**PRESSEBERICHTE März 2011**

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Daniel

**PRESSEBERICHTE März 2011**

#1

Beitrag von Daniel » Mittwoch 16. März 2011, 08:12

PRESSEBERICHTE März 2011

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Daniel

#2

Beitrag von Daniel » Mittwoch 16. März 2011, 08:17

Rechtslupe

Implantologische Leistungen für Contergan-Geschädigte
16. März 2011 | Sozialrecht

Im Bereich des Zahnersatzes gehören implantologische Leistungen grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Lediglich bei bestimmten, in der sog. “Behandlungsrichtlinie” vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) näher beschriebenen Ausnahmeindikationen, kommt daher die Kostenübernahme für Zahnimplantate in Betracht. Zusätzlich zu einer Ausnahmeindikation ist erforderlich, dass eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate aus zahnmedizinischen Gründen nicht möglich ist.

Eine Contergan-Schädigung stellt jedoch keine Ausnahmeindikation für die Übernahme implantologischer Leistungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung dar, entschied jetzt das Sozialgericht Aachen und wies damit die Klage eines Contergan-Geschädigten auf Übernahme implantologischer Leistungen ab.

Zwar ist das Sozialgericht Aachen dem Vortrag des Klägers gefolgt, dass die konkrete Erforderlichkeit einer Zahnbehandlung zumindest auch und nicht unwesentlich auf die Conterganschädigung zurückzuführen ist. Durch die Missbildung der oberen Extremitäten ist die normale Greiffunktion der Arme und Hände erheblich beeinträchtigt; diese Behinderung versuchen derart Contergangeschädigte dadurch auszugleichen, dass sie sich verstärkt ihrer Zähne (z.B. beim Öffnen von Flaschen) bedienen. Aufgrund der conterganbedingten Missbildung ist es dem Kläger unmöglich, einen herkömmlichen herausnehmbaren Zahnersatz zu handhaben.

Gleichwohl, so das Sozialgericht Aachen, komme eine Übernahme der Kosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung nicht in Betracht, da es nach den klaren Vorgaben der Behandlungsrichtlinie eben nur darauf ankomme, ob aus zahnmedizinischen Gründen eine prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich sei. Der grundsätzliche Ausschluss implantologischer Leistungen im System der GKV sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, die Lösung solcher Fälle könne daher nicht im Rahmen der beitragsfinanzierten Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Wenn Personen wie der Kläger aufgrund ihrer conterganbedingten Missbildung Folgeschäden (hier: der Zähne) erleiden würden, habe möglicherweise der Staat aufgrund der von ihm eingegangenen Verpflichtung eine Ausweitung der Leistungen der “Conterganstiftung für behinderte Menschen” oder aber andere steuerfinanzierte Lösungen in Betracht zu ziehen, eine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung begründe dies jedoch nicht.

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 1. Februar 2011 – S 13 KR 235/10

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Daniel

#3

Beitrag von Daniel » Mittwoch 16. März 2011, 15:42

Conterganopfer verklagt Bundesrepublik

(dpa) | 16.03.2011, 15:07

Bonn. Im ersten Conterganprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland haben die Richter dem Kläger keine großen Chancen eingeräumt.
Die Klage sei zwar eine «interessante Materie», aber es sei schwierig, einen Anspruch daraus abzuleiten, stellten die Richter am Mittwoch beim Auftakt vor dem Bonner Landgericht fest. Sie verwiesen auch auf eine mögliche Verjährung. Zum ersten Mal hatte ein Conterganopfer die Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem Arzneimittelskandal verklagt (AZ: LG Bonn 1 O 211/10).

Der 49-jährige Kläger, ein Rechtsanwalt aus Norderstedt bei Hamburg, verlangt vom Bund einen symbolischen Schadensersatz von 5001 Euro. In seiner Klage wirft er dem Staat Pflichtverletzungen vor: Deutschland habe viel zu spät ein Arzneimittelgesetz erlassen und damit gegen europäisches Recht verstoßen. Bei entsprechender Kontrolle hätte der Zusammenhang zwischen Schlafmittel und embryonalen Schädigungen frühzeitig erkannt werden können.

