***PRESSEBERICHTE**OKTOBER**2011

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Daniel

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#1

Beitrag von Daniel » Mittwoch 5. Oktober 2011, 08:13

Presseberichte Oktober 2011,
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Daniel

#2

Beitrag von Daniel » Mittwoch 5. Oktober 2011, 08:14

50 Jahre Marktrücknahme von Contergan
Aachen (kobinet) In diesem Jahr jährt sich zum 50. Mal die Marktrücknahme von Contergan. Aus diesem Anlass führt der Bundesverband Contergangeschädigter am 11. Oktober eine Pressekonferenz in Aachen durch.

"Das Medikament Contergan ist seit 50 Jahren vom Markt. Die durch Contergan Geschädigten haben heute mit erheblichen Folgeschäden zu kämpfen, die aus der über 50 Jahre dauernden Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur resultieren. Zugleich kommen die Eltern in ein Alter, in dem sie immer stärker als die wichtigste Hilfe ausfallen. Die zweite Contergan-Katastrophe", heißt es in der Ankündigung für die Pressekonferenz. Im Rahmen der Pressekonferenz soll eine aufmerksamkeitsstarke Plakatserie vorgestellt werden. moh

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#3

Beitrag von Daniel » Montag 10. Oktober 2011, 08:02

Bianca Vogel aus Sinzig kämpft für Contergan-Opfer

Sinzig - Die Sinziger Paralympics-Medaillengewinnerin Bianca Vogel ruft zur Solidarität mit contergangeschädigten Menschen auf.

„50 Jahre nach der Rücknahme von Contergan befinden sich die meisten Geschädigten in einer akuten Notlage“, kritisiert Vogel. Um auf diesen Missstand hinzuweisen und deutlich zu machen, dass das Herstellerunternehmen immer noch in der moralischen Pflicht steht, sich bei den Opfern zu entschuldigen und diese angemessen zu entschädigen, sucht sie nach Unterstützern für eine Petition, die am 26. November im Anschluss an eine Demonstration in Berlin an Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben werden soll.


Prominente Schauspieler, Moderatoren, Kabarettisten und Sänger wie Alfred Biolek, Nina Hagen und Romy Haag haben sich mit ihrer Unterschrift bereits solidarisch erklärt. Mit einigen Geschäften, die Unterschriftenlisten auslegen, hat Bianca Vogel derweil auch schon in ihrer Heimatstadt Sinzig Unterstützer für die Petition gefunden. So kann jeder Bürger die Petition in der Marktapotheke
Vogel, bei Zeitschriften-Lotto-Tabak Karin Brötz, in der Lesezeit, der Bäckerei Hippchen und bei Elektro Mollbach unterzeichnen.


„Da die Geldmittel der Stiftung bereits in den 90er-Jahren aufgebraucht waren, zahlt heute der deutsche Staat und damit der
Steuerzahler für den von Grünenthal angerichteten Schaden“, beklagen Vogel und ihre Mitstreiter. Erst aufgrund des öffentlichen Drucks infolge des Fernsehfilms „Eine einzige Tablette“ waren die Contergan-Renten im Juli 2008 verdoppelt worden. Dennoch sei ein Großteil der Betroffenen ständig auf Sozialleistungen angewiesen. Betroffene, die aufgrund ihrer Schädigungen nie ins Arbeitsleben einsteigen konnten, lebten seit jeher in Abhängigkeit der Sozialhilfe. Und diejenigen, die wegen starker Folgeschäden vorzeitig aus dem Beruf aussteigen müssen, erhielten keinen Ausgleich für Rentenlücken.


Die Versorgung mit notwendigen Heil- und Hilfsmitteln kommt für die Betroffenen einem Hürdenlauf bei den Behörden gleich. Bezahlt werden die Mittel übrigens nicht nach Entschädigungsrecht (Grundsatz optimaler Ausgleich), sondern nach dem Sozialrecht (Prinzip der Wirtschaftlichkeit). „Wir fordern eine gerechte Entschädigung nach zivilrechtlichen
Grundsätzen für die zugefügten Leiden, um ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen zu können“, so Bianca Vogel. peo

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#4

Beitrag von Daniel » Dienstag 11. Oktober 2011, 18:35

Conterganopfer: «Grünenthal muss zahlen»

Aachen. Fast 50 Jahre nach dem Skandal um das Arzneimittel Contergan verlangen die Opfer von der Hersteller-Firma Grünenthal Entschädigung und Hilfe.
Die vor zwei Jahren gezahlte Sonderzahlung von 50 Millionen Euro habe Grünenthal immer als ersten Schritt bezeichnet, stellte der Verband am Dienstag in Aachen fest. Danach habe es nur noch leere Absichtserklärungen gegeben.

