Presseberichte Juni 09

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Daniel

Presseberichte Juni 09

#1

Beitrag von Daniel » Dienstag 2. Juni 2009, 16:25

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Daniel

#2

Beitrag von Daniel » Dienstag 2. Juni 2009, 16:26

Im Bundestag notiert: Skandal um das Schlafmittel Contergan

Familie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SKE) Der Skandal um das Schlafmittel Contergan der Firma Grünenthal ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (16/13086). Die Abgeordneten wollen in ihren 50 Fragen unter anderem wissen, wie viele Contergangeschädigte Hartz IV erhalten und inwieweit Spätschäden bei der Bemessung der Höhe der monatlichen Rentenzahlung berücksichtigt werden.
Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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Daniel

#3

Beitrag von Daniel » Dienstag 2. Juni 2009, 16:37

Nicht über uns ohne uns
Gotthilf Lorch über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Er ist Contergan-geschädigt, kämpft für die Interessen von Menschen mit Behinderungen und agiert auf der politischen Bühne, als Kreistagskandidat für die Linke. Der Tübinger Sozialarbeiter Gotthilf Lorch sprach mit Humor und Sachkenntnis bei einem Amsel-Treffen im Mössinger Delicasa.

Mössingen. Menschen mit Behinderungen können künftig sagen: „Ätschegäbele, wir dürfen dort leben, wo wir wollen. Wir haben das Recht dazu!“ So Gotthilf Lorch am Samstagnachmittag vor zwei Dutzend Zuhörern, die sich im Konferenzzimmer versammelt hatten, auf Einladung der Aktion Multiple Sklerose Erkrankter (Amsel).

Im Mai 2008 ist es in Kraft getreten, das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, das Lorch vorstellte. Es bekräftigt in der Präambel, „dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind und dass Menschen mit Behinderungen der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskrimierung garantiert werden muss“. Den „Geist der Konvention“ beschwor Lorch zunächst, um dann freilich in die Details hinunterzugehen. Freiheit und Würde sind schnell berufen, aber dort, wo es konkret wird, bei der Zugänglichkeit zum Beispiel, da muss Nachdruck aufgeboten werden.

1961 in Calw geboren, Contergan-Geschädigter, Diplomsozialarbeiter (FH), wohnt im Französischen Viertel, verheiratet, kandidiert, das sagt er „ganz offen“, bei der Linken. „Wenn ich schon aktives Mitglied bin, dann will ich auch ein Pöschtle!“, meint er munter. So kam er auf die Listen der Linken, auf dem ersten Platz für den Kreistagswahlbezirk Mössingen, in Tübingen für den Gemeinderat auf Platz neun. Er verteilt einen Prospekt, den er und sein behinderter Mitkandidat Stephan Lorent erstellt haben. Sammelt Unterschriften für die Forderung nach Behindertenbeauftragten im Land, in den Kreisen und auf kommunaler Ebene. Damit hat die Mössingerin Martina Becker, Amsel-Kontaktgruppenleiterin, kein Problem.

UN-Konvention gut als Argumentationshilfe

Lorch setzt sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein, bekämpft „Ärgernisse“, hartnäckig und furchtlos. Ob im Club für Behinderte und ihrer Freunde oder im Koordinationstreffen der Tübinger Behindertengruppen. Die „allgemeinen Grundsätze“ der Konvention haben die Staaten künftig zu beachten. Man muss sie aber kennen und anzuwenden wissen. Dabei will Lorch anderen Menschen helfen. Die Konvention ist „gut als Argumentationshilfe“, auch vor Gericht.

Er griff sich vier Teilbereiche heraus, den Artikel 19, der die „unabhängige Lebensführung“ behandelt. „Selbstbestimmtes Leben“ wäre ihm lieber. Lorch ist Praktiker. Im Bereich Arbeitsleben, sagt er, geht es mit der Förderung noch halbwegs, aber wie sieht es bei der Rente aus? In Behörden bekommt er angesichts seiner Forderungen oft den Satz zu hören: „Herr Lorch, so goht‘s net!“ Behinderte haben das Recht, über ihren Aufenthaltsort zu bestimmen. Dabei gibt es Menschen, die einen unterstützen können, in Verbänden wie dem VdK, „man ist nicht allein“.

Die Vielfalt des Lebens nach ihrem Willen in Anspruch nehmen zu können, „da hilft uns Behinderten die Konvention“. Das heißt, man muss Hilfe und Helfer dabei bekommen, aufs Dorffest zu gelangen und dort auch ein Göckele zu verzehren. „Dann brauchst du einen, der dich hinschiebt und einen, der dir was holt“. Teilnahme darf nicht verwehrt werden. Assistenz muss ein. Auch die „persönliche Mobilität“ ist natürlich in der Konvention angesprochen, für Lorch seither ein „Aufregerthema ohne Ende“. In Tübingen geht das für einen Rollstuhlfahrer ganz gut, mal abgesehen vom Bahnhof. Der barrierefreie Niederflurbus ist verfügbar, aber „auf die Dörfer kommt man nicht“. Und umgekehrt nicht von dort weg. Ob das „politischer Wille des Kreises“ ist? Der Landkreis ist zu einem Nahverkehrsplan gesetzlich verpflichtet, mit dem die ÖPNV-Ausstattung überprüfbar wird. Aber: „Seit zehn Jahren hat man keinen gemacht.“ Ein Verstoß gegen die UN-Konvention. Mobilitätshilfen wie etwa ein elektrischer Rollstuhl dürfen nicht mit der Bemerkung verweigert werden: „Wir finanzieren keinen Luxus.“ Mobilitätstraining muss gewährt werden. Und „wenn ein Gebäude für uns gut zugänglich ist, ist es das für alle Menschen“, für Alte und Eltern mit Kinderwagen.

Das Thema Bildung ist in Artikel 24 geregelt. Möglichst alle Menschen sollen in Regelschulen, fordert Lorch, lebenslanges Lernen muss auch für Behinderte möglich sein. In der Regel waren Kinder früher mit geistiger Behinderung von der Schulpflicht befreit. Als er eingeschult werden sollte, hieß es noch „Wer goht mit dem Bua aufs Klo?“ Was ihm gerade besonders am Herzen liegt, ist die Zugänglichkeit der Volkshochschulen in den einzelnen Orten, hier ist noch einiges zu tun.

Artikel 25 widmet sich dem Thema Gesundheit. „Da geht es bei uns in die Gegenrichtung, weil die Solidargemeinschaft zerfleddert.“ Aus Kostengründen. Vieles, was möglich wäre, ist in den Gesetzen versteckt, „es wird natürlich nicht propagiert“. Lorch weist auf die Verhinderungspflege hin, mit der Ersatz für Betreuer geholt werden kann, die etwa Urlaub haben. Er erklärt, was das „persönliche Budget“ ist, das einem dazu verhilft, Kino und Theater besuchen und dem Schachclub angehören zu können. „Mit ein paar Zückerle“ sollte sich niemand abspeisen lassen. Viel Beifall für den Referenten am Ende und eine Flasche Rotwein. Die will sich Lorch erst schmecken lassen, „wenn der Wahlkampf vorbei ist“.




Text: JüRGEN Jonas
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Daniel

#4

Beitrag von Daniel » Dienstag 2. Juni 2009, 16:42

Behinderung - Trotz UN-Konvention und einem Recht auf Teilhabe ist die Barrierefreiheit noch längst nicht umgesetzt. Gotthilf Lorch sagte in Mössingen, woran es noch fehlt

Bedingte Gleichberechtigung am Bus

MÖSSINGEN. Im Jahr 2006 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Konvention für Menschen mit Behinderungen. Ganze drei Jahre dauerte es, bis sie schließlich Anfang 2009 in Deutschland verbindlich in Kraft trat. Damit wurde Behinderung als ein Menschenrechts-Thema anerkannt und ein Perspektivenwechsel vollzogen. Der Patient wird zum Bürger und Träger von Rechten - ein Meilenstein für Menschen mit Behinderung.

Auch für Gotthilf Lorch. Der 47-jährige Sozialarbeiter aus Tübingen ist contergangeschädigt und sitzt im Rollstuhl. Neben seinem Halbtagsjob engagiert er sich im Sozialforum Tübingen und im Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF). Überdies hat er mit seiner rumänischen Frau den Verein Amici gegründet, der sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Behinderten in Südosteuropa einsetzt.

Es geht um Teilhabe

An parteipolitische Arbeit dachte Lorch bis vor eineinhalb Jahren nicht. Dann aber hat es ihn »gejuckt«: Aus Verärgerung über kommunale Missstände trat er der Partei »Die Linke« bei, für die er auch bei der Kommunalwahl in den Kreisen Tübingen und Mössingen kandidiert. Warum ausgerechnet bei der Linken? »Die Partei ist«, sagt Lorch, »am nächsten bei den Menschen. Auch was soziale Forderungen angeht, denke sie am fortschrittlichsten.« Und: »Bei solch einer jungen Partei kommt man rasch an ein »Pöstle«, sagt er und grinst.

Ein wenig Wahlkampf war auch im Spiel, als Lorch zusammen mit der Aktion Multiple Sklerose Erkrankter (Amsel) am Samstagnachmittag zu einem Vortrag im Delicasa in Mössingen lud. Vor rund 20 Zuhörern im Konferenzraum referierte er über die Bedeutung der UN-Konvention für die Gemeinden und Kreise. Er lobte das Abkommen als »einen wichtigen Schritt, um Teilhabe besser durchsetzen zu können«. Es unterstütze Menschen mit Behinderungen, zu ihrem Recht zu kommen.

Kritik am Persönlichen Budget

Dennoch sieht er in einigen Bereichen Nachholbedarf. Zum Beispiel beim Thema persönliche Mobilität: Zwar seien die Busse in Tübingen größtenteils barrierefrei, der Nahverkehrsplan jedoch seit zehn Jahren nicht erneuert worden. »Da wurde massiv geschlampt«, ärgert sich Lorch. »Durch die veralteten Pläne konnten bestimmte EU-Richtlinien noch nicht umgesetzt werden.«

Kritik übt er auch am Persönlichen Budget, einer Transferleistung des Staates, die Menschen mit Behinderung zu mehr Selbstständigkeit, beispielsweise beim Einkaufen und im Ablauf des Alltags, animieren soll: »Man bekommt eben nicht das, was man möchte«, sagt Lorch.

Ebenso sieht der Sozialarbeiter den barrierefreien Zugang zu Verkehrsmitteln und Gebäuden - eine Kernforderung der Konvention - noch nicht ausreichend verwirklicht. (lob)

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Daniel

#5

Beitrag von Daniel » Mittwoch 3. Juni 2009, 07:44

3. Juni 2009, Neue Zürcher Zeitung
Wie Contergan den Embryo schädigt

Bedeutung für die Krebsforschung

Seit 50 Jahren wird über den Mechanismus der von Contergan verursachten Missbildungen gerätselt. Nun haben Forscher den ersten Schritt identifiziert, der beim Embryo die Schädigung einleitet.

Ralf Amstutz

Contergan steht für den grössten Medizinskandal der Nachkriegszeit. Das Schlafmittel mit dem Wirkstoff Thalidomid wurde 1957 von der deutschen Firma Grünenthal auf den Markt gebracht. Im Vergleich zu anderen Präparaten jener Zeit war es gut verträglich und galt deshalb als besonders sicher. Die Pille kam so verbreitet gegen Schlafstörungen, aber auch Schwangerschaftsübelkeit zum Einsatz. Bei Schwangeren zeigte die Einnahme von Thalidomid jedoch fatale Folgen. Bis 1961 wurden weltweit etwa 10 000 Babys mit massiven Fehlbildungen der Gliedmassen geboren, weshalb das Mittel noch im selben Jahr vom Markt genommen wurde.

Reifegrad der Blutgefässe entscheidend

Weshalb Thalidomid so verhängnisvoll auf die Embryonalentwicklung einwirkt, war bisher nicht im Detail bekannt. Forscher vermuteten den Grund schon länger in seiner hemmenden Wirkung auf das Wachstum von Blutgefässen. Diese These wurde jedoch noch nie im Tierexperiment bestätigt. Auch war die Frage noch offen, weshalb Contergan vor allem die Ausbildung von Armen und Beinen stört und andere Organe verschont. Eine englisch-amerikanische Forschergruppe um Neil Vargesson von der University of Aberdeen hat dieses Rätsel nun gelöst. Die Wissenschafter untersuchten den Thalidomid-Effekt auf die Blutgefässe und entdeckten dabei, dass der Reifegrad der embryonalen Blutgefässe entscheidend für deren Empfindlichkeit auf den Wirkstoff ist.¹

In der Leber wird Thalidomid in über 100 Zwischenprodukte metabolisiert, die sowohl Entzündungen als auch das Wachstum von Blutgefässen hemmen können. An Hühnerembryonen zeigten die Forscher jedoch, dass antientzündliche Produkte keine Gliedmassen-Defekte erzeugen. Anders verhielt es sich aber mit einem von ihnen selbst entwickelten Wachstumshemmer von Blutgefässen (CPS49), der strukturell eng mit den entsprechenden Thalidomid-Zwischenprodukten verwandt ist. In den Embryonen zeigten sich damit Fehlbildungen, die jenen von Thalidomid-geschädigten Kindern ähnelten.

Die CPS49-Wirkung auf junge Hühnerembryonen erforschten die Wissenschafter, nachdem sie deren Blutgefässe mit Farbstoff markiert hatten. Einige Stunden später registrierten sie eine Abnahme in der Dichte der Blutgefässe, allerdings nur in den embryonalen Knospen, aus denen später die Arme (Flügel) und Beine heranreifen sollten. Einen Tag später stellte das Team von Vargesson weitere Veränderungen in den Knospen fest; diese produzierten keine Wachstumsfaktoren mehr und fingen an abzusterben. Während der weiteren Entwicklung der Embryonen schrumpften die Bein- und Armknospen zu Stümpfen. Daraus gingen verschiedene Defekte hervor, die sich umso ausgeprägter auswirkten, je jünger die Hühnerembryonen bei der Verabreichung des Wirkstoffs waren. So fehlte manchen der komplette Arm oder Unterarm, bei anderen hingegen nur die Hand oder einzelne Fingerglieder. Ähnlich unterschiedliche Fehlbildungen sind auch beim Menschen bekannt.
Neue Einsatzgebiete

Im Embryo entwickeln sich die Blutgefässe zu komplexen Netzwerken. Dabei reifen auch neue Abzweigungen aus bereits bestehenden, älteren Blutgefässen heran und dringen in die Gliederknospen ein. Die Knospen müssen demnach zu bestimmten Zeitpunkten der Embryonalentwicklung über besonders junge, unreife Blutgefässe verfügen. Wie die Forscher in ihrer Arbeit zeigen, war genau dies bei der Behandlung der Hühnerembryonen der Fall. In weiteren Experimenten mit Kulturen von aus Mäusen isolierten Blutgefässen stellten sie zudem fest, dass unreife Blutgefässe empfindlicher auf CPS49 reagieren als reife. Auch die Ausbildung von Netzwerken aus kultivierten menschlichen Blutgefässzellen wurde durch den Wirkstoff stark gestört.

Das in Verruf geratene Thalidomid hat sich inzwischen für bestimmte Krankheiten als nützlich erwiesen. Seit mehr als zehn Jahren wird es wegen seiner antientzündlichen Wirkung gegen Lepra eingesetzt. Die Tatsache, dass Thalidomid das Wachstum von Blutgefässen hemmt, machte den Wirkstoff auch für die Krebsforschung interessant. Um Tumoren die Blutzufuhr abzuschneiden und sie somit auszuhungern, testen Mediziner den ehemaligen Contergan-Wirkstoff nun in klinischen Studien gegen verschiedene Krebsarten. Dass Blutgefässe abhängig von ihrem Reifegrad unterschiedlich auf Thalidomid reagierten, sei für die Krebsforschung sehr bedeutsam, schreiben die Autoren der Studie. Ausserdem könnten die Resultate helfen, Thalidomid-ähnliche Wirkstoffe zu entwickeln, die für heranwachsende Embryonen ungefährlich sind. Bis es so weit ist, bleibt die Schwangerschaft eine absolute Kontraindikation für solche Medikamente.

¹ PNAS 106, 8573–8578 (2009).quelle

Daniel

#6

Beitrag von Daniel » Donnerstag 4. Juni 2009, 16:21

Nebenwirkung von Contergan aufgeklärt

Vor etwa 50 Jahren kam es zu gehäuften Missbildungen bei Neugeborenen, deren Mütter in der Schwangerschaft Contergan eingenommen hatten. Jetzt wurde entschlüsselt, wie die Fehlbildungen unter Thalidomid entstanden sind: Eine antiangiogenetische Wirkung führt in einer bestimmten Phase der Schwangerschaft dazu, dass die Bildung neuer Blutgefäße ausschließlich in den Extremitäten unterbleibt.

In der Leber wird Thalidomid, der Wirkstoff des Contergans, in mehr als hundert Metabolite umgewandelt. Während Thalidomid selbst keine Missbildungen verursacht, wurde jetzt festgestellt, dass einzelne dieser Umwandlungsprodukte die Bildung neuer Blutgefäße hemmen. Die Untersuchungen wurden an Hühnerembryonen und Zellkulturen durchgeführt; dies könnte erklären, dass die Nebenwirkungen des Medikaments seinerzeit nicht erkannt wurden, da die Metabolisierung von Thalidomid von Art zu Art unterschiedlich verlaufen kann und bei den verwendeten Labortieren keine Fehlbildungen beobachtet wurden.

Die Bildung neuer Blutgefäße (Angiogenese) wird allerdings nur in bestimmten Phasen der Embryonalentwicklung gehemmt. Damit lassen sich die für Contergan typischen Missbildungen der Arme und Beine erklären und auch warum keine inneren Organe geschädigt wurden. Die Wissenschaftler konnten zeigen, dass sich neu bildende, nicht aber reife Blutgefäße angegriffen wurden. Während der Entwicklung der Extremitäten gibt es offensichtlich zahlreiche derartige angiogene, noch unreife Gefäße. Kommt es zur Sauerstoffunterversorgung und zu einer Unterbrechung der Signalweiterleitung wird die Apoptose, der programmierte Zelltod, eingeleitet, der dann zur Missbildung der späteren Arme und Beine führt. Die Extremitäten entwickeln sich zu einem vergleichsweise späten Zeitpunkt der Embryonalentwicklung, wenn die Bildung der Blutgefäße in den Organen bereits soweit fortgeschritten ist, dass es zu keiner Schädigung mehr kommt. Dies erklärt, warum keine Kinder mit Fehlbildungen an den inneren Organen geboren wurden. Eine Thalidomid-Medikation in einer früheren Phase der Organentwicklung hat wahrscheinlich zum Absterben des Fetus geführt.

Die Wirkung von Thalidomid (oder strukturell verwandter Verbindungen, z. B. Lenalidomid) gegen bestimmte Tumoren wie das Multiple Myelom lässt sich auch mit den veröffentlichten Ergebnissen erklären: Werden keine neuen Blutgefäße gebildet, kann der heranwachsende Tumor nicht versorgt werden, als Folge stirbt er ab.

Quelle
Therapontos, C.; et al.: Thalidomide induces limb defects by preventing angiogenic outgrowth during early limb formation. Proc. Natl. Acad. Sci. 2009: 106(21); 8573-8578.

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Daniel

#7

Beitrag von Daniel » Freitag 5. Juni 2009, 11:36

05.06.2009 11:26
Ilja Seifert: Auch 50 Jahre nach dem Conterganskandal keine angemessene Entschädigung
Berlin (ots) - Auch 50 Jahre nach dem Contergan-Skandal ist eine angemessene Entschädigung der Betroffenen nicht in Sicht. Mit dem am 14. Mai 2009 beschlossenen 2. Conterganstiftungsänderungsgesetz wurde den berechtigten Interessen der Contergangeschädigten wiederum nur ungenügend Rechnung getragen. Deswegen hatte DIE LINKE eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/13086) mit 50 Einzelfragen gestellt. "Die Antworten der Bundesregierung werden die Betroffenen und ihre Angehörigen keineswegs zufriedenstellen", so der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion, Ilja Seifert. Seifert weiter:

"Es ist unglaublich, wie wenig die Bundesregierung 50 Jahre nach Beginn des Contergan-Skandals über die Lebensumstände der rund 2.800 Opfer und ihrer Angehörigen weiß - und das, obwohl sie in der Pflicht steht, den Contergangeschädigten wirksame und dauerhafte Hilfen zu gewährleisten. Ebenso erstaunlich ist, wie viel Geld aus der Conterganstiftung für andere Zwecke bewilligt wurde.

Allein seit dem Jahr 2000 wurden laut Bundesregierung 155 Projekte mit insgesamt 22.582.000 Euro unterstützt. So erhielt der Hildegardis-Verein 2008 856.000 Euro für die 'Verbesserung von Information und Kommunikation', der Verlag Kölner Dom 42.427 Euro für die Erstellung eines Domführers. Nur eines der 155 Projekte war ein Vorhaben einer Selbsthilfeorganisation der Contergangeschädigten - sie bekam 2009 5.384 Euro bewilligt.

Laut Bundesregierung erhielt ein/e Contergangeschädigte/r je nach Schädigungsgrad zwischen 78 und 333 Euro pro Lebensmonat aus der Conterganstiftung. Nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen die nach dem Conterganstiftungsgesetz gezahlten Leistungen und die möglichen Leistungen des sozialen Sicherungssystems 'die geltenden Anforderungen des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen'.

Mit den derzeitigen Leistungen werden die Conterganopfer weder angemessen entschädigt, noch ist deren umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich. Deswegen darf das gerade beschlossene 2. Conterganstiftungsgesetz auch kein Schlussgesetz sein. Erfreulich, dass die Bundesregierung die Gespräche mit der Firma Grünenthal über weitere Entschädigungsleistungen für die Conterganopfer führt. Ich hoffe, dass dies auch zu Ergebnissen führt, die den Betroffenen bald und direkt zu Gute kommen."

Originaltext: DIE LINKE Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt: Hendrik Thalheim Pressesprecher Fraktion DIE LINKE. im Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon +4930/227-52800 Telefax +4930/227-56801 pressesprecher@linksfraktion.de

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Daniel

#8

Beitrag von Daniel » Freitag 12. Juni 2009, 11:53

Sonderzahlungen für Contergan-Opfer

© AP

(PR-inside.com 12.06.2009 11:36:03)

Berlin (AP) Die rund 2.800 Contergan-Opfer in Deutschland erhalten künftig eine deutlich höhere Entschädigung als bisher. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat einem Gesetz zu, wonach die Geschädigten 25 Jahre lang mit einer zusätzlichen jährlichen Sonderzahlung rechnen können. Die genaue Höhe der Zahlung soll sich nach dem Grad der Schädigung durch das Medikament richten. Finanziert wird die Sonderzahlung von der Conterganstiftung, in die der Bund 50 Millionen Euro einbringt. Weitere 50 Millionen Euro stiftet die Firma Grünenthal, die das Medikament 1957 auf den Markt gebracht hatte. Für die Zahlung der monatlichen Renten werden künftig jährlich 321 Millionen Euro veranschlagt. Sie werden seit 1997 vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert. Im Juli vergangenen Jahres wurden die monatlichen Zahlungen für die Conterganopfer verdoppelt. Denn die heute etwa 50 Jahre alten Betroffenen benötigen mit zunehmendem Alter immer mehr Hilfe. Das Schlafmittel Contergan, das auch Schwangeren verordnet wurde, hatte zwischen 1957 und 1961 bei weltweit etwa 10.000 Neugeborenen starke Missbildungen ausgelöst.

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#9

Beitrag von carolab » Freitag 12. Juni 2009, 14:10

...zur Verabschiedung des 2. Stiftungsänderungsgesetzes:


BMFSFJ Internetredaktion

Pressemitteilung Nr. 403/2009
Veröffentlicht am 12.06.2009
Thema: Ältere Menschen

Dr. Hermann Kues: "Erhöhung der Leistungen für contergangeschädigte Menschen ein Meilenstein"

Bundesrat verabschiedet Zweites Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz / Contergangeschädigte erhalten mehr Geld

Mit dem Zweiten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation contergangeschädigter Menschen gelungen. Nach der Verdoppelung der Conterganrenten im Jahr 2008 ist nun der Weg frei für die Ausschüttung der von der Firma Grünenthal GmbH zugesagten Mittel von 50 Millionen Euro - ergänzt um weitere 50 Millionen Euro aus dem Kapitalstock der Conterganstiftung. Damit können contergangeschädigte Menschen noch in diesem Jahr mehr Geld erhalten.
"Die Auszahlung der zusätzlichen Mittel ist ein weiterer wichtiger Schritt für die contergangeschädigten Frauen und Männer, die sich über Jahrzehnte mit viel Mut und Mühen Eigenständigkeit in Beruf und Familie erkämpft haben", sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat. "So können die finanziellen Auswirkungen der Spät- und Folgeschäden gemildert werden. Zugleich danke ich der Grünenthal GmbH für ihr Engagement Damit leistet das Unternehmen einen sichtbaren finanziellen Beitrag zur Verbesserung der Situation Betroffener", so Dr. Kues.
Die rund 2.700 Berechtigten erhalten die zusätzlichen jährlichen Sonderzahlungen zur freien Verfügung, um die Auswirkungen der Spät- und Folgeschäden entsprechend dem individuellen Bedarf zu mildern. Der Bundestag hatte sich nach langer intensiver Beratung und vielen Gesprächen mit Betroffenen mit breiter Mehrheit für eine Änderung des Stiftungsgesetzes ausgesprochen und gleichzeitig die Chance genutzt, die Stiftung zu modernisieren. Nach Inkrafttreten der Änderung des Conterganstiftungsgesetzes erhalten die Betroffenen neben den monatlichen Stiftungsleistungen insgesamt weitere 100 Millionen Euro.
Die zusätzlichen jährlichen Sonderzahlungen werden - gestaffelt nach Schädigungsgrad - zwischen 460 und 3.680 Euro liegen. Sie sollen über 25 Jahre erfolgen. Die erste Auszahlung soll noch im laufenden Jahr erfolgen, geplant ist Anfang November. Die Erhöhung der monatlichen Renten und die Anweisung der Sonderzahlungen werden von der Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen e.V. für alle bisherigen Leistungsberechtigten automatisch veranlasst.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Dynamisierung der Conterganrenten:
Die monatlichen Leistungen werden automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst. Heute liegen die Conterganrenten - je nach Grad der Schädigung - zwischen 242 bis 1.090 Euro pro Monat. Ab 1. Juli 2009 steigen die gesetzlichen Renten um 2,41 Prozent, sie liegen dann infolge der Dynamisierung zwischen 248 und 1.116 Euro pro Monat.
Wegfall der Ausschlussfrist:
Bisher von der Ausschlussfrist des Conterganstiftungsgesetzes betroffene Contergangeschädigte erhalten die Möglichkeit, ab Juli 2009 Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz für die Zukunft geltend machen. Antragsteller, die infolge des Wegfalls der Ausschlussfrist Leistungen ab 1. Juli 2009 beanspruchen, müssen sich an die Conterganstiftung für behinderte Menschen e.V., Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn wenden (www.conterganstiftung.de).
Änderung des Stiftungszwecks:
Künftig werden nur noch Projekte gefördert, die ausschließlich den contergangeschädigten Menschen zugute kommen. Bislang bezog sich die Förderung generell auf behinderte Menschen. Damit verbunden ist eine Straffung der Strukturen der Stiftung.
Übernahme der Verwaltungskosten durch den Bund:
Alle erforderlichen Verwaltungskosten der Stiftung werden aus Bundesmitteln getragen, um die Mittel für Sonderzahlungen und Projektförderung nicht zu mindern.
Mit einem breit angelegten Forschungsprojekt sollen darüber hinaus Erkenntnisse zur Lebenssituation und zu Versorgungsdefiziten contergangeschädigter Menschen gewonnen und Empfehlungen für weitere erforderliche Verbesserungen gegeben werden.
Grüße

Caro

Daniel

#10

Beitrag von Daniel » Mittwoch 17. Juni 2009, 16:14


Skandal in Österreich: SPÖ und ÖVP lehnen Entschädigung für Contergan-Opfer ab



“Sehr kaltherzig reagierten heute die beiden Regierungsparteien auf einen BZÖ-Antrag, der eine Entschädigungslösung für Contergan-Opfer beinhaltet. SPÖ und ÖVP haben diesen Entschließungsantrag abgelehnt”, kritisierte heute BZÖ-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Wolfgang Spadiut. “Seit mehr als einem Jahr warten die Contergan-Geschädigten nun auf eine konkrete Antwort der Politik und das Warten geht weiter”, so Spadiut.

“Heute, mehr als 50 Jahre später, leben die österreichischen Contergan-Geschädigten immer noch teilweise am Existenzminimum. Ihre Eltern, die sie bisher finanziell unterstützt und zum Teil gepflegt haben, sind mittlerweile alt geworden und können ihre Kinder nicht mehr versorgen.


Die Einnahme von Contergan führte zu 10.000 Fällen von Missbildungen

In zahlreichen Ländern der Welt werden Contergan- Geschädigte von den nationalen Regierungen, die das Medikament zugelassen haben, entschädigt”, erklärte Spadiut. “In Österreich haben diese Betroffenen jedoch weder von staatlicher Seite noch von der Firma Grünenthal jemals eine finanzielle Entschädigung in Verbindung mit einer den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechenden monatlicher Rente erhalten”, kritisierte Spadiut.

Die “Selbsthilfegruppe der Contergan- und Thalidomidgeschädigten Österreichs” wandte sich im Jahr 2008 mit der Bitte um Unterstützung an den Bundespräsidenten, die Volksanwaltschaft und die zuständigen Ministerien. “Seitens des Gesundheitsministeriums wurde ihnen informell eine Fondslösung in Aussicht gestellt und Gespräche mit dem Finanzministerium angekündigt, aber bis jetzt haben sie keine Antwort erhalten”, sagte Spadi

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Daniel

#11

Beitrag von Daniel » Sonntag 21. Juni 2009, 13:11

Aachen/Köln. Ein Boykott-Aufruf von Contergan-Opfern gegen Produkte der Unternehmerfamilie Wirtz beschäftigt an diesem Mittwoch das Landgericht Köln.


Der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG) hatte dazu aufgerufen, Produkte der Gruppe zu boykottieren. Zum Firmenimperium gehören der Pharma- und Contergan- Hersteller Grünenthal und die Dalli-Gruppe mit dem Wasch- und Reinigungsmittelproduzenten Dalli und dem Kosmetikhersteller Mäurer + Wirtz. Mäurer + Wirtz klagte gegen den Boykott und erreichte eine einstweilige Verfügung.

Der kleinere BCG vertritt den offensiven Flügel der Contergan- Opfer. Die angekündigte freiwillige Zahlung Grünenthals von 50 Millionen Euro hatte der Vorsitzende Andreas Meyer im vergangenen Jahr als Verhöhnung der Opfer bezeichnet. Seine Organisation fordert einen Schadensausgleich von fünf Milliarden Euro für die 2700 noch lebenden Opfer. Meyer hat weder Arme noch Beine.

In ihrer Antragsschrift habe das Unternehmen den Boykottaufruf als verwerflich bezeichnet, teilte Meyer mit. Ihm würden wirtschaftliche Interessen unterstellt. Damit werde der jahrzehntelange Kampf der Opfer um eine gerechte Entschädigung als Gewinnstreben diffamiert, kritisierte er. «Skrupelloser kann man nicht von seiner eigenen Verantwortung an dem Elend Tausender ablenken wollen.»

Die Dalli-Gruppe mit rund 2000 Beschäftigten habe zu keinem Zeitpunkt thalidomidhaltige Produkte erforscht, entwickelt, produziert oder vertrieben, betonte der Geschäftsführer der Gruppe, Ulrich Grieshaber, in einer Erklärung: «Wir haben aktuell und auch historisch nichts mit den Vorfällen um Contergan zu tun. Ein Boykottaufruf ist aus diesem Grund unberechtigt und unverantwortlich.»

Das Schlafmittel Contergan der Firma Grünenthal hatte Ende der 50er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale in der deutschen Geschichte ausgelöst. Viele Schwangere hatten es damals eingenommen - auch weil es gegen Übelkeit half. Später stellte sich heraus, dass das Medikament in den Wachstumsprozess von Ungeborenen eingreifen kann. Weltweit kamen rund 10.000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt - vor allem an Armen und Beinen.

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Daniel

#12

Beitrag von Daniel » Sonntag 21. Juni 2009, 21:25

Contergan: Opfer droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro

Andreas Meyer hatte zum Boykott von Produkten der Unternehmerfamilie Wirtz aufgerufen. Deswegen muss der Kölner sich jetzt vor Gericht verantworten.


Köln. Ein Boykott-Aufruf von Conterganopfern gegen Produkte der Unternehmerfamilie Wirtz beschäftigt an diesem Mittwoch das Landgericht Köln. Der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG) hatte dazu aufgerufen, Produkte der Familiengruppe zu boykottieren.

Zum Firmenimperium gehören der Pharma- und Ex-Conterganhersteller Grünenthal und die Dalli-Gruppe mit dem Wasch- und Reinigungsmittelproduzenten Dalli und dem Kosmetikhersteller Mäurer+Wirtz („4711“, „Tabac“) aus Stolberg. Mäurer+Wirtz klagte gegen den Boykott-Aufruf und erreichte eine einstweilige Verfügung.

Das Schlafmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid kam am 1. Oktober 1957 auf den Markt. Es wurde oft Schwangeren verschrieben, weil es auch gegen die übliche Morgenübelkeit wirkte. Im Beipackzettel wurde die „ungewöhnlich gute Verträglichkeit“ gepriesen.
Später stellte sich heraus, dass es im ersten Schwangerschaftsdrittel in den Wachstumsprozess des Ungeborenen eingreift. Je nach Zeitpunkt der Einnahme kam es zu Arm- oder Beinmissbildungen. Nach öffentlichem Druck wegen mehr als 10 000 missgebildeter Kinder zog Hersteller Grünenthal das Mittel nach rund vier Jahren zurück. Ein Strafprozess wurde 1970 wegen geringer Schuld eingestellt.
Grünenthal hatte nach der Katastrophe rund 50 Millionen Euro in die Conterganstiftung eingezahlt, ebenso der Bund. Der Vermögensteil für die Rentenzahlungen ist seit 1997 aufgebraucht. Die Renten wurden seitdem aus dem Bundeshaushalt bestritten. 2008 stellte Grünenthal freiwillig weitere 50 Millionen Euro für die Stiftung zur Verfügung. Der Bundestag beschloss die Verdoppelung der Renten, die nun maximal bei 1090 Euro im Monat liegen. Der mit 121 Euro niedrigste Betrag stieg auf 242 Euro. Seit dem Frühjahr 2009 können die Opfer außerdem über einen Zeitraum von 25 Jahren eine jährliche Zusatzzahlung von bis zu 4000 Euro beanspruchen – gestaffelt nach der Schwere ihrer Behinderung.


„Durch Contergan bin ich zeitlebens Sozialhilfeempfänger. Mögen sie meinen Rollstuhl pfänden kommen.“


Der BCG, eine Abspaltung des Bundesverbandes Contergangeschädigter, vertritt den offensiven Flügel der Conterganopfer. Die angekündigte freiwillige Zahlung Grünenthals von 50 Millionen Euro hatte der Vorsitzende Andreas Meyer im vergangenen Jahr als Verhöhnung der Opfer bezeichnet. Seine Organisation fordert einen Schadensausgleich von fünf Milliarden Euro für die 2700 noch lebenden Opfer. Meyer hat weder Arme noch Beine.

„In ihrer Antragsschrift hat das Unternehmen den Boykottaufruf als verwerflich bezeichnet“, sagt Meyer. Ihm würden wirtschaftliche Interessen für die Conterganopfer unterstellt. Damit werde der jahrzehntelange Kampf der Opfer um eine gerechte Entschädigung als Gewinnstreben diffamiert, kritisierte er. „Skrupelloser kann man nicht von seiner eigenen Verantwortung an dem Elend Tausender ablenken wollen.“ Bei jedem weiteren Boykottaufruf drohe ihm persönlich ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.

„Durch Contergan bin ich zeitlebens Sozialhilfeempfänger. Mögen sie meinen Rollstuhl pfänden kommen“, kommentierte Meyer. Auch eine Ordnungshaft schrecke ihn nicht. „Ich habe bereits lebenslänglich – durch meinen contergan-entstellten Körper.“

Die Dalli-Gruppe mit rund 2000 Beschäftigten habe zu keinem Zeitpunkt thalidomidhaltige Produkte erforscht, entwickelt, produziert oder vertrieben, betonte der Geschäftsführer der Gruppe, Ulrich Grieshaber, in einer Erklärung: „Wir haben aktuell und auch historisch nichts mit den Vorfällen um Contergan zu tun. Ein Boykottaufruf ist aus diesem Grund unberechtigt und unverantwortlich.“ Nach Angaben des Unternehmens gibt es Überschneidungen bei den Gesellschaftern.
Schlafmittel sollte Schwangeren gegen Übelkeit helfen

Weltweit kamen rund 10 000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt – vor allem an Armen und Beinen. Allein in Deutschland waren etwa 5000 Kinder betroffen, viele starben kurz nach der Geburt.

Die Schäden wurden auf die in der Tablette enthaltene Substanz Thalidomid zurückgeführt. Das Pharmaunternehmen hatte im vergangenen Jahr weitere 50 Millionen Euro für die Opfer zur Verfügung gestellt, 50 Millionen kommen aus Bundesmitteln hinzu.

Auch 50 Jahre nach der Markteinführung von Contergan hatte Grünenthal kein Schuldempfinden geäußert. Firmenchef Sebastian Wirtz betonte, dass seine Familie und die Firma keine moralische Schuld an der Tragödie trage, aber eine moralische Verantwortung. Eine Entschuldigung an die Opfer kam für ihn nicht in Frage: „Nein, denn in diesem Wort steckt das Wort Schuld.“

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Daniel

#13

Beitrag von Daniel » Montag 22. Juni 2009, 17:54

Contergan-Geschädigter Meyer
Kampf ums Prinzip
22.06.2009, 17:19

Von Dirk Graalmann

Düfte von Tabac, Kölnisch Wasser, Waschmittel von Dalli: Der Contergan-Geschädigte Andreas Meyer ruft zum Boykott aller Firmen auf, die mit Grünenthal verbandelt sind - und riskiert eine Haftstrafe.
Contergan, Andreas Meyer, dpa


Andreas Meyer hat deshalb mit dem Jura-Studium angefangen. Er hat es deshalb aber auch nicht zu Ende gebracht und er lebt deshalb Zeit seines Lebens von staatlicher Hilfe: Deshalb - das ist im Fall des 48-Jährigen seine Contergan-Schädigung. Der Kölner, ohne Beine und Arme geboren, ist einer von rund 5000 Deutschen, die aufgrund der Einnahme des Schlafmittels Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid durch ihre schwangeren Mütter zwischen 1958 und 1962 behindert zur Welt kamen. Und eben deshalb wird Andreas Meyer am Mittwoch im Kölner Landgericht erscheinen. Er hat zum Boykott von Produkten aufgerufen, die von Firmen hergestellt werden, die dem Contergan-Hersteller Grünenthal und deren Eigner-Familie Wirtz zugerechnet werden.

Die Diskussion über Schuld, Verantwortung und Entschädigung tobt seit 50 Jahren, bis hin zur Begrifflichkeit. Für die Opfer ist es der "Skandal"; die Pharmafirma Grünenthal aus Stolberg bei Aachen, die Contergan entwickelt hatte, nennt es lieber eine "Tragödie". Die öffentliche Debatte verläuft in Wellen; Andreas Meyer aber kämpft, seit er als 18-Jähriger in den Krankenakten seiner Mutter wühlte.
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Die Auseinandersetzung verfolgt ihn lebenslang, wie seine Behinderung. 1987 führte ihn der Streit mit Grünenthal bis vor das Bundesverfassungsgericht: Meyer wollte eine höhere Entschädigung - und verlor. Bereits 1970 waren in einem Vergleich mit der Zahlung von 100 Millionen Mark durch Grünenthal zugleich sämtliche Regressansprüche ausgeschlossen worden. Meyer aber hat nicht aufgehört in seinem Kampf gegen die von ihm als "Entrechtung und Enteignung" empfundene Einigung. Meyer sprich von Ehrensache, vom Prinzip, von höheren gesellschaftlichen Normen, die er verteidigen wolle. Am Ende soll "ein Exempel statuiert werden, dass das Verursacherprinzip gilt."

Ein "gesellschaftspolitischer Skandal"

Nun führt ihn der Kampf ins Landgericht. Meyer und der von ihm vertretene Bundesverband der Contergan-Geschädigten und Grünenthal-Opfer (BCG) wehren sich gegen die einstweilige Verfügung dreier Firmen, zu deren Produktboykott Meyer aufgerufen hatte. Die Unternehmer-Dynastie Wirtz ist neben der Grünenthal GmbH auch an den Dalli-Werken (Waschmittel) sowie den Kosmetik-Unternehmen Mäurer & Wirtz (Tabac) sowie der Glockengasse GmbH (4711) beteiligt. Darf man zum Boykott dieser Produkte aufrufen, die mit Contergan vordergründig nichts zu tun haben?

Für Andreas Meyer steht das außer Zweifel; der Boykott gehört für ihn zum juristisch geschützten öffentlichen Meinungskampf zum Thema Contergan. Dabei hat der Bundesverband der Contergan-Geschädigten, der die Opfer offiziell vertritt, den Kampf längst auf den Verhandlungsweg verlagert und jüngst die Verdoppelung der Renten (auf maximal 1090 Euro) sowie weitere 50 Millionen Euro von Grünenthal als Erfolg verbucht.

Für Meyer ist es dagegen "ein gesellschaftspolitischer Skandal, dass der Steuerzahler und nicht die Familie Wirtz für uns aufkommen soll". Ihm selbst drohen nun Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Meyer hat das sarkastisch kommentiert: "Da sollen sie meinen Rollstuhl pfänden. Festnehmen wird ja schwierig: Die können mir ja noch nicht 'mal Handschellen anlegen."