Bei Gründung der Contergan-Stiftung 1972 habe es die zweite Pflichtverletzung gegeben. Mit der Gründung der Stiftung, die die Rentenansprüche der Opfer regelt, waren automatisch alle etwaigen Schadensforderungen gegen den Conterganhersteller Grünenthal erloschen. Das sei eine «Enteignung» der Opfer, die entschädigungspflichtig sei.

Der Bund wehrte sich gegen die Vorwürfe und berief sich auf die Verjährung des Klageanspruchs. Der Kläger kündigte den Gang zum Bundesverfassungsgericht an. Es sei immer noch ein «Politikum», dass die Contergan-Opfer nicht angemessen entschädigt würden. Seit 2008 stünde ihnen im besten Fall eine Rente von 1100 Euro zu. Ein Urteil wird in vier Wochen erwartet.

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Daniel

#4

Beitrag von Daniel » Mittwoch 16. März 2011, 19:44

CONTERGAN-SKANDAL
Schadenersatz für Arzneimittelgesetz

Berlin - Im ersten Contergan-Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland haben die Richter dem Kläger keine großen Chancen eingeräumt. Die Klage sei zwar eine „interessante Materie“, so die Richter beim Auftakt vor dem Bonner Landgericht. Es sei aber schwierig, einen Anspruch daraus abzuleiten. Die Richter verwiesen auch auf eine mögliche Verjährung. Ein Urteil wird in vier Wochen erwartet.

Der 49-jährige Kläger, ein Rechtsanwalt aus Norderstedt bei Hamburg, verlangt vom Bund einen symbolischen Schadenersatz von 5001 Euro. Er wirft dem Staat Pflichtverletzungen vor. Deutschland habe viel zu spät ein Arzneimittelgesetz erlassen und damit gegen europäisches Recht verstoßen.

Bei entsprechender Kontrolle hätte dem Kläger zufolge der Zusammenhang zwischen Schlafmittel und embryonaler Schädigungen frühzeitig erkannt werden können. Er kritisiert zudem, dass mit der Gründung der Contergan-Stiftung 1972, die die Rentenansprüche der Opfer regelt, alle etwaigen Schadenersatzforderungen gegen den Contergan-Hersteller Grünenthal erloschen. Das sei eine „Enteignung“ der Opfer.

dpa, Mittwoch, 16. März 2011, 18:08 Uhr

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Daniel

#5

Beitrag von Daniel » Dienstag 22. März 2011, 09:58

Vierter Verhandlungstag im Kinderporno-Prozess gegen den Dreieicher Matthias P-

Perverser Vorlese-Onkel hortet Spielzeug in seiner Wohnung

Dreieich/Darmstadt – Nach nur zwei Stunden ist der Prozess gegen Matthias P. vertagt worden. Ein Gutachter war erkrankt. Dafür schilderten Polizisten Details aus dem Leben des wegen des Besitzes von hunderttausend Kinderpornos angeklagten Mannes aus Dreieich-Offenthal. Von Norman Körtge

Am 21. Juli 2010 um zehn Uhr standen erneut Polizeibeamte vor der Wohnungstür von Matthias P. in Offenthal. Mit dabei hatten sie einen Durchsuchungsbefehl. Auslöser dafür war, dass bei einer präventiven DSL-Überwachung des Internetanschlusses des 49-Jährigen festgestellt worden war, dass er wieder einen Kinderporno heruntergeladen haben soll.

In diesem ist zu sehen, wie 26 Mädchen – etwa im Alter zwischen acht und 15 Jahren – nacheinander nur mit einer Unterhose bekleidet in einen Raum geführt werden, die Unterhose ausziehen, sich auf einen Stuhl setzen und die Beine spreizen müssen. Dann beginnt ein nicht zu erkennenden Mann damit, an ihrem „Geschlechtsteil zu manipulieren“, wie es im Juristen-deutsch heißt.
Erste Hausdurchsuchung im Februar 2009

Bereits im Februar 2009 hatten Polizisten bei dem Offenthaler, der seit Geburt contergangeschädigt ist, hunderttausende Fotos und Videos mit Kinderpornografie sichergestellt. Daraufhin war Anklage erhoben worden und seit Februar wird ihm vor dem Landgericht Darmstadt der Prozess gemacht. Besondere Brisanz erhält das Verfahren, da P. bereits wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern 1999 zu einer Haftstrafe verurteilt worden war und er von 2007 bis zum Bekanntwerden der aktuellen Vorwürfe im Februar 2009 als Vorlese-Onkel in der Bücherei an der Wingertschule in Offenthal ehrenamtlich tätig war.