«Der von Grünenthal immer wieder zitierte Dialog mit den Betroffenen ist eine Farce», sagte Verbandsvorsitzende Margit Hudelmaier. Das Unternehmen sei moralisch in der Pflicht, die Opfer brauchten Hilfe. Durch ständige Fehlbelastungen seien viele Betroffene, die um die 50 Jahre alt sind, in einem Gesundheitszustand von 75-Jährigen.

Grünenthal hatte das Schlafmittel am 27. November 1961 vom Markt genommen. In Deutschland waren durch Contergan 5000 Kinder mit Missbildungen zur Welt gekommen. Grünenthal hatte nach der Katastrophe 51 Millionen Euro in eine Stiftung eingezahlt. Auch die Sonderzahlung floss ins Stiftungskapital.

Für die 2700 noch lebenden Opfer spitze sich die Situation zu, sagte die Verbandsvorsitzende Margit Hudelmeier. Noch mehr als früher seien sie durch die Überbelastung von Sehnen und Skelett auf Hilfe angewiesen. «Wir bekommen nur finanziert, was satt und sauber macht, aber nicht zu mehr Lebensqualität führt», sagte die Vorsitzende, die mit zwei kurzen Armen zur Welt kam.

Der Contergan-Opferverband fordert von Grünenthal 100.000 Euro pro Opfer für «die erlittenen Lebenseinbußen» und konkrete Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Ein wichtiges Thema sei die sehr teure Ausstattung von Autos mit einer Fußlenkung. Wohnungen müssten umgebaut werden, wenn die bisher pflegenden Eltern sterben.

Grünenthal hatte im Sommer nach eigenen Angaben in einer «Härtefallregelung» mit der Unterstützung schwerst geschädigter Opfer begonnen. Demnach übernimmt das Unternehmen Kosten für Sachleistungen, die die Sozialkassen nicht tragen. «Die Härtefallregelung wird rege angenommen», sagte eine Sprecherin, ohne konkrete Zahlen zu nennen.

Marktrücknahme im Arzneimittelrecht

Bei dem Skandal um das Arzneimittel Contergan gab es nur ein unzureichendes Arzneimittelgesetz. Es regelte im Wesentlichen, wer Arzneimittel herstellen durfte. Erst das sehr viel ausführlichere Arzneimittelgesetz von 1978 regelt auch die Marktrücknahme von Medikamenten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sammelt Meldungen über mögliche Nebenwirkungen. Bei einem ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnis schlägt das Bundesinstitut dem Hersteller Sicherheitsmaßnahmen zur Nachbesserung vor. Im ungünstigsten Fall verschwindet das Medikament durch die Rücknahme der Zulassung ganz vom Markt.

Die Bundesoberbehörde wird schon bei Hinweisen auf die Möglichkeit von Risiken aktiv und prüft nicht erst bei ganz konkretem Risikoverdacht. Ein Bundesland kann den Rückruf solcher Arzneimittel anordnen und die Arzneimittel sicherstellen. Bei Gefahr in Verzug ist die Landesbehörde verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen zu treffen, hin bis zur vorübergehenden Schließung des Produktionsbetriebs.

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#5

Beitrag von Daniel » Donnerstag 13. Oktober 2011, 07:54

Hilfe für Contergan-Geschädigte

13.10.2011 - BISCHOFSHEIM

(red). Mit einem Scheck in Höhe von 4 850 Euro unterstützt die Barmer Gek Rüsselsheim den hessischen Landesverband des „Hilfswerk für Contergangeschädigte“ e.V.“ mit Sitz in Bischofsheim. Die Selbsthilfe habe einen festen Platz im deutschen Gesundheits- und Sozialsystem, davon ist Frank Metzler, Bezirksgeschäftsführer der Barmer in Rüsselsheim, überzeugt. Damit Selbsthilfegruppen ihre Arbeit erfolgreich gestalten können, brauchen sie verlässliche und systematische Unterstützung. „Wer sich unterstützt fühlt, auf das Erfahrungswissen anderer zurückgreifen kann und über seine Situation gut informiert ist, kommt mit seiner Erkrankung besser zurecht“, erklärt Metzler.