(SZ vom 23.06.2009/tob)

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Daniel

#14

Beitrag von Daniel » Mittwoch 24. Juni 2009, 17:57

24.06.2009 17:49
Boykott-Aufruf gefährdet Arbeitsplätze der Dalli-Gruppe
Stolberg (ots)
- Das Landgericht Köln hat überraschend eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die es dem "Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V." (BCG) untersagt, zum Boykott von Produkten der Dalli-Gruppe aufzurufen. Die Entscheidung des Gerichts erfolgte allein aus formalen Erwägungen ("mangelnde Dringlichkeit"). Sie sagt nichts über die Rechtmäßigkeit des Boykottaufrufs aus. Aufgrund des Verlaufs der mündlichen Verhandlung geht die Dalli-Gruppe nach wie vor davon aus, dass der Boykottaufruf rechtswidrig ist. Diese Frage muss nun ggf. in einem weiteren Verfahren geklärt werden.

Die Dalli-Gruppe hat die Entscheidung des Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Ulrich Grieshaber, Geschäftsführer der Dalli-Gruppe: "Der Boykott-Aufruf gegen Produkte der Dalli-Gruppe gefährdet direkt die Arbeitsplätze hunderter Mitarbeiter. Dalli ist der größte deutsche Produzent von Handelsmarken und trägt auf diese Weise entscheidend dazu bei, dass Familien auch in schwierigen Zeiten wie diesen in der Lage sind, sich mit qualitativ hochwertigen aber zugleich preiswerten Körperpflege- und Haushaltsprodukten zu versorgen. Naturgemäß sind in diesem Geschäft nur kleine Margen zu erzielen. Jede Beeinträchtigung des Absatzes führt aus diesem Grund unmittelbar zu negativen Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Mitarbeiter.

Gleiches gilt für unsere Tochterfirmen Mäurer&Wirtz beziehungsweise die Glockengasse Köln GmbH. Sie sind mit führenden Körperpflege-Marken im Einzelhandel vertreten, ein Boykottaufruf löst also auch hier erhebliche Effekte zum Nachteil der Beschäftigten aus.

Weder Dalli noch seine Tochterunternehmen stellen Medikamente her oder vertreiben solche. An den Vorgängen um 'Contergan' waren und sind die Unternehmen der Dalli-Gruppe in keiner Weise beteiligt. Der Boykottaufruf ist aus den genannten Gründen unverantwortlich und durch nichts gerechtfertigt. Wir sind sicher, dass die Verbraucher dies erkennen und entsprechend handeln werden."

Selbsterklärtes Ziel des BCG ist es, seine Interessen "mit medienwirksamen Maßnahmen" zu verfolgen. Im Februar 2009 hatte der Verein deshalb zum Boykott namentlich genannter Produkte der Dalli-Gruppe aufgerufen. Die Dalli-Gruppe setze daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den Verein und seinen Vorsitzenden durch, die es bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von EUR 250.000 untersagt, den Aufruf weiterhin zu veröffentlichen.

Ulrich Grieshaber: "Selbstverständlich respektieren wir die richterliche Entscheidung. Um Schaden von unseren Mitarbeitern und unseren Unternehmen abzuwenden werden wir jedoch alle zu Gebote stehenden juristischen Mittel ausschöpfen, um den Boykott-Aufruf zu unterbinden."

Originaltext: DALLI-WERKE GmbH&Co. KG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75986 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75986.rss2

Ansprechpartner für Rückfragen/Pressekontakt:

Ulf C. Goettges, Stilcken + Goettges, Hamburg Tel.: 040 - 4141 07 12 u.goettges@stilcken-goettges.de

© news aktuell

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Daniel

#15

Beitrag von Daniel » Mittwoch 24. Juni 2009, 18:45

Mittwoch, 24. Juni 2009
Contergan-Urteil: Dalli-Gruppe verliert
Boykott-Aufruf ist erlaubt


Mehr als 50 Jahre nach der Markteinführung des Schlafmittels Contergan haben Opfer des Arzneimittel-Skandals einen Rechtsstreit gegen die Unternehmerfamilie Wirtz gewonnen. Der Familie gehört der Contergan-Hersteller Grünenthal und die Dalli-Gruppe, die Waschmittel und Kosmetika herstellt.

Der Erfolg: Der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG) darf wieder zum Boykott von Produkten der Dalli-Gruppe und Grünenthal aufrufen. Das Kölner Landgericht hob eine einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf zu Produkten der Dalli-Gruppe auf. Das Gericht habe Zweifel, dass die Dalli-Gruppe erst 2009 von dem schon 2007 ergangenen Boykottaufruf gewusst habe, begründete die Richterin ihr Urteil. Dalli will gegen die Entscheidung vorgehen.

Der BCG-Vorsitzende Andreas Meyer nannte den Richterspruch "historisch". Die vielen Mitstreiter unter dem Publikum applaudierten spontan dem Urteil. Die Conterganopfer hatten zum Boykott von Medikamenten, Waschmittel und Kosmetika aus der Familiengruppe in Stolberg bei Aachen aufgerufen, um eine Entschädigung von fünf Milliarden Euro zu erwirken. Die Dalli-Gruppe erwirkte per einstweiliger Verfügung ein sofortiges Verbot, das vom Landgericht nun aufgehoben wurde. Ob der Boykottaufruf rechtens war, darüber entschied das Gericht nicht. Dafür müsse das Unternehmen ein Hauptsacheverfahren anstrengen.
Dalli-Gruppe will klagen

Die Dalli-Gruppe kündigte an, sie werde "alle zu Gebote stehenden juristischen Mittel ausschöpfen, um den Boykott-Aufruf zu unterbinden". Die Entscheidung des Gerichts sei allein aus formalen Erwägungen erfolgt und sage nichts über die Rechtmäßigkeit des Boykottaufrufs aus. An den Vorgängen um Contergan seien die Unternehmen der Dalli-Gruppe in keiner Weise beteiligt gewesen, sagte Geschäftsführer Ulrich Grieshaber in einer Mitteilung.

Der Contergan-Strafprozess gegen Grünenthal war 1970 wegen geringer Schuld eingestellt worden. Nach einem Vergleich mit den Opfern zahlte das Unternehmen 110 Millionen Euro in die Contergan-Stiftung und will im Juli freiwillig weitere 50 Millionen Euro einzahlen. Bei Grünenthal und der Dalli-Gruppe gibt es identische Gesellschafter.

Das Schlafmittel Contergan der Firma Grünenthal hatte Ende der 50er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale in der deutschen Geschichte ausgelöst. Weltweit kamen rund 10.000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt - vor allem an Armen und Beinen. Allein in Deutschland waren 5000 Kinder betroffen.

dpa
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