Als auffällig bezeichnet ein bei der Hausdurchsuchung im vergangenen Jahr anwesender Polizist, dass in der als unordentlich empfundenen Dreizimmer-Wohnung viele Gegenstände für und von Kindern zu finden waren. Zum Beispiel viele Spiele, Zeitschriften und DVDs für Kinder, zahlreiche Plüschtiere und ein Magazin für Kinderbekleidung. An den Wänden hingen Bilder von und mit Kindern. Beschlagnahmt wurden zwei Wäschekörbe voll mit Datenträgern. Die Auswertung erbrachte, dass sich zum Teil auch darauf kinderpornografisches Material befand.
Am Spielplatz im Offenbacher Büsingpark

Ein weiterer Kripo-Beamter berichtete, dass Matthias P. im September 2010 von einem verdeckten Ermittler dabei beobachtet wurde, wie er am Spielplatz im Offenbacher Büsingpark Kinder beobachtete und versuchte, Blickkontakt mit den spielenden Kindern aufzunehmen. Im Juni 2010 bereits hatte er in einem Eiscafé im Frankfurter Nordwestzentrum Kontakt zu einer Mutter mit Kind aufgenommen. Ob er jetzt im Februar in Darmstadt-Kranichstein und am 9. März in Offenthal mit Kindern gesprochen hat, ist unklar. P. behauptet, er sei etwa Anfang März nachweisbar in Wien gewesen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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Daniel

#6

Beitrag von Daniel » Dienstag 22. März 2011, 10:01

Kinderporno-Prozess: Hatte er wieder Kontakt zu Kindern?
Dreieich/Darmstadt – Matthias P. scheint von Kinderpornos nicht los zu kommen. Am dritten Verhandlungstag gegen den Dreieicher vor dem Landgericht Darmstadt sagte eine Beamtin des Landeskriminalamtes aus. Von Norman Körtge

hr zufolge hat der Angeklagte im Juli 2010 erneut Kinderpornos im Internet angeschaut. Und das, obwohl bereits Anklage gegen den 48-Jährigen erhoben war. Die Aussagen der LKA-Beamtin lassen erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Matthias P. aufkommen.


Der hatte zum Prozessauftakt noch gesagt, dass er im Nachhinein froh ist, dass die Polizei im Februar 2009 seine Computer und die Festplatten mit mehreren hunderttausend Kinderpornos sicherstellte und er das Zeug los sei.

Wie Staatsanwältin Katia Schick bestätigte, wurde Matthias P. danach vom LKA sowohl in der Öffentlichkeit überwacht sowie sein Internetverhalten kontrolliert. Damit sollte das so genannte Nach-Tat-Verhalten überprüft werden.
Matthias P. war Vorlese-Onkel in Schulbücherei

Nach Aussage der Beamtin wurde Matthias P. so im Juli 2010 erwischt, wie er Kinderporno-Material im Internet anschaute und auch herunterlud. Auch habe der 48-Jährige, der seit Geburt Contergangeschädigt ist und keine Arme hat, erneut Kontaktversuche zu Kindern unternommen – etwa in einem Café.

Vor bekannt werden der Vorwürfe war Matthias P. als ehrenamtlicher Vorlese-Onkel in der Offenthaler Stadtbücherei an der Wingertschule tätig. Die Verantworlichen wussten nicht, dass P. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Der Prozess wird fortgesetzt.

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Daniel

#7

Beitrag von Daniel » Dienstag 29. März 2011, 08:02

Urteil im Kinderporno-Prozess gegen Mann aus Dreieich

Dienstag, den 29. März 2011 um 04:44 Uhr swe
m Kinderporno-Prozess gegen einen Mann aus Dreieich soll heute das Urteil fallen.



