Presseberichte März 2010

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Daniel

Presseberichte März 2010

#1

Beitrag von Daniel » Freitag 5. März 2010, 18:34

Hier findet Ihr Presseberichte vom März 2010.
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Daniel

#2

Beitrag von Daniel » Freitag 5. März 2010, 18:36

Hämophilie – HIV – Hepatitis – Hartz IV

Freitag, 5. März 2010 | Thema: Gesellschaft

kleine-preise Von Andreas Bemeleit | ZwischenZeit.de | – Der Schweizer Steuer-experte Arnold Gredig berichtet in dem Buch Mein Leben mit 3 H: Hämophilie – HIV – Hepatitis über sein Leben als Bluter, der mit HIV und Hepatitis-C infiziert wurde. Die in Deutschland lebenden Bluter müssen dieser Abfolge von “H-Worten” in der Zukunft ein weiteres hinzufügen: Hartz IV.

Suche nach einer Entschädigung – Der Skandal nach dem Skandal
Durch die Behandlung der Hämophilen (Bluter) mit verunreinigten Gerinnungspräparaten wurden bis Mitte der 80er Jahre etwa die Hälfte der Hämophilen mit HIV und nahezu alle, die nicht virusinaktivierte Präparate erhalten hatten, mit dem Hepatitis C-Virus (HCV) infiziert.

Der größte Teil der Infektionen hätte verhindert werden können, wenn die Blutprodukte herstellenden Unternehmen, die Blutspendedienste und die Deutschen Aufsichtsbehörden rechtzeitig gehandelt hätten. Dies hat der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in seinem Abschlussbericht 1994 festgestellt.

Erste Bemühungen für eine Entschädigungsregelung begannen 1987. Die Prüfung von Ansprüchen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Strafrecht und dem Arzneimittelgesetz führte zu der Erkenntnis, dass eine zeitnahe Lösung nicht zu finden sei.

Schon 1988 wurde vom Vorstand der Deutschen Hämophiliegesellschaft (DHG) eine Stiftungslösung bevorzugt, welche nach schriftlicher Mitteilung des Vorstands an die Mitglieder als leider nicht durchsetzbar bezeichnet wurde. Den Mitgliedern wurde am 7.03.1988 das Ergebnis einer Verhandlungskommision vorgestellt, welches vom Vorstand der DHG als “… den Umständen entsprechen als relativ “GROßZÜGIG” bezeichnet werden kann.”

Die DHG war damals davon überzeugt, dass die Pharmafirmen zur Zahlung von Schmerzensgeld nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet werden können. Dennoch empfahl sie ihren Mitgliedern die ausgehandelte Lösung zu akzeptieren und verwies in der Begründung auf einen ansonsten langen Prozessweg für jeden einzelnen Betroffenen. Anwaltlich beraten wurde die DHG in der Verhandlungskommision durch den Rechtsanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen aus Siegen.

Rechtsanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen war ein Vertreter der Eltern im Hauptverfahren vor der Strafkammer des Landgerichts Aachen im Conterganstrafprozess. Am 18. Dezember 1970 wurde das Verfahren gemäß § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. hat die Handlungen von Herrn Schulte-Hillen in einem Dossier dargestellt.

“Später verdingte sich Schulte-Hillen als Rechtsvertreter der Opferseite im Bluter-Aids-Skandal, während Wartensleben die Schädigerseite vertrat. Daß beide mit ihrer seit dem Conterganskandal fortdauernden Verbindung auch dem Bluter-Aids-Skandal ihre unverwechselbar persönliche Note gegeben haben, läßt der allseits bekannte Ausgang der dortigen Entschädigungsabwicklung vermuten.”

In einem Telefonat mit dem Autor dieses Artikels sagte der Stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrates der Conterganstiftung Andreas Meyer, dass er die DHG eindringlich vor einer Zusammenarbeit mit Herrn Schulte-Hillen gewarnt hat.

Ergebnis der Verhandlungen 1988

AbfindungserklaerungAbfindungserklärung

Ausgangspunkt der Berechnung des Abfindungsbetrages war ein reales oder fiktives durchschnittliches Monatsgehalt. Ausgehend von diesem Monatsgehalt wurde ein 2-Jahres-Bruttoverdienst ermittelt. Von diesem Betrag wurden 17% in Abzug gebracht, vom Restbetrag wurden noch einmal 2/3 berechnet. Diese Abzüge erfolgten mit Blick auf die ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Auf den sich ergebenden Betrag kam ein Aufschlag wegen so genannter vermehrter Bedürfnisse hinzu. Dieser Aufschlag lag bei maximal 40.000 DM, beim Fehlen besonderer Anhaltspunkte für erhöhte Bedürfnisse lag er jedoch regelmäßig bei rund 25.000 DM. Der sich dann errechnete Betrag enthielt auch die in § 86 Absatz 1 Satz des Arzneimittelgesetz genannten Beerdigungskosten.

Die Zahlung setzte die Unterzeichnung einer Abfindungserklärung voraus. In dieser erklärte der Zahlungsempfänger, dass alle Ersatzansprüche gegen das jeweilige Pharmaunternehmen und den Haftpflichtversicherer des Pharmaunternehmens sowie gegen andere Pharmaunternehmen und gegen jeden anderen Dritten der als Gesamtschuldner in Betracht kommt, mit Zahlung des ausgehandelten Betrages vollständig und endgültig abgefunden sind.

Bei infizierten Kindern und Jugendlichen war die Berechnung eines fiktiven Monatsgehaltes nicht möglich. Sie erhielten daher in der Regel geringe Zahlungen. Ein Betrag in Höhe von 100.000 DM konnte im Vergleich als hoch angesehen werden. Höhere Beträge waren die Ausnahme. Durchschnittlich wurden 65.000 DM in Form außergerichtlicher Abfindungsvergleiche gezahlt.

Der nächste Versuch 1994: Das Programm “Humanitäre Soforthilfe”

Mittlerweile sind viele der Infizierten an den Folgen von AIDS gestorben. Die Überlebenden müssen erkennen, dass die Abfindungen gemäß der 2-Jahres-Bruttoverdienst Rechnung nicht ausreichen um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Im Juni 1994 gründet der damalige Gesundheitsminister Seehofer das Programm “Humanitäre Soforthilfe”. Dieses soll Menschen, die durch Blutprodukte mit HIV infiziert wurden, unterstützen.
HIV-Infizierte erhielten monatlich 1.000 DM, an AIDS erkrankte 2.000 DM. Die Zahlungen wurden rückwirkend ab dem 1.01.1994 gewährt.

1995: Gründung der Stiftung “Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen”.

Das erste Stiftungskapital beträgt 250 Mio. DM. Getragen vom Bund (40%), der pharmazeutischen Industrie (36,3%), den Blutspendediensten des DRK (3,7%) und den Bundesländern (20%). HIV-Infizierte erhalten eine monatliche Zahlung von 1.500 DM, an AIDS erkrankte bekommen 3.000 DM.
Es wird davon ausgegangen, dass alle Anspruchsberechtigten bis 2010 gestorben sind.

1996: Einführung der Hochaktiven antiretroviralen Therapie (HAART)

In der Hochaktiven Antiretroviralen Therapie wird der HIV-Patient mit einer Kombination aus drei (oder vier) antiretroviralen Wirkstoffen behandelt; meistens werden Arzneistoffe aus unterschiedlichen Wirkstoffklassen kombiniert. Die Anzahl der Viren sinkt von teilweise 1,5 Millionen pro Milliliter Blut auf nicht mehr nachweisbare Werte.

Die Lebenserwartung von Patienten der Kombinations-Therapie gleicht sich nach und nach der normalen Lebenserwartung an. Das New York Times Magazine betont in einem Artikel im November 1996 mit dem Titel “The End of AIDS: The Twilight of an Epidemic” die Hoffnungen, die mit den neuen Proteasehemmern verbunden sind.

1999: Neue Prognose des Robert Koch-Instituts

Das Robert Koch-Institut geht davon aus, dass alle Anspruchsberechtigten bis 2017 gestorben sind.

2002: Weitere Zustiftung beschlossen

Das Bundesministeriums für Gesundheit hat sich zusammen mit den anderen Stiftern entschlossen, eine weitere Zustiftung vorzunehmen. Insgesamt sind der Stiftung in den Jahren 2004 bis 2007 weitere 65,92 Mio. € zugeflossen. Es wird davon ausgegangen, dass alle Anspruchsberechtigten voraussichtlich bis 2017 gestorben sind.

Die pharmazeutischen Unternehmen und die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) haben ihren nochmaligen Beitrag von der Zusicherung des Bundesministeriums für Gesundheit abhängig gemacht, nicht noch einmal für die Bereitstellung weiterer Mittel in Anspruch genommen zu werden.

2010: Ergebnis der Verhandlungen des Bundesministeriums für Gesundheit mit den Geldgebern vom 23.02.2010

Das Bundesministeriums für Gesundheit hat von den parlamentarischen Staatssekretär Daniel Bahr einen Bericht über den Verhandlungsstand erstellen lassen. Die Ergebnisse des Berichts sind in folgender Tabelle dargestellt.

2010 Ergebnis der Verhandlungen des Bundesministeriums für Gesundheit mit den Geldgebern vom 23.02.2010 Tabelle: Andreas Bemeleit

2010: Neue Prognose des Robert Koch-Instituts

Das Robert Koch-Institut geht davon aus, dass alle Anspruchsberechtigten bis 2070 gestorben sind.

Mit dieser Prognose hat das Robert Koch-Institut sich der Lebenswirklichkeit der Erkrankten angenähert. Die Patienten sterben nicht mehr an den Folgen von AIDS. Wie das Institut im Jahr 1999, also drei Jahre nach Einführung der Hochaktiven antiretroviralen Therapie, zu dem Ergebnis kommen konnte, dass 2017 alle Anspruchsberechtigten verstorben sind, ist ungeklärt. Sogar in 2002 ist es nicht von dieser unhaltbaren Prognose abgerückt. Somit ist wertvolle Zeit vergangen, in der eine praktikable finanzielle Lösung für die Betroffenen hätte gefunden werden können.

Die Ausstiegsklausel

Wie in vielen Verträgen, Vereinbarungen und auch Gesetzen enthält das Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz – HIVHG) eine Ausstiegsklausel.

§ 14 Aufhebung der Stiftung
Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist oder die Mittel für die finanzielle Hilfe erschöpft sind.

Die erste Möglichkeit zur Aufhebung der Stiftung kommt nach derzeitigen Stand der medizinischen Möglichkeiten nicht in Frage. Das Robert Koch-Institut prognostiziert, dass erst 2070 der letzte Anspruchsberechtigte gestorben ist.

Es bleibt die Möglichkeit der Aufhebung der Stiftung, weil die finanziellen Mittel erschöpft sind. Bereits in den Jahren 2004 bis 2007 mussten 65,92 Mio. € zugestiftet werden. 2010 gibt es Bemühungen, weitere 54,2 Mio. € für die Stiftung zu gewinnen. Eine nachhaltige Lösung, die den Betroffenen Sicherheit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts gibt, ist nicht in Sicht.

Diese missliche Situation war sicher nicht im Sinne der Abgeordneten, die das Stiftungsgesetz beschlossen haben. Um zu verstehen, wie es dennoch dazu kommen konnte, ist ein Blick in das Beratungsprotokoll notwendig.

Rente oder Kapitalentschädigung ?

Der Bundestag hat in der 13. Legislaturperiode in seiner Sitzung vom 29.06.1995 abschließend über das Stiftungsgesetz beraten. Ein wichtiger Diskussionspunkt war die Frage, ob die Zahlungen in Form einer Kapitalabfindung oder fortlaufenden Rentenzahlungen zu leisten sind.

Horst Schmidbauer (SPD): “Dritter Kritikpunkt: Rente statt Kapitalentschädigung. Die jetzt vorgesehene Rentenlösung im Rahmen des HIV-Hilfegesetzes ist eine billige Lösung. Die Billiglösung kalkuliert mit der nur noch geringen Lebenszeit der betroffenen Menschen.
Dies ist beschämend. Das Spiel mit der Zeit ist ein Spiel mit dem Tod; denn Woche für Woche sterben Opfer dieses Skandals.! … Es wird auf diese Billiglösung spekuliert. Es ist durch die Anhörung sichtbar geworden, daß durch die Vorgaben — die Ausgleichsbank muß die Kalkulationen auf Grund der 250 Millionen DM machen — die begrenzte Lebenserwartung der Menschen einbezogen wird. Das steht konträr zur Auffassung des Untersuchungsausschusses und zu dem Wollen der Menschen, die eine Kapitalentschädigung und keine Rente haben möchten. Die Rente im Entschädigungsbereich war bei den Contergan-Fällen angemessen, weil die Kinder ihr Leben lang daraus eine Unterstützung und Förderung erfahren müssen. Aber man kann keine Rentenlösung für Menschen machen, die nur noch eine begrenzte Lebenserwartung haben.”

Dr. Ruth Fuchs (PDS): “Der jetzt erreichte Umfang des Fonds erlaubt es nicht, den Opfern — wie vom 3. Untersuchungsausschuß vorgesehen — eine Sofortentschädigung in Form eines einmaligen Kapitalbetrages von mindestens 350 000 DM zu zahlen. Statt dessen sollen sie nur eine monatliche Rente in gestaffelter Höhe erhalten. Aber, meine Damen und Herren, was im Fall von Contergan richtig war, geht hier an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen vorbei.”

Dr. Dieter Thomae (F.D.P.): “Kapitalisierung der Leistungen. Das würden wir sofort machen, aber was tun die Länder? Die Länder zahlen in Raten, in vier Raten. Also ist es aus diesem Grunde allein nicht möglich, hier Renten sofort auszuzahlen.”

Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/CSU): “Auch die in der Anhörung des Gesundheitsausschusses diskutierte Forderung, die Stiftungsleistung zu kapitalisieren, konnten wir nicht aufgreifen. Hier kommt wieder zum Tragen, daß insbesondere die Länder ihre sowieso begrenzten Leistungen nur über vier Jahre verteilt zur Verfügung stellen. Das Anfangskapital des Bundes reicht aber für eine Kapitalisierung dieser Leistungen nicht aus.”

Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): “Wir verlangen, was wir am Anfang der Haushaltsberatungen gesagt haben, jetzt 700 Millionen DM in den Haushalt einzustellen, also eine staatliche Vorleistung. Das heißt: 350 000 DM Entschädigung für jede und jeden.”

Die Sprecher aller im Bundestag vertretenen Fraktionen haben sich, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven, für eine Kapitalabfindung ausgesprochen.

Der Untersuchungsausschuss hat sein Votum für eine Kapitalabfindung gegeben.

Die Betroffenen haben deutlich ihren Wunsch geäußert, für eine Kapitalabfindung zu stimmen.

In der zweiten Beratung wurde mit den Stimmen der Koalition bei Stimmenthaltung der Opposition der Gesetzentwurf angenommen.
In der dritten Beratung und Schlussabstimmung wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung und bei Gegenstimmen der Opposition, und zwar bei der PDS, angenommen.

Das Parlament hat das Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz – HIVHG) beschlossen.

Es wird somit keine Kapitalabfindung geben. Statt dessen gibt es eine Rentenlösung, für die niemand plädiert hat.

Wer profitiert von der Rentenlösung ?

Zur Beantwortung dieser Frage ist es wichtig, sich vor Augen zu halten, dass zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes die medizinische Prognose für die Betroffenen sehr schlecht war. Hunderte waren bereits verstorben, von den übrig gebliebenen waren viele in einem schlechten Gesundheitszustand. Es war davon auszugehen, dass sie in kurzer Zeit an AIDS erkranken und infolge dessen sterben werden.

Das ursprüngliche Stiftungskapital in Höhe von 250 Mio. DM hätte ausgereicht, um die Betroffenen abzufinden. Innerhalb kurzer Zeit wären alle gestorben. Dieser, nach dem Contergan Skandal, größte medizinische Skandal in der Bundesrepublik Deutschland wäre somit abgeschlossen. Nur in den Erinnerungen der Angehörigen gäbe es noch Hinweise auf dieses traurige Kapitel der deutschen Geschichte.

Die Situation im März 2010

Das Bundesministeriums für Gesundheit ist in Verhandlungen mit den ursprünglichen Geldgebern getreten. Nach momentanem Verhandlungsstand ist der neue Anteil der pharmazeutischen Industrie um ca. 30% niedriger als 1995. (siehe obige Tabelle)
Aus diesem Grund hat das Finanzministerium im Haushalt 2010 auch die Mittel des Bundes gesperrt.

Werden diese nicht freigegeben, fließt 2011 kein Geld mehr. Darüber hinaus habe die Länder haben signalisiert, wenn der Bund nicht zahlt, werden sie auch nicht zahlen. Am 4.03.2010 wird der Haushaltsausschuss des Bundestags darüber befinden, ob er die vom Ministerium gesperrten Mittel freigibt.

Der “Schwarze Peter” wird hin und her geschoben. In letzter Konsequenz landet er jedoch bei den Betroffenen. Die für den Skandal Verantwortlichen ziehen sich aus der Verantwortung. Den Betroffenen werden, zusätzlich zu den großen Sorgen um ihre Gesundheit, hiermit noch existenzielle Ängste zugemutet.

In den 1980er Jahren wurde den mit HIV Infizierten eine Lebenserwartung von zwei Jahren in Aussicht gestellt. Die heutige Situation muss ihnen wie ein schreckliches Déjà-vu vorkommen, durch das sie zum wiederholten Mal traumatisiert werden.

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Daniel

#3

Beitrag von Daniel » Samstag 6. März 2010, 08:26

An:
Die nationalen und internationalen Medien

Pressemitteilung


Gegen zwei Staatsanwälte, die seiner Zeit an dem spektakulären und umstrittenen Strafprozess gegen Mitarbeiter des Conterganproduzenten, die Fa. Grünenthal (Stolberg) beteiligt waren, wie auch gegen Personen aus Politik und Wirtschaft, haben Mitstreiter des Hungerstreikkomitees deutscher Conterganopfer heute beim Polizeipräsidium Köln (Aktenzeichen 601000-067205-10/3) Anzeige wegen Bestechlichkeit (§332 StGB), Prozessbetrug oder anderer Delikte gestellt.

Hierzu stellen die Sprecher des Hungerstreikkomitees, Gihan Higasi und Stephan Nuding, fest: Das Conterganverbrechen war und ist eine Aneinanderreihung von Un- oder Halbwahrheiten, Vertuschung, Korruption und niederträchtigstem Umgang mit den Opfern. Es liegen uns Dokumente vor, die die Annahme des Prozessbetruges rechtfertigen. Es ist dringend an der Zeit, dass die Wahrheit ans Licht kommt und den Betroffenen endlich der Schadensersatz und Respekt zu teil wird, der ihnen zusteht.

Weitere Auskünfte:
Hungerstreikkomitee deutscher Conterganopfer
Stephan Nuding (Sprecher)
Im Aehlemaar 1c
51467 Bergisch Gladbach
Germany
Tel.: 02202/1882677
Mobil: 01577/2117554

Information
Diese Mail wurde von http://www.contergan-sh.de über den Newsletter verteilt.

Daniel

#4

Beitrag von Daniel » Freitag 12. März 2010, 08:18

SPIEGEL ONLINE
12. März 2010, 07:40 Uhr
Missbildungen
Wieso Contergan so verheerend wirkte

Von Cinthia Briseño

Es war der größte Arzneimittelskandal der Geschichte - seit dem Contergan-Desaster in den sechziger Jahren rätseln Forscher über die schädliche Wirkung der Substanz Thalidomid. Jetzt haben sie einen wichtigen Teil des gefährlichen Mechanismus entschlüsselt. Und hegen neue Hoffnung in den Stoff.

In den Jahren 1957 bis 1961 passiert im Mutterleib von etwa 10.000 schwangeren Frauen in aller Welt etwas Furchtbares. Eine chemische Substanz mit der Summenformel C13H10N2O4, bekannt als Thalidomid, greift in den Entwicklungsprozess der Embryos ein. Und richtet dadurch unwiderrufbaren Schaden an. Als die Kinder zur Welt kommen, haben sie verstümmelte Arme, Beine oder Ohren. Bei manchen sind die Missbildungen so schwer, dass sie kurz nach der Geburt sterben.

Bald sprechen Wissenschaftler vom "schlimmsten Unglück in der Geschichte der modernen Arzneimitteltherapie". Die Schwangeren hatten gegen morgendliche Übelkeit das Medikament Contergan genommen, ein vermeintlich harmloses Schlafmittel. 3,90 D-Mark kostet eine Schachtel, rezeptfrei ist sie zu haben.

Es dauert nicht lange, bis Mediziner herausfinden, dass der darin enthaltene Wirkstoff Thalidomid die Fehlbildungen verursacht. Ende 1961 wird das Medikament vom Markt genommen, 1968 beginnt das Gerichtsverfahren gegen leitende Mitarbeiter des Herstellers Grünenthal, zwei Jahre später wird es eingestellt.

Seither rätseln Forscher, warum Thalidomid Missbildungen verursacht.

Thalidomid blockiert ein wichtiges Protein

Jetzt haben sie neue Hinweise darauf gefunden: Im Wissenschaftsmagazin "Science" berichtet das japanische Forscherteam um Hiroshi Handa, wie der Wirkstoff bei Embryos die Schädigungen einleitet. Die Wissenschaftler haben entdeckt, dass das Eiweißmolekül Cereblon (CRBN) an Thalidomid bindet.

Das Problem: Thalidomid blockiert Cereblon, so dass das Protein seine eigentliche Aufgabe nicht mehr ausführen kann. Normalerweise bildet Cereblon mit zwei weiteren Proteinen - DDB1 und Cul4A - einen Komplex, der im Entwicklungsstadium des Embryos für die Ausgestaltung der Extremitäten notwendig ist. Außerdem aktiviert dieser Komplex die Bildung des Wachstumfaktors Fgf8, der ebenfalls für die Ausbildung bestimmter Gewebetypen wichtig ist.

Die Effekte des gestörten Protein-Komplex beobachteten die Forscher in Hühner- und Zebrafisch-Embryos. Mit gentechnischen Methoden veränderten die Wissenschaftler das Cereblon in den Embryos derart, dass es nicht mehr in der Lage war, Thalidomid zu binden. Anschließend ließen sie die Embryos in Anwesenheit der Substanz heranwachsen. Das Ergebnis: Die Tiere entwickelten sich vollkommen normal. Missbildungen der Extremitäten blieben aus.

Ob die Forschungsergebnisse allerdings auch auf den Menschen übertragbar sind, bleibt unklar. Handa und seine Kollegen erhoffen sich von ihren Ergebnissen, eines Tages sichere Thalidomid-Formen entwickeln zu können. Denn das pharmazeutische Schreckgespenst hat durchaus auch positive Wirkungen, die vielen Menschen helfen.

Thalidomid als Medikament gegen Lepra und Krebs

Seit mehr als zehn Jahren wird das Medikament zum Beispiel erfolgreich bei der Therapie von Lepra-Kranken eingesetzt. Schon 1964 hatte man herausgefunden, dass Thalidomid auch gegen Entzündungen wirkt und sich die Geschwüre der Erkrankten deshalb deutlich zurückbilden. Allerdings kam Thalidomid danach wieder in Verruf - denn als man vor allem in Ländern wie Brasilien und Kolumbien schwangere Lepra-Kranke damit behandelte, häuften sich erneut die Fälle von Babys mit Fehlbildungen.

1998 entschied die US-Arzneimittelaufsicht (Food and Drug Administration, FDA), ein Thalidomid-haltiges Medikament der Firma Celgene zur Behandlung des Erythema Nodosum Leprosum zuzulassen - einer besonders schweren Verlaufsform der Lepra. Allerdings unterliegen Vergabe und Einnahme des Medikaments strengen Kontrollen und Auflagen. Vertrieben wird es innerhalb des Programms "System for Thalidomide Education and Prescribing Safety", bei dem lediglich registrierte Ärzte und Apotheken das Medikament mit dem Handelsnamen Thalomid verschreiben und herausgeben dürfen.

Auch bei der Behandlung des multiplen Myeloms, einer schweren Form von Blutkrebs, hat sich Thalidomid als nützlich erwiesen. 2003 wurde es dafür in Australien und Neuseeland zugelassen; 2006 erteilte die FDA die Zulassung in den USA. Wissenschaftler hatten schon vor einigen Jahren entdeckt, dass der Wirkstoff das Wachstum von Blutgefäßen hemmen kann. In der Onkologie setzt man große Hoffnungen auf solche Substanzen, denn sie schneiden die Blutzufuhr von Tumoren ab und lassen Krebswucherungen so quasi verhungern - für die Pharmaindustrie sind sie ein wichtiger Wachstumsmotor.

Im vergangenen Jahr entdeckten Wissenschaftler den Mechanismus dieser sogenannten antiangiogenen Wirkweise von Thalidomid. Während der Entwicklung des Embryos bilden sich die Blutgefäße zu komplexen Netzwerken aus. Ständig werden neue Abzweigungen aus älteren Blutgefäßen heraus gebildet. Die Forscher stellten fest, dass genau dieser Prozess durch die Substanz gestört wird, weil unreife Blutgefäßverästelungen empfindlich auf Thalidomid reagieren.

Handa und seine Kollegen räumen ein, dass ihre neuen Erkenntnisse allein nicht die Wirkung von Thalidomid erklären. Vielmehr handle es sich vermutlich um eine ganze Kaskade von Abläufen, die Thalidomid in Gang setze beziehungsweise eine Reihe von zellulären Prozessen, die der Wirkstoff beeinflusse, schreiben die Forscher im "Science"-Bericht.

Bis die Wissenschaft aber ein sicheres, nebenwirkungsfreies Thalidomid oder ungefährliche Thalidomid-ähnliche Substanzen hervorbringt, dürfen Schwangere unter keinen Umständen damit behandelt werden


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Daniel

#5

Beitrag von Daniel » Mittwoch 24. März 2010, 16:14

Contergan-Geschädigte wollen in Straßburg klagen

(dpa) | 20.03.2010, 08:56

Karlsruhe. Nach ihrer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen Contergan-Geschädigte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen. Sie fordern höhere Rentenzahlungen.

Das Verfassungsgericht hatte die Beschwerde der Opfer nach Angaben des Vereins Contergan-Netzwerk (Ostfildern bei Stuttgart) vom Freitag nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach Überzeugung der Karlsruher Richter sind Fristen verjährt, zum anderen wurde der Rechtsweg in Deutschland nicht in dem geforderten Maß ausgenutzt. Zudem sei die Beschwerde nicht hinreichend begründet worden, heißt es in der Entscheidung des Gerichts (1 BvR 1541/09 und 1 BvR 2685/09).

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Daniel

#6

Beitrag von Daniel » Mittwoch 24. März 2010, 16:18

Conterganopfer drohen mit Klagewelle

| 23.03.2010, 19:19

Aachen. Das Hungerstreikkomitee deutscher Conterganopfer hat am Dienstag die Verhandlungen mit der Firma Grünenthal für gescheitert erklärt und droht nun mit einer Klagewelle.

Das Komitee hat laut eigener Aussage seit November 2009 mit dem Unternehmen aus Stolberg und Aachen über Schadenersatz verhandelt. Es seien zahlreiche neue Dokumente aufgetaucht, die den Ursprung von Thalidomid, die Grundsubstanz von Contergan, in der NS-Zeit belegen. Ferner sei das Komitee im Besitz weiterer Unterlagen, die Grünenthal «schwerstens belasten». Demnach sie die Gefährlichkeit des Wirkstoffs bereits frühzeitig bekannt gewesen. Diese Dokumente und die Anfang des Monats gestellte Strafanzeige gegen zwei Staatsanwälte des Alsdorfer Conterganprozesses seien von der Stolberger Firma jedoch ignoriert worden.

Eine Grünenthal-Sprecherin habe indes mitgeteilt, dass ein Dialog mit dem Hungerstreikkomitee erst nach der Neuwahl des Bundesvorstandes des «Bundesverbands der Contergangeschädigten» fortgesetzt werde. «Das legt die Vermutung nahe, dass hier ohne Legitimation kurzfristig und hinter verschlossenen Türen Absprachen zum Nachteil der deutschen Conterganopfer getroffen werden sollen», heißt es seitens des Komitees. Man werde deshalb «umgehend angemessene legale Maßnahmen ergreifen».

«Uns ist der offene und vertrauensvolle Dialog mit den Contergan-Betroffenen wichtig, denn Contergan ist und bleibt Teil unserer Firmengeschichte. Der Bundesverband der Contergan-Betroffenen ist und bleibt dabei unser wichtigster Ansprechpartner», verdeutlichte Grünenthal in einer Presseerklärung.

Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan, das den Wirkstoff Thalidomid enthält, war es zu Missbildungen bei rund 10.000 Säuglingen weltweit gekommen. Nach massivem öffentlichen Druck zog der Hersteller Grünenthal das Mittel rund vier Jahre nach der Markteinführung am 27. November 1961 zurück.

Das Stolberger Pharmaunternehmen hat indes 50 Millionen Euro in die Contergan-Stiftung eingezahlt. Zuvor hatte die Bundesregierung eine Summe in gleicher Höhe an die Stiftung gezahlt. Contergan-Geschädigte erhalten das Geld in Form von monatlichen Renten und jährlichen Einmal-Zahlungen je nach Grad der Behinderung.

Quelle

Daniel

#7

Beitrag von Daniel » Mittwoch 24. März 2010, 16:21

Eltern müssen Contergan-Entschädigung an Sozialhilfe zurückgeben
BSG: Gesetzlicher Schutz greift nicht für die Erben

Die Eltern contergangeschädigter Kinder müssen Stiftungsgelder für die Entschädigung von Contergan-Opfern nach dem Tod des Kindes gegebenenfalls an die Sozialhilfe zurückgeben. Das Gesetz sehe einen generellen "Kostenersatz" durch Erben vor, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Dies sei auch auf Gelder anwendbar, die aus der Contergan-Entschädigung kommen. Der gesetzliche Schutz dieser Gelder gelte nicht für die Erben. (Az: B 8 SO 2/09 R)

Geklagt hatten die Eltern einer 1961 geborenen und 2003 gestorbenen Frau. Wegen der Einnahme des Beruhigungsmittels Contergan durch die Mutter während der Schwangerschaft war sie schwerstbehindert, konnte nie laufen oder selbst essen. Aus einer zur Entschädigung der Contergan-Opfer eingerichteten Stiftung erhielt sie eine Rente von zuletzt gut 500 Euro. Nach dem Stiftungsgesetz war dieses Geld nicht auf Sozialhilfeleistungen anzurechnen. Als die Frau starb, hinterließ sie ihren Eltern rund 63.000 Euro. Das Sozialamt zog Freibeträge und Beerdigungskosten ab und verlangte nun 56.000 Euro für die erbrachte Sozialhilfeleistungen zurück.

Zu Recht, wie das BSG entschied. Laut Gesetz müssten die Erben bis zur Höhe des Nachlasses für Sozialhilfekosten der letzten zehn Jahre haften. Eine Ausnahme für Contergan-Opfer sei weder dem Stiftungsgesetz noch dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen. Es wolle umgekehrt gerade Einzelfallprüfungen vermeiden.

23. März 2010 - 16.16 Uhr
Quelle

Daniel

#8

Beitrag von Daniel » Mittwoch 24. März 2010, 16:44

Sollte ein Pressebericht fehlen,
bitte gebt mir den link per PN,ich stelle es dann noch hier ein.
Durch den Umzug könnte es sein das ich den ein oder anderen Pressebericht übersehen habe. :wink:


Presseberichte mit ähnlichem inhalt wie sie hier schon eingestellt sind,bitte nicht.

Daniel

#9

Beitrag von Daniel » Mittwoch 24. März 2010, 21:43

Da auf der Seite wohl ein Kopierschutz instaliert ist,stelle ich hier mal ausnahmsweise nur den Link ein.
Ich bitte um verständnis,aber es ist mir nicht möglich den Text hier rein zu kopieren.


Überschrift:
Keine höheren Leistungen für Conterganopfer
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec ... fer-317413

Daniel

#10

Beitrag von Daniel » Donnerstag 25. März 2010, 14:31

Donnerstag, 25. März 2010

Contergan
Opfer erheben neue Anschuldigungen


Erstellt 25.03.10, 13:57h, aktualisiert 25.03.10, 14:03h
Conterganopfer erheben neue Anschuldigungen gegen das Pharmaunternehmen Grünenthal. Der Bergisch Gladbacher Stephan Nuding behauptet, dass das Unternehmen eine giftige Substanz aus der Kampfgasforschung im Zweiten Weltkrieg für die Herstellung von Thalidomid verwendet habe.


Bergisch Gladbach - Conterganopfer erheben neue Anschuldigungen gegen das Pharmaunternehmen Grünenthal, den früheren Hersteller des Schlafmittels. Das Unternehmen habe für den Contergan-Wirkstoff Thalidomid eine giftige chemische Grundsubstanz aus der Kampfgasforschung im Zweiten Weltkrieg verwendet, behauptete das "Hungerstreikkomitee deutscher Conterganopfer" in Bergisch Gladbach.

"Grünenthal hätte wissen müssen, dass das giftig ist und es nicht auf den Markt bringen dürfen", sagte der Sprecher der Betroffenen-Splittergruppe Stephan Nuding, am Donnerstag. Die Betroffenen-Organisation könne das mit ihr vorliegenden Dokumenten beweisen. Diese Dokumente wolle sie dem Bundesfamilienministerium vorlegen, der für Contergan zuständigen Stelle beim Bund.

"Solange wir die Dokumente von Herrn Nuding nicht kennen, können wir diese auch nicht kommentieren", stellte Grünenthal-Sprecherin Kira Goertz in einer Mitteilung fest. Dem Unternehmen lägen keinerlei Erkenntnisse "in dieser Richtung" vor. Grünenthal habe 1961 schnell auf den Verdacht des Hamburger Kinderarztes Widukind Lenz reagiert, es bestehe ein Zusammenhang zwischen Fehlbildungen bei Ungeborenen und Thalidomid.

Der "Contergan-Prozess" gegen sieben leitende Angestellte der Firma Grünenthal war 1970 nach zwei Jahren eingestellt worden. Der Einstellungsbeschluss unterstrich das hohe Maß an Wahrscheinlichkeit, dass Contergan die Ursache für die Missbildung von Neugeborenen war. Ein persönliches Verschulden der Angeklagten wurde aber nicht bewiesen.

Gegen zwei damalige Staatsanwälte stellte das "Hungerstreikkomitee" Strafanzeige wegen Bestechlichkeit. "Es ist ganz klar ersichtlich, dass da von zwei Staatsanwälten an der Einstellung des Verfahrens gedreht wurde", sagte Nuding. Die Staatsanwaltschaft prüft die Anzeige zur Zeit. Die Behörde werde in den nächsten Tagen mitteilen, ob sie die Ermittlungen aufnimmt, sagte Staatsanwalt Alexander Geimer.

Das Schlafmittel Contergan der Firma Grünenthal hatte Ende der 50er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale in der deutschen Geschichte ausgelöst. Weltweit kamen rund 10 000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt, vor allem an Armen und Beinen. In Deutschland waren 5000 Kinder betroffen. (dpa)


quelle
http://www.ksta.de/html/artikel/1269434604716.shtml

Daniel

#11

Beitrag von Daniel » Montag 29. März 2010, 00:05

Sonntag, 28. März 2010

Sitz im Bergischen
Center für Conterganopfer

Erstellt 14.05.09, 09:36h, aktualisiert 14.05.09, 09:38h
Deutsche Conterganopfer um den Schildgener Stephan Nuding haben das "International Contergan and Thalidomide Research and Development Center (ICTC) gegründet.
Sonntag, 28. März 2010


Erstellt 14.05.09, 09:36h, aktualisiert 14.05.09, 09:38h
Deutsche Conterganopfer um den Schildgener Stephan Nuding haben das "International Contergan and Thalidomide Research and Development Center (ICTC) gegründet.

Bergisch Gladbach - Es soll alle Themen, die im Zusammenhang mit dem weltweiten Contergan- und Thalidomidskandal stehen, dokumentieren, erforschen und für eine Verbesserung der materiellen und ideellen Situation der Betroffenen eintreten. Nach Mitteilung von Stephan Nuding, Pressesprecher des Centers, das im Sommer seine Arbeit aufnehmen soll, wird das ICTC seinen Sitz zunächst in Hortobagy (Ungarn) und in Bergisch Gladbach haben. Hier hatten erst im vergangenen Herbst einige Contergangeschädigte, unter ihnen auch Nuding, auf ihre Situation durch einen wochenlangen Hungerstreik aufmerksam gemacht. (spe)

Bergisch Gladbach - Es soll alle Themen, die im Zusammenhang mit dem weltweiten Contergan- und Thalidomidskandal stehen, dokumentieren, erforschen und für eine Verbesserung der materiellen und ideellen Situation der Betroffenen eintreten. Nach Mitteilung von Stephan Nuding, Pressesprecher des Centers, das im Sommer seine Arbeit aufnehmen soll, wird das ICTC seinen Sitz zunächst in Hortobagy (Ungarn) und in Bergisch Gladbach haben. Hier hatten erst im vergangenen Herbst einige Contergangeschädigte, unter ihnen auch Nuding, auf ihre Situation durch einen wochenlangen Hungerstreik aufmerksam gemacht. (spe)

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