****Presseberichte Januar 2013*****

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****Presseberichte Januar 2013*****

#1

Beitrag von Presse » Sonntag 6. Januar 2013, 10:13

Presseberichte vom Januar 2013

:link hier könnt Ihr eure Kommentare posten.

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#2

Beitrag von Presse » Sonntag 6. Januar 2013, 10:18

Der folgende Pressebericht ist bereits vom 26. Dezember 2012!

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Neuling Stefan Fricke
Mit dem Rollstuhl in den Landtag
Erstellt 26.12.2012

Nach den Neuwahlen im Mai zogen auch zwei Kölner Rollstuhlfahrer in den Düsseldorfer Landtag ein. Piraten-Politiker Stefan Fricke zieht Bilanz: Er nimmt als Betroffener Einfluss und sieht sich als Interessensvertreter der Behinderten. Von Helmut Frangenberg

Köln.

Stefan Fricke umkurvt die anderen geladenen Ehrengäste im beheizten Zelt auf dem Umschlagterminal Eifeltor. Deutsche Bahn und eine Betreiberfirma stellen eine neue Krananlage vor – für die Kölner Mitglieder im Verkehrsausschuss des Landtags ein Pflichttermin. Nach dem symbolischen ersten Containerumschlag wird Sekt gereicht. Der grüne Verkehrspolitiker Arndt Klocke gesellt sich zu Oberbürgermeister und Bahnvorständen. Der Pirat im Rollstuhl bleibt im Abseits. Die erste Kontaktaufnahme sei immer ein Problem, sagt Fricke, der erste Small Talk mühsam. „Das Problem ist, Augenhöhe herzustellen“, sagt der 50-Jährige. „Alle stehen, ich muss sitzen.“

Fricke kämpft im Landtag für Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen. Dabei geht es nicht immer um technische Fragen. Die meisten Barrieren seien in den Köpfen der Leute, sagt er. „Viele sind bei der ersten Begegnung irritiert“, meint seine wissenschaftliche Mitarbeiterin Winny Dehn. Fricke würde diesen Leuten gerne sagen, dass sie mit ihm doch bitte „so normal wie möglich umgehen“ sollen. Aber die meisten fragen nicht. Da spielen auch Äußerlichkeiten eine Rolle. „Es gibt für mich keinen Nadelstreifenanzug.“
In seiner Kandidatenvorstellung für die letzte Landtagswahl hat er hinter das Stichwort „Über mich“ geschrieben: „Besonnen, analytisch, kann auch enthusiastisch sein.“ Mit diesen Eigenschaften und dem Willen, etwas zu verändern, ist er in den Landtag eingezogen. Im Gegensatz zur SPD-Kollegin Lisa Steinmann will Fricke durchaus Behindertenpolitiker sein. Er bringt sich in Entscheidungsprozesse ein, bedrängt Rot-Grün, wenn es darum geht, mehr verpflichtende Regelungen zur Barrierefreiheit durchzusetzen. In den Gesetzen stehe zu oft das Wort „soll“ statt „muss“, sagt er. Die Profi-Politik im Landtag sei durchaus ein Buch mit sieben Siegeln. „Aber man kann sie knacken.“

Dreimal ist er im Plenarsaal schon hinters Rednerpult gefahren. Er hat geredet zur Fahrtenschreiberpflicht für Lastwagenfahrer, dem Ausbau des „eisernen Rheins“, der Bahntrasse vom Ruhrgebiet nach Antwerpen, und zur Verteilung von Fördermitteln der Europäischen Union. Fricke hat sich in manches Thema eingearbeitet. Er ärgert sich darüber, dass „Die Piraten“ immer noch als Ein-Thema-Partei wahrgenommen werden. Dass seine Parteikollegen daran Mitschuld haben, bestreitet er nicht. Wenn in einer öffentlichen Fraktionssitzung eine halbe Stunde über eine Kaffeemaschine diskutiert werde oder sich Parteimitglieder mit Unsinn in die Schlagzeilen twittern, sei er schon mal „ziemlich genervt“. Er wirbt dafür, die Möglichkeiten zu nutzen, in allen möglichen Politikfeldern Einfluss zu nehmen.

