente und die Jährliche Sonderzahlungen immer noch unantastbar ? Sprich wäre es immer noch für mich frei verfügbar ? "

Denke, die Folge ist realistisch, da C.Geschädigte eh alles selbst (auch indirekt) finanzieren müssen:

Der Versuch die "C.rente" von verschiedenen Institutionen als Einkommen anzurechnen, obwohl man sehr wohl um das "ContistifG" wegen der Anrechenbarkeit weiß, häufen sich. (Einbildung??)
Plötzlich ist dann die "C.rente" eine Sozialleistung, die dann "zu RECHT gebogen" angerechnet wird!
Ein juristischer Gang ist einkalkuliert, der dann zum 2."Alsdorfer Prozess" wird....
upps da ist mir ein Fehler unterlauffen, soll richtig lauten:
es ist Dein gutes Recht alles an zu zweifeln und alles in Frage zu stellen, auch wenn es um Aussagen Stephan's betreffen.

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Beitrag von Zimmi » Montag 2. Mai 2011, 18:10

Hallo Lenni,

der KOF-Bereich ist meiner Ansicht nicht mit dem Contergan-Bereich zu vergleichen.

Igel1 hat ja bereits zu der Contergangeschichte Stellung bezogen, solange wir die Urteilsbegründung nicht kennen, ist meiner Ansicht nach eh jede weitere Diskussion darüber überflüssig.

Gruss Zimmi
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