Presseberichte April 2010

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Daniel

Presseberichte April 2010

#1

Beitrag von Daniel » Donnerstag 8. April 2010, 16:37

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Daniel

#2

Beitrag von Daniel » Donnerstag 8. April 2010, 16:41

Contergan-Opfer
"Keiner dachte, dass wir so lange leben"
Eine Allianz von Contergan-Opfern kämpft für mehr Geld – und gegen die Zeit: Der körperliche Abbau im Alter trifft sie besonders heftig.
Von Petra Pluwatsch

Es wird viel gelacht an diesem Nachmittag. Das Zimmer, in dem wir mehrere Stunden beisammen sitzen und reden, ist klein. Wir müssen eng zusammen rücken, der Rollstuhl von Udo Herterich blockiert die Tür. Herterich ist 49 Jahre alt, und er hat keine Beine. Die Füße sitzen eng am Körper und sind ein wenig nach innen gebogen. Claudia Schmidt-Herterich (48), seiner Ehefrau, fehlen beide Arme. Die Hände mit den wenigen Fingern sind an den Schultern angewachsen. Sie sehen aus wie blasse, kleine Flügel, und bei der ersten Begegnung fragt man sich bange, ob man sie wohl anfassen und vorsichtig schütteln darf zur Begrüßung. Der Körper von Angelika Tilsner (50) scheint auf den ersten Blick intakt, doch wenn sie ihre Hände zeigt, dann sieht man, dass die Daumen merkwürdig verkürzt und verbogen sind. "Typischer Contergan-Schaden", sagt sie, als konstatiere sie eine simple Beule im Autoblech.

Contergan - darüber wollen wir reden. Über jenes Mittel aus dem Hause Grünenthal also, das vor mehr als 50 Jahren den wohl größten Medikamentenskandal aller Zeiten auslöste. Bis zu 12.000 Kinder in rund 50 Ländern kamen missgebildet zur Welt, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft das als harmlos geltende Schlafmittel nahmen. Allein in der Bundesrepublik wurden zwischen 1958 und 1962 etwa 5000 contergangeschädigte Babys geboren. Denn eines war das Mittel sicher nicht: harmlos.

Inzwischen sind diese Kinder in die Jahre gekommen - noch etwa 2700 Betroffene leben in Deutschland. Sie sind zwischen 48 und 52 Jahre alt, und sie haben angefangen, laut darüber nachzudenken, wie man sie für das Unrecht, das ihnen schon vor ihrer Geburt widerfuhr, entschädigen könnte. 40 Jahre sind an diesem Samstag vergangen seit jenem 10. April 1970, als sich die Herstellerfirma Chemie Grünenthal aus Stolberg bei Aachen mit den Eltern der betroffenen Kinder auf die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme von 100 Millionen D-Mark einigte - und sich damit, wie die Opfer sagen, für alle Zeiten aus der Verantwortung schlich für die irreparablen Schäden, die das Schlafmittel in ihren Körpern angerichtet hatte.

Achillessehnen operativ verlängert


"Kein Mensch hat damals damit gerechnet, dass wir überhaupt so lange leben. Die dachten, wir sind spätestens mit 18 Jahren tot, und alle Probleme haben sich erledigt", sagt Claudia Schmidt-Herterich sarkastisch. Sie lebt ohne Arme und mit einem missgebildeten Rückgrat, weil ihre Mutter während der Frühphase ihrer Schwangerschaft ein paar Tropfen Contergan-Saft vom Löffel leckte. Die ersten drei Jahre ihres Lebens verbrachte sie im Krankenhaus. Auch die Füße wiesen erhebliche Fehlbildungen auf. Unter anderem mussten die Achillessehnen operativ verlängert werden. "Ich lag im Bett, festgebunden an ein Stück Holz wie Jesus am Kreuz, damit sich alles schön streckt", erinnert sich Schmidt-Herterich. "Angeblich war das erste Wort, das ich sprach, Fieberthermometer." Bis heute muss sie über diese Anekdote lachen. Wie viele Contergangeschädigte begegnet sie inzwischen der eigenen Geschichte mit einer gehörigen Portion Selbstironie.

14 Jahre sollten vergehen, ehe sie das erste Mal "stolz wie Oskar" ohne Hilfe eine Restaurant-Toilette benutzen konnte. Heute fürchtet die 48-jährige Diplom-Psychologin, dass sie diese Fähigkeit - und auch manch andere - wieder verlieren könnte. "Wir Contis entwickeln uns rückwärts, und wir wissen wohin", sagt sie mit einem Hauch von Bitterkeit. "Das macht uns Angst." Contis - wieder stößt sie ihr heiseres Lachen aus. Ein Wort, das nur Betroffene verwenden dürfen.

In absehbarer Zeit wird Claudia Schmidt-Herterich zwei neue Hüftgelenke brauchen. Ihre Hüftpfannen sind, wie bei vielen Contergan-Geschädigten, nicht normal ausgebildet. "Wie soll ich wieder laufen lernen, wenn ich keine Gehhilfen benutzen kann?", fragt sie. "Also beiße ich die Zähne zusammen und harre der Dinge, die da kommen." Die frühzeitig verschlissenen Bandscheiben bereiten zusätzliche Schmerzen, die sich inzwischen nur noch mit Hilfe von morphinhaltigen Medikamenten niederkämpfen lassen. "Knochentechnisch bin ich 75", umreißt Schmidt-Herterich den Kern des Problems.

Auch anderen Contergan-Opfern machen die Folgeschäden ihrer angeborenen Defizite täglich mehr zu schaffen. Jahrelange Fehlbelastungen fordern ihren Tribut. Die Körper werden steif, der Bedarf an medizinischen Hilfsmitteln steigt. "Bislang haben sich die Betroffenen dank ihrer phänomenalen Kompensationsfähigkeit gut über die Runden gerettet. Doch langsam fangen diese Kompensationsmechanismen an zu versagen", sagt Klaus M. Peters, einer der wenigen Experten für Conterganschäden in Deutschland. Der Professor für Orthopädie gründete im Jahr 2000 an der Rhein-Sieg-Klinik in Nümbrecht in der Eifel eine Sprechstunde für Conterganopfer und plant eine Studie über die physischen wie psychischen Folgeschäden. "Wenn Sie beispielsweise eines Ihrer Beine als Armersatz benutzen und mit Ende 40 eine Hüftdysplasie bekommen, sind Sie in Ihrer Beweglichkeit erheblich eingeschränkt", erläutert er. "Plötzlich sind Sie auf fremde Hilfe angewiesen. Das ist vor allem für diejenigen schwer, die gut integriert sind und bisher allein zurechtkamen".

"Wir sind mit dem Altwerden eine Runde früher dran als andere Menschen", sagt auch Udo Herterich, der in Köln eine Firma zur Drucksachenherstellung betreibt. Bereits mit Anfang 40 konstatierte der heute knapp 50-Jährige die ersten Anzeichen einer körperlichen Rückschritts, der ihm zunehmend Sorgen bereitet. "Es sind die kleinen Tode, die wehtun", umschreibt er seine Erfahrungen mit einem vorzeitig müde gewordenen Körper. "Man muss ständig Abschied nehmen von lieb gewordenen Dingen, weil man einfach nicht mehr kann."

Seinen beruflichen wie privaten Alltag meistert das Ehepaar inzwischen mit Hilfe mehrerer Assistenten, die täglich ins Haus kommen. "Die letzten zwei Jahre waren dramatisch", sagt Claudia Schmidt-Herterich. "Man konnte richtig sehen, wie es bergab ging." Sie benötigt Hilfe beim Anziehen und beim Haarewaschen, Tätigkeiten, die sie früher aus eigener Kraft erledigte. "Ich muss stabilisiert werden, weil ich allein nicht mehr gut stehen kann", erklärt sie. Im Büro des Vereins "Die Kette" in Bergisch Gladbach, wo sie seit zehn Jahren als Behindertenberaterin arbeitet, stehen ihr zwei Arbeitsassistenten zur Seite.

Monatliche Renten zwischen 248 und 1116 Euro

Bis heute, klagen die Betroffenen, warteten sie vergeblich auf eine angemessene Entschädigung sowie auf eine Entschuldigung von der Firma Grünenthal und vom deutschen Staat. Zwar waren 1968 mehrere Beschäftigte von Grünenthal unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Indes: Nach 283 Verhandlungstagen endete im Dezember 1970 einer der größten Zivilprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik mit einem Freispruch für die Angeklagten wegen "geringer Schuld" und "geringer Bedeutung für die Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland". Für die Firma Grünenthal bestehen seit ihrer Einmalzahlung von 100 Millionen Mark vor bald 40 Jahren keinerlei rechtliche Verpflichtungen zu weiteren Leistungen.

Das Geld floss damals in die 1971 gegründete Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder", die freilich nicht allein Contergangeschädigte, sondern auch Kinder mit anderen Behinderungen unterstützte. Aus dem Topf, in den die Bundesrepublik ebenfalls 100 Millionen Mark einzahlte, wurden die monatlichen Renten der Betroffenen bestritten sowie eine einmalige Kapitalentschädigung.