Das Gesetz erwartet Unmögliches


Fricke hat eine Anfrage zur Lage der Contergan-Opfer in NRW an die Landesregierung gestellt. Er will etwas erreichen, für Menschen in ähnlicher Lage. Er ist Betroffener wie Interessenvertreter: Die Regelungen der Pflegeversicherung müssen geändert werden, damit Contergan-Opfer in höhere Pflegestufen kommen. Fricke selbst ist in Pflegestufe 1. Das Gesetz erwartet von ihm Unmögliches. Er soll selber putzen und andere hauswirtschaftliche Tätigkeiten erledigen. „Das muss auf Bundesebene geändert werden.“ Contergan-Opfer müssten immer noch um ihre Rechte kämpfen und würden wie Bittsteller behandelt.

Fricke scheint den plötzlichen Sprung in die Berufspolitik mit „Höllentagen“ und rappelvollem Terminkalender gemeistert zu haben. Für einen Behinderten im E-Rollstuhl bedeutet das alles einen enormen zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Der neue Job mache ihm viel Spaß, vor allem wenn es Erfolge zu feiern gebe. „Es lohnt sich, sich zu engagieren, weil man tatsächlich etwas verändern kann.“ Zurzeit plant er einen weiteren Schritt zu mehr Selbstständigkeit: „Ich möchte den Führerschein machen und selber Auto fahren.“

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#3

Beitrag von Presse » Dienstag 15. Januar 2013, 10:00

Deutschlandradio 14.01.2013 · 16:35 Uhr

Menschliche Zellkultur schlägt Tierversuch
Kölner Forscher arbeiten an Medikamententest, der auf embryonalen Stammzellen basiert

Von Marieke Degen

Thalidomid, der Wirkstoff des Medikaments Contergan, führt bei unterschiedlichen Versuchstieren zu unterschiedlichen Reaktionen. Verlässliche Aussagen über dessen Wirkung werden somit erschwert. Kölner Forscher testen Thalidomid und andere Stoffe deshalb an menschlichen embryonalen Stammzellen.


Als das Schlafmittel Contergan vom Markt genommen wurde, waren bereits tausende Kinder mit schwersten Behinderungen auf die Welt gekommen, mit zu kurzen Armen oder Beinen, mit Organschäden, taub oder blind. Etliche Föten sind bereits im Mutterleib gestorben. Es war eine bittere Bilanz, die ein Pathologe Ende der 60er in seinem Gerichtsgutachten gezogen hat:

"Im Falle von Thalidomid gingen die Versuche am Menschen der Erforschung im Tierversuch voraus"

Erst nach der Marktrücknahme hat die Herstellerfirma Grünenthal den Wirkstoff von Contergan - Thalidomid - an trächtigen Tieren getestet, an Ratten. Die Weibchen haben zwar weniger Junge auf die Welt gebracht - der Nachwuchs sah aber ganz normal aus. Ein paar Monate später haben dann britische Wissenschaftler gezeigt, dass Thalidomid tatsächlich die typischen Conterganschäden hervorruft - und zwar bei einer bestimmten Kaninchenart, dem weißen Neuseeländer. Danach sind Arzneimittelgesetze auf der ganzen Welt verschärft worden.

"Bevor ein Medikament auf den Markt kommt, muss es an trächtigen Tieren getestet werden - und zwar an mindestens zwei verschiedenen Arten."

Kesavan Meganathan forscht an der Uni Köln.

Jedes Jahr werden Millionen trächtige Tiere für Medikamententests genutzt - weltweit.

Das Grundproblem bleibt: Jede Tierart kann ganz unterschiedlich auf einen Wirkstoff reagieren. Und: Ratten, Mäuse und Kaninchen sind nun mal keine Menschen.

"Wir können Wirkstoffe aber nicht direkt am Menschen testen. Wir müssen also ein Testverfahren entwickeln, das dem Menschen so nah wie möglich kommt."

