***PRESSEBERICHTE****AUGUST***2010***

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Daniel

Re: ***PRESSEBERICHTE****AUGUST***2010***

#16

Beitrag von Daniel » Donnerstag 19. August 2010, 18:56

Ohne uns ist die Gesellschaft unvollständig“

(Weingarten/rk) Dr. Ilja Seifert, Bundestagsabgeordneter für die Linken, referierte im Kornhaus in Weingarten über die neue Behindertenrechtskonvention der UN. „Würde ohne Hürde“ war Thema und Fazit eines munteren Rundgesprächs von Menschen mit Behinderung.

Dass es ihm, dem Nichtarchitekten und Querschnittsgelähmten zu verdanken sei, dass die Glaskuppel des Reichstags in Berlin durch eine wunderbare, spiralförmig sich nach oben windende Rampe zu ersteigen sei, macht ihn schon ein wenig stolz: Dr. Ilja Seifert, Kind der DDR, ehemals Informeller Mitarbeiter der Stasi, heute Bundestagsabgeordneter für die Linken und nebenbei auch noch ein begnadeter Lyriker.

Ursprünglich seien Treppen für die Glaskuppel geplant gewesen. Bis ihm, mehr intuitiv und aus der Not des Behinderten heraus geboren, eine Idee gekommen sei: Mit seinem sich spiralförmig nach oben drehenden Zeigefinger forderte er den Stararchitekten Norman Forster auf, sich etwas Kreativeres einfallen zu lassen. Tage später stand sie in den Plänen, die Rampe, mit der die Besucher den Abgeordneten aufs Dach steigen können. Ein Genuss und eine Lust, das ist für Dr. Seifert die Quintessenz dieser Geschichte, für alle, für Menschen mit Behinderung und für Nichtbehinderte.

Das Zusammenleben beider Menschengruppen müsse so gestaltet werden, dass beide davon profitierten. So sei das Hörbuch ursprünglich für Blinde geschaffen worden, heute diene es dem Genuss aller. Genauso die Einhebelmischbatterie, die ursprünglich für die Contergan-geschädigten Menschen entwickelt worden sei, um ihnen die Benutzung des Wasserhahns zu ermöglichen. Seifert: „Die UN-Behindertenrechtskonvention beraubt uns unseres Sonderstatus ,behindert’, indem sie uns zu ganz gewöhnlichen Menschen erklärt. Ohne uns ist die Gesellschaft unvollständig. Ohne uns fehlt ihr etwas Wichtiges: Wir. Unsere Schmerzen. Unsere Freuden. Der Sonderstatus ,behindert’ ist in emanzipatorischer Weise aufgehoben.“


Soweit das Ziel. Die Wirklichkeit holte den Mann aus Berlin in Ravensburg/Weingarten schnell wieder ein. Telefonisch war es ihm mit Mühe gelungen, ein angeblich barrierefreies Hotelzimmer zu buchen. Dort angekommen machte er eine betrübliche Erfahrung, die für ihn fast schon Alltag ist: Dem WC-Sitz fehlten die Haltebügel. Die Dusche stand auf einem Podest und war deshalb unbenutzbar, ebenso das Waschbecken, das mit dem Rollstuhl nicht unterfahrbar war.

„Würde“ erleben zu dürfen, auch als Mensch mit Behinderung, das war der große Wunsch der Menschen an diesem Abend mit Dr. Seifert. Als entwürdigend empfinden sie es, als Rollstuhlfahrer mit einem Mini-WC im Saal des Kornhauses zurechtkommen zu müssen. Mehr als unpraktisch, eine Zumutung, sei das Kopfsteinpflaster, das in der Weingartner Karlsstraße derzeit verlegt werde. Würde buchstabiere sich als Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So formulierte es Gotthilf Lorch, Sozialarbeiter aus Tübingen und selber Contergan-geschädigt. Er gab bekannt, dass er sich um die Landtagskandidatur der Linken im Wahlkreis Ravensburg bewerben werde.

Wer ist Dr. Ilja Seifert? Ja, er habe fünf Jahre für die Stasi gearbeitet, freiwillig und mit Überzeugung. Ein Überprüfung habe aber ergeben, dass er keine denunziatorischen Beriche abgegeben habe. Seifert bezeichnet sich heute als demokratischen Sozialisten und legt in Weingarten ein Exempel dafür ab.

(Erschienen: 19.08.2010 17:00)

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Daniel

#17

Beitrag von Daniel » Sonntag 22. August 2010, 20:32

Dtsch Arztebl 2010; 107(33): A-1550 / B-1382 / C-1362
Contergan-Patienten:
Patientenakten über übliche Fristen hinaus aufbewahren

Die Contergan-Stiftung für behinderte Menschen appelliert an alle Ärzte, Patientenunterlagen von Contergan-Geschädigten nicht zu vernichten respektive auf die Krankenhausverwaltungen einzuwirken, Akten aufzubewahren – auch wenn die Aufbewahrungsfrist verstrichen ist.


Hintergrund ist das „2. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz“, das im Juni 2009 in Kraft trat und eine wichtige Änderung enthält: Die Ausschlussfrist wurde geöffnet. Dies bedeutet, dass die heute noch lebenden Geschädigten Anträge auf Neuüberprüfung stellen können. Die Betroffenen machen regen Gebrauch davon, Neu- beziehungsweise Revisionsanträge zu stellen.

Wird ein solcher Antrag positiv beschieden, bedeutet dies in den meisten Fällen eine Neugewährung oder Höherstufung einer Rentenzahlung. Voraussetzung ist allerdings, dass es medizinische Unterlagen gibt, die als Nachweis dienen können. zyl

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Daniel

#18

Beitrag von Daniel » Montag 23. August 2010, 20:50

SWR1 SonntagmorgenContergan – Skandal ohne Ende

Der langwierige Kampf der Geschädigten

In der kommenden Woche werden elf Contergangeschädigte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen. Einer von ihnen ist Christian Stürmer, Vorsitzender des Contergannetzwerks Deutschland. Gemeinsam mit den anderen Klägern will er höhere Leistungen erklagen.

Der aktuelle Satz für Contergangeschädigte beträgt monatlich 1.116 Euro Rente. Sonderleistungen für speziell ausgerüstete Autos oder orthopädische Hilfsmittel werden üblicherweise nicht gewährt – anders als bei sogenannten Versorgungsleistungen für Kriegsinvaliden. In Deutschland leben zurzeit ungefähr 2.800 Contergangeschädigte. Viele von ihnen sind eingeschränkt oder komplett berufsunfähig. Hinzu kommen gesundheitliche Probleme, vor allem im Bewegungsapparat und im seelischen Bereich. Die Krankenkassen übernehmen längst nicht alle Kosten für die Spezialbehandlungen und die Hilfsmittel.



Schlafmittel mit schrecklichen Nebenwirkungen

Ende der 50er Jahre brachte das Pharma-Unternehmen Grünenthal das Beruhigungs- und Schlafmittel Contergan in den Handel. Es war in Deutschland rezeptfrei in Apotheken erhältlich und wurde in mehr als 40 Länder exportiert. Der Wirkstoff Thalidomid war vor der Zulassung als gut verträglich getestet – allerdings nicht an Schwangeren. In der Folgezeit häufen sich Nervenschädigungen bei Contergan-Konsumenten, dann Missbildungen bei Neugeborenen. Im November 1961 wird Contergan weltweit aus dem Handel genommen.
Eine einzige Tablette hat gereicht

Weltweit sind nach Angaben des Bundesverbands Contergangeschädigter mehr als 10.000 Kinder weltweit betroffen, davon 4.000 in Deutschland. Sie werden mit unterschiedlich schweren Missbildungen an Armen und Beinen geboren, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft Contergan eingenommen haben. Für die Schädigung des Erbguts reichte bereits die Einnahme einer einzigen Tablette.