So hat ein deutsches Conterganopfer in seinem Leben bislang im Durchschnitt etwa 174.000 Euro an Rente einschließlich der einmaligen Entschädigung erhalten. Die monatlichen Renten betragen zwischen 248 und 1116 Euro.
"Ein absolutes Unding", sagt Udo Herterich. Die Töne in der Szene sind kämpferischer geworden in den vergangenen Jahren. Der Fernsehzweiteiler "Eine einzige Tablette", eine fiktive Aufarbeitung des Contergan-Skandals, habe 2007 viele von ihnen wachgerüttelt, glaubt Herterich. "Wir fragten uns, wo wir eigentlich stehen und warum wir so wenig Entschädigung bekommen haben." Zum Vergleich: Die Renten der britischen Leidensgenossen liegen zwischen 1340 und 3350 Euro im Monat. Bereits in den 70er Jahren erstritten die etwa 1000 Geschädigten 28 Millionen Pfund, umgerechnet 31,6 Millionen Euro von dem Pharmaunternehmen "Distillers Biochemicals", welches das Medikament in Großbritannien in Lizenz hergestellt hatte. Der Betrag wurde mehrmals aufgestockt. Im Dezember vergangenen Jahres versprach die britische Regierung den inzwischen nur noch 466 Überlebenden weitere 20 Millionen Pfund (22,6 Millionen Euro), und der britische Gesundheitsminister Mike O'Brian entschuldigte sich öffentlich "für die Schäden und das Leid, das alle Betroffenen entlitten".

"Auch wir wollen endlich in Selbstbestimmung und Würde leben und ein Stück weit Gerechtigkeit erfahren", sagt Claudia Schmidt-Herterich. "Wir wollen zur Ruhe kommen. Es ist nicht lustig, sich ständig dafür rechtfertigen zu müssen, dass wir doch nicht so toll "kompensiert" haben wie erwartet. Die Verantwortlichen sollen dazu stehen, was sie uns genommen bzw. was sie uns nicht ermöglicht haben."

Im Januar 2008 gründete das Ehepaar Herterich gemeinsam mit anderen Betroffenen die Bürgerbewegung "Internationale Contergan und Thalidomid-Allianz" (ICTA). Ihre Forderungen: eine Entschuldigung der Firma Grünenthal und des deutschen Staates. Die Verdreifachung der Renten und eine Million Euro Entschädigung für jeden Betroffenen. In diesem Jahr sind unter anderem Mahnwachen und Demonstrationen geplant. Der 1963 gegründete "Bundesverband der Contergangeschädigten" ist zwar zurückhaltender in seinen Vorstellungen. Doch auch er fordert eine deutliche Erhöhung der monatlichen Renten sowie eine Entschädigung von 100.000 Euro pro Person.

"Ich bin doch nicht verkrüppelt"

Manch "erster Schritt in die richtige Richtung" ist bereits getan. 2008 beschloss die Bundesregierung eine Verdoppelung der Renten, die zu diesem Zeitpunkt monatlich 121 bis 545 Euro betrugen. Die Firma Grünenthal zahlte freiwillig weitere 50 Millionen Euro, von denen seit 2009 jedes Conterganopfer eine jährliche Sonderzahlung von maximal 3680 Euro erhält.

Davon könnte mit etwas Glück auch Angelika Tilsner profitieren. Seit Mitte vergangenen Jahres kämpft sie darum, als Conterganopfer anerkannt zu werden. Viele Jahre wusste die 50-Jährige nicht, dass ihre deformierten Daumen und ihre unterschiedlich langen Beine, die Rückenschmerzen und die Depressionen vermutlich eine gemeinsame Ursache haben: Auch ihre Mutter hatte während der Schwangerschaft Contergan genommen. Die Eltern hatten darüber geschwiegen, "weil man ja nichts sah". Von einer Tante erfuhr sie schließlich die Wahrheit.

Dennoch sollten viele Jahre vergehen, bis Angelika Tilsner sich eingestand, dass auch sie ein Opfer der Contergan-Katastrophe sein könnte. "Ich dachte immer, das kann nicht sein. Ich bin doch nicht verkrüppelt, ich bin normal." Inzwischen hat sie bei der "Conterganstiftung für behinderte Menschen", der Nachfolgeorganisation des "Hilfswerks für behinderte Kinder", die für die Verteilung der Gelder zuständig ist, einen Antrag auf Anerkennung als Conterganopfer gestellt. Ein Facharzt hat bestätigt, dass sie "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit contergangeschädigt ist"; eine schriftliche Versicherung der Tante, dass Angelika Tilsners verstorbene Mutter das Schlafmittel genommen hat, liegt vor.

Erst seit Juli vergangen Jahres können Conterganopfer, die bisher nicht als solche anerkannt waren, bei der Stiftung ihre Ansprüche geltend machen. Inzwischen haben sich knapp 170 neue Anwärter gemeldet. Zuvor waren alle Anträge, die nach dem 31. Dezember 1983 gestellt worden waren, abgelehnt worden. Auch Angelika Tilsner hofft auf eine monatliche Rente und die jährliche Sonderzahlung. Bislang ist ihr nur eine einmalige Kapitalentschädigung von 2586,86 Euro angeboten worden, und das macht die Frau, die von sich selber sagt, sie sei nicht weiter wichtig, "schwer sauer". "Warum soll ich mich damit abfinden?", sagt sie. "Ich habe diese Schäden nun einmal, und das ist nicht meine Schuld."

Der Abend ist hereingebrochen. Noch immer sitzen wir zusammen in dem kleinen Zimmer. Es ist viel gelacht worden an diesem Nachmittag. Trotz allem. Und natürlich darf man Claudia Schmidt-Herterich die Hand schütteln. Zur Begrüßung und zum Abschied.
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Daniel

#3

Beitrag von Daniel » Donnerstag 8. April 2010, 16:49

Der Contergan-Skandal
1957 Die Pharma-Firma Chemie Grünenthal bringt unter dem Namen "Contergan" ein Schlafmittel mit dem neu entwickelten Wirkstoff Thalidomid auf den Markt. Es wird als "Schlafmittel des Jahrhunderts" gefeiert. Contergan sei "atoxisch", "gefahrlos" und "ungiftig", wirbt Grünenthal.

1959 350.000 Menschen in Deutschland schlucken täglich Contergan. Ende des Jahres erreichen die Firma Grünenthal erste Berichte von Nervenschäden bei erwachsenen Konsumenten.

1961 Der Contergan-Umsatz hat mit 1,3 Millionen Mark pro Tag seinen Höhepunkt erreicht. Knapp eine Million Menschen in Deutschland schlucken das Medikament täglich als Saft oder Tablette. Eltern verabreichen Kindern abends den süßen "Kinosaft". Ärzte warnen vor Missbildungen bei Ungeborenen und Schäden bei Erwachsenen. Im Juni empfiehlt das Bundesgesundheitsamt, Contergan unter Rezeptpflicht zu stellen. Fünf Monate später nimmt Grünenthal das Medikament offiziell aus dem Handel.

1968 18. Januar: Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen wird gegen sieben Beschäftigte der Firma Grünenthal ein Verfahren wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen fahrlässiger Tötung und des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eröffnet.

1970 10. April: Die Eltern der Geschädigten schließen mit der Firma Grünenthal einen Vergleich. Grünenthal verpflichtet sich zur Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme von 100 Millionen D-Mark. Im Gegenzug verzichten die betroffenen Eltern auf alle weiteren Schritte – und damit auf alle Schadenersatzforderungen – gegen die Herstellerfirma vom Contergan.

18. Dezember: Das Verfahren endet mit einem Freispruch für die Angeklagten.

1971 17. Dezember: Die Bundesregierung verabschiedet ein Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder", die auch nicht-contergangeschädigten Kindern zugute kommen soll.

1997 Im Mai 1997 ist das Geld der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" für die Renten aufgebraucht. Seitdem werden die monatlichen Rentenzahlungen aus Bundeshaushaltsmitteln finanziert.

2005 19. Oktober: Das "Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen" tritt in Kraft. Das "Hilfswerk für behinderte Kinder" wird umbenannt in "Conterganstiftung für behinderte Menschen".

2009 29. Juni: Das "2. Änderungsgesetz zum Contergan-Stiftungsgesetz" tritt in Kraft. Die wichtigsten Änderungen: 1. Die Fördermaßnahmen der Stiftung sollen ausschließlich contergangeschädigten Menschen zugute kommen; 2. Die Ausschlussfrist wird geöffnet; 3. Die Betroffenen erhalten bis 2033 eine jährliche Sonderzahlung.

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Daniel

#4

Beitrag von Daniel » Freitag 9. April 2010, 13:27

Contergan-Opfer kündigen neuen Protest an

(ddp) | 09.04.2010, 08:45

Frankfurt/Main. 40 Jahre nach dem Contergan-Prozess kämpft ein Bündnis von Opfern um eine höhere Entschädigung. Mit Protestaktionen, Mahnwachen und Demonstrationen in diesem Jahr will die «Internationale Contergan- und Thalidomid-Allianz» (ICTA) unter anderem eine Verdreifachung der Renten und eine Entschuldigung durch den Staat und den Hersteller des schädlichen Schlafmittels erstreiten.
Das sagten die Mitgründer des Bündnisses, das deutsche Ehepaar Udo Herterich und Claudia Schmidt-Herterich, der «Frankfurter Rundschau».

Die deutschen Renten liegen immer noch weit unter denen, die beispielsweise die britischen Opfer bekommen - «ein Unding», sagte Udo Herterich. Zumal die Geschädigten auch früher und stärker als andere Menschen mit Altersbeschwerden wie Hüftproblemen zu kämpfen hätten.

Zudem ringen heute 170 Menschen allein in Deutschland um eine Anerkennung als Contergan-Geschädigte. Nach 1983 wurden aber prinzipiell keine neuen Opfer mehr offiziell anerkannt - bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung, die erst im Juni 2009 in Kraft trat.

Am 10. April 1970 hatten sich Contergan-geschädigte Familien mit dem Pharmaunternehmen Grünenthal auf einen Vergleich geeinigt. Die Firma hatte sich damit zu einer Einmalzahlung von 100 Millionen Mark verpflichtet, die Eltern hatten im Gegenzug auf alle weiteren rechtlichen Schritte verzichtet.
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#5

Beitrag von sonnschein » Freitag 9. April 2010, 13:38

Daniel hat geschrieben:Wie gewohnt,hier kommen nur Presseberichte rein Kommentare dazu kommen in einen anderen Thread.

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Nochmal zur Erinnerung, und es darf diskutiert werden!
Grüßle Hanne

Daniel

#6

Beitrag von Daniel » Sonntag 11. April 2010, 08:52

Diagnose
Raubzug
Von Dr. med Bernd Hontschik

Als ich vor 40 Jahren in Frankfurt mit dem Medizinstudium begann, gab es unter uns Studenten ein alles beherrschendes Thema: den Contergan-Prozess. Noch heute kennt nahezu jeder dieses Medikament. Tausende von Kindern kamen zu Beginn der sechziger Jahre schwer behindert zur Welt. Westdeutschland war besonders betroffen. In anderen Ländern, zum Beispiel den USA und der DDR, hatten die Behörden die Zulassung von Contergan abgelehnt. Der Prozess gegen den Hersteller Grünenthal zog sich bis 1970 hin und endete mit einem Vergleich. Contergan, das Medikament mit dem chemischen Wirkstoff Thalidomid, schien für immer vom Markt verschwunden, es wurde zum Synonym für mangelhafte pharmazeutische Forschung und unzureichende staatliche Medikamentenprüfung.

Vor einiger Zeit jedoch tauchte Thalidomid wieder aus der Versenkung auf. Man hatte - zufällig - gefunden, dass die Hemmung der Gefäßneubildung, welche die Embryonen so schwer geschädigt hatte, bei der Behandlung von Lepra eine gute Wirkung zeigte. Und auch bei bestimmten bösartigen Erkrankungen, ganz besonders beim Plasmozytom des Knochenmarks, führt diese Gefäßbildungshemmung zu einem Stillstand des Tumorwachstums und einer Verbesserung der Überlebenschance der Krebspatienten.

Endlich ein preiswertes Medikament in der sonst so teuren Krebstherapie: 1960 kostete eine Schachtel Contergan nur drei Mark und neunzig Pfennig. Fünfzig Jahre später aber kostet eine Schachtel Thalidomid 490 Euro und elf Cent: eine Steigerung um das 246-Fache! Das Fernsehmagazin Frontal21 fragte bei der Herstellerfirma nach dem Grund und erhielt zur Antwort: "Die klinische Entwicklung erfolgte nach den selben Prinzipien wie bei einem Präparat, bei dem auch der chemische Wirkstoff neu ist." Hört, hört! Bei einem Medikament, beforscht in alle Richtungen, bekannt mit allen erwünschten und unerwünschten Wirkungen, was nur könnte da neu sein?

Es handelt sich hier schlicht um einen Fantasiepreis, der den nächsten Raubzug vorbereiten soll. Und der sieht so aus: Man nehme die Grundstruktur von Thalidomid, ersetze einen der vier Sauerstoffarme durch ein kovalentes Amid und bringe diese "neue" Substanz als Lenalidomid auf den Markt, mit dem schönen Handelsnamen Revlimid. Und nun die Preisfrage: Was kostet eine Schachtel mit dieser Geschwistersubstanz? Je nach Wirkstoffmenge zwischen 6500 und 8000 Euro!

Das genau ist das Faß ohne Boden, in dem das Geld der Versicherten versinkt.

Kontakt: http://www.medizinHuman.de

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Daniel

#7

Beitrag von Daniel » Freitag 16. April 2010, 11:35

DDP-Meldung vom 16.04.2010, 10:47 Uhr

Gericht: Contergangeschädigte sind keine «Gewaltopfer»




Essen (ddp-nrw). Contergangeschädigte haben keinen Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Dies hat der 10. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen entschieden, wie das Gericht am Freitag in Essen mitteilte. Das Landessozialgericht bestätigte damit einen Beschluss des Sozialgerichts Köln, das einer Klägerin wegen fehlender Erfolgsaussichten ihrer Klage keine Prozesskostenhilfe bewilligt hatte.

Die 1961 geborene und in Köln lebende Frau war durch das Schlaf- und Beruhigungsmittel «Contergan» des damaligen Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH im Mutterleib geschädigt worden. Sie erhält bereits Rentenleistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz und klagt derzeit beim Sozialgericht Köln auf eine weitere Entschädigung nach dem OEG. Nach Ansicht der Essener Richter ist die Klägerin nicht Opfer einer Gewalttat geworden. «Ein vorsätzlicher, in feindseliger Willensrichtung auf die körperliche Integrität der Klägerin abzielender schädigender Vorgang» durch die Firma Grünenthal sei nicht feststellbar, hieß es.

Das Landessozialgericht berief sich im Wesentlichen auf die Feststellungen des Landgerichts Aachen aus einem Beschluss von 1970. Darin hatte das Landgericht das Strafverfahren gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Grünenthal GmbH eingestellt. Die Missbildungen durch «Contergan» seien für die Mitarbeiter der Firma Grünenthal nach dem damaligen Erkenntnisstand nicht vorhersehbar gewesen, hatten die Richter damals entschieden.

Die Klägerin ist nach Angaben der Conterganstiftung für behinderte Menschen eine von 5000 Betroffenen, deren Mutter während der Schwangerschaft «Contergan» genommen hatte. Die Kinder kamen Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre mit schweren Fehlbildungen ihrer Gliedmaßen und anderen Körperschäden zur Welt.

(ddp)

© ddp Deutscher Depeschendienst GmbH
Direkt-Link:
http://www.derNewsticker.de/news.php?id=184913&i=qamffi

Daniel

#8

Beitrag von Daniel » Samstag 17. April 2010, 18:25

Voller Fürsorge

Unser Umgang mit behinderten Menschen hat sich stark verändert und geöffnet. Glauben wir. Stimmt das wirklich? Tatsächlich behindern wir diejenigen, die wir für behindert halten und denen wir unsere Fürsorge unter die Nase reiben wie einen gültigen Fahrschein.

An meinem Vater habe ich den Gesichtsausdruck oft aus der Nähe gesehen. Auf einem Spaziergang in den Bergen etwa, als wir an einer Bank vorbeiliefen, auf der Eltern saßen mit ihrem behinderten Kind. Das Kind schrie und sabberte, warf den Kopf hin und her und ließ sich durch die sanften Stimmen der Eltern kaum beruhigen. Mein Vater lächelte und senkte den Blick. Der Mund verrutschte ihm dabei, wie unter dem Druck einer heftig aufsteigenden Peinlichkeit. „Ich bewundere die Eltern“, flüsterte er und beschleunigte seine Schritte, unmerklich, so als wolle er nicht zeigen, was er war: auf der Flucht nämlich vor einem kleinen, spastisch gelähmten Jungen. Erklären konnte er nicht, wovor er eigentlich Angst hatte. Er wollte es noch nicht einmal „Angst“ nennen. Eher „Mitleid“, oder „. . . ach, ich weiß nicht“. Erst in einiger Entfernung entspannte er sich.

Wir halten den Abstand. Wir erklären uns die eigene Angst nicht, können nichts über unser Lächeln sagen. Im Umgang mit Behinderung beschränken wir uns auf medienwirksames Geplapper. Willy Bogner zum Beispiel zeigte sich anlässlich der gerade zu Ende gegangenen Winter-Paralympics ausgesprochen angetan vom Siegeswillen der Athleten. „Irgendwie sind wir doch alle behindert“, fand er zudem, versäumte aber zu sagen, worin seine Art der Behinderung genau besteht. Das hätte ihn vor der Phrase gerettet. So rettete ihn die Phrase vor der Selbsterkenntnis.

Viel einfacher ist es, die Dinge beschwichtigend zu behandeln. Die Paralympics waren schlicht großartig, die Leistungen verdanken sich echtem Spitzensport und sind in mindestens einem (seltsam unkommentierten) Fall sogar Doping geschuldet. Fragt man nach unserem Umgang mit Behinderung, herrscht Talkshow-Konsens: Ja, es gäbe noch ein paar Probleme, grundsätzlich aber seien wir offen. Es ist wie bei jener NDR-Reporterin, die vor kurzem mit dem 36-jährigen Berliner Sozialpädagogen Christian Huge über „Behinderung und Sexualtiät“ diskutieren wollte. „Herr Huge leidet unter spastischer Lähmung“, sagte sie, und als Herr Huge entschieden nicht fand, dass er leide, nahm sie das „leiden“ eilfertig zurück. Sie tat so, als hätte sie das Wort versehentlich benutzt, als hätte es gar nichts mit ihrer Wahrnehmung zu tun und entspreche einfach gängiger Redensart. Es ist eine weitverbreitete Strategie. Der eigene Umgang mit Behinderung ist höchstens ungeschickt. Echte Probleme haben andere.

Jene diensthabende Aufsicht in einer Berliner Staatsbibliothek in der Potsdamer Straße eventuell, die vor ein paar Tagen „den könnse hier aber nich mit reinnehmen!“ schnaubte. Ihr Protest galt dem Rollstuhl Maries. Auch das wahrscheinlich alles ein Missverständnis. Für einen Augenblick hatte die 19-jährige Marie neben ihrem Rollstuhl gestanden, anstatt artig darin zu sitzen. Das hatte die Bibliothekssaufsicht wohl verwirrt und nicht in ihr Bild von Behinderung gepasst. Weshalb sie hastig zum Telefonhörer griff und außerdem ein junger, alerter Sicherheitsbeamter hinzutrat. Gemeinsam warf man ernste Blicke auf Marie. Marie wollte sich die Laune aber nicht verderben lassen. „Ach, das war bloß Berliner Schnauze“, sagte sie. „Richtig blöd“ sei, dass ihr Rollstuhl nicht durch die Drehtüren des nagelneuen Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums passt. Marie will aber zurück an ihren Schreibtisch. Sie muss deshalb die Frau in der Kantine sprechen. Die hat den Schlüssel. Den Schlüssel für den Lasten- und Lieferantenlift, den Marie auf ihrem Weg zu ihrem Schreibtisch zu benutzen hat. Zur Kantine geht es durch zwei schwere Glastüren und einen engen Flur. In der Küche spült die Frau mit dem Schlüssel gerade die Pfannen. Sie sieht Marie, trocknet sich nickend die Hände am Kittel, sucht nach dem Schlüssel, findet ihn und verschwindet mit Marie durch die große Halle in Richtung Lift. Ein bißchen umständlich, könnte man meinen. In Wahrheit ist es ein Machtkampf.

Gekämpft wird um das, was gelten soll. Um die Deutungsmacht, um die Herrschaft über das Normale. Normal ist, was durch unsere Drehtüren passt. Normal ist, was den Ablauf nicht stört. Wir sagen Ablauf und meinen den Ablauf der Arbeit. Es mag seltsam klingen, aber unser Umgang mit Behinderung, mit Unterschieden und Differenz leitet sich ab aus unser Sucht nach Beschleunigung, unserer Vernarrtheit ins Effiziente, genauer gesagt, er leitet sich ab aus der Logik des freien Marktes. Die Nachfrage bestimmt den Stellenwert. Alles dreht sich um das vorzeigbare und möglichst profitabel verkäufliche Ergebnis von Arbeit. Die Paralympics sind „eine Marke“, sie haben es geschafft, haben den Makel verloren. Angekommen in der Wirklichkeit unserer Warenströme. Dafür dürfen wir sie offiziell loben. So, wie wir all unsere Warenströme loben. Angefangen hat diese Besessenheit schon früh.

Genau genommen in der Zeit des Absolutismus. Im 17. Jahrhundert. Beim französischen Philosophen Michel Foucault lässt sich nachlesen, wie sich unser Sinn fürs Profitable mit dem Gespür für Außenseiter verbindet. Der Außenseiter muss weg, der Weg muss frei sein. Im elisabethanischen England enstehen die „Workhouses“, in Frankreich die „Hopitaux Généraux“, allgemeine Verwahrungsanstalten, in denen die Ruhestörer verschwinden. Jeden Abweichler kann es treffen: Menschen mit Behinderungen, Alte und chronisch Kranke, alleinerziehende Müttern, Syphilitiker und Verrückte, Diebe und solche, denen die Familien öffentliche Bestrafungen ersparen will. Was all die Ausgegrenzten vereint, ist ihre Arbeitsschwäche. Es eint sie, sagt Foucault, „die Unfähigkeit, an der Produktion, am Umlauf oder an der Akkumulierung der Reichtümer mitzuwirken“. Zur Strafe für ihre Unfähigkeit lässt man die Insassen einfache Arbeiten verrichten, lässt sie Flachs spinnen, grobe Stoffe weben, und verkauft die hergestellten Waren zu niedrigen Preisen auf dem Markt. Die Gesellschaft, schreibt Foucault, habe in diesem Akt das „Verhältnis zu sich selbst“ geklärt, habe festgelegt, „was sie im Verhalten der Individuen anerkennt oder nicht anerkennt“. Selbst die Sündenkataloge ordnen sich danach neu.

Dem todesfürchtigen, jenseitsgläubigen Mittelalter war die größte Sünde noch die Habgier gewesen, der Geiz. Die Arbeit selbst hatte keinen moralischen Rang. Weshalb der Mensch, der sie aufgrund von irgenwelchen Einschränkungen nicht schaffen konnte, auch nicht moralisch zu diskreditieren war. Die Armut hatte er zu fürchten, den Bettelstab – nicht aber die Verachtung einer ganzen Gesellschaft, welche erst die aufstrebende Welt des Handels durchweht. In ihr ist Faulheit die abscheulichste aller Sünden. Verachtung das zu verhängende Strafmaß. Den Krüppel des 19. Jahrhunderts wird sie zum ersten Mal mit voller Wucht treffen.

Mittlerweile ist der freie Markt unflexibel genug. Gebraucht werden ausschließlich funktionierende Körper, solche, die in Fabrikhallen, an Webstühlen das Tempo halten. Ob die neuen Körper darüber zu alten Krüppeln werden, ob Kinder dabei ihr Leben verlieren, ist nicht das Problem der Maschinen. Sich krumm und schief arbeiten – sagt man nicht so?

Bestenfalls nimmt sich die kirchliche Armenfürsorge seiner an. Mit Glück landet er im „Vollkrüppelheim“ oder der „Krüppelabteilung“ der Inneren Mission. 1906 zieht man die erste Bilanz. Eine „Krüppelzählung“ im Deutschen Reich soll für Klarheit über den beklagenswerten Zustand der Arbeitskräfte sorgen. Eine junge medizinische Disziplin, die Orthopädie, macht sich bereit zur Hilfestellung. Sie entdeckt den körperbehinderten Menschen und tritt als Begradiger auf den Plan. Aus leistungseingeschränkten „Almosenempfängern“ macht sie „vollwertige Volksgenossen“ und Steuerzahler – der Krüppel ist eine Frage der Volkswirtschaft. Und ein Resultat des Krieges.

Um die Armenfürsorge nach dem Ersten Weltkrieg zu entlasten, tritt 1920 in Deutschland das „Preußische Krüppelfürsorgegesetz“ in Kraft. Zum ersten Mal haben Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf medizinische Behandlung, auf berufliche Weiterbildung. Der Anspruch auf Unterstützung staffelt sich allerdings nach Kriterien der Wertigkeit. Man unterscheidet die „Vollwertigen“ von den „Teilnutzbaren“ oder „Unwertigen“, die für den Arbeitsmarkt nicht zu gebrauchen waren. Ein Wort wie „Leistungsträger“ bekommt vor diesem Hintergrund einen höhnischen Klang.

Die Gleichung gilt über 100 Jahre hinweg bis heute: Je erfolgreicher einer ist, desto unbedeutender unsere Schwierigkeit mit seiner „Behinderung“. Ein Mann im Rollstuhl ist unser gegenwärtiger Finanzminister, ein Contergan-geschädigter Junge wurde an Hannovers Musikhochschule zwar abgewiesen, singt dennoch heute, ergreifend wie kaum jemand, Schuberts „Winterreise“. Viele Geschichten lassen sich nennen, Menschen, die beeindruckend sind und die wir dazu benutzen, uns keinerlei Rechenschaft zu geben über die Geschichte unserer eigenen Haltung.

Die Haltung macht es sich leicht. Alles für uns Unbequeme weist sie weit zurück in die Vergangenheit. Die blankgewischten Heimflure der Nachkriegszeit, die riesigen Bettensäle. Wir hören mit Grausen den Kommandoton des Pflegepersonals, lesen das Wort „Krüppel“ bis 1954 in deutschen Gesetzestexten. Wir sehen Eltern, die 1958 erstmals öffentlich für die Rechte ihrer „geistig behinderten Kinder“ kämpfen. Erinnern uns daran, was die Nazis unter „Kindereuthanasie“ verstanden.

Man hat die Kinder vergiftet, vergast, sie in Experimenten gequält. 300 000 psychisch kranke und behinderte Menschen ermordet. Hat in Deutschland lange vor 1933 bereits zwischen „rassisch gesundem“ und „unwertem“ Leben geschieden. Die Mordlust der Nazis konnte sich dabei auf einen breiten Konsens stützen, auf eine Gesellschaft, in der arische Kinder auf den Bauernhöfen ihrer Großväter lernten, nutzlose Spatzenküken zu töten, um Platz zu schaffen für die edlen Schwalben.

Von dort führt nicht die geringste Gedankenspur zu uns. Nichts von diesem ideologischen Schmutz haftet uns mehr an. Das würden wir gerne glauben.

Wir denken an die junge Mutter, die sich mit ihren beiden kleinen Kindern lebhaft in Zeichensprache unterhält und alle umstehenden Passagiere aussehen lässt wie die grauen Zeitdiebe in „Momo“. Wir denken an den gelähmten Stephen Hawking, der sich – im Gegensatz zu uns – das Universum vorstellen kann. An den Sohn des Dorfarztes, der das Downsyndrom hat und den wir regelmäßig im Bio-Laden beim Einkaufen treffen. Wir denken daran, bis uns einfällt, dass auf dem Schreibtisch im Sprechzimmer seines Vaters viele Jahre nur die Fotos der Töchter aufgereiht waren und sein Foto fehlte. Hätte das Foto gefehlt, wenn der Sohn im Rollstuhl säße? Nein, das letzte Beispiel streichen wir besser. Der leise Zug von Grausamkeit daran behagt uns nicht, diese Ahnung, dass wir Unterschiede machen und uns das Stigma geistiger Behinderung schwerer wiegt als das der körperlichen Beeinträchtigung. Es wird ungemütlich, „wenn man die Dinge beim Namen nennt“. Petra Fuchs lacht ihr schönes, spöttisches Lachen.

Sie forscht am Institut der Geschichte der Medizin der Charité, hat promoviert über Behinderung und NS-Diktatur. Wir schleppen, sagt sie, „extrem plumpe und falsche Bilder mit uns herum“. Bilder, die den Makel beschwören, das Leiden, die davon erzählen, „dass das Individuum, das die Behinderung trägt, das Problem ist“. In welcher historischen Kontinuität diese Perspektive stehe, darüber bewahren wir Naivität und retten uns in das Wohlgefühl der eigenen Fürsorglichkeit. Das mag auch der Grund sein, warum „allein durch die Benennung der Wahrnehmung“, sagt die Forscherin, „Konfrontation ensteht“.

Oder Angst. Eine Vermieterin, erzählt Petra Fuchs, habe ihr jüngst, auf die Frage nach einem Fremdenzimmer hin, strikt von der Anreise abgeraten. Die Nennung eines Rollstuhls hatte die Gedankenkette in Gang gesetzt. „Ich kann Sie nicht pflegen“, entschuldigte sich die Dame, als hätte das irgendjemand von ihr verlangt.

Das Interessante daran ist die Unterstellung, das Opferdasein, das wir großzügig verteilen, die Unterlegenheit, die immer die Unterlegenheit des Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ist. 1981, im „Jahr für behinderte Menschen“ schlug der Gründer der „Krüppel-Bewegung“ Franz Christoph während einer Feierstunde mit einer Krücke auf den Bundepräsidenten Carl Carstens ein und war diesem nicht einmal eine Anzeige wert. Man wehrt sich nicht gegen das Krüppelchen. Das Krüppelchen ist viel zu klein und braucht unsere Hilfe. Das Krüppelchen aber lebt ausschließlich in unserem Kopf, und unsere Nettigkeit, das sich angesichts seiner Schwäche in Rührung zusammenkrampfende Herz, will es nicht geschenkt.

Wir stehen im Weg. Wir behindern diejenigen, die wir für behindert halten und denen wir unsere Fürsorge unter die Nase reiben wie einen gültigen Fahrschein. Alles hängt an unserer Vorstellung von Behinderung, an unserem Bild von Normalität. Die Weltgesundheitsorgansisation, die WHO, hat dazu 2001 übrigens etwas Entscheidendes bemerkt. Behinderung sei nicht die Eigenschaft eines einzelnen Menschen, sondern das „Ergebnis einer negativen Wechselwirkung zwischen einer Person mit einem Gesundheitsproblem und ihren Kontextfaktoren“.

Wir erkennen uns kaum wieder, ja, die Lektion ist hart: sich zu verabschieden vom Hoheitsanspruch der eigenen Wirklichkeit. In der Forschung ist man weiter. Man diskutiert längst über die soziale Konstruktion von Behinderung, reflektiert die Muster der „Disability“, zu denen wesentlich unsere Selbstbilder gehören. Die eigenen Projektionen sind es, die den Zugang kontrollieren, die darüber entscheiden, was behindert ist oder nicht. Was als glückliches Leben gilt oder als ordentliches öffentliches Gebäude. Dass in Deutschland abgesehen von den Häusern des Bundes noch immer nicht zwingend barrierefrei zu bauen ist, dass sich Eltern im Namen der Leistungsträger immer noch dagegen verwahren können, dass ihr „gesundes Kind“ mit einem „behinderten Kind“ dieselbe Klasse besucht, erzählt bloß das jüngste Kapitel der Geschichte unseres Umgangs mit Behinderung. Wir sortieren wie gehabt – obwohl man uns längst gestoppt hat. Gefangen in unserer Drehtür haben wir es nicht bemerkt.

Vor ziemlich genau einem Jahr ist es passiert. Die davon wissen, nennen die Sache „historisch“. Sie sagen, die Welt sei mit dieser im Keller eines alten New Yorker UN-Gebäudes erbittert verhandelten „Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ eine andere. Die Nachricht mag uns komplett überraschen, doch mit ein paar mehr „rollstuhlgerechten WCs“, einem erhöhten Aufkommen von Bussen mit Eingstieghilfe wird es nach diesem Völkervertrag nicht mehr getan sein. Auch nicht mit guten Einschaltquoten bei den nächsten Paralympics. „Sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen“ sind zu ergreifen, heißt es, „um den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten“. Deutlicher lässt es sich nicht sagen. Allein, wir ahnen noch nicht einmal, was es heißt. Seit dem 26. März vergangenen Jahres ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland innerstaatlich geltendes Recht. Ach, haben wir gar nicht gewusst.


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Daniel

#9

Beitrag von Daniel » Montag 19. April 2010, 07:52

Die Wahrheit über Contergan


18.04.10
WirtschaftWirtschaft, Bewegungen, TopNews



Opfer des Conterganverbrechens entlarven die Machenschaften des Stolberger Pharmakonzerns Grünenthal

"Ich meine, verdammt noch mal, wir lernen, indem wir über die Leichen von Menschen gehen!"

Murray Gardner, HIV - Forscher an der University of California

"Die Contergantragödie ist und bleibt ein Teil unserer Firmengeschichte. Grünenthal und die Familie Wirtz bedauern die Folgen der Contergan - Tragödie sehr", heißt es auf den Internetseiten der in Stolberg bei Aachen ansässigen Pharmafirma Grünenthal, die am 1. Oktober 1957 in der Bundesrepublik das thalidomidhaltige Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan auf den Markt brachte und damit einen pharmazeutischen Supergau auslöste. Tausende von getöteten und verstümmelten Opfern sind weltweit die Folgen. In der Bundesrepublik Deutschland leben noch ca. 2650 Contergangeschädigte; zumeist in Armut und unter ständigen Schmerzen. Währenddessen wächst das Vermögen der milliardenschweren Eigentümer der Firma Grünenthal, der Familie Wirtz, tagtäglich um tausende von Euros. Den Conterganopfern verweigert Grünenthal auch heute, 49 Jahre nach Verkaufstopp dieses toxischen Giftes, eine Entschädigung.

Contergan! - Tragödie? Katastrophe? Epidemie? Skandal? Verbrechen?Contergan: "So sicher, wie die Muttermilch?", "Harmlos, wie ein Zuckerplätzchen?" "Völlige Ungiftigkeit?"

Grünenthal wird sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass das Unternehmen, damals wie heute, nicht die Wahrheit sagt.

Die Fakten, die der Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.), die basisdemokratische Bürger- und Menschenrechtsbewegung der deutschen Conterganopfer, zusammengetragen hat, beweisen dies, wobei die Geschichte des Thalidomide - Giftes vor 1945, zu dem uns auch umfangreiches Beweismaterial vorliegt, an dieser Stelle noch nicht dargestellt wird.

Die Fakten:

Die Toxizität von Phthalidomido, einer Grundsubstanz von Thalidomid / Contergan war bereits Ende der 1940er Jahre bekannt. Im April 1949 meldete die Standard Oil Development Company ein Patent an, in dem Bezug auf "The sodium salt of tetrahydrophthalimide"[1] genommen wird. Zur Erklärung: Thalidomid wird auch als "Alpha-Phtalimidoglutarimid" oder als "3-Phthalimidopiperidin-2,6-dion" bezeichnet. Jeder Chemiker wird bestätigen, dass es sich - von der chemischen Struktur her - bei allen drei Chemikalien um nahezu identische Substanzen handelt. Das Patent der Firma Standard Oil Development Company trägt den Titel: "Parasisticidal Compounds Containing The NSCCL3 Group". Im Patenttext ist zu erfahren: "It has now been found that a large number of organic compounds containing the >NSCCL3 are extremely effectic for checking the grow of bacteria, fungi, and insects".[2] Also ein Präparat, das gegen Bakterien, Pilze und Insekten wirkt. Jeder Schüler eines Chemiegrundkurses der 11. Klasse weiß, dass ein Mittel mit dieser Wirkung toxisch sein muss, damit es wirkt. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch das United States Patent 2,640,006 vom 26. Mai 1953 mit dem Titel "N- Organalead Phthalimides as Fungizides". Fungizide sind Mittel gegen diverse Arten von Pilzen. Auch diese sind toxisch!

- Dem U.A.C. liegen weitere Patente der Jahre 1954 bis 1962 des United State Patent Office vor, die sich auf Phthalimido oder Phthalimidopiperidine beziehen. Teilweise wird auch hier auf die toxische Wirkweise der Chemikalien hingewiesen, die von der chemischen Strukturformel her mit dem "Wundermittel" der Firma Grünenthal nahezu überein stimmen.[3]

- Thalidomid wurde in Europa nicht zuerst von der Firma Grünenthal, sondern von der in Basel ansässigen Pharmafirma Ciba synthetisiert.[4] Es gibt daneben weitere, ernst zunehmende, Hinweise, dass bereits 1949 Prof. Frederick E. King an der Universität Nottingham (Großbritannien) Thalidomid synthetisierte.[5]

- Schon während der klinischen Vorprüfung von Thalidomid wiesen verschiedene Ärzte auf Nebenwirkungen wie Schwindelgefühl, Erbrechen, Kopfschmerzen, Erregbarkeit, Gliederzittern, Ohrensausen, Temperaturschwankungen u.a. hin. Auf längere oder weiterführende Tests oder Erprobungsphasen verzichtete Grünenthal dennoch, um das Präparat möglichst schnell auf den Markt bringen zu können. Selbst der später im Alsdorfer Conterganprozess angeklagte Vertriebsleiter der Fa. Grünenthal wies firmenintern auf die dubiose wissenschaftliche Qualifikation der Prüfer hin.[6]

- In den 1950er Jahren wurde Thalidomid an 140 Kindern in der Universitätsklinik/Bonn getestet. Von diesen waren sieben weniger als ein Jahr alt. Vierzig Kinder erhielten das Medikament für bis zu neun Wochen. Die Eltern wurden weder darüber informiert, dass ein völlig neues Beruhigungsmittel an ihren Kindern getestet wurde, noch wurde ihre Genehmigung eingeholt. Etwa 50 Prozent der Kinder waren geistig behindert oder wiesen sonstige Hirnschäden auf. Die Dosen, die den hilflosen Geschöpfen verabreicht wurde, war elf bis zwanzig mal höher, als die empfohlene Dosis für Erwachsene. Das Resultat: Ein Kind erlitt einen Kreislaufkollaps, eines starb an einem angeborenen Herzfehler, ein 12 Wochen altes Baby starb an einem Kreislaufkollaps und ein Kleinkind von 21 Monaten verlor vorübergehend das Bewusstsein. Der behandelnde Arzt stoppte die Versuchsreihe, als er erfuhr, dass Kollegen ähnliche Erfahrungen mit Thalidomid gemacht hatten.[7]

- Nachdem sich seit 1959 Meldungen über toxische Nebenwirkungen (Nervenschäden) und Anfragen bzgl. einer Teratoginität von Thalidomid / Contergan bei Grünenthal häuften, hieß es am 13.5.1960 in einem Schreiben eines leitenden Angestellten des Unternehmens an den Leiter des Verkaufsbüros in Essen: "Unseren Zuhörern gegenüber müssen wir immer wieder die nicht vorhandene Toxizität vor Augen führen.Vor allen Dingen in der freien Praxis müssen wir uns klar darüber sein, dass ein so rasches Anwachsen des Umsatzes bei einem Schlafmittel zu Bedenken bei Ärzten und Apothekern führen kann. Nicht alle aus diesen Abnehmerkreisen können ihre ethische Einstellung in marktwirtschaftlichen Grenzen` halten".[8] Grünenthal erklärte dies wider besseres Wissen, denn bereits am 16.Mai 1955 hatte das Unternehmen unter der Seriennr.: 508.208 bei der United States Patent Office Produkte aus der Thalidomid - Serie angemeldet. In der Patenterteilung vom 15.April 1958 steht wörtlich: ".The products oft he invention possess valuable therapeutic properties. The cause a strongly pronounced lowering of motility, i.e., the phenomenon of motion, and have a very law toxicity".[9] "A VERY LAW TOXICITY" = Eine sehr geringe Giftigkeit. Ja was den nun, bitte sehr: "Absolut ungiftig", "So sicher, wie die Muttermilch" oder von "sehr geringer Giftigkeit"?, wobei dieser Begriff für Grünenthal vermutlich sehr dehnbar war und ist.

- "Die Versuchsprotokolle zu Thalidomid / Contergan wurden - im Gegensatz zu den Gepflogenheiten der übrigen pharmazeutischen Industrie - spätestens im Jahre 1959 vernichtet"[10], wurde in der Anklageschrift (Seite 48) des Alsdorfer Conterganprozesses vermerkt. Zur Erinnerung: "Die Erfinder des Präparates[11] waren Dr. Dr. Keller und Dr. Kunz. Die Substanz war bei Routineversuchen entstanden. Wofür sie gut oder schlecht sein könnte, erprobte Chemie Grünenthal von 1955 bis 1957 an Tieren. Nagetiere, die dem Menschen ähnlicher gebaut sein sollen als Hunde oder Katzen, erhielten "K 17"[12] gespritzt. Dann wurde abgewartet und beobachtet. Ein Wirkung wurde gesucht. 30 Tage lang wurden 50 Mäuse Versuchen mit "K 17" ausgesetzt, danach dreimal so lange 20 Ratten, dann 20 Meerschweinchen und 10 Kaninchen. Die Tiere vertrugen die Substanz, so später die Staatsanwaltschaft, "ohne wesentliche Nebenwirkungen". Meerschweinchen sollten über ein Laufrad rennen. Mit einer Stoppuhr wurde dann die Zeit gemessen, die verging, bis das Versuchstier vom Laufrad fiel. Da dies vor der "normalen" Erschöpfungszeit geschah, ging man davon aus, dass die Substanz eine einschläfernde Wirkung habe. Ein "Beruhigungsmittel" war "erfunden" Während der Tierversuche mit Mäusen traf man eine Feststellung, die später zum wichtigsten Werbeargument der Pharmazeuten werden sollte. Eine tödliche Dosis der Substanz "K 17", eine "dosis letalis" war kaum zu erreichen. Die Versuchstiere ertrugen selbst extrem hohe Dosen des neuen Präparates...Jetzt konnte das Geldverdienen los gehen...Der genaue Wirkmechanismus blieb ein Geheimnis".[13] Und: "Das deutsche Arzneimittelunternehmen Chemie Grünenthal schloss im Herbst 1958 einen Lizenzvertrag mit der US - amerikanischen Vick Chemical Kooperation ab. Die Firma, die 1960 ihren Namen in Richardson - Merrell Company änderte, erwarb durch den Lizenzvertrag das Recht zur Herstellung und zum Vertrieb von Thalidomidpräparaten in den USA. Aufgrund des Food, Drugs and Cosmetic Acts von 1938 war für den Vertrieb in den USA eine Zulassung durch die Food and Drug Administration notwendig, die nur erteilt werden konnte, wenn der Arzneimittelhersteller die Sicherheit des neuen Arzneimittels nachwies. Da die FDA die Arzneimittelprüfungen europäischer Hersteller nicht anerkannte, führte die Fa. Richardson - Merrell in ihren hauseigenen Laboratorien Tierversuche mit Thalidomid durch. Experimente, bei denen Thalidomid in sehr hohen Dosen in Form eines Sirups an Ratten gegeben worden war, führten zum Tod der Nagetiere. Dennoch waren die Entscheidungsträger bei Richardson - Merrell von der Unschädlichkeit Thalidomids für Menschen und von ausgezeichneten Vertriebsaussichten auf dem amerikanischen Arzneimittelmarkt überzeugt, da während der bis zu diesem Zeitpunkt mehr als einjährigen Vertriebsphase in der Bundesrepublik Deutschland keine gravierenden Nebenwirkungen bekannt geworden waren". [14]So - bis heute - die offizielle Darstellung.

Zur Erinnerung: Grünenthal hat die eigenen Forschungsunterlagen spätestens 1959 vernichtet, obwohl dies völlig unüblich war. Warum? Weil man im vornehmen Stolberger "Kupferhof", dem Wohnsitz der Eigentümerfamilie Wirtz, und der, in nächster Nachbarschaft liegenden Konzernzentrale der Fa. Grünenthal, befürchten musste, dass das Bekanntwerden dieser Dokumente dem millionenschwere Geschäft mit dem Thalidomid- / Contergangift ein jähes Ende setzten würde?

Eine plausible Antwort auf diese Frage gibt die nordamerikanische Journalistin Sonia Shah: ""Richardson - Merrell begann, die Toxizität des Mittels an Tieren zu testen. Die Ergebnisse waren alles andere als beruhigend: 6 von 11 Mäusen starben, 22 von 30 Ratten starben und auch der Hund starb. Zudem gingen erste Berichte aus Europa ein, dass Thalidomid die Nerven der Patienten schädigte, was zu Kribbeln und Gefühllosigkeit in den Gliedmaßen führte und andeutete, dass das Medikament die Blut - Hirn - Schranke durchdrang und ebenso in die Plazenta schwangerer Frauen übergehen konnte".[15]

Von all diesen Dingen will Grünenthal nichts gewusst haben? Es ist offenkundig, dass das Unternehmen in den Jahren ab 1958 alles unternahm, um unangenehme Fragen oder Berichte, die auf die Toxizität und Teratogenität auf Thalidomid / Contergan hinwiesen, zu unterdrücken. Noch im November 1961, als Contergan - infolge der mutigen Bemühungen des Privatdozenten Dr. med. Widukind Lenz - in Deutschland vom Markt genommen werden musste, beklagte Grünenthal den "Rufmord an einem Medikament".

- Noch heute behauptet die Firma Grünenthal, für jeden nachlesbar, auf ihren Internetseiten zum Thema Contergan:

"Grünenthal vermarktete Thalidomid nach der Contergan - Tragödie nicht mehr kommerziell und erzielte mit dem Wirkstoff keine Gewinne". Forscht man dem Wahrheitsgehalt dieser Mitteilung nach, so stellt man sich unweigerlich die Frage, warum Grünenthal - bis in die jüngste Vergangenheit hinein -immer wieder Patente angemeldet hat, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung und Vermarktung von Thalidomid als Mittel gegen Lepra, Krebs und AIDS stehen. Selbst der sogenannte "Erfinder" von Thalidomid, der mutmaßliche NS - Kriegsverbrecher Dr. med. Heinrich Mückter, scheute nicht davor zurück weiter an der Thalidomidforschung teil zu nehmen. Warum geschah dies: Aus wissenschaftlichem Interesse? Aus Menschenfreundlichkeit? Oder aber weil man, nachdem die sprudelnde Geldquelle Contergan versiegt war neue, millardenschwere Verdienstmöglichkeiten in der Krebs- , Lepra
- und AIDStherapie mit Hilfe von Thalidomid witterte?

Unter anderem wurden die folgenden Patente angemeldet:

- United States Patent Office Nr. 3,563,986 vom 16.02.1971

Titel: "Phthalimido - N - Heteroccyclic Amino Methyl Or Piperidino Hydrazino Piperidine Diones 2,6"

Patentinhaber: Dr. Heinrich Mückter, Eupener Str. 291, Aachen u.a..

- Europäische Patentschrift Nr. EP 0 892 794 B!

Anmeldenummer: 97916380.5 Anmeldetag: 22.03.1997

Titel: "Acxclierte N - Hydroxymethyl Thalidomid - Prodrugs mit Immunomodulatorischer Wirkung".

Patentinhaber: Grünenthal GmbH 52078 Aachen

- Europäische Patentschrift Nr. EP 0 908 176 B 1

Anmeldenummer: 98117718.1 Anmeldetag: 18.09.1998

Titel: "Intravinöse Aplikationsform von Thalidomid zur Therapie Immunologischer Erkrankungen"

Patentinhaber: Grünenthal GmbH 52078 Aachen

Fazit:

- Der U.A.C. fordert die Firma Grünenthal und die Bundesregierung zur sofortigen Aufnahme von Gesprächen mit uns auf.

Diese haben zum Ziel:

- Die Fa. Grünenthal GmbH, wie auch deren Eigentümer, die Familie Wirtz, legt umgehend das ganze Ausmaß des Conterganverbrechens offen und zahlt einen Schadensersatz von durchschnittlich 1 Million Euro (pro deutschem Betroffenen) aus.

- Die Bundesregierung kommt umgehend ihren übernommenen, wie auch den aus eigener Schuld resultierenden, Verpflichtungen gegenüber den deutschen Conterganopfern umgehend nach und versechsfacht die derzeitigen monatlichen Renten .

- Der sogenannten, aus unserer Sicht menschenverachtende, "Forschungsauftrages zur Ermittlung des Hilfsbedarfes für Contergangeschädigte" wird sofort gestoppt.

Auch entspräche es den primitivsten Formen des Anstandes, wenn sich die Fa. Grünenthal und die Bundesregierung bei den Opfern ihrer Handlungen und Versäumnisse entschuldigen und ihre Schuld eingestehen würden!

Der U.A.C. bekräftigt, dass die Fa. Grünenthal (u.a. durch mangelhafte Erforschung, Unterdrückung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, die Produktion und den Verkauf thalidomidhaltiger Produkte ) und die Verantwortlichen der Bundesrepublik Deutschland (u.a. durch ihre Einflussnahme vor und während des Alsdorfer Conterganprozesses und das Ermangeln eines Arzneimittelgesetzes, das internationalen Standards entsprach) schwere Schuld auf sich geladen haben.

Es ist an der Zeit diese Schuld zu begleichen!



Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C)

Stephan Nuding (Sprecher)


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[1] Quelle: United States Patent Office 2,553,770 vom 22.Mai.1951.

[2] Vgl.: ebenda

[3] Vgl.: United States Patent Office Nr. 2,827,453 "3-Phthalimido Pentosides and Derivates" vom 18.März 1958 und United

States Patent Office Nr. 2,999,863 "Alpha-Phthalimido-Acteamide Derivates" vom 12. September 1961.

[4] Quelle: Hull, Andrea: "Pain, Precedents an Promise: The Story of Thalidomide" S. 236ff. in: "The Proceedings of he

12th Annual History of Medicine Days", Faculty of Medicine The University of Calgary (21./ 22. März 2003) u.a..

[5] Quelle: Artikel: "Thalidomide victim Gary Skyner." in der Sunday Times vom 13. September 2009 und Donald Whiting:"

Frederick Ernest King. 2 May 1905 - 14 August 1999" in: Biographical Memories of Fellows oft he Royal Society. 2003 49, 299 - 314.

[6] Quelle: Gemballa, Gero: "Der dreifache Skandal - 30 Jahre nach Contergan", Luchterhand Literaturverlag, 1993, S.

[7] Quelle: Animal Research 2. Edition

[8] Quelle: Seite 82 der Anklageschrift des Alsdorfer Conterganprozesses. Zitiert nach: Bund Contergangeschädigter und

Grünenthalopfer e.V., Homepage, Contergan - Kurzdarstellung - Vorgeschichte.

[9] Zitiert nach: United States Patent Office, 2,830,991. Patented Apr. 15, 1958.

[10] Zitiert nach: Homepage des Bundes der Contergangeschädigten und Grünenthalopfer e.V. Rubrik: Contergan - Historie

1955 - 1979 - Vorgeschichte.

[11] Anmerkung: Gemeint ist Thalidomid

[12] Anmerkung: Laborname für Thalidomid bei der Fa. Grünenthal

[13] Zitat nach: Gemballa, Gero: "Der dreifache Skandal 30 Jahre nach Contergan", Luchterhand Literaturverlag, 1993, S.

[14] Zitiert nach: Kirk, Beate: "Der Contergan-Fall: eine unvermeidbare Arzneimittelkatastrophe?" in: Greifswalder

Schriften zur Geschichte der Pharmazie und Sozialpharmazie Bd. I, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Stuttgart, S. 194

[15] Zitiert nach: Shah, Sonia: "Am Menschen getestet!" Deutsche Ausgabe 2008 bei Redline Wirtschaft, FinanzBuch Verlag

GmbH, München, S. 61.


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Daniel

#10

Beitrag von Daniel » Montag 19. April 2010, 07:56

Wie gewohnt,hier kommen nur Presseberichte rein Kommentare dazu kommen in einen anderen Thread.

Kommentare ,lesen? Kommentar schreiben ? hier anklicken. :danke

Daniel

#11

Beitrag von Daniel » Dienstag 20. April 2010, 07:39

Contergan-Opfer fordern vier Milliarden Euro

London - 50 Jahre nach der Markteinführung des für Missbildungen Tausender Babys verantwortlichen Medikaments Contergan haben Opfer milliardenschwere Schadensersatzforderungen gestellt.
ri / Quelle: sda / Donnerstag, 3. April 2008 / 21:35 h
Eine in London gestartete Kampagne fordert die deutsche Regierung und den Hersteller Grünenthal zur Zahlung von insgesamt vier Milliarden Euro an Geschädigte auf. Nach Angaben der Aktivistengruppe International Contergan Thalidomide Alliance (ICTA) haben viele Opfer heute mit Geldproblemen zu kämpfen. Die in den 1970er Jahren beschlossenen Abfindungen reichten nicht mehr aus, auch weil die Eltern und Betreuer der Opfer teilweise schon gestorben seien.

Unterschiedliche Zahlungen Zudem seien die damaligen Zahlungen sehr unterschiedlich ausgefallen: Betroffene in Deutschland erhielten demnach nur ein Bruchteil der Gelder, die Contergan-Kinder in Grossbritannien bekommen

Grünenthal zeigte sich irritiert über die Forderungen: Es sei unklar, wer genau hinter ICTA stehe. Zugleich unterstrich das Unternehmen, dass es sich bereits freiwillig zu Hilfezahlungen an die Opfer bereiterklärt habe. Contergan war Ende der 50er Jahre schwangeren Frauen als Schlaf- und Beruhigungsmittel verschrieben worden. Es führte weltweit bei etwa Zehntausend Neugeborenen zu schweren Missbildungen der Arme und wurde Anfang der 60er Jahre aus dem Handel genommen. Weltweit leben heute noch etwa 3500 der Opfer.

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Daniel

#12

Beitrag von Daniel » Mittwoch 21. April 2010, 18:13

von Dr. rer. nat. Erich Lederer, 21.04.2010
Jagd auf den Conterganoven

Ein halbes Jahrhundert lang rätselten Forscher, warum Thalidomid teratogen wirkt. Nach vielen Studien und falschen Fährten scheint die Lösung gefunden, wie es zu den den Missbildungen nach der Einnahme von Contergan-Tabletten kommen konnte.

Die Geschichte vom kometenhaften Aufstieg, dem tiefen Fall sowie Tätern und Opfern wurde vor drei Jahren verfilmt. 2008 verdiente sich die Produktion den Deutschen Fernsehpreis und die Goldene Kamera, davor bekam sie den begehrten Bambi. Die Bösen: Eine deutsche Pharmafirma. Die Opfer: Neugeborene mit verkrüppelten Armen und Beinen. Der Hauptdarsteller: Ein Medikament namens Contergan. Der Wirkstoff: Thalidomid.
Angeln mit magnetischen Nanopartikeln
Trotz intensiver Spurensuche stand bis vor kurzem nicht fest, auf welche Weise der Täter seine Opfer angriff. Wie konnte aus dem anfangs hochgepriesenem Sedativum für Schwangere ein Mittel werden, das rund 10 000 behinderte Kinder hinterließ. 40 Prozent der Babies mit Missbildungen starben während ihres ersten Lebensjahrs. Eine japanische Arbeitsgruppe scheint der Aufklärung des Tathergangs nun ein ganzes Stück näher gekommen zu sein. In Tierversuchen fanden Hiroshi Handa vom Tokyo Institute of Technology und seine Mitarbeiter, dass die Bindung von Thalidomid an das bisher wenig erforschte Protein Cereblon dazu führt, dass sich Gliedmaßen nicht richtig entwickeln.
Wie schon der Hersteller Grünenthal vor 50 Jahren erkennen musste, erlauben toxikologische Tests an Mäusen und Ratten nicht immer zuverlässige Voraussagen für die Wirkung am Menschen. Handas Team suchte sich daher ein anderes Tiermodell aus. Embryos des Zebrabärblings entwickeln sich in einer transparenten Hülle, die entsprechende Defekte sofort sichtbar macht. Zuerst jedoch fischten die Wissenschaftler mit magnetischen Nanopartikeln, auf deren Oberfläche sie Thalidomid gebunden hatten, nach dem entsprechenden Bindungspartner. „Wir waren sehr überrascht“, so Handa, als sie damit aus dem Zellextrakt im Reagenzglas ein Protein isolierten, das bisher in der Embryonalentwicklung keine bedeutende Rolle zu spielen schien. Cereblon wiederum bindet mit weiteren Proteinen einen „Ubiquitin-Ligase“-Komplex. Thalidomid schaltet diese Aktivität aus.
Cereblon: Notwendig für intakte Extremitäten
Tatsächlich zeigte sich bei den Fischen als auch bei Küken, dass erst die Bindung von Thalidomid an Cereblon die Missbildung von Flossen und Beinen auslöste. Eine Veränderung in der Cereblon-DNA der Zebrabärblinge lässt diese Reaktion nicht mehr zu - und rettet die Gliedmassen der Embryos auch bei Thalidomid-Gabe. Bauten die Forscher humanes Cereblon mit der homologen Mutation bei den Vögeln ein, ließen sich auch dort Missbildungen verhindern.
Noch immer werden Contergan-Kinder geboren
Diese Erkenntnisse haben aber nicht nur historischen Wert bei der Aufklärung der Contergan-Tragödie. Sie könnten auch die „zweite“ Karriere von Thalidomid beeinflussen.

1961 verschwand Contergan vom Markt. Dennoch gibt es jedes Jahr viele Neugeborene, die Thalidomid in der Schwangerschaft auf dem Gewissen hat. Denn bereits drei Jahre nach dem Verbot als Schlafmittel entdeckte Jacob Sheskin in einer französischen Klinik, dass eine übriggebliebene Charge des Medikaments gegen Erythema Nodosum Leprosum (ENL) wirkt, eine schmerzhafte Begleiterscheinung bei Lepra. Noch heute bekommen in Entwicklungsländern Erkrankte den effektiven Wirkstoff. Wer nicht gleichzeitig bei der Verhütung aufpasst oder nichts von den verhängnisvollen anderen Eigenschaften um Thalidomid weiß, schädigt seine Kinder - auch Jahrzehnte nach den ersten Contergan-Opfern.

Ähnlich effektiv wirkt Thalidomid auch beim Multiplen Myelom, einem Non-Hodgkin Lymphom. Gerade bei dieser Krankheit gibt es wenige Therapieoptionen und so zählen der Wirkstoff und seine Derivate zu den wichtigsten Stützen der Behandlung.
Schlüsselteil gefunden, Puzzle aber noch nicht gelöst
Im letzten halben Jahrhundert sollen sich rund 2000 Studien um die Aufklärung des Wirkmechanismus bemüht haben, herausgekommen sind dabei etwa 30 verschiedene Theorien zur Ursache der teratogenen Wirkung. Erst im letzten Jahr veröffentlichte Neil Vargesson aus dem schottischen Aberdeen im renommierten „PNAS“ Ergebnisse, nach denen die verkürzten Gliedmassen auf einen Angiogenese-Block von Thalidomid zurückgehen sollen.

Die Bindung an Cereblon bedeutet nun aber nicht, dass auch die molekularen Grundlagen der Contergan-Katastrophe völlig klar sind. Die Ergebnisse seien ein „Schlüsselteil“ bei diesem Puzzle, so zitiert die New York Times den Molekularbiologen Rolf Zeller von der Universität Basel, aber „es wäre voreilig, den Fall als abgeschlossen zu bezeichnen“. Denn warum Thalidomid nur in einem kleinen Zeitfenster der Schwangerschaft wirkt und welche Rolle Cereblon bei der Organentwicklung spielt, wird in verschiedenen Labors gerade intensiv bearbeitet.
Fluch und Segen von Thalidomid
Vor wenigen Tagen erschien in „Nature Medicine“ ein Artikel, der Thalidomid als effektives Mittel bei Hämorrhagischer Teleangioektasie beschrieb, einer seltenen Erbkrankheit mit Gefäßmissbildungen und schwer zu stoppenden häufigem Nasenbluten. Dort scheint Thalidomid den Spiegel an Platelet-Derived Growth Factor (PDGF) zu erhöhen und so die Gefäße zu retten.


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Daniel

#13

Beitrag von Daniel » Freitag 23. April 2010, 10:36

Opferentschädigung: Contergangeschädigte sind keine "Gewaltopfer"
Rechtsnews vom 23.04.2010
Contergangeschädigte haben keinen Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Ein "vorsätzlicher, in feindseliger Willensrichtung auf die körperliche Integrität der Klägerin abzielender schädigender Vorgang durch die Verantwortlichen der Firma Grünenthal GmbH sei weder in der Entwicklung noch in dem anschließenden Vertrieb des Schlaf- und Beruhigungsmittels „Contergan“ feststellbar. Die Missbildungen durch „Contergan“ seien für die Mitarbeiter der Firma Grünenthal nach dem damaligen Erkenntnisstand nicht vorhersehbar gewesen. Neue Erkenntnisse, so das LSG, seien heute - vierzig Jahre nach diesem Strafprozess - nicht zu erwarten. (LSG Nordrhein-Westfalen, L 10 (6) B 8/09)

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Daniel

#14

Beitrag von Daniel » Dienstag 27. April 2010, 08:27

27.04.2010 - 06:46
Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin.


Kassel/Berlin (kobinet) Der Ruf zur Fahrt nach Berlin entstammt zwar der Fußballwelt, aber derzeit rüsten sich vor allem Behindertenorganisationen wie der Kasseler Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab) für die Fahrt nach Berlin. Dabei geht es um die Teilnahme an der Demonstration unter dem Motto "Inklusion - Dabei sein von Anfang an", durch die am 5. Mai eine Menschenkette vom Brandenburger Tor zum Reichstag geknüpft werden soll.

"Als Selbsthilfeorganisation ist es uns sehr wichtig", so Georg Riester vom fab, "dass möglichst viele Menschen an dieser bundesweiten Aktion teilnehmen, um in der Öffentlichkeit darauf hinzuwirken, dass wir Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Bereichen wie Schule, Wohnen, Beruf sowie am kulturellen Leben gleichberechtigt teilhaben können." Der fab plant in einer Gruppe gemeinsam per Bahn von Kassel zur Menschenkette nach Berlin zu fahren. Interessierte können sich melden bei: fab e.V.: Birgit Schopmans Tel.: 0561 / 7 28 85 24 oder E-Mail Birgit.Schopmans@fab-kassel.de.

Bisher haben sich nach Informationen des fab bundesweit bereits ca. 30 Behindertenvereine und -initiativen gemeldet, die bei der Menschenkette zwischen dem Brandenburger Tor und dem Reichstag mitmachen wollen. Die Menschenkette soll mit der Weitergabe eines Lichtes symbolisch das Brandenburger Tor mit dem Deutschen Bundestag verbinden, um der Politik den Weg zur Inklusion zu weisen. Dabei gibt es u.a. folgende Forderungen an die Politik:

- UN-Behindertenrechtskonvention rasch, gründlich und mit uns umsetzen!
- Umfassendes Diskriminierungsverbot jetzt!
- Gemeinsam lernen – selbstbestimmt leben!
- Barrierefreiheit, Nachteilsausgleiche, Teilhabesicherung jetzt!
- Nutzen-für-Alle-Prinzip („Design for all“) durchsetzen! moh
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