Die Kölner Forscher arbeiten an einem Test, der auf menschlichen embryonalen Stammzellen basiert. Diese Zellen sind wahre Verwandlungskünstler - sie entwickeln sich zu allen möglichen Zelltypen, zu Nervenzellen, Herzmuskelzellen und etlichen mehr. Kesavan Meganathan hat die Stammzellen in der Petrischale mit Thalidomid behandelt und untersucht, was sich auf genetischer Ebene abgespielt hat.

"Fast 1000 Gene, die während der Entwicklung aktiv sind, waren durch Thalidomid beeinträchtigt. Darunter etliche Gene, die die Entwicklung von Gliedmaßen steuern - und Gene, die entscheidend für die Entwicklung des Herzens sind."

Damit haben die Biologen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Erstens: Sie haben ein bisschen mehr Licht in den Wirkmechanismus von Thalidomid gebracht. Was genau Thalidomid im Körper eines menschlichen Embryos anrichtet, ist nämlich bis heute nicht vollständig geklärt. Zweitens haben die Forscher gezeigt, dass ihr Test grundsätzlich funktioniert.

"Wir können Tierversuche nicht vollständig ersetzen. Aber wir können die Zahl der Versuchstiere verringern. Bevor Firmen ihre neuen Wirkstoffe im Tierversuch testen, sollten sie sie an solchen Zellkulturen ausprobieren. Wenn dieser Test negativ ausfällt, dann kann man sich die Tierversuche gleich sparen."

Aber sind Versuche mit Embryonalen Stammzellen aus ethischer Sicht überhaupt vertretbar? Um die Zellen zu gewinnen, müssen menschliche Embryos zerstört werden. In Deutschland ist das verboten, deshalb arbeiten die Kölner mit embryonalen Stammzellen aus dem Ausland.

"Es wird ja nicht jedes Mal ein Embryo zerstört! Wenn man die Zellen einmal gewonnen hat, kann man sie immer wieder vermehren. Sie lagern in flüssigem Stickstoff, und wenn wir welche brauchen, entnehmen wir sie, vermehren sie und arbeiten mit ihnen. Da wird nicht jedes Mal ein Embryo zerstört."

Im Moment testen die Forscher noch andere Substanzen an den embryonalen Stammzellen. Substanzen, von denen sie genau wissen, dass sie den Embryo schädigen, und Substanzen, die völlig harmlos sind. Nur so können sie herausfinden, ob sie wirklich alle gefährlichen Stoffe zuverlässig aufspüren.

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#4

Beitrag von Presse » Dienstag 15. Januar 2013, 10:03

Wolpertshausen
Matthias Berg begeistert mit seinem Vortrag auf dem VR-Bank-Neujahrsempfang

Darf man hinschauen? Ja, man darf. Matthias Berg will das so. Der stellvertretende Landrat von Esslingen hat kurze Arme. Sein Vortrag beim Empfang der VR-Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim faszinierte 500 Zuhörer.
Autor: ANDREAS HARTHAN | 11.01.2013

Contergan. Einer der größten Arzneimittelskandale in Deutschland. Ein Thema für den Neujahrsempfang einer Bank? Warum nicht, sagte sich Eberhard Spies, der Vorstandsvorsitzende der VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim, und lud Matthias Berg, einen von rund 2500 contergangeschädigten Menschen, die in Deutschland noch leben, als Redner in die Halle in Wolpertshausen ein.

"Kurze Arme, nur drei Finger an jeder Hand", so stellte sich der Redner am Mittwochabend den 500 Zuhörern in der Halle vor. Matthias Berg redet nicht um den heißen Brei herum, berichtet von Ausdrücken, die er in Kindheit und Jugend hören und verkraften musste: "Krüppel", "Kurzärmel". Erzählt von "extrem bitteren Jahren", davon, dass man ihn auch schon mal "ins KZ" schicken wollte und zu hören bekam, dass man Menschen wie ihn früher vergast hätte.