Quelle

Daniel

#19

Beitrag von Daniel » Dienstag 24. August 2010, 08:41

DIE WELT: 07:19|
Contergan
Opfer verklagen Deutschland vor EU-Gericht

Eine Arbeitsgemeinschaft des Contergannetzwerkes Deutschland hat am Wochenende beschlossen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Die Höchstrente für Conterganopfer betrage derzeit monatlich 1116 Euro. Dies reiche nicht aus, um die bei einem Schwerstbehinderten anfallenden Kosten zu decken, hieß es in einer Presseerklärung. Dem Staat wirft die Arbeitsgemeinschaft vor, in der Vergangenheit einseitig zugunsten der Firma Grünenthal eingegriffen zu haben, die das Mittel Contergan seinerzeit hergestellt hatte. DW

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Daniel

#20

Beitrag von Daniel » Freitag 27. August 2010, 08:10

Freitag, 27. August 2010, 08:08 Uhr
Contergan-Opfer erhalten einmalige Entschädigung

WIEN. Fast 50 Jahre nach dem Auffliegen des Arzneimittelskandals um das Beruhigungsmittel Contergan sollen die Geschädigten in Österreich noch heuer eine einmalige Entschädigungssumme von insgesamt 2,8 Millionen Euro erhalten. Das gibt Gesundheitsminister Alois Stöger bekannt.

Der Wirkstoff Thalidomid wurde Mitte der 50er-Jahre bis Anfang der 60er-Jahre unter dem Produktnamen Contergan bzw. Softenon als – besonders für Schwangere gut verträgliches – Beruhigungsmittel verabreicht.

Schwere Missbildungen bei Neugeborenen an Armen, Händen oder der Wirbelsäule waren die Folge. Während in Deutschland, wo es rund 4000 Betroffene gab bzw. gibt, eine eigene Stiftung für monatliche Rentenzahlungen zuständig ist, ist in Österreich jahrzehntelang nichts geschehen.

Kürzlich hat Gesundheitsminister Alois Stöger dem Parlament gegenüber bekräftigt, eine einmalige Entschädigungssumme von 2,8 Millionen Euro für Thalidomidgeschädigte noch heuer auszahlen zu wollen.

„Personen, die ab dem Jahr 1956 geboren wurden, können im Prinzip als Geschädigte in Frage kommen“, heißt es aus dem Gesundheitsressort. Das Ministerium schaltete bis Ende März in Fachmedien wie der Ärztezeitung Aufrufe, dass sich Menschen mit Beeinträchtigungen, die womöglich durch den Wirkstoff Thalidomid herrühren und eine Entschädigung beanspruchen sollen, melden mögen.

„Die Meldephase ist nun abgeschlossen. Insgesamt sind nun 66 Personen registriert“, sagt Fabian Fußeis, Sprecher des Gesundheitsministeriums. Er betont, dass die Entschädigungszahlungen eine „humanitäre Sache“ seien. Nun prüfe eine Arbeitsgruppe aus Experten der Medizinuniversität Wien die einzelnen Fälle. „Die Prüfungen sind im Laufen. Es wird jedenfalls noch in diesem Jahr zu Auszahlungen der Entschädigungen kommen“, sagt Fußeis. Nicht eigens geprüft würden die Fälle jener sieben Österreicher, die bereits durch die deutsche Conterganstiftung als Geschädigte offiziell anerkannt seien. „Wir gehen natürlich davon aus, dass die deutsche Stiftung korrekt gearbeitet hat“, sagt Fußeis.

In Österreich war Contergan unter dem Namen Softenon bis zur Zurücknahme 1962 auf dem Markt. Anders als in Deutschland war es rezeptpflichtig. Die Zahl der Opfer ist daher in Österreich verhältnismäßig geringer als im Nachbarland. (staro)

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Daniel

#21

Beitrag von Daniel » Freitag 27. August 2010, 13:39

15 Jahre Leben bewegen
(Red/27.08.2010-12:22)

Nümbrecht - Das Jubiläums-Symposium am Samstag, 18. September in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik bietet ein interdisziplinäres Programm.

Bei der Fachtagung zum Thema „15 Jahre Leben bewegen“ am Samstag, dem 18. September 2010, um 9.00 Uhr in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik berichten die Mitarbeiter der Klinik von einschlägigen Behandlungsangeboten der Einrichtung, die sich in den letzten 15 Jahren entwickelt haben. Dabei wird auch hier die interdisziplinäre Zusammenarbeit beider Abteilungen deutlich, wenn es in den Vorträgen um orthopädische und neurologische Aspekte der Osteoporose und des Morbus Parkinson oder den Neuropathischen Schmerz geht.



Ein Vortrag von Prof. Dr. Klaus M. Peters, Chefarzt der Orthopädie und Osteologie, gibt darüber hinaus Aufschluss über die Besonderheiten bei der Rehabilitation von Contergan-Geschädigten. Der Experte kann hierbei auf 10 Jahre Erfahrung zurückgreifen, die er innerhalb der Contergan-Sprechstunde gesammelt hat.



Auch die neurologische Rehabilitation hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt und entwickelt sich immer stärker in Richtung Akutmedizin. Hiervon berichtet Dr. Markus Ebke, Chefarzt der Neurologischen Abteilung. Zudem geht es im zweiten Teil der Veranstaltung um spezielle Handlungsfelder im Bereich der neurologischen Rehabilitation, beispielsweise um die Behandlung von Bewegungsstörungen im Rahmen von Spastik und Wirbelsäulenerkrankungen.



Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Fachleute. Anmeldungen bitte im Tagungssekretariat bei Brigitte Zurheide-Moll unter Tel. 0 22 93 / 9 20 – 6 03 oder per E-Mail: kpeters@dbkg.de.

Quelle= http://www.oberberg-aktuell.de/index.ph ... f6714fc254

Daniel

#22

Beitrag von Daniel » Montag 30. August 2010, 16:38

Contergan-Opfer verklagen Bundesrepublik

Straßburg/Stolberg. Contergan-Geschädigte haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um höhere Rentenzahlungen durchzusetzen.

Man habe die letzten ausstehenden Papiere der 2000 Seiten umfassenden Klageschrift in Straßburg am Freitag abgegeben, sagte der Sprecher des Contergannetzwerks, Christian Stürmer, am Montag in Ostfildern (Kreis Esslingen). Die Klage werde nun auf Zulässigkeit geprüft. Wie lange das dauert, lasse sich nicht abschätzen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte eine Beschwerde des Netzwerks nicht angenommen, unter anderem weil sie nicht begründet worden sei.

Die Contergan-Geschädigten werfen der Bundesrepublik Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor: sie komme ihrer Pflicht zur Versorgung der Opfer nur unzureichend nach. Der deutsche Staat habe mit der Errichtung einer Stiftung sämtliche Ansprüche schwerstgeschädigter Kinder gegen den Herstellerkonzern Grünenthal (Aachen) ausgeschlossen. Die Opfer seien stattdessen an Sozialämter verwiesen worden, was dazu führe, dass in Deutschland die niedrigsten Renten von allen Ländern weltweit gezahlt würden. Sie lebten «großteils in bitterster Armut», sagte Stürmer.

Das Netzwerk vertritt rund 350 Geschädigte. In Deutschland gibt es heute noch rund 2800 Betroffene, die ohne Gliedmaßen zur Welt kamen, nachdem ihre Mütter Ende der 50er Jahre das Schlafmittel Contergan der Firma Grünenthal eingenommen hatten. Die Opfer beziehen Renten von 242 bis 1090 Euro monatlich.

http://www.az-web.de/news/topnews-detai ... esrepublik







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Daniel

#23

Beitrag von Daniel » Montag 30. August 2010, 16:42

Klage in Straßburg

OSTFILDERN: Contergangeschädigte wehren sich



Durch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes hofft man vor allem, dass sich die deutsche Politik wenigstens innerhalb dieses Verfahrens zu einem konstruktiven Gespräch „auf Augenhöhe“ bereit findet, heißt es in einer Pressemitteilung. Durch das Errichtungsgesetz der Conterganstiftung waren sämtliche Ansprüche der Conterganopfer gegen die Firma Grünenthal erloschen. „Die Conterganopfer mussten sich hiernach mit dem zufrieden geben, was ihnen der deutsche Staat zukommen ließ.“ Ein schwerstgeschädigtes Conterganopfer erhielt bis zum 1. Juli 2008 bis zu 545 Euro monatlich. Nach dem Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“ verdoppelte die Politik zwar rasch die Beträge, so dass die Höchstrenten monatlich 1116 Euro betragen. Diese Beträge reichten aber noch nicht einmal ansatzweise aus, um, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.Die Beschwerdeführer empfinden nicht nur den Umstand, dass der Staat als Haftungsnachfolger seinen Pflichten nicht nachkommt und die Opfer an die Sozialkassen verweist als persönliche Beleidigung. Unfassbar ist es für sie, dass die deutschen Conterganrenten verglichen mit anderen Ländern die niedrigsten sind. Selbst in Brasilien würden höhere Leistungen gewährt. Bei ihrer Klage bezieht sich die Arbeitsgemeinschaft des Contergannetzwerkes auf Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls der Europäischen Menschrechtskonvention. Danach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, das Eigentum ihrer Bürger zu achten. „Indem der Staat einseitig zu Gunsten der Schädigungsfirma Grünenthal eingriff und per Bundesgesetz sämtliche Ansprüche der Opfer ausschloss ohne selbst hier angemessen einzustehen, liegt nach unserer Auffassung ein deutlicher Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor.“

Kommentarbox auf der Internetseite

http://www.esslinger-zeitung.de/lokal/e ... 594821.cfm



(daw) - Eine Arbeitsgemeinschaft des Contergannetzwerkes Deutschland, bestehend aus elf contergangeschädigten Schwerbehinderten, hat auf einer Tagung in Ostfildern beschlossen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde nicht zugelassen.




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Daniel

#24

Beitrag von Daniel » Montag 30. August 2010, 17:07

Contergan-Opfer
Menschenrechtsklage gegen Bundesrepublik
Montag 30.08.2010, 16:37

Contergan-Geschädigte haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Sie wollen höhere Rentenzahlungen durchzusetzen.
Ein Netzwerk von deutschen Contergan-Geschädigten wendet sich erstmals an ein internationales Gericht. Die Betroffenen hätten bereits am Freitag die letzten ausstehenden Papiere der 2000 Seiten umfassenden Klageschrift beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg abgegeben, sagte ihr Sprecher Christian Stürmer. Die Klage werde nun auf Zulässigkeit geprüft. Wie lange das dauert, lasse sich nicht abschätzen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte eine Beschwerde des Netzwerks nicht angenommen, unter anderem weil sie nicht begründet worden sei.

Vorwurf: unzureichende staatliche Fürsorge
Die Contergan-Geschädigten werfen der Bundesrepublik einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor: Sie komme ihrer Pflicht zur Versorgung der Opfer nur unzureichend nach. Der deutsche Staat habe mit der Errichtung einer Stiftung sämtliche Ansprüche schwerstgeschädigter Kinder gegen den Herstellerkonzern Grünenthal ausgeschlossen. Die Opfer seien stattdessen an Sozialämter verwiesen worden, was dazu führe, dass in Deutschland für Contergan-Opfer die niedrigsten Renten weltweit gezahlt würden. Die Contergan-Geschädigten lebten großteils in bitterster Armut, sagte Stürmer.

Das Netzwerk vertritt rund 350 Geschädigte. Insgesamt leben in Deutschland heute noch rund 2800 Betroffene, die ohne ausgebildete Gliedmaßen zur Welt kamen, nachdem ihre Mütter Ende der 50er-Jahre das Schlafmittel Contergan der Firma Grünenthal eingenommen hatten. Die Opfer beziehen derzeit Renten von 242 bis 1090 Euro monatlich.
Erst im Juli verklagte ebenfalls ein Contergan-Opfer die Bundesrepublik auf Schadenersatz. Der betroffene reichte seine Klage beim Landgericht Bonn ein.
pap/dpa

Quelle/Focus Online

Daniel

#25

Beitrag von Daniel » Dienstag 31. August 2010, 08:17

DIE WELT: 07:21|
Contergan

Geschädigte verklagen die Bundesrepublik


Contergan-Geschädigte haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um höhere Rentenzahlungen durchzusetzen. Man habe die letzten ausstehenden Papiere der 2000 Seiten umfassenden Klageschrift in Straßburg am Freitag abgegeben, sagte der Sprecher des Contergannetzwerks, Christian Stürmer, am Montag. Die Klage werde nun auf Zulässigkeit geprüft. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte eine Beschwerde des Netzwerks nicht angenommen. Die Contergan-Geschädigten werfen der Bundesrepublik einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor, weil sie ihrer Pflicht zur Versorgung der Opfer nur unzureichend nachkomme. dpa
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