DREIEICH. Der 48-Jährige muss sich vor dem Darmstädter Landgericht verantworten, weil er hunderttausende kinderpornographischer Dateien auf seinem Computer gespeichert und weitergetauscht haben soll. 400.000 Bilder, 5000 Filme und 38.000 Textdateien haben die Ermittler laut der Nachrichtenagentur dpa auf seinem Rechner gefunden, von 2006 bis 2009 soll er gesammelt haben. Die Bilder hatten unter anderem den Geschlechtsverkehr von Kleinkindern mit erwachsenen Männern und auch Gewaltszenen an zwei bis vierjährigen Mädchen gezeigt. Plädoyer und Urteilsverkündung waren wegen neuer Vorwürfe gegen den Angeklagten Ende Februar verschoben worden.

Mehrfach vorbestraft und geständig
Der Mann ist bereits mehrfach wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft – zu Prozessauftakt gab er einen Großteil der Taten schon zu und sagte, er habe damit "reelle Übergriffe auf Kinder" verhindern wollen. Es sei ihm zuwider, Kinder zu verletzen, gab der Angeklagte vor dem Richter an und versprach, eine Therapie machen zu wollen, um zu lernen, „mit Kindern umzugehen, ohne das es zu sexuellen Übergriffen“ komme.


Contergan-Behinderung als Vorwand?
Dass er immer wieder in Kontakt zu minderjährigen Kindern gekommen sei, führte der Angeklagte auf seine Behinderung zurück: Er ist Contergan geschädigt und hat keine Arme - darauf hätten ihn Kinder immer wieder angesprochen. Die Vorstrafen des 48-Jährigen klingen allerdings weniger harmlos: Laut dem Straf-Register, das zu Prozessbeginn verlesen wurde, hatte der Angeklagte gezielt vernachlässigte Mädchen und Jungen in seine Wohnung gelockt und sie auf schlimmste Art missbraucht. 1979 hatten die Taten begonnen - der Dreieicher wurde zunächst zu mehreren Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt, 1999 zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Wegen seiner „besonderen Haftempfindlichkeit“ sei er vorzeitig entlassen worden.
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Daniel

#8

Beitrag von Daniel » Dienstag 29. März 2011, 19:45

Hier ist ein link,
zu einem Fernsehbericht des HR,über den Prozess.
Einen Dank an Chefe für den Link.

Klick zum Fernsehbericht.

Daniel

#9

Beitrag von Daniel » Dienstag 29. März 2011, 19:49

Prozess in Darmstadt
Haft und Verwahrung wegen Kinderpornos
Weil er hunderttausende Kinderporno-Dateien auf seinen Rechner geladen hatte, muss ein 49-Jähriger vier Jahre hinter Gitter. Zudem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an – der Mann gilt als rückfallgefährdet.

Wegen Fluchtgefahr wurde der Mann aus Dreieich am Dienstag noch im Gerichtssaal des Landgerichts Darmstadt festgenommen. Er sei rückfallgefährdet und habe eine "fest verwurzelte Neigung zu Straftaten", sagte der Vorsitzende Richter. Der bereits mehrfach wegen Missbrauchs vorbestrafte Angeklagte könne seine pädophilen Neigungen nicht unterdrücken und sei offenbar auch nicht therapiewillig, hatte die Strafkammer festgestellt.

Richter spricht von "Hangtäter"

Selbst als er nach einer Hausdurchsuchung 2009 unter Bewachung der Polizei stand, lud der Angeklagte sich nach Erkenntnissen des Gerichts noch kinderpornografisches Material aus dem Internet herunter und sprach Kinder in einem Einkaufszentrum an. "Das ist eine besondere Form der Dreistigkeit", meinte der Richter. Der Mann sei ein "Hangtäter".

Das Gericht kam beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft nahe, die viereinhalb Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Das bedeutet, dass der Mann auch nach Verbüßen der Haftstrafe nicht ohne vorherige Prüfung seiner Gefährlichkeit freikommt. Voraussetzung ist zudem eine erfolgreich verlaufene Therapie. Die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe mit Auflagen ausgesprochen.

Richter: "Härtestes Material" dabei
Der wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafte 49-Jährige hatte eingeräumt, zwischen Juli 2006 und Januar 2009 unzählige Kinderpornos über ein Tauschprogramm aus dem Internet heruntergeladen zu haben.