Matthias Berg wurde im letzten Jahr, in dem das Beruhigungsmittel Contergan vertrieben wurde, 1961, geboren. Seine Mutter hatte es, wie viele Schwangere vor ihr, eingenommen. Es war beliebt als Mittel gegen Schwangerschaftsübelkeit, galt als sicher. Tatsächlich führte Contergan in vielen Fällen zu Schädigungen in der Wachstumsentwicklung von Föten.

Berg sprach aber nicht über den Contergan-Skandal, er berichtete von sich, von seinem Lebensweg, der bis heute ein Erfolgsweg ist. Mit 27 Medaillen bei Paralympics und Weltmeisterschaften in den Jahren 1980 bis 1994 in leichtathletischen Disziplinen und in Wintersportarten gehört er zu den weltbesten Behindertensportlern aller Zeiten. Auch als Musiker wurde er bekannt, studierte in Freiburg an der Hochschule für Musik, gewann 1981 den ersten Preis beim Bundeswettbewerb "Jugend musiziert", wurde 1986 mit dem "Prix Spécial de Classique" beim internationalen Hornwettbewerb in Toulon ausgezeichnet.

Gleichzeitig studierte er Jura und ist heute Erster Landesbeamter und damit stellvertretender Landrat in Esslingen. Musik und Jura gleichzeitig studieren, "was für eine Leistung!", hob der hiesige Landrat Gerhard Bauer hervor und sah sich in seiner Zuversicht bestätigt, dass es der VR-Bank immer wieder gelingt, "tolle Referenten" zu ihren Neujahrsempfängen einzuladen. Bauer lobte auch die Leistung der VR-Bank - und geißelte die europäische Bankenaufsicht, deren Ziel offensichtlich sei, die Aktivitäten von Sparkassen und Genossenschaftsbanken "ohne Maß und ohne Grenzen zu belasten". Wenn das so weitergeht, warnte Bauer, "wird die bisherige Mittelstandsfinanzierung infrage gestellt".

Apropos Fragen: Die hatte Matthias Berg in seiner Jugend auch: Warum gerade ich? Am Mittwochabend berichtete er in einem beeindruckenden Vortrag, wie er sich von dieser nach rückwärts gewandten Frage gelöst und zu einer anderen Fragestellung gefunden hat: Wozu? In diesem Fragewort, so der Referent, stecken mit "zu" schon zwei Buchstaben des Wortes Zukunft. Um sie gehe es, sie sei entscheidend. Das "Warum" zehre an den Kräften, das "Wozu" setze welche frei.

Mit der richtigen Grundhaltung, also der Berücksichtigung der fünf Grundsteine, auf die Erfolg gegründet ist (siehe Extra-Artikel) sei es Menschen möglich, ein gelingendes Leben führen - egal, ob sie lange oder kurze Arme haben. Erfolg ist für Matthias Berg vor allem eine Frage der Haltung. Und eben diese Haltung hat er in bisher 51 Lebensjahren schon oft bewiesen.

Kraft schöpfen für 2013: Fünf Grundsteine für den Erfolg

Werden folgende fünf Merksätze beherzigt, steht einem guten neuen Jahr nichts im Wege, sagt Matthias Berg

· Ich packe es an

· Ich übernehme Verantwortung

· Ich konzentriere mich auf das, was ich kann

· Ich behandele andere, wie ich selbst behandelt werden möchte

· Ich bin diszipliniert

Mehr zu Berg gibts unter http://www.matthias-berg.de


Eine Genossenschaftsbank auf dem Weg nach oben

Die VR-Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim ist auch mit dem Jahr 2012 zufrieden, sagte Vorstandsvorsitzender Eberhard Spies auf dem Neujahrsempfang in Wolpertshausen.

Weit mehr als 50.000 Mitglieder hat die aufstrebende Genossenschaftsbank - und eine Bilanzsumme von rund 1,6 Milliarden Euro (2011). Das vergangene Jahr sei "unterm Strich ein gutes" gewesen, so Spies. Auch wenn es ein "verrücktes Jahr" gewesen sei, seien doch alle Zielvorgaben erreicht oder gar übertroffen worden, berichtete er nicht ohne Stolz.

