Pressemitteilung 10.06.10

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Daniel

Pressemitteilung 10.06.10

#1

Beitrag von Daniel » Donnerstag 10. Juni 2010, 23:29

An:
Die nationalen und internationalen
Medien und alle Conterganverteiler
(mit der Bitte um Weiterleitung)


Es schreibt:
Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.)
Stephan Nuding (Sprecher)
Im Aehlemaar 1c
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/1882677


Sehr verehrte Damen, geehrte Herren, liebe Mitstreiter/innen,

im Anhang übersende ich Ihnen / Euch die heutige Presseerklärung unseres Mitbetroffenen Rechtsanwalt Otmar Korte (Norderstedt).

Mit der Klage von Herrn Korte erklärt sich der U.A.C. solidarisch.

Rückfragen bitte d i r e k t an Herrn Korte.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Stephan Nuding

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Pressemitteilung:



Contergan-Opfer verklagt Bundesrepublik



Fünfzig Jahre nach der Contergan-Katastrophe klagt ein Rechtsanwalt gegen einen weiteren Verursacher seiner Behinderung, die Bundesrepublik Deutschland.



Niemand hat bislang wegen der Contergan-Katastrophe die Bundesrepublik oder die damalige Bundesregierung zur Verantwortung gezogen, obwohl die Bundesrepublik eine erhebliche Mitschuld am Leid der Opfer trägt. Die Regierung hat dem unverantwortlichen Treiben des Herstellers von Contergan, der Chemie-Grünenthal GmbH, keinen Einhalt geboten. Grünenthals Profitgier und die Nachlässigkeit der Politik bei der Überwachung der Arzneimittelproduktion und dem Vertrieb der schädigenden Tabletten haben tausenden ungeborenen Kindern die körperliche Unversehrheit genommen. An die Contergan-Katastrophe schloß sich der Contergan-Skandal an. In einer beispiellosen Enteignungsaktion wurden den Opfern die Ansprüche gegen Grünenthal genommen und in eine Stiftung überführt. Der Staat hat die Opfer zugunsten Grünenthals ihrer Ansprüche beraubt; er hat die machtlosen Opfer enteignet.

In dem blinden Bestreben hat er jedoch vergessen, seine eigene Schuld den Ansprüchen der Opfer zu entrücken. Er hat ganz einfach vergessen, die Opfer der Ansprüche gegen sich selbst zu berauben.

„Soweit ersichtlich ist diese Schadensersatzklage, die ich gerade beim Landgericht Bonn eingereicht habe, die einzige in dieser Form. Selbst unsere damaligen Rechtsvertreter haben nur die Strafbarkeit Grünenthals prüfen lassen. Quasi als Abfallprodukt und nur als Kollateralschaden auf dem Weg zur Freistellung Grünenthals ist die Stiftungslösung entstanden“, sagt Rechtsanwalt Korte aus Norderstedt, der nunmehr seine Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg verfolgt. „Jeden Tag entstehen neue Ansprüche. Die Regierung war damals zu kurzsichtig. Sie hat den Skandal nicht zu Ende getrieben.“

Die Bundesregierung sperrt sich gegen jede Form weiterer Entschädigung. Dies hat sie in den letzten Jahren immer wieder mit fortgesetzter Dreistigkeit getan. Außergerichtlich wurde Rechtsanwalt Korte seitens des Bundeskanzleramts mitgeteilt, es bestünden keine Ansprüche gegen die Bundesregierung.

Nun hat das Landgericht zu klären, ob sich die Bundesrepublik mit dieser Auffassung durchsetzen kann oder ob sie nach nunmehr 50 Jahren endlich zur Verantwortung gezogen wird.



Rechtsanwalt

Otmar Korte

Niendorfer Str. 143

22848 Norderstedt

Tel.: 040/52884444

Fax.: 040/52884445

http://www.korte-rechtsanwalt.de



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