Wieder eine Klage gegen die Conterganstiftung

"Offene Briefe" auf Verbandsebene

Moderatoren: sonnschein, Mueck

Antworten
Benutzeravatar
Frank62
Administrator
Administrator
Beiträge: 12559
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 02:00
Wohnort: 46325 Borken/ Westf.
Kontaktdaten:

Wieder eine Klage gegen die Conterganstiftung

#1

Beitrag von Frank62 » Samstag 7. November 2015, 18:27

BCG - Bund Contergangeschädigter hat geschrieben:Pressemitteilung vom 7.11.2015

Bereits vergangene Woche musste eine contergangeschädigte Frau die
Conterganstiftung verklagen, weil die Stiftung ein Boxspringbett nicht als ein
Hilfsmittel anerkennen wollte. Wir berichteten. Nun kämpft die
schwerstbehinderte Marion Gottreich (53) um ihre Anerkennung als Conterganopfer
und gegen eine humangenetische Gutachterin der medizinischen Kommission der
Conterganstiftung. „Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass der
Conterganstiftung und dem hinter ihr stehenden Bundesfamilienministerium jedes
Mittel recht ist, um den Conterganopfern die Leistungen der Conterganstiftung
vorzuenthalten!“ sagt Andreas Meyer vom BCG, gleichzeitig Betroffenenvertreter
im Stiftungsrat der Conterganstiftung. Meyer sieht diesen Eindruck gerade durch
die Gutachterpraxis einer Gutachterin der medizinischen Kommission der
Conterganstiftung bestätigt. Meyer: „Die humangenetische Gutachterin der
Conterganstiftung, Frau Prof. Dr. Manuela Koch, beurteilte den Fall von Frau
Marion Gottreich nur nach Aktenlage. Dabei hat sie Marion Gottreich bis heute
noch nicht einmal körperlich untersucht!“ Auch nach Meinung einschlägiger
Experten ist bei humangenetischen Gutachten eine körperliche Untersuchung
unerlässlich. Als angebliche Ausschlussdiagnose gegen die Feststellung der
Anerkennung eines Conterganschadens habe die humangenetische Gutachterin bereits
öfters stereotyp ein vorliegendes Holt-Oram-Syndrom festgestellt. Nach
Auffassung von Frau Prof. Dr. Manuela Koch läge bei Marion Gottreich auch ein
Holt-Oram-Syndrom vor. Mehrere Experten - einschließlich Experten der Charité
Berlin - schließen jedoch ein Holt-Oram-Syndrom bei Marion Gottreich definitiv
aus. „Frau Prof. Dr. Manuela Koch hat entgegen allen wissenschaftlichen
Erkenntnissen andere Gutachter der medizinischen Kommission der
Conterganstiftung zu überreden versucht, sich ihrer falschen Auffassung
anzuschließen. Ich möchte von der Conterganstiftung wissen, wie vielen
Conterganopfern Frau Koch die Anerkennung als Conterganopfer mit der Diagnose
Holt-Oram-Syndrom bisher verweigert hat.“ sagt Meyer.


Prozesstermin


Datum: 10.11.2015

Uhrzeit: 11:00 Uhr

Raum: Saal 1 (Erdgeschoss)

Ort: Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz (Eingang Burgmauer)
50667 Köln



Den Rechtsanwalt von Frau Marion Gottreich, Herrn Rechtsanwalt Harro Schultze,
können Sie unter folgender Rufnummer erreichen:

0221 / 252175


Frau Marion Gottreich und ihr Rechtsanwalt Harro Schultze stehen Ihnen für
Fragen sehr gerne zur Verfügung.


Berücksichtigen Sie bitte, dass Herr Andreas Meyer in seiner Eigenschaft als
Vorsitzender des BCG und als Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der
Conterganstiftung am obigen Verhandlungstermin anwesend sein wird.

Bei Fragen können Sie Herrn Andreas Meyer unter folgender Rufnummer erreichen:

0172 / 2905974



Kontakt:


BCG - Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: http://www.gruenenthal-opfer.de
Mobil: 0172 / 2905974
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
LG
Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor. :suprised

Antworten