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#5

Beitrag von Presse » Freitag 18. Januar 2013, 08:52

Ulm
Contergan: Dramatische Spätfolgen

Die Situation der Contergan-Geschädigten ist verheerend. Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert sich mit zunehmendem Alter. Gleichzeitig müssen sie um ihre medizinische Versorgung regelrecht kämpfen.
Autor: DANA HOFFMANN | 17.01.2013
Es gab Zeiten, da konnte sich Margit Hudelmaier noch selber die Haare waschen – mit den Füßen. Heute übernimmt das ihr Mann. Er zieht sie auch an, hilft ihr beim Duschen und auf der Toilette. „Unser Leben orientiert sich überwiegend an mir“, sagt Hudelmaier. Auch ihr 18-jähriger Sohn muss mit anpacken. Hudelmaiers Hände sitzen dort, wo bei anderen der Oberarm beginnt. Sie ist eine von bundesweit etwa 2400 Contergan-Geschädigten. Das Schlaf- und Beruhigungsmittel hatte vor 50 Jahren den größten Medikamentenskandal in der Geschichte der Bundesrepublik ausgelöst und tausende ungeborene Kinder massiv geschädigt. Viele kamen ohne Arme auf die Welt. Manche auch ohne Beine. Oder mit Gesichtslähmungen. Oder mit Hörschäden. Etliche überlebten das erste Jahr nicht oder starben schon im Mutterleib.

„Meine Eltern haben mich immer auf Selbstständigkeit getrimmt“, sagt Hudelmaier, die Vorsitzende des Bundesverbands Contergangeschädigter ist. „Ich habe gelernt, das, was nicht da war, mit dem zu kompensieren, was ich hatte.“ Dem harten Training für beweglichere Beine zollt sie jetzt, mit Anfang 50, Tribut: Die Kniegelenke sind kaputt, die Bänder überlastet, der Rücken schmerzt. Wie lange sie ihre Arbeit beim Landratsamt Alb-Donau noch ausüben kann, weiß sie nicht – sie lebt im Körper einer 80-Jährigen.

Wie gravierend die Spätschäden der Contergan-Affäre sind, zeigt eine Studie der Uni Heidelberg, die kommende Woche veröffentlicht wird. Die Betroffenen – alle um die 50 Jahre alt – leiden demnach unter altersuntypischen Schäden. Die Folgeschäden steigern den ohnehin hohen Hilfsbedarf noch einmal – mit wirtschaftlichen und psychischen Folgen für die Opfer.

Die Ergebnisse machen deutlich, welche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen den Betroffenen drohen: Seit Mitte der 80er Jahre arbeiten immer mehr Contergangeschädigte aus gesundheitlichen Gründen nur noch halbtags. Viele mussten sogar ganz aufhören und hohe Rentenabschläge in Kauf nehmen. Dabei zahlt jeder Dritte Physiotherapie oder Hilfsmittel aus eigener Tasche. Weder Ärzte noch Versicherungen sind laut Studie hinreichend auf die Contergan-Fälle eingestellt: Zahnimplantate müssen die Betroffenen weitestgehend selbst zahlen. Dabei ersetzt das Gebiss bei vielen die Hände. Die Betroffenen öffnen beispielsweise Flaschen, tragen Gegenstände oder bedienen Hebel mit ihren Zähnen. Viele Vierfachgeschädigte – ohne Arme und Beine – können sich robbenartig fortbewegen, leiden aber deshalb häufig unter Hüftproblemen. Operationen sind kompliziert, weil die Knochen und Gefäße anders gelagert sind. Hinterher wieder mobil zu werden, ist fast unmöglich – Womit sollte sich ein Armloser auf die Krücken stützen?

