Fortsetzung „5 vor 12 für Contergan- und Grünenthalopfer“

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Frank62
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Fortsetzung „5 vor 12 für Contergan- und Grünenthalopfer“

#1

Beitrag von Frank62 » Dienstag 13. September 2011, 12:40

Wir brauchen und wünschen uns Eure Unterstützung, sowohl während der Veranstaltung vor Ort als auch im Vorfeld bei der Bemühung um Spenden, damit wir diese für uns alle bedeutende Veranstaltung optimal und erfolgreich durchführen können. Leitet also auch gern diese Nachricht und die beigefügten Anhänge im Rahmen Eurer Möglichkeiten weiter und unterstützt uns bitte!



Warum wollen Conterganopfer nach 50 Jahren noch einmal auf die Straße gehen?



ü Die „Conterganrente“ der Conterganstiftung wurde doch vor zwei Jahren erhöht.

ü Das Stiftungsgesetz wurde mit einigen Änderungen neu gefasst, und der Einfluss der Betroffenen auf die Stiftung wurde erweitert.



Auf den ersten Blick scheint alles geregelt und weitere Forderungen der Contergan-Betroffenen scheinen überzogen.

Auf den ersten Blick wurde einiges erreicht! Der Blick ins Detail und hinter die Kulissen aber zeigt ein anderes Bild.



Die tiefgreifenden und dringend benötigten Leistungen und Lösungen wurden wieder einmal verhindert. Die zentralen und kostenintensiven Forderungen der Betroffenen wurden missachtet und teils bewusst heruntergespielt.



Das Ziel der politischen Verantwortlichen war es, die durch Ausstrahlung des Spielfilmes „Contergan – eine einzige Tablette“ in Gang gesetzte Bewegung der Opfer und deren Angehörigen zu beruhigen. Dieses sollte durch einige, weniger kostenintensive Zugeständnisse erreicht werden. Die zentralen Forderungen und Kernthemen wurden damit nicht gelöst!



Und so stehen die meisten Contergangeschädigten heute in vielerlei Hinsicht auch weiterhin vor einem großen Dilemma, auf das wir aufmerksam machen müssen.



Ø Die Frage eines Ausgleichs für Rentenlücken im Falle des frühen Berufsausstiegs aufgrund von Contergan-Folgeschäden ist gar nicht gelöst.

Ø Die Frage der Kostenübernahme bei Umbauten von Fahrzeugen im Falle der Frühverrentung ist gar nicht gelöst

Ø Die Frage der notwendigen und benötigten Heilmittelversorgung bei chronischen Folgeleiden ist nur nicht gelöst.

Ø Die Frage der Hilfsmittelversorgung im Fall von Folgeschäden ist nur äußerst unzureichend gelöst.



Alle diese offenen Punkte wiedersprechen den Grundsätzen der Teilhabe und des selbstbestimmten Lebens.



Sofern Ihr über Presse- und Medienkontakte verfügt, leitet diese Einladung gern dorthin weiter, denn wir haben es der Presse zu verdanken, dass nicht noch mehr tausende Conterganopfer in Deutschland zu beklagen sind. Durch einen Artikel in der WELT AM SONNTAG am 26.11.1961 konnte das Unternehmen Grünenthal dazu bewegt werden, das Medikament einen Tag später endlich vom Markt zu nehmen. Jeder weitere Tag hätte weitere Conterganopfer mit sich gebracht.



Auch sind wir zur Realisierung des Projektes auf Spenden und/oder Sponsoren angewiesen. Also auch an dieser Stelle bitten wir Euch um Unterstützung und Werbung für die gemeinsame Sache.



Wer prominente Gäste aus Politik, Kunst & Kultur und Wissenschaft kennt, möge auch diese sehr gern ansprechen und einladen.



Mit den besten Grüßen und der dringenden Bitte um Eure Unterstützung,

Gernot Stracke

Vorsitzender

Hilfswerk für Contergangeschädigte e.V



Boberger Drift 17

21031 Hamburg

e-Mail: info@contergan-hamburg.de

Internet: http://www.contergan-hamburg.de



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EINLADUNG



50 Jahre nach der Rücknahme von Contergan vom Markt befinden sich die meisten Contergangeschädigten in einer akuten Notlage.

Um auf diesen Missstand hinzuweisen und deutlich zu machen, dass das Herstellerunternehmen Fa. Grünenthal immer noch in der moralischen Pflicht steht, sich bei den Opfern zu entschuldigen und diese angemessen zu entschädigen, lädt die „AG 50“ vom



25.11.2011 - 27.11.2011



zu Veranstaltungen in Berlin ein!

