Pflegeheim-Contirente ?

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Zimmi
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Re: Pflegeheim-Contirente ?

#31

Beitrag von Zimmi » Mittwoch 4. Mai 2011, 14:15

Hallo Lenni,

das war nicht erst seit der letzten Änderung des Contergangesetz so, sondern war schon immer so. Diese Info ist eigentlich keine sensationelle Meldung und sollte eigentlich bekannt sein. Nach meinem Studienabschluss habe ich Arbeitslosenhilfe und später Hartz4 erhalten. Auch habe Sozialhilfe in besonderen lebenslagen erhalten. Dieses war denen bekannt, das ich eine Conterganrente erhielt. Vielleicht solltest du dich doch ein wenig besser über das Thema Conterganstiftung und deren Gesetze informieren.
Gruss Zimmi
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Maren
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#32

Beitrag von Maren » Mittwoch 4. Mai 2011, 14:19

Hallo Lenni!

Genau das ist der Knackpunkt:
Wie wird diese Aussage umgesetzt? Müssen wir immer mit dem Stiftungsgesetz unterm Arm und dem Rechtsanwalt im Rücken zu den Sacharbeitern traben und denen beweisen, wie in Bezug auf uns die Sachlage/Gesetzeslage ist?
Besser ist das wohl........

Ciao!
Maren :wasimmer
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Lenni
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#33

Beitrag von Lenni » Mittwoch 4. Mai 2011, 14:22

Hallo Zimmi,

leider muss ich Dich enttäuschen mit der Auffassung, ich wüßte es nicht!

Habe beruflich selbst u.a. für Hilfen für Behinderte am Arbeitsplatz gearbeitet bzw. auch selbst Hilfen beantragt.
War jedes Mal ein riesen Wirbel, dass die Contergan-Rente nicht angerechnet wurde bzw. die zum Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Vorgaben anzuwenden waren.
Da blieb es sogar nicht aus, den Weg zur Einschaltung der Dienstaufsichtsbehörde zugehen, um meinen Anspruch durchzusetzen!

Gruß
Elke

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#34

Beitrag von Zimmi » Mittwoch 4. Mai 2011, 14:24

Eben Maren,

dafür sind die Gesetze da. Was ist daran so schlimm?

Gruss Zimmi
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#35

Beitrag von Lenni » Mittwoch 4. Mai 2011, 14:28

Hallo Maren,
Maren hat geschrieben:Hallo Lenni!

Genau das ist der Knackpunkt:
Wie wird diese Aussage umgesetzt? Müssen wir immer mit dem Stiftungsgesetz unterm Arm und dem Rechtsanwalt im Rücken zu den Sacharbeitern traben und denen beweisen, wie in Bezug auf uns die Sachlage/Gesetzeslage ist?
Besser ist das wohl........

Ciao!
Maren :wasimmer
Kann Dir nur zustimmen.
Neben dem Contergangesetz ist aktuelles Wissen über die anderen anzuwendenden Rechtsgrundlagen auch nicht verkehrt, so können sie nicht versuchen 10 Jahre alte überholte Vorschriften anzuwenden.
Leider selbst erlebt. :angry

Lieben Gruß
Elke

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#36

Beitrag von Zimmi » Mittwoch 4. Mai 2011, 14:31

Hallo Lenni,

du enttäuscht mich da gar nicht. Im Leben gibt es nun mal Situationen, da muss man für sein Recht kämpfen. Sei doch froh, das du es geschafft hast. Ich kenne genügend Leute die für ihr Recht kämpfen mussten, das ohne Contergan.
Manchmal gewinnt man, manchmal eben nicht.
Ganz aktuell, das heutige Urteil aus Karlsruhe zum Gestz der Sicherungsverwahrung.

Gruss Zimmi
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#37

Beitrag von Lenni » Mittwoch 4. Mai 2011, 14:41

Hallo Zimmi,
Zimmi hat geschrieben:Hallo Lenni,

du enttäuscht mich da gar nicht. Im Leben gibt es nun mal Situationen, da muss man für sein Recht kämpfen. Sei doch froh, das du es geschafft hast. Ich kenne genügend Leute die für ihr Recht kämpfen mussten, das ohne Contergan.
Manchmal gewinnt man, manchmal eben nicht.
Ganz aktuell, das heutige Urteil aus Karlsruhe zum Gestz der Sicherungsverwahrung.

Gruss Zimmi
es klingt so, als sollte ich mich für einen gesetzlichen Anspruch auch noch auf Knien bedanken, dass ich ihn durchgesetzt habe.
Nein. Er besteht und die Sachbearbeiter haben die aktuellen Rechtsgrundlagen zu beachten sowie anzuwenden!

Wir bzw. ich bin / sind keine "Almosen-Bettler"!

Dieses sollte allgemein gelten! Egal, um welchen Rechtsanspruch es geht!

Gruß
Elke

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#38

Beitrag von Frank62 » Mittwoch 4. Mai 2011, 15:20

Zimmi hat geschrieben:Was anderes wäre gewesen, wenn personenbezogene Daten in der Mitteilung gestanden hätten.

Gruss Zimmi
Vor und Zuname sind keine personenbezogene Daten :?:
LG
Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor. :suprised

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#39

Beitrag von sita1 » Mittwoch 4. Mai 2011, 16:21

Maren hat geschrieben:Hallo Lenni!

Genau das ist der Knackpunkt:
Wie wird diese Aussage umgesetzt? Müssen wir immer mit dem Stiftungsgesetz unterm Arm und dem Rechtsanwalt im Rücken zu den Sacharbeitern traben und denen beweisen, wie in Bezug auf uns die Sachlage/Gesetzeslage ist?
Besser ist das wohl........

Ciao!
Maren :wasimmer
Hallo Maren,

genau dieses beschriebene Szenario mache ich gerade zum X.Mal durch! Diesmal "Wohnformen"...
Was darf ein C.Geschädigter als "zugemuteter angemessenen Bedarf" zugestanden werden?

Natürlich darf hierbei das "Gleichbehandlungsgesetz" nicht ausser Acht gelassen werden...(hier mit anderen Sozialgruppen und zusätzlich mit anderen Behindertengruppen)!
C.Geschädigte seien ja zu anderen Sozialgruppen ins Besondere anderen Behindertengruppen besser gestellt durch die "C.Rente"!! achja zudem hat NIEMAND Schuld an unseren Schädigungen - weder die FG noch der Staat, WEIL es ja sooo nicht gewollt war!! Quasi vom Himmel gefallen?? Hat man da noch Töne???

Bei einer Meditation (beide Parteien bemühen sich um eine Lösung unter Leitung eines Richters/rin)
kam der Vorschlag "Pappsarg" gelegen, so machte es den Anschein...
Pflegeheim wurde von mir abgelehnt, erfolgreich durch juristischen Klageweg!
Zimmi's Ratschlag, den juristischen Gang ein zuschlagen läuft bereits schon ins 5.Jahr! Also an Ausdauer/Nerven für "Verschleppung" wie aus den "Alsdorfer Prozessen"bereits bekannt, mangelt es bestimmt nicht!

Also. liebe Maren, ich glaube noch nicht mal mehr das "Bemühen" zur Besserung bzw. Linderung unserer Situation... :wink: :wink:

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#40

Beitrag von Maren » Mittwoch 4. Mai 2011, 18:06

*Ironie-Modus an*
Immerhin liebe Sita, hast Du einen Rechtsanspruch aauf ein Pflegeheim?1 Dann kannst mal den Laden aufmischen.......
*Ironie-Modus aus*

@ Zimmi:
Gesetz ist Gesetz und belegbar - das muss umgesetzt und nicht jedes Mal neu "erkämpft" werden.
Dein Vergleich mit den Sicherheitsverwahrten passt wohl nicht so ganz......
Geht von Anspruchsberechtigten gemäß SGB etwa auch eine "öffentliche Gefahr" aus? .,.......

Grüße
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#41

Beitrag von Weissnix » Mittwoch 4. Mai 2011, 18:32

Maren hat geschrieben:Geht von Anspruchsberechtigten gemäß SGB etwa auch eine "öffentliche Gefahr" aus? .,.......
Natürlich! Denk doch nur an die psychischen Schäden, die wir bei den Leuten verursachen, die uns versehentlich erblicken. *und wech ..........*
Tschüß
Michael

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#42

Beitrag von Zimmi » Mittwoch 4. Mai 2011, 23:54

Zimmi hat geschrieben:Folgende Antwort erhielt ich auf meine Anfrage von der Conterganstiftung:
Sehr geehrter Herr XXXXX,



Name wurde nach Rückfrage von mir entfernt Frank62

Also, bei mir gab es keine Rückfrage, meinen Namen musstest du nicht entfernen.


Ich heisse noch Herr Zimdars und nicht Herr XXXXX

Gruss Zimmi
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Daniel

#43

Beitrag von Daniel » Donnerstag 5. Mai 2011, 08:14

immerhin haste 5 "X" bekommen und nicht wie normal nur 3 :wink:

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#44

Beitrag von gretl » Freitag 3. Februar 2012, 14:52

Zimmi hat geschrieben:Folgende Antwort erhielt ich auf meine Anfrage von der Conterganstiftung:
Sehr geehrter Herr XXXXX,

laut Conterganstiftungsgesetz – ContStifG – bleiben Gelder aus
Conterganrenten bei der Ermittlung oder Anrechnung von Einkommen, sonstigen
Einnahmen und Vermögen außer Betracht (§18 ContStifG). Damit wird dem
ausdrücklichen politischen Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen, dass
die auf Grundlage des Stiftungsgesetzes gezahlten Leistungen den Betroffenen
in vollem Umfang und ungeschmälert zur Verfügung stehen.
Die Bundesregierung hat stets die Ansicht vertreten, dass diese Leistungen
weder Rückforderungsansprüche der Sozialleistungsträger wegen erbrachter
Leistungen begründen dürfen noch grundsätzlich bei der Bemessung von
Unterhaltsleistungen und von Sozialleistungen der öffentlichen Hand
berücksichtigt werden dürfen (siehe auch Begründung zum Entwurf eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, Drucksache 16/12413
vom 24.03.2009).
Das durch die Conterganrente erworbene Vermögen muss als sog.
„Schonvermögen“ im Rahmen der Unterhaltsprüfung unberücksichtigt bleiben, da
es aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung Ihrer Lebensgrundlage aufgrund
einer vorliegenden Conterganschädigung gewährt wurde.



Ich denke, damit dürfte zu diesem Thema alles geklärt sein.


Gruss Zimmi


Für mich ist damit nicht alles geklärt :verlegen

(Verzeiht mir bitte, daß ich laufend die ollen Kamellen aus dem letzten Jahr herauskram :halo
aber wie schon mal gesagt: ich stöbere in meinen vielen, vielen ungelesenen Beiträgen von 2011...
und finde dabei manches, das mir noch "beitragswert" erscheint, wie dieses hier. )

Diese oben zitierte Stelle verführt, so denke ich, mit seiner Formulierung naturgemäß zum Mißbrauch!
"...zur Sicherung Ihrer Lebensgrundlage aufgrund einer vorliegenden Conterganschädigung..." = ein brauchbarer Kaugummi für jedes Amt, für jede soz. Einrichtung.

Beispiel: ich sitz im Heim, bin nicht mehr selbstständig mobil, hab keine Angehörigen und Freunde in Reichweite, kann die einfachsten lebenspraktischen Dinge des Alltags nicht mehr ohne Hilfe bewältigen usw usf.
Fußpflege, Mehrbedarf an Friseur, Klamotten, versch. Therapien zur Linderung, Fahrten und Transporte, etc fallen selbstverständlich in das oben beschriebene Budget und werden natürlich nicht als extra Mehrbedarf vom Sozialamt kalkuliert, wenn ich im Heim sitze, da alle anderen Mitbewohner solch Mehrbedarf schließlich auch nicht beim Kostenträger geltend machen können. Also geht dafür vielleicht schon ein beträchtlicher Teil des "nicht anrechenbaren Einkommens" drauf.
Sofern ich im Heim noch lustig genug bin, mir möglichst viele "Extras" zu genehmigen und das Personal bei Termin-u. sonstigen Vor-u.Nachbereitungen dienstplanmäßig mitzumachen in der Lage ist, kann ich mir das Gefühl gönnen, mir etwas Gutes vom "Schonvermögen" zur Sicherung meiner Lebensgrundlage geleistet zu haben. Doch die Heimsituation wird es in der Regel nicht zulassen, daß eine Lebensgrundlage mehr beinhaltet, als der Institutionsrahmen es allg. hergibt. Nun darf ich befürchten, daß ich mein Schoneinkommen/-vermögen kaum in meinem Sinne zu erschöpfen in der Lage sein werde. Da bietet sich sich doch für die Einrichtung an, viele conterganspez. pfleg. und therap. Maßnahmen (alles was über die Pflegestufe hinaus erfindbar ist) zu verrechnen. Alles was vom Kostenträger nicht übernommen wird, kann ja leicht in die Schublade oben zitierter Conterganstift.gesetzpassage abgelegt werden. Solange ich mich nicht zu wehren weiß, wird nicht nur meine Lebensgrundlage bestimmt, sondern auch mein Schonvermögen auf diese Weise ganz legal von anfallenden Kostenrechnungen aufgebraucht, auch wenn ich keiner Betreuung in finanz. Angelegenheiten unterliege...

"aus öffentlichen Mitteln --------hier gehört etwas anderes hin!!! :?: --------- aufgrund einer vorliegenden Conterganschädigung"

Ich bin kein Erbsenzähler, aber dieser Passus taugt im Ernstfall nur solange ich mich selber gut zur Wehr setzen kann.
So. das wollte ich nur gesagt haben, denn ich wunder mich, wie sich manche wundern, wenn manchen von uns auf wundersame Weise das nicht anrechenbare Einkommen abhanden kommt...
Dürfen wir jetzt immer noch froh sein, daß es Gesetze gibt, die auslegbar sind, je nach Ausgang des Kräftemessens?
grüßle gretl Bild

Zimmi
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#45

Beitrag von Zimmi » Samstag 4. Februar 2012, 00:24

Hallo Gretl,

dazu muß man nicht in einem Heim leben. Ich nutze die Conterganrente um mir einen gewissen Luxus zu leisten, der nicht von Hartz4 übernommen wird. Dadurch, das ich ca. 20 Stunden im Monat arbeite, kann ich, falls ich es überhaupt bekomme, ohne Hartz4 leben.

Wenn man in einem Heim lebt, dürfte man sich die Frage stellen, ob man noch den nötigen Antrieb hat, sich zu Unternehmungen aufzuraffen.
Durch meine Freundin weiss ich, das es genügend Möglichkeiten gibt, sich den Gang in ein Heim zu ersparen.

Gruss Zimmi
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