leistungsbezug für alle ausser deutsche C-opfer

Hier können auch Gäste Fragen an uns stellen

Moderatoren: sonnschein, Mueck

Antworten
Benutzeravatar
weiss62
User
User
Beiträge: 997
Registriert: Dienstag 28. April 2009, 08:40
Kontaktdaten:

leistungsbezug für alle ausser deutsche C-opfer

#1

Beitrag von weiss62 » Samstag 6. Juli 2013, 10:28

hallo an alle NICHT deutsche C-opfer :-)
da ich nicht weiß wie viele leser hier umgehen die nicht die deutsche staatbürgerschaft haben.
die haben oder werden noch post bekommen aus köln bekommen.

im neuen conterganstiftungsgesetz gibt es den § 15 Abs. 2 der besagt:
"Auf Leistungen nach diesem Gesetz werden Zahlungen angerechnet, die wegen der
Einnahme thalidomidhaltiger Präparate bereits von anderen möglicherweise Verantwortlichen geleistet worden sind. Auf die Kapitalentschädigung und die
Conterganrente werden Zahlungen angerechnet, die wegen der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate von Anderen, insbesondere von ausländischen Staaten geleistet werden."
(zitat aus dem schreiben siehe bild im anhang)

für die die eine regelmässige zahlung von ihrem staat bekommen ist damit alles klar.

für die österreicher ergibt sich ein klitzekleines problem (wir sind halt österreicher :halo )
da wir eine EINMALIGE zahlung bekommen haben und diese art der zahlungsleistung wird auf der erklärung nicht eingegangen.
diesbezüglich habe ich mal eine anfrage via e-mail an die kölner stiftung gesand. ich werde berichten sobald ich antwort habe.

euer werner ad

ps: was die bezeichung "unser zeichen: xxxxxx" soll weiß auch kein mensch. auf die vermutung hin, dass es sich eventuell um ein personenbezogenes kürzel handelt habe ich das unkenntlich gemacht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

Benutzeravatar
weiss62
User
User
Beiträge: 997
Registriert: Dienstag 28. April 2009, 08:40
Kontaktdaten:

#2

Beitrag von weiss62 » Mittwoch 10. Juli 2013, 10:26

hallo :-)
hier die lösung alle die:
auszug aus dem e-mail: hat geschrieben: Da das Änderungsgesetz erst zum 01.08.2013 in Kraft tritt, sind Zahlungen
die vorher geleistet wurden nicht zu berücksichtigen, somit ist Ihre
Einmalzahlung vor dem 01.08.2013 nicht zu berücksichtigen.
d.h. zahlungen die nach dem 01.08.2013 aus einem wie auch immer genannten contergan/thalidomid-bugett des betreffenden staates kommen müssen angegeben werden.

sollten bei der auslegung noch probleme bestehen, einfach angeben und eine kopie des jeweiligen bescheides beilegen.

euer werner ad

Antworten