Auf seinem Computer waren kinderpornografische Dateien, allein 400.000 Bilder und 5.000 Filme, gefunden worden. Darunter sei "härtestes Material", sagte der Richter - auch ein Video über den Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einem Mädchen. Der psychiatrische Sachverständige hatte in seiner Beurteilung von einem "mindestens mittelhohen Risiko", gesprochen, dass der 49-Jährige wieder Kinder missbrauchen könne.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten nicht nur wegen des Besitzes, sondern auch, weil er die Dateien während des Ladens öffentlich zugänglich gemacht hatte. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg war bei Zufallsrecherchen im Internet auf den Mann gestoßen.

Angeklagter war Vorleser für Kinder

In Dreieich hatte sich der Mann als Vorleser für Kinder engagiert und sich auch als Kinderbetreuer angeboten. Den guten Kontakt zu Kindern habe er immer wieder gefunden, weil er von ihnen oft auf seine sichtbaren Contergan-Schädigungen angesprochen worden sei, berichtete der Angeklagte im Prozess.

Das Verfahren ist der zweite große Kinderpornoprozess in Darmstadt. In einem anderen Verfahren aus dem vergangenen Jahr mussten sich neun Männer wegen des Downloads von rund 100.000 Dateien aus dem Internet verantworten.

Redaktion: meve / kahu

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Daniel

#10

Beitrag von Daniel » Mittwoch 30. März 2011, 09:51

Kinderpornos: Vier Jahre Haft und Verwahrung
Weil er in großen Mengen Kinderpornographie aus dem Internet heruntergeladen hat, verurteilt das Landgericht Darmstadt einen 49-jährigen aus Dreieich zu vier Jahren Haft. Zudem ordnet die Kammer die anschließende Sicherungsverwahrung an.
Darmstadt. Hunderttausende Kinderporno-Bilder und Filme hat sich ein wegen Missbrauchs vorbestrafter Mann aus dem Internet heruntergeladen - das Landgericht Darmstadt verurteilte den 49-Jährigen am Dienstag dafür zu vier Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Der Mann aus Dreieich sei rückfallgefährdet und habe eine «fest verwurzelte Neigung zu Straftaten», sagte der Vorsitzende Richter Jens Aßling. Wegen Fluchtgefahr wurde der Verurteilte noch im Gerichtssaal festgenommen.

Unter den gefundenen Dateien, allein 400 000 Bilder und 5000 Filme, sei «härtestes Material», sagte Aßling - darunter ein Video über den Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einem Mädchen. Der 49-Jährige kommt erst wieder aus der Haft, wenn eine Therapie erfolgreich war.

Der wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafte Angeklagte hatte gestanden, von 2006 bis 2009 unzählige Kinderpornos über ein Tauschprogramm aus dem Internet geladen zu haben. Das Gericht verurteilte ihn nicht nur wegen des Besitzes, sondern auch, weil er die Dateien während des Ladens öffentlich zugänglich gemacht hatte. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg war bei Zufallsrecherchen im Internet auf den 49-Jährigen gestoßen.

Seit 1979 war der Mann mehrfach wegen Missbrauchs verurteilt worden. Selbst als er nach einer Hausdurchsuchung 2009 unter Bewachung der Polizei stand, lud er sich nach Erkenntnissen des Gerichts noch kinderpornografisches Material aus dem Internet herunter und sprach Kinder in einem Einkaufszentrum an. «Das ist eine besondere Form der Dreistigkeit», meinte Aßling. Der Mann sei ein «Hangtäter».

Der psychiatrische Sachverständige hatte in seiner Beurteilung von einem «mindestens mittelhohen Risiko», gesprochen, dass der 49-Jährige wieder Kinder missbrauchen könne.

Das Verfahren ist der zweite große Kinderpornoprozess in Darmstadt. In einem anderen Verfahren standen im vergangenen Jahr neun Männer wegen des Downloads von rund 100 000 Dateien aus dem Internet verantworten.

Artikel vom 29. März 2011, 12.27 Uhr (letzte Änderung 30. März 2011, 07.52 Uhr)
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