Presseberichte Mai 09

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Daniel

Presseberichte Mai 09

#1

Beitrag von Daniel » Dienstag 5. Mai 2009, 12:29

Contergan-Opfer als Anwälte in eigener Sache Drucken E-Mail
Dienstag, 05 Mai 2009
Zum gestrigen Fachgespräch der LINKEN im Bundestag mit Vertreterinnen und Vertretern der Contergan-Geschädigten zum Koalitions-Entwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes und zum Antrag der LINKEN auf Soforthilfe (Drucksache 16/11639) erklärt der behindertenpolitischer Sprecher der LINKEN, Dr. Ilja Seifert: 50 Jahre gibt es bereits den Contergan-Skandal. Ein Ende ist nicht absehbar. Auch mit den geplanten Änderungen im 2. Conterganstiftungsänderungsgesetz wird den berechtigten Interessen der Contergan-Geschädigten nur ungenügend Rechnung getragen.


Die zentralen Forderungen der am Fachgespräch teilnehmenden Betroffenen sind:

1. Die Wahlmöglichkeit für jede/n zwischen sofortiger oder über mehrere Jahre verteilter Auszahlung der zugesagten 100 Mio. Euro.
2. Eine deutliche Erhöhung der monatlichen Contergan-Rente für alle Betroffene aus dem Stiftungsvermögen.
3. Rückwirkende Entschädigungsleistungen für alle bisher von der Ausschlussfrist betroffenen Personen.
4. Die mehrheitliche Besetzung der Contergan-Stiftungsgremien mit Betroffenen.

Diese Forderungen unterstützt die Fraktion DIE LINKE. Im Gespräch wurden auch weitere Alternativen erörtert.


Im Anschluss an das Fachgespräch findet die Anhörung des Familienausschusses zum Gesetzentwurf der Koalition und dem Antrag der LINKEN statt. Nur drei von neun der geladenen Sachverständigen sind selbst Contergangeschädigte.

Ilja Seifert : „Die Contergan-Opfer müssen endlich als Sachverständige in eigener Sache akzeptiert werden. Auch deswegen hat DIE LINKE zum Fachgespräch eingeladen und Frau Gihan Higasi, Conterganbetroffene und spätestens seit dem Hungerstreik im Herbst 2008 in Bergisch-Gladbach in der Öffentlichkeit bekannt, als Sachverständige für die Anhörung benannt.“

Quelle: Dr. Ilja Seifert
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Daniel

#2

Beitrag von Daniel » Dienstag 5. Mai 2009, 12:33

Komentare usw. kommen hier hin!
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Daniel

#3

Beitrag von Daniel » Mittwoch 6. Mai 2009, 17:15

europaticker: Aufstockung des Vermögens der Contergan-Stiftung
Keine Einigkeit über Sonderzahlungen für Contergan-Geschädigte


Die Aufstockung des Vermögens der Contergan-Stiftung und die aus diesem Grund geplante Gesetzesänderung wird grundsätzlich begrüßt. Der Großteil der Sachverständigen bezeichnete in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses die Erhöhung des Stiftungsvermögens durch die Firma Grünenthal und den Bund von 100 Millionen Euro und die damit verbundenen höheren Zahlungen an Betroffene als überfällig. Uneinig blieben sie, ob das Vermögen sofort an die Betroffenen ausgezahlt oder in jährlichen Sonderzahlungen über 25 Jahre gestreckt werden soll.


Margit Hudelmaier vom Bundesverband Contergangeschädigter sagte, die Öffentlichkeit nehme Contergan-Geschädigte oft als Behinderte war, die ihr Leben trotz starker Beeinträchtigungen gut meisterten. Das Leiden der Menschen werde aber nicht wahrgenommen. Den Begriff der "monatlichen finanziellen Unterstützung", wie er in dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (16/12413) verwendet wird, lehne der Bundesverband jedoch als "zu negativ" ab, so Hudelmaier. Regina Schmidt-Zadel von der Conterganstiftung für behinderte Menschen begrüßte den Gesetzentwurf. "Der Ausbau der Leistungen ist dringend notwendig", sagte Schmidt-Zadel. "Zuerst wurde ein Verbrechen an uns verübt, dann wurden wir entrechtet und jetzt leben wir in Armut", beklagte Gihan Higasi, die selbst von Contergan geschädigt ist. Sie forderte das Recht für Contergangeschädigte, zwischen einer sofortigen Auszahlung der ihnen zustehenden Entschädigung und jährlichen Sonderzahlungen wählen zu dürfen.

Im Gesetzentwurf vorgesehen sind jährliche Sonderzahlungen an die Betroffenen über einen Zeitraum von 25 Jahren. Zudem sollen nur noch Projekte gefördert werden, die ausschließlich contergangeschädigten Menschen zugute kommen. Bisher bezieht sich die Projektförderung generell auf behinderte Menschen. Darüber hinaus sollen die Strukturen der Stiftung gestrafft und der Stiftungsrat verkleinert werden. In einem Antrag fordert die Fraktion Die Linke (16/11639) eine sofortige Auszahlung der von der Firma Grünenthal zur Verfügung gestellten 50 Millionen Euro, eine Erhöhung der bisherigen Entschädigungsleistungen um 50 Prozent und eine paritätische Besetzung des Stiftungsrates und -vorstandes mit Contergangeschädigten.

Professor Hans Karbe vom Neurologischen Rehabilitationszentrum "Godeshöhe" gab zu Bedenken, dass die Beschränkung der jährlichen Sonderzahlung auf 25 Jahre zu kurz gedacht sein könnte. "Contergangeschädigte haben durchschnittlich eine normale Lebenserwartung und werden auch in 25 Jahren noch Bedarf haben", prognostizierte Karbe. Professor Klaus Peters von der Rhein-Sieg-Klinik aus Nordrhein-Westfalen sagte, die Betroffenen litten heute aufgrund ihrer Fehlbildungen vor allem unter chronischen Schmerzen an der Wirbelsäule sowie Schäden an der Hüfte.

Die Experten betonten, die Ausschlussfrist für Anträge von Betroffenen an die Stiftung müsse vollständig aufgehoben werden. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht derzeit vor, dass Contergangeschädigte, die bisher aufgrund der Ausschlussfrist keine Anträge auf finanzielle Unterstützung an die Stiftung stellen konnten, dieses bis Ende 2010 nachholen können. Die Fraktion Die Linke fordert, die Ausschlussfrist aufzuheben.

Quelle/Autor: Europaticker
erschienen am: 2009-05-06

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Daniel

#4

Beitrag von Daniel » Sonntag 10. Mai 2009, 00:05

An:
Alle Conterganverteiler
(mit der Bitte um Weiterleitung),
die nationalen und internationalen Medien

Es schreibt:
International Contergan and
Thalidomide research and development Center i.G.
c./o. Stephan Nuding (Pressesprecher)
Postfach 800 160
51448 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/1882677 + 01577/2117554


Pressemitteilung

Am heutigen Samstag, dem 9.Mai 2009, haben deutsche Conterganopfer die Gründung des "INTERNATIONAL CONTERGAN AND THALIDOMIDE RESEARCH AND DEVELOPMENT CENTER" (ICTC) beschlossen.
Die Initiative ging von dem contergangeschädigten Juristen und Prothetikspezialisten Alf Eller aus.
Das ICTC plant, in Zusammenarbeit mit Spezialisten und Fachleuten aus den Reihen der Contergan- und Thalidomidopfer, alle Themen, die im Zusammenhang mit dem weltweiten Contergan- und Thalidomidskandal stehen, zu dokumentieren, zu erforschen und für eine Verbesserung der materiellen und ideellen Situation der Betroffenen einzutreten.

Hierzu erklärt Alf Eller: "Wenn schon Millionen von Euro, die den Contergan- und Thalidomidopfern zustehen, für Forschungsprojekte eingesetzt werden sollen, dann ist es nur recht und billig, dass diese Projekte auch von uns durchgeführt werden. Die internationale Gemeinschaft der Contergan- und Thalidomidopfer verfügt über genügend Fachleute aus ihren eigenen Reihen, um die notwendigen wissenschaftlichen Arbeiten erfolgreich leisten zu können.
Das 2. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am kommenden Donnerstag (14.5.09) verabschieden will, bildet keine wirklich effiziente und substantielle Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen. Wenn wir die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Form nicht verhindern können, dann werden wir - zumindest - alle Möglichkeiten ausnutzen, die es uns bietet."

Das ICTC, das noch im Laufe des kommenden Sommers seine Arbeit aufnehmen soll, wird seinen Sitz zunächst in Hortobagy (Ungarn) und Bergisch Gladbach (Deutschland) haben.


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######################################################################
Information
Diese Mail wurde von http://www.contergan-sh.de über den Newsletter verteilt.
Weiterleitung dieser Mail ist nur erlaubt, wenn diese Fußdaten mit übermittelt werden.
© http://www.contergan-sh.de

Daniel

#5

Beitrag von Daniel » Montag 11. Mai 2009, 08:39


14.05.2009

Stand: 10.05.2009, 14:53 Uhr
Änderung des Conterganstiftungsgesetzes




Mit dem Zweiten Änderungsgesetz soll der Weg frei gemacht werden für die Auszahlung der von der Firma Grünenthal GmbH auf freiwilliger Basis zugesagten Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro an die Contergangeschädigten. Der Betrag soll über die Conterganstiftung an die Betroffenen gezahlt werden. Zusätzlich sollen weitere 50 Millionen Euro aus dem bisherigen Kapitalstock der Stiftung unmittelbar an die Betroffenen ausgeschüttet werden. Damit erhalten die Contergangeschädigten neben den jetzigen monatlichen Stiftungsleistungen insgesamt weitere 100 Millionen Euro direkt. Die Auszahlungen - gestaffelt nach der Schwere der Behinderung - sollen als jährliche Sonderzahlungen erfolgen.

Nach der Verdoppelung der Contergan-Renten zum 1. Juli 2008 bedeutet dies für die rund 2.700 Berechtigten eine weitere deutliche Verbesserung ihrer Lebenssituation. Die Betroffenen erhalten die zusätzlichen jährlichen Sonderzahlungen zur freien Verfügung, um die finanziellen Auswirkungen der Spät- und Folgeschäden entsprechend dem individuellen Bedarf zu mildern.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor allem eine Änderung des Stiftungszwecks der Conterganstiftung vor. Künftig sollen nur noch Projekte gefördert werden, die ausschließlich den Contergangeschädigten zugute kommen. Derzeit erfolgt eine Projektförderung generell für behinderte Menschen. Gleichzeitig werden die Strukturen der Stiftung gestrafft und das Conterganstiftungsgesetz an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Seit Mai 1997 trägt der Bund die finanziellen Belastungen für die Contergan-Renten allein, da die in den Jahren 1972-1995 seitens des Bundes und der Grünenthal GmbH in die Stiftung eingezahlten Gelder aufgebraucht sind. Für die Zahlung von Contergan-Renten und Rentenkapitalisierungen werden neben den Sonderzahlungen zukünftig jährlich 31 Millionen Euro aufgewendet.
Der Stiftungsrat soll auf 7 Mitglieder verkleinert werden – darunter zwei Betroffene, die per Urwahl bestimmt werden sollen.
Ausgaben für die Personal- und Sachkosten der Stiftung sollen aus dem Bundeshaushalt geleistet werden. Bislang übernimmt die kfw-Bank die Auszahlung der monatlichen Unterstützungsleistungen und die Verwaltung der Stiftungsgelder. Sie ist darüber hinaus auch Ansprechpartner für die Betroffenen. Um hier Kosten zu sparen, wird nach Alternativen gesucht: Die Geldanlage soll künftig von den Rentenzahlungen getrennt werden. Die Geschäftsführung könnte durch eine nachgeordnete Behörde des BMFSFJ erfolgen.

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Ein Dank an Hennig,
er ist wieder da!

Daniel

#6

Beitrag von Daniel » Montag 11. Mai 2009, 19:01

Wie Contergan gegen Krebs hilft

11.05.2009 | 18:22 | (Die Presse)

Der Wirkmechanismus, der zu den Missbildungen führte, lässt auch Krebszellen verhungern.


Als „erstes bromfreies Schlaf- und Beruhigungsmedikament ohne größere Nebenwirkungen“ wurde die Verbindung Thalidomid – chemisch den Barbituraten ähnlich – Ende der Fünfzigerjahre von der deutschen Pharmafirma Grünenthal entwickelt und vermarktet, in Österreich und der Schweiz verschreibungspflichtig als „Softenon“, in der BRD frei erhältlich als „Contergan“. (In der DDR wurde es wegen nicht ausreichender Überprüfung nicht zugelassen.)

Die Substanz hatte doch Nebenwirkungen, und zwar solche, dass der Name Contergan bis heute düster klingt: Sie schädigte Kinder im Mutterleib, die Schätzungen gehen von 5000 bis 10.000. Die Kinder kamen mit verkürzten oder fehlenden Gliedern zur Welt, manche auch ohne Ohrmuscheln. Studien konnten eingrenzen, zu welcher Zeit der Schwangerschaft die Einnahme von Thalidomid welche Schäden auslöst. Insgesamt gefährlich sind die ersten drei Monate.

Blockade der Blutgefäßbildung

Das ist auch der Grund dafür, dass Thalidomid in Brasilien lange Zeit an Frauen im fortpflanzungsfähigen Alter nicht verabreicht werden durfte, dennoch kam und kommt es zu Missbildungen. Es ist nämlich noch immer als Medikament im Einsatz: gegen Lepra. Dass es gegen die Symptome dieser Krankheit hilft, liegt zum Teil am selben Mechanismus wie die Schädigung der Embryos: an der Unterbindung des Wachstums von Blutgefäßen, der Angiogenese.

Thalidomid blockiert einen Wachstumsfaktor, dadurch wird die Bildung von Blutgefäßen verhindert, vor allem in den Extremitäten des Embryos. Die Wirkung ist stark davon abhängig, in welchem Stadium der Entwicklung sich die Blutgefäße gerade befinden. Das wiesen nun Mediziner um Christina Therapontos (Imperial College London) in Experimenten an Embryonen von Hühnern und Fischen sowie Kulturen menschlicher Zellen nach(Pnas, 11.5.).

Hemmung der Angiogenese ist auch eine Hoffnung im Kampf gegen Krebs: Man hungert ihn aus, indem man verhindert, dass sich Blutgefäße bilden, die die gierigen Krebszellen versorgen. Und daher ist Thalidomid – natürlich nicht unter dem Namen Contergan – seit fast zehn Jahren in der Krebstherapie im Einsatz, zur Behandlung von multiplen Myelomen. Auch hier kommt es sehr auf das Timing an. Die neuen Erkenntnisse könnten helfen, es zu optimieren – und vielleicht das therapeutische Spektrum von Thalidomid behutsam zu erweitern. tk

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2009)

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Daniel

#7

Beitrag von Daniel » Dienstag 12. Mai 2009, 17:56

Stand: 12.05.2009

100 Millionen Euro für Contergangeschädigte

Bundestag will am Donnerstag das Stiftungsgesetz ändern




Der Bundestag will, dass 100 Millionen Euro an contergangeschädigte Menschen ausgezahlt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass das Parlament am Donnerstag, dem 14. Mai 2009, eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschließt. Danach ist vorgesehen, dass die Firma Grünenthal GmbH, die das Medikament vor rund 50 Jahren auf den Markt gebracht hatte, 50 Millionen Euro in die Conterganstiftung einbringt und zusätzlich weitere Mittel in gleicher Höhe aus dem Kapitalstock der Stiftung an die Betroffenen ausgezahlt werden.


Damit sollen zusätzlich zu den jetzigen Zahlungen künftig 100 Millionen Euro als jährliche Sonderzahlungen ausgeschüttet werden. Aus den Erträgen des restlichen Stiftungsvermögens sollen nur noch Projekte gefördert werden, die ausschließlich contergangeschädigten Menschen zugute kommen. Bislang bezog sich die Projektförderung generell auf behinderte Menschen.

2.700 Betroffene

Mit der Verdoppelung der Contergan-Renten zum 1. Juli 2008 bedeutet dies für die rund 2.700 Betroffenen, dass die die zusätzlichen jährlichen Sonderzahlungen gestaffelt nach der Schwere der Behinderung zur Verfügung haben, um die finanziellen Auswirkungen der Spät- und Folgeschäden nach individuellem Bedarf zu mildern.


Seit Mai 1997 trägt der Bund die finanziellen Belastungen für die Contergan-Renten allein, da die in den Jahren 1972 bis 1995 von Bund und der Grünenthal GmbH in die Stiftung eingezahlten Gelder aufgebraucht sind. Für die Zahlung der Renten und Rentenkapitalisierungen werden neben den Sonderzahlungen künftig jährlich 321 Millionen Euro aufgewendet.

Ansprüche können bis Ende 2010 geltend gemacht werden

Neu ist auch, dass die bisher von der Ausschlussfrist betroffenen contergangeschädigten Menschen bis Ende 2010 Ansprüche bei der Stiftung auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz geltend machen können.


Vorgesehen ist ferner, die Strukturen der Conterganstiftung zu straffen. Daher will der Bund künftig die finanziellen Mittel für alle Verwaltungskosten der Stiftung aufbringen. Bislang übernahm die KfW-Bank die Auszahlung der Unterstützungsleistungen und die Verwaltung der Stiftungsgelder. Sie ist auch Ansprechpartner für die Betroffenen.


Die Koalitionsfraktionen wollen zudem den Stiftungsrat auf maximal sieben Mitglieder verkleinern.

Linke will Sofortauszahlung

In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschuss hatte unter den geladenen Sachverständigen Uneinigkeit darüber bestanden, ob die 100 Millionen Euro sofort an die Betroffenen ausgezahlt oder wie im Gesetzentwurf vorgesehen als jährliche Sonderzahlungen über 25 Jahren gestreckt werden sollen.


Der Bundestag wird auch über einen Antrag der Linkfraktion (16/11639) abstimmen. Darin wird gefordert, die 50 Millionen Euro der Firma Grünenthal sofort auszuzahlen und die bisherigen Entschädigungsleistungen um 50 Prozent zu erhöhen. Stiftungsrat und Stiftungsvorstand sollten paritätisch mit Contergangeschädigten besetzt werden.


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Daniel

#8

Beitrag von Daniel » Donnerstag 14. Mai 2009, 17:33

Contergan-Opfer bekommen höhere Renten



Die Opfer des Schlafmittels Contergan, die teilweise unter starken Missbildungen leiden, erhalten eine deutlich höhere Entschädigung.

Der deutsche Bundestag stimmte am Donnerstag einem Gesetzentwurf zu, wonach die rund 2800 Betroffenen 25 Jahre lang mit einer zusätzlichen jährlichen Sonderzahlung rechnen können. Die genaue Höhe der Zahlung soll sich nach dem Grad der Schädigung durch das Medikament richten. Finanziert wird die Sonderzahlung von der Conterganstiftung, in die der Bund 50 Millionen Euro einbringt. Weitere 50 Millionen Euro stiftet die Firma Grünenthal, die das Medikament 1957 auf den Markt gebracht hatte. Für die Zahlung der monatlichen Renten werden künftig jährlich 321 Millionen Euro aufgewendet.

Im Juli vergangenen Jahres hatte der Bundestag bereits die monatlichen Sonderrenten für die Conterganopfer verdoppelt, da die heute etwa 50 Jahre alten Betroffenen mit zunehmendem Alter immer mehr Hilfe benötigen. Das Schlafmittel Contergan, das auch Schwangeren verordnet wurde, hatte zwischen 1957 und 1961 bei weltweit etwa 10'000 Neugeborenen starke Missbildungen ausgelöst. (vin/ap)

Erstellt: 14.05.2009, 17:02 Uhr
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Daniel

#9

Beitrag von Daniel » Donnerstag 14. Mai 2009, 17:48

Hier noch ein Pressebericht(einer von zur Zeit vielen!) mit ähnlichem Inhalt.


14.05.2009, 16:47 Uhr
Behindertenhilfe
Jährliche Zusatzrente für Contergan-Opfer

Der Bundestag hat sich der Contergan-Opfer angenommen und die finanziellen Hilfen aufgestockt. Per Gesetz erhalten Betroffene eine jährliche Zusatzrente bis zu 4000 Euro - über einen Zeitraum von 25 Jahren und gestaffelt nach der Schwere ihrer Behinderung.

HB BERLIN.

Unabhängig davon bekommen die Geschädigten weiter ihre monatlichen Entschädigungsrenten. Diese waren erst im vergangenen Jahr bis zu einem Höchstsatz von 1090 Euro verdoppelt worden. Das Aachener Pharmaunternehmen Grünenthal, das Contergan 1957 auf den Markt gebracht hatte, stellte daraufhin zusätzlich 50 Mio. Euro für die Betroffenen zur Verfügung. Die gleiche Summe wird noch einmal aus Bundesmitteln bereitgestellt, womit an die Opfer insgesamt 100 Mio. Euro zusätzlich ausgezahlt werden können.

Streit gab es allerdings bis zuletzt um den Auszahlungsmodus. Die Linke und die Grünen hatten sich dafür ausgesprochen, die Betroffenen selbst entscheiden zu lassen, ob sie eine jährliche Rente beziehen oder das ihnen zustehende Geld auf einen Schlag erhalten wollen. Mit dieser Forderung konnten sie sich allerdings nicht durchsetzen. Die Parlamentsmehrheit argumentierte, durch die Verzinsung erhielten die Geschädigten mit einer dauerhaften Zusatzleistung letztlich mehr Geld als bei einer Einmalzahlung.

Das nun verabschiedete Gesetz sieht auch vor, dass die monatlichen Leistungen von bis zu 1090 Euro analog zur gesetzlichen Rente regelmäßig erhöht werden. Betroffene, die wegen verpasster Antragsfristen bislang überhaupt kein Geld beziehen, erhalten zudem erneut die Möglichkeit, Finanzhilfe zu beantragen. Ursprünglich sollte die erneute Antragsfrist nur bis Ende des kommenden Jahres laufen, aber auf Anregung der Opposition wurde komplett auf Befristung verzichtet.

Das Schlafmittel Contergan war in den 50-er Jahren vielen Schwangeren verordnet worden. Weltweit kamen dadurch rund 10 000 Kinder fehlgebildet auf die Welt, etwa die Hälfte davon in Deutschland. Viele von ihnen sind bereits gestorben. (Achtung: Zu dem Thema hat dpa den Hintergrund "Das Schlafmittel Contergan und die Folgen" gesendet
.quelle

Daniel

#10

Beitrag von Daniel » Donnerstag 14. Mai 2009, 20:39

Gesetz verabschiedet
Mehr Hilfen für Contergan-Opfer

Erstellt 14.05.09, 19:43h
Contergan-Opfer erhalten bald eine jährliche Zusatzrente. Dies sieht ein neues Gesetz vor, das gerade verabschiedet wurde. Auch die Pharmafirma Grünenthal, die das Medikament in den Fünfzigern auf den Markt brachte, stellt weitere Entschädigungsgelder zur Verfügung.


BERLIN - Der Bundestag hat die Hilfen für Contergan-Opfer aufgestockt. Mit dem mit großer Mehrheit verabschiedeten Gesetz erhalten die rund 2800 Betroffenen über einen Zeitraum von 25 Jahren eine jährliche Zusatzrente von bis zu 4000 Euro - gestaffelt nach der Schwere ihrer Behinderung. Unabhängig davon werden die monatlichen Entschädigungsrenten gezahlt. Diese waren 2008 bis zu einem Höchstsatz von 1090 Euro verdoppelt worden.

Das Aachener Pharmaunternehmen Grünenthal, das Contergan 1957 auf den Markt gebracht hatte, stellte daraufhin zusätzlich 50 Millionen Euro für die Betroffenen zur Verfügung. Die gleiche Summe wird noch einmal aus Bundesmitteln bereitgestellt.

Das Gesetz sieht auch vor, dass die monatlichen Leistungen von bis zu 1090 Euro analog zur gesetzlichen Rente regelmäßig erhöht werden.

Betroffene, die wegen verpasster Antragsfristen bislang überhaupt kein Geld beziehen, erhalten nun erneut die Möglichkeit, Finanzhilfen zu beantragen. Ursprünglich sollte die erneute Antragsfrist nur bis Ende des kommenden Jahres laufen, aber auf Anregung der Opposition wurde im Gesetz komplett auf Befristung verzichtet.

Zusätzlich werden sieben Millionen Euro für Forschungen bereitgestellt, die den Contergan-Opfern helfen sollen. Der Bergisch Gladbacher Stephan Nuding, selbst Contergan-Opfer, der mit Betroffenen bereits ein Forschungszentrum gründete, das unter anderem die Geschichte des Contergan-Skandals aufarbeiten und Lücken in der Sozialgesetzgebung aufdecken soll, forderte, der Bund möge sein Zentrum fördern. Forschen müssten Experten, die selbst Betroffene seien. „Wenn dafür unser Geld verwendet wird, sollte die Forschung auch in die Hände der Opfer gelegt werden“, sagt Nuding.

Er wird das „International Contergan and Thalidomide Research and Development Center“ (ICTC) von seinem Büro in Bergisch Gladbach aus leiten, eine Dependance wird es in Ungarn geben. Im Juni wollen die Mitglieder ihre Arbeit aufnehmen. (amb / dpa)

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Daniel

#11

Beitrag von Daniel » Freitag 15. Mai 2009, 07:58

Das nehmen wir selbst in die Hand“

Von ANNA MARIA BEEKES, 15.05.09, 07:06h

Sieben Millionen Euro aus dem Stiftungsstock für Contergan-Opfer sind für die Forschung vorgesehen. „Das wollen wir selbst in die Hand nehmen“, sagt Stephan Nuding aus...

BERGISCH GLADBACH.
Sieben Millionen Euro aus dem Stiftungsstock für Contergan-Opfer sind für die Forschung vorgesehen. „Das wollen wir selbst in die Hand nehmen“, sagt Stephan Nuding aus Schildgen, eines der Contergan-Opfer, die im vergangenen Herbst mit einem wochenlangen Hungerstreik auf sich aufmerksam machten. Nuding hat gemeinsam mit anderen Betroffenen ein Forschungszentrum gegründet.

Mit Wissenschaftlern, Ärzten, Psychologen und anderen Experten, die meisten davon selbst Contergan-Opfer, will das „International Contergan and Thalidomide Research and Development Center“ (ICTC) die Geschichte des Medikamenten-Skandals aufarbeiten, technische Hilfen etwa im Bereich der Prothetik sowie psychologische Betreuung untersuchen und weiter entwickeln und Lücken in der Sozialgesetzgebung aufdecken.

Seinen Sitz hat das Zentrum in Bergisch Gladbach und im ungarischen Hortobagy, wo Initiator Alfons Eller lebt. Auf lange Sicht wollen sich die Forscher einem Ärzteteam oder einer Klinik anschließen - wenn es nach Nuding geht, am besten in Gladbach. „Hier sind die Voraussetzungen optimal, das Evangelische Krankenhaus etwa würde erstklassige Bedingungen bieten.“ Zunächst müsse jedoch die Finanzierung durch die Stiftung des Bundes stehen. Um die Forschungsmittel bewirbt sich nicht nur das ICTC: „Wir wissen, dass da einige in den Startlöchern stehen“, sagt Nuding, „aber wir werden unsere Position massiv vertreten und notfalls klagen.“

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Daniel

#12

Beitrag von Daniel » Freitag 15. Mai 2009, 08:00

Donnerstag, 14. Mai 2009
Contergan-Hilfen aufgestocktAuszahlungsmodus geregelt


Der Bundestag hat die finanziellen Hilfen für Contergan-Opfer noch einmal aufgestockt. Mit dem Gesetz, das das Parlament mit breiter Mehrheit verabschiedete, erhalten die Betroffenen über einen Zeitraum von 25 Jahren eine jährliche Zusatzrente von bis zu 4000 Euro – gestaffelt nach der Schwere ihrer Behinderung.

Unabhängig davon bekommen die Geschädigten weiter ihre monatlichen Entschädigungsrenten. Diese waren erst im vergangenen Jahr bis zu einem Höchstsatz von 1090 Euro verdoppelt worden. Das Aachener Pharmaunternehmen Grünenthal, das Contergan 1957 auf den Markt gebracht hatte, stellte daraufhin zusätzlich 50 Millionen Euro für die Betroffenen zur Verfügung. Die gleiche Summe wird noch einmal aus Bundesmitteln bereitgestellt, womit an die Opfer insgesamt 100 Millionen Euro zusätzlich ausgezahlt werden können.

Streit um Auszahlung

Streit gab es allerdings bis zuletzt um den Auszahlungsmodus. Die Linke und die Grünen hatten sich dafür ausgesprochen, die Betroffenen selbst entscheiden zu lassen, ob sie eine jährliche Rente beziehen oder das ihnen zustehende Geld auf einen Schlag erhalten wollen. Mit dieser Forderung konnten sie sich allerdings nicht durchsetzen. Die Parlamentsmehrheit argumentierte, durch die Verzinsung erhielten die Geschädigten mit einer dauerhaften Zusatzleistung letztlich mehr Geld als bei einer Einmalzahlung.

Das nun verabschiedete Gesetz sieht auch vor, dass die monatlichen Leistungen von bis zu 1090 Euro analog zur gesetzlichen Rente regelmäßig erhöht werden. Betroffene, die wegen verpasster Antragsfristen bislang überhaupt kein Geld beziehen, erhalten zudem erneut die Möglichkeit, Finanzhilfe zu beantragen. Ursprünglich sollte die erneute Antragsfrist nur bis Ende des kommenden Jahres laufen, aber auf Anregung der Opposition wurde komplett auf Befristung verzichtet.

Das Schlafmittel Contergan war in den 50-er Jahren vielen Schwangeren verordnet worden. Weltweit kamen dadurch rund 10.000 Kinder fehlgebildet auf die Welt, etwa die Hälfte davon in Deutschland. Viele von ihnen sind bereits gestorben.

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Daniel

#13

Beitrag von Daniel » Freitag 15. Mai 2009, 08:36

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Daniel

#14

Beitrag von Daniel » Freitag 15. Mai 2009, 15:21

Contergan: Stiftungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen
Freitag, 15 Mai 2009
Gestern verabschiedete der Deutsche Bundestag das Conterganstiftungsgesetz. Bündnis 90/Die Grünen sind enttäuscht, dass sich die Koalition in zentralen Punkten uneinsichtig zeigt und stimmen dem Gesetz daher nicht zu. Auch die Verbesserungen am Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens können darüber nicht hinwegtäuschen. Neben den Rahmenbedingungen für die Arbeit der Conterganstiftung werden wir auch weiterhin dafür eintreten, die monatliche Entschädigungszahlung den tatsächlichen Bedürfnissen der Contergangeschädigten anzupassen.


Anstatt die 50 Millionen Euro von Grünenthal direkt an die Betroffenen auszuzahlen, wird das Geld über 25 Jahre gestreckt und jährlich weitergereicht. Das entspricht nicht den Bedürfnissen der Contergangeschädigten, die auf Grund ihrer Spät- und Folgeschäden größere Investitionen z.B. für den Umbau ihrer Wohnungen benötigen.

Die Wunsch- und Wahlrechte der Betroffenen werden nicht berücksichtigt. Darüber können auch die Verbesserungen am Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens nicht hinwegtäuschen.

Contergangeschädigte, die auf Grund einer Ausschlussregelung bislang keine Leistungen erhalten haben, können diese zwar jetzt beantragen, erhalten sie allerdings nicht rückwirkend. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Menschen nicht wenigstens ab dem Zeitpunkt einer früheren Antragstellung entschädigt werden. Auch hier zeigt die Koalition kein Einsehen.

Mit nur zwei Betroffenen im Stiftungsrat haben die Contergangeschädigten keine Mehrheit. Die Koalition verhindert, dass die Expertinnen und Experten selbst entscheiden, was für sie am besten ist. Mit drei Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik und zwei aus der Wissenschaft wird es für die Betroffenen schwer bis unmöglich, bei strittigen Fragen entsprechende Mehrheiten zu gewinnen.

Bündnis 90/Die Grünen sind enttäuscht, dass sich die Koalition in diesen zentralen Punkten uneinsichtig zeigt und stimmen dem Gesetz daher nicht zu. Neben den Rahmenbedingungen für die Arbeit der Conterganstiftung werden wir auch weiterhin dafür eintreten, die monatliche Entschädigungszahlung den tatsächlichen Bedürfnissen der Contergangeschädigten anzupassen.

Quelle: Markus Kurth

Daniel

#15

Beitrag von Daniel » Freitag 15. Mai 2009, 16:44

15.05.2009 | 16:27 Uhr
Grünenthal begrüßt jährliche Einmalzahlungen an Contergan-Betroffene: 50 Millionen Euro werden bis 15. Juli 2009 auf das Stiftungskonto eingezahlt

Aachen (ots) - Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2009 das 2. Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wurde die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die freiwillig von der Grünenthal GmbH zur Verfügung gestellten 50 Millionen Euro für die Verbesserung der finanziellen Versorgung der Contergan-Betroffenen in die Stiftung einfließen können. Der Betrag wird von der Grünenthal GmbH bis zum 15. Juli 2009 auf das Stiftungskonto eingezahlt.

Grünenthal begrüßt das geänderte Conterganstiftungsgesetz. Es ist auch Ausdruck des stetigen Dialogs zwischen allen Beteiligten mit dem Blick auf das realistisch Machbare. Das Unternehmen sieht wesentliche Forderungen der Contergan-Betroffenen, vertreten durch den Bundesverband Contergangeschädigter e. V., umgesetzt.

Durch die gemeinsamen Anstrengungen des Bundes und der Grünenthal GmbH stehen den Betroffenen ab sofort 100 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel und die Zinserträge sollen durch regelmäßige Sonderzahlungen an die Betroffenen ausgezahlt werden. Das Geld wird zusätzlich zu den Rentenzahlungen zur Verfügung gestellt, die bereits Mitte des vergangenen Jahres verdoppelt wurden. Da sowohl die Rentenleistungen als auch die Sonderzahlungen nicht auf weitere mögliche Sozialleistungen angerechnet werden, hat sich die finanzielle Versorgungssituation der in Deutschland lebenden Contergan-Betroffenen eindeutig verbessert.

Pressekontakt:

Kontakt: Dr. Annette Fusenig
Tel.: +49 241 569-3345, Fax: +49 241 569-3539,
annette.fusenig@grunenthal.com
Grünenthal GmbH, 52099 Aachen, Deutschland, www.grunenthal.de

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