Jeder Betroffene erhält maximal 1152 Euro staatliche Conterganrente. In vielen Fällen muss das Gehalt des Partners herhalten, um das Leben zu finanzieren: von einfachen Änderungen am Wintermantel bis zur teuren Massage. Auch diesen Umstand prangert die Studie an. „Das Geld soll eigentlich die mir entgangenen Lebensfreuden ersetzen“, sagt Hudelmaier. „Aber alleine die Haushaltshilfe kostet 750 Euro, da bleibt nicht mehr viel übrig für Freude.“ Die Ulmerin und ihr Mann sind beide berufstätig, finanziell kommen sie über die Runden – noch. Denn in absehbarer Zeit werden ihr Mann und ihr erwachsener Sohn als Stütze wegfallen. Hudelmaiers Mutter, die ihre Tochter lange unterstützt und gepflegt hat, braucht inzwischen selber Hilfe. „Ich bin es gewohnt, von meinen Lieben gepflegt zu werden. Aber später muss das alles organisiert werden. Das fängt beim Toilettengang an: Dann geh ich nicht mehr, wenn ich muss, sondern wenn der Pflegedienst da ist. Dann kostet ein Toilettengang 40 Euro.“

Die Heidelberger machen deutlich, welche Bedarfe Geschädigte haben und nehmen dabei die Bundesregierung in die Pflicht. Sie soll alle anfallenden Kosten übernehmen und eine weitere Erforschung der Spätfolgen sicher stellen. Die Fraktionen selbst hatten die Studie 2008 auf Drängen des Contergan-Verbandes in Auftrag gegeben. Der Bund war offiziell zum Schuldner geworden, als 1970 das Verfahren gegen das Pharmaunternehmen Grünenthal eingestellt und ein Vergleich in Höhe von 110 Millionen Mark ausgehandelt wurde. 1972 nahm die firmeneigene Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ ihre Arbeit auf. Den Betroffenen wurde eine Entschädigung gezahlt und damit das Recht auf juristische Aufarbeitung genommen.

Grünenthal hat vor anderthalb Jahren die Härtefall-Regelung eingeführt. Nach offiziellen Angaben wurden von bislang 160 Anträgen die meisten bewilligt, darunter erste internationale Anliegen. Über die Höhe der Leistungen und das Gesamtbudget wollte ein Sprecher gegenüber der SÜDWEST PRESSE nichts sagen. Auch darüber, wie in diesem Kontext eine „besonders schwere Schädigung“ definiert wird, herrscht Schweigen.

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#6

Beitrag von Presse » Sonntag 27. Januar 2013, 14:05

Hände ohne Daumen

Von Lisa von Prondzinski

Wer mit Füssen greifen muss, weil er keine Arme hat oder sich ständig verrenkt, verschleißt schneller. So geht es inzwischen vielen Contergan-Opfern. Sie brauchen mehr Pflege und Therapie. Das bescheinigt eine Forschungsstudie. Auch Carla Hermsdörfer macht sich Sorgen.


Bild 1 vergrößern
Mit ihren Händen kann Carla Hermsdörfer nur eingeschränkt ihren Alltag meistern.

Carla Hermsdörfer braucht "im Winter, wenn die Kleidung schwerer ist", eine gute halbe Stunde, um sich anziehen. "Früher ging das etwas schneller." Die 50-Jährige hat kaum Kraft in ihren Händen, die ganz nah am Ellbogen schief angewachsen sind. "Dass die Daumen fehlen ist typisch für Contergan-Geschädigte," erklärt die Aachenerin. Bewegen kann sie jeweils nur den kleinen Finger. Alle anderen sind versteift. Diese Hände können weder eine Hose mit Knöpfen zumachen noch eine Flasche aufdrehen. Carla Hermsdörfer ist inzwischen auch nicht mehr so gelenkig wie früher und rascher erschöpft. Sie macht sich Sorgen, mit zunehmendem Alter hilfloser zu werden und ihre Selbständigkeit zu verlieren.

Frühzeitiger Verschleiß durch jahrzehntelange Fehlbelastung

Bild 2 vergrößern
Vom Schwager gebaut: Flaschenöffner-Hilfe
Deshalb war es für die 50-Jährige klar, dass sie Wissenschaftlern von der Heidelberger Universität Auskunft gibt über ihre Lