bcg-brd-dachverband hat geschrieben:
45 Jahre Lex Grünenthal - Zum Jahrestag des Inkrafttretens des Conterganstiftungsgesetzes
45 Jahre Lex Grünenthal
Zum Jahrestag des Inkrafttretens des Conterganstiftungsgesetzes
Pressemitteilung vom 30.10.2017
Am 31.10.2017 erklärte vor 45 Jahren der ehemalige Bundesjustizminister Gerhard Jahn
(SPD) das heutige Conterganstiftungsgesetz (ContstifG) in seiner ursprünglichen Fassung
als Gesetz über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ (ErrichtG) für
in Kraft getreten.
§ 23 I S 1 ErrichtG ließ sämtliche Schadensersatzansprüche der Conterganopfer gegen das
Herstellerunternehmen Grünenthal (ca. 5 Milliarden €) erlöschen. Gleichzeitig erklärte § 23
II ErrichtG die von den Conterganopfern mühsam von Grünenthal im Strafprozess
erstrittenen Vergleichsmillionen (100 Millionen DM) für gegenstandslos.
„Durch diese Enteignung in Höhe von ca. 5,1 Milliarden € sind wir Conterganopfer und nicht
die Bundesregierung Hauptstifter der Conterganstiftung.“ sagt Andreas Meyer (57), 1.
Vorsitzender des Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (BCG). Meyer
ist auch gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung.
Für diese Enteignung hätten die schwerstbehinderten der Conterganopfer jahrzehntelang
mit einer Höchstrente von 545 € auskommen müssen. Erst 2013 sei die Rente stark
angehoben worden. Dies wäre aber für viele zu spät gekommen.
Damit nicht genug: Die ehemalige SPD-Bundesministerin für Jugend, Familie und
Gesundheit, Käte Strobel, bestellte 1972 den ehemaligen Leiter der Rechtsabteilung und
des Ressorts Marketing Grünenthals in einen Vorsitzposten der Medizinischen Kommission
der Conterganstiftung, mit dem er mit beeinflussen konnte, wer von den vielen geschädigten
Kindern contergangeschädigt ist und wer nicht.
Auch heute werden die beiden Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung
von dem mittlerweile für die Stiftung zuständigen und derzeit noch SPD-geführten
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend immer wieder in der
Ausübung ihrer demokratischen Mitwirkungsrechte beschnitten.
„Im Umfeld eines Gesetzes, das von Anfang an Grünenthal begünstigte, sind wir als
demokratisch legitimierte Betroffenenvertreter lästige Fremdkörper, die man möglichst
schnell wieder blind und mundtot machen möchte.“ meint Meyer.
„Nach 45 Jahren Kumpanei mit Grünenthal fordern wir die absolute Mehrheit von
Betroffenenvertretern im Stiftungsrat der Conterganstiftung nach Vorbild des englischen
Thalidomid Trust.“ ergänzt Meyer. Die Stiftungsrat ist das bestimmende und der Vorstand
das ausführende Organ der Conterganstiftung.
Ausführlichere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.gruenenthal-opfer.de/Pressem ... 13_10_2017
Kontakt:
BCG - Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Mobil: 0172 / 2905974
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: http://www.gruenenthal-opfer.de
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