Den Scheck nahm Alfonso Fernandez, Geschäftsführer des Hilfswerks für Contergangeschädigte Hessen e.V., entgegen. Fernandez ist überzeugt, dass das Geld gut angelegt ist: „Sie unterstützen und fördern damit das positive Wirken unseres Verbands, insbesondere in den Bereichen der Prävention, der Rehabilitation und des bürgerschaftlichen Engagements.“

und wie immer.wer hier draufklickt gelangt zur Quelle

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#6

Beitrag von Daniel » Montag 17. Oktober 2011, 17:01

Experten fordern konsequente Umsetzung der UN-Behindertenkonvention
Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung) - 17.10.2011
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung muss sich noch konsequenter als bisher für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen und ihren Nationalen Aktionsplan (NAP) diesbezüglich konkretisieren. Dies forderte die Mehrheit der Sachverständigen in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, in der der Nationale Aktionsplan im Zentrum der Diskussion stand.

Mit dem Plan will die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen Prozess anstoßen, um in den kommenden zehn Jahren die Idee der Inklusion, also das selbstbestimmte, gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen, im gesellschaftlichen Alltag zu verankern. Er dokumentiert sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft – insgesamt 213 Projekte aus verschiedensten Lebensbereichen.

Für Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte ist der Aktionsplan ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention, der einen Beitrag leiste, um gesellschaftliche Multiplikatoren für dieses Thema zu gewinnen. Die Ausrichtung auf die Inklusion sei richtig, müsse nun aber konsequent, also noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, forderte er. „Wir weisen schon seit Jahren darauf hin, dass die Potenziale behinderter Menschen in den Unternehmen besser genutzt werden müssen“, ergänzte Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Viele größere Unternehmen würden sich dort schon lange engagieren. Jedoch könne man ein solches Engagement nicht als allgemeine Empfehlung aussprechen, da die Bedingungen und Möglichkeiten vor Ort sehr unterschiedlich seien, sagte Robra. Theresia Degener, Professorin an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum, hob positiv hervor, dass der Aktionsplan die Behindertenfrage klar zu einer Menschenrechtsfrage gemacht habe und Deutschland hier eine Vorreiterrolle spiele.

Kritischer äußerte sich Sigrid Arnade, Mitbegründerin vom „Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.“: „Der NAP entspricht nicht unseren Erwartungen.“ Sie kritisierte vor allem, dass es mit den Betroffenen keine Partizipation auf Augenhöhe gegeben habe und der NAP ein „munteres Bündel“ verschiedener Maßnahmen sei, die zum Teil schon abgelaufen seien. Zudem dürfe man Menschenrechte nicht unter einen Haushaltsvorbehalt stellen, also deren Durchsetzung, wie ein selbstbestimmtes Wohnen, nicht von der Kostenfrage abhängig machen. Diesen Punkt sprach auch Felix Welti, Professor für Humanwissenschaften an der Universität Kassel, an: Es gebe ein Menschenrecht auf Privatheit und deshalb müsse man gerade beim Thema Wohnen den Kostenvorbehalt zurücknehmen.

Auf die finanzielle Situation behinderter Menschen ging auch Petra Hilbert ein, die selbst Opfer der Contergan-Affäre und deshalb an den Rollstuhl gebunden ist. Der NAP enthalte keine Aussagen zur finanziellen Absicherung behinderter Menschen. Wenn man jedoch eine selbstbestimmte Teilhabe durchsetzen will, brauche man ein separates Teilhabegesetz, so Hilbert. In dieselbe Richtung äußerte sich Claudia Tietz, Referentin beim Sozialverband Deutschland. Ein eigenständiges Leistungsgesetz sei unbedingt nötig, denn es sei schwer nachvollziehbar, dass es einkommens- und vermögensabhängige Leistungen im Fürsorgerecht gibt, sagte Tietz.
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#7

Beitrag von Daniel » Dienstag 18. Oktober 2011, 08:11

Eigentlich das gleiche wie gestern,nur Petra dürfte den Rolli verlassen.
17.10.2011 - 17:15
Behindertenrechtskonvention konsequenter umsetzen
Berlin (kobinet) Die Bundesregierung muss sich noch konsequenter als bisher für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen und ihren Nationalen Aktionsplan diesbezüglich konkretisieren. Wie der parlamentarische Informationsdienst "Heute im Bundestag" weiter berichtet, forderte dies die Mehrheit der Sachverständigen in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Bei der Veranstaltung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus ging es um den Nationalen Aktionsplan (NAP), mit dem die Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren die Konvention umsetzen will.

Für Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte ist der Aktionsplan ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention, der einen Beitrag leiste, um gesellschaftliche Multiplikatoren für dieses Thema zu gewinnen. Die Ausrichtung auf die Inklusion sei richtig, müsse nun aber konsequent, also noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, forderte er. „Wir weisen schon seit Jahren darauf hin, dass die Potenziale behinderter Menschen in den Unternehmen besser genutzt werden müssen“, ergänzte Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Viele größere Unternehmen würden sich dort schon lange engagieren. Jedoch könne man ein solches Engagement nicht als allgemeine Empfehlung aussprechen, da die Bedingungen und Möglichkeiten vor Ort sehr unterschiedlich seien, sagte Robra. Theresia Degener, Professorin an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum, hob positiv hervor, dass der Aktionsplan die Behindertenfrage klar zu einer Menschenrechtsfrage gemacht habe und Deutschland hier eine Vorreiterrolle spiele.

Kritischer äußerte sich Sigrid Arnade, Mitbegründerin vom „Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.“: „Der NAP entspricht nicht unseren Erwartungen.“ Sie kritisierte vor allem, dass es mit den Betroffenen keine Partizipation auf Augenhöhe gegeben habe und der NAP ein „munteres Bündel“ verschiedener Maßnahmen sei, die zum Teil schon abgelaufen seien. Zudem dürfe man Menschenrechte nicht unter einen Haushaltsvorbehalt stellen, also deren Durchsetzung, wie ein selbstbestimmtes Wohnen, nicht von der Kostenfrage abhängig machen. Diesen Punkt sprach auch Felix Welti, Professor für Humanwissenschaften an der Universität Kassel, an: Es gebe ein Menschenrecht auf Privatheit und deshalb müsse man gerade beim Thema Wohnen den Kostenvorbehalt zurücknehmen.

Auf die finanzielle Situation behinderter Menschen ging auch Petra Hilbert ein, die selbst Opfer der Contergan-Affäre ist. Der Aktionsplan enthalte keine Aussagen zur finanziellen Absicherung behinderter Menschen. Wenn man jedoch eine selbstbestimmte Teilhabe durchsetzen will, brauche man ein separates Teilhabegesetz, so Hilbert. In dieselbe Richtung äußerte sich Claudia Tietz, Referentin beim Sozialverband Deutschland. Ein eigenständiges Leistungsgesetz sei unbedingt nötig, denn es sei schwer nachvollziehbar, dass es einkommens- und vermögensabhängige Leistungen im Fürsorgerecht gibt, sagte Tietz. sch

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#8

Beitrag von Daniel » Dienstag 18. Oktober 2011, 11:38

Große Enttäuschung
Behindertenvertreter wurden ausgeladen

Gotthilf Lorch wurde als Behinderten-Vertreter vom Bundestag ein- und dann wieder ausgeladen.
Tübingen. Ärgerlich für die Betroffenen, peinlich für den Bundestag: Erstmals hatte er für den 2. und 3. Dezember Menschen mit Behinderungen eingeladen. Zum Welttag der Behinderten sollten sie mit Abgeordneten diskutieren. Initiatoren der Veranstaltung waren neben dem Beauftragten der Bundesregierung die behindertenpolitischen Sprecher der fünf Bundestagsfraktionen.

Doch jetzt sagten sie die Veranstaltung mit „großem Bedauern“ und in ziemlich zerknirschtem Ton wieder ab. Der Grund: Es hatten sich zu viele Rollstuhlfahrer angemeldet. Keine der zuständigen Behörden wollte Sicherheit und Brandschutz im Reichstag garantieren.

Eine Riesen-Enttäuschung auch für den contergan-geschädigten Tübinger Gotthilf Lorch, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Linken. Er schrieb einen offenen Brief, um seine „ganz persönliche Betroffenheit und meinen ganz persönlichen Unmut“ über die Ausladung und die „vorgeschobenen Gründe“ auszudrücken.

Das Sicherheitsrisiko, argumentiert Lorch, „hätten alle RollstuhlfahrerInnen gerne in Kauf genommen, da es gar nicht so groß war und sie sowieso beinahe überall mit diesem Risiko leben müssen“. An anderer Stelle, etwa bei der Stuttgart-21-Planung, werde „gerade dieses Sicherheitsrisiko vehement bestritten und ignoriert“.

Überdies hätte es räumliche Alternativen gegeben. Auf keinen Fall dürften die Initiatoren des Treffens ihre Absicht verwirklichen, nächstes Jahr die Zahl der Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zu begrenzen. „Es geht nicht an, dass Menschen aufgrund der Art ihrer Behinderung selektiert werden“, stellt Lorch klar. ran / Archivbild: Metz
18.10.2011 - 08:30 Uhr

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#9

Beitrag von Daniel » Mittwoch 19. Oktober 2011, 16:28

Behindert daheim leben

19.10.2011 - RHEINGAU-TAUNUS

LANDESMITTEL Geld für Wohnungsumbau

(red). Behinderte Menschen leben oft in Wohnungen, in denen sie alleine nicht zurechtkommen und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dies beginnt schon auf dem Weg zur Wohnung, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen, teilt der zuständige Fachdienst Wohnungsbauförderung in der Kreisverwaltung in Bad Schwalbach mit. In der Wohnung seien oftmals die Bewegungsflächen zu eng und die Türdurchgänge zu schmal sowie die Toilettenräume und Bäder ohne fremde Hilfe kaum vernünftig von behinderten Menschen nutzbar. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das Land Hessen eine Million Euro für die Beseitigung baulicher Hindernisse im Jahr 2012 bereitstellt. Für die förderungsfähigen Maßnahmen (die teurer als 1 000 Euro sind) wird ein Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent gewährt. Bei Anbauten an bestehende Wohngebäude zur behindertengerechten Wohnraumversorgung könnten auch Landesdarlehen gewährt werden. Der Rheingau-Taunus-Kreis ist jetzt vom Land aufgefordert worden, den Mittelbedarf anzumelden.

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#10

Beitrag von Daniel » Mittwoch 19. Oktober 2011, 16:29

Behinderte kämpfen mit zu vielen Hürden

Bürokratische und bauliche Hindernisse machen den Behinderten in Bayern das Leben schwer. Das sagte die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung, Irmgard Badura, am Dienstag in München nach der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts im Kabinett. Der Zugang zum Bahnverkehr ist Badura zufolge für viele Betroffene zu kompliziert. Erst 200 von 1000 Bahnhöfen seien im Freistaat barrierefrei erschlossen. Auch neue Züge seien oft nicht behindertengerecht. Badura sagte, es gebe in Bayern gute Förderprogramme, die Behinderten das Leben erleichtern. Allerdings müssten Betroffene viel Bürokratie überwinden, bis sie an Hilfen gelangen. Ministerpräsident Horst Seehofer sagte, es bleibe sein Ziel, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen. "Wir sind ein Stückchen vorangekommen", sagte er. Aber der Freistaat sei noch längst nicht da, wo er nach Baduras Vorstellungen sein sollte.

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#11

Beitrag von Daniel » Mittwoch 26. Oktober 2011, 07:48

54 Jahre Folter der Contergan-Opfer!

25.10.11
SozialesSoziales, News



von Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.)

Den 54.Jahrestag der Markteinführung des hochtoxischen und teratogenen Thalidomid (Wirkstoff von Contergan) nahmen Opfer des Conterganverbrechens zum Anlass am 30.9. in Stolberg/Rhld. und am 1.10. in Köln auf ihre menschenverachtende Behandlung durch Organe der Bundesregierung und den milliardenschweren Wirtz - Clan (Eigentümer der Firma Grünenthal) aufmerksam zu machen.

In der Woche vom 17. bis 21.10.2011 informierte der Untersuchungsaussschuss Conterganverbrechen (U.A.C.) auf Veranstaltungen in Wien, Zürich, Stuttgart und Berlin vor jeweils mehreren hundert Besuchern über das Conterganverbrechen, dessen Nutznießer und die verdeckten Lobbyisten der Schadensverursacherfirma Grünenthal und des Wirtz - Clans.

Zu den Veranstaltungen, die Teil der Herbstkampagne 2011 des U.A.C. sind , erklärte dessen Sprecher Stephan Nuding:

"Der Wirtz - Clan und die Bundesregierung stehen, was das Contergan- verbrechen und die Entschädigung der Opfer angeht, Dank der unermüdlichen und unerschrockenen Arbeit er Mitstreiter/innen des U.A.C. und seiner befreundeten Schwesterorganisationen Bund der Contergan- und Grünenthalopfer, Contergannetzwerk Deutschland und Internationale Contergan- und Thalidomidallianz im In- und Ausland unter scharfer Kritik.

In den nächsten Monaten wird der U.A.C. im Ausland, insbesondere dort wo Grünenthal intensive Geschäftskontakte pflegt oder im Begriff ist aufzubauen, mit zahlreichen Kampagnen auf das größte Pharma- verbrechen aufmerksam machen, das vom Boden der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen ist! Noch einmal mahnen wir den Wirtz - Clan und die Bundesregierung nachdrücklich ihre Schuld anzuerkennen und Schadensersatz zu leisten. Unsere Geduld ist am Ende.

Wenn die Verantwortlichen nicht endlich den Weg der "bürokratisierten Euthanasie" gegenüber den letzten Überlebenden des Conterganmassakers verlassen und einlenken, werden sie, die den Wind gegen unsere Familien und uns gesät haben, den Sturm ernten!"

Koeln54.mp4






VON: UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS CONTERGANVERBRECHEN (U.A.C.)

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