Siehe auch http://www.contergan-ag50.de



Mit der Markteinführung des angeblich harmlosen Schlafmittels „Contergan“ begann vor über 50 Jahren der größte Medikamenten-Skandal der BRD. Zahlreiche Hinweise an den Hersteller, Fa. Chemie Grünenthal in Stolberg, dass der Wirkstoff dem menschlichen Embryo schadet, wurden ignoriert. In der Folge wurden weltweit ca. 10.000 Babys mit Missbildungen geboren.

Erst nachdem am 26.11.1961 ein Artikel in der „Welt am Sonntag“ erschienen war, wurde das Medikament am darauffolgenden Tag vom Markt genommen. 1968 wurde gegen die Verantwortlichen das Strafverfahren wegen vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Körperverletzung und Tötung eröffnet. Es wurde 1970 „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt. Das Ausmaß aller bekannten Schäden wird heute auf 8 Milliarden € geschätzt.



Im Zuge eines Vergleiches erklärte sich die Firma Grünenthal 1970 lediglich dazu bereit, 100 Millionen DM an die Conterganopfer zu zahlen. Durch ein vom deutschen Staat ins Leben gerufenes Stiftungsgesetz wurden die Opfer hinsichtlich aller Forderungen gegen die Firma Grünenthal enteignet. Dafür erhielten die Opfer eine lebenslange aber minimale Rente. Eine gerechte Entschädigung hat es damit faktisch nicht gegeben.



Da die Geldmittel der Stiftung bereits in den 1990er Jahren aufgebraucht waren, zahlt heute der deutsche Staat und damit der Steuerzahler für den von Grünenthal angerichteten Schaden die Renten der Opfer. Erst aufgrund des öffentlichen Drucks infolge des Fernsehfilms „Eine einzige Tablette“ wurden die Conterganrenten zum 1.Juli 2008 verdoppelt, was aber nicht annähernd für ein selbstbestimmtes Leben reicht.



Ein Großteil der Betroffenen ist ständig auf Sozialleistungen angewiesen und kann sich seine Teilhabe nicht selbst finanzieren. Betroffene, die aufgrund ihrer Schädigungen durch das Medikament Contergan nie in ein Arbeitsleben einsteigen konnten, leben seit jeher in Abhängigkeit der Sozialhilfe. Betroffene, die aufgrund ihrer starken Folgeschäden vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen mussten oder noch müssen, erhalten keinen Ausgleich für Rentenlücken.

Die Versorgung mit dringend notwendigen Heil- und Hilfsmitteln wird für die Betroffenen zum Hürdenlauf bei den Behörden. Bezahlt werden diese Mittel nicht nach Entschädigungsrecht (Grundsatz optimaler Ausgleich), sondern nach dem Sozialrecht (Prinzip der Wirtschaftlichkeit).



Deshalb fordern wir eine gerechte Entschädigung nach zivilrechtlichen Grundsätzen für die zugefügten Leiden, um ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen zu können. Weiterhin erwarten wir eine öffentliche Entschuldigung der Verantwortlichen!





ANMELDUNG

Aus Planungsgründen und aufgrund beschränkter Anzahl an Eintrittskarten bitten wir für jedes Event (Demonstration ausgenommen) bis zum 10.11.2011 um verbindliche Anmeldungen. Die Anmeldeformulare sind auf unserer Internetseite http://www.contergan-ag50.de abzurufen! Einlass ist nur mit Anmeldebestätigung möglich. Alle Veranstaltungen sind barrierefrei.

Bitte bei der Anmeldung nicht vergessen, ob Gebärden- oder Schriftdolmetscher sowie Assistenz benötigt werden.



Das Aktionswochenende wird koordiniert von den Landesverbänden:

- Berlin/Brandenburg e.V. Tel.: 030 5481 4646

- Hamburg e.V Tel.: 040 4109 2110

- Hessen e.V. Tel.: 06431 284 418



mit solidarischer Unterstützung von:

- Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.V.,

- BCG-Bund Contergangeschädigter u. Grünenthalopfer e.V,

- CND Contergannetzwerk Deutschland, Interessenverband

- Contergangeschädigter und deren Angehörige Köln e.V.,

- Interessenverband Contergangeschädigter Menschen, ihrer Angehörigen und Freunde Rhein-Berg e.V.,

- Interessengemeinschaft Contergangeschädigter Baden-Württemberg OV Stuttgart e. V.,

- Hilfswerk f. Gliedmaßengeschädigte, OV München e.V.,

- ICTA - Internationale Contergan Thalidomid Allianz

- U.A.C - Untersuchungsauschuss Conterganverbrechen



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LG
Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor. :suprised

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#2

Beitrag von Mueck » Dienstag 13. September 2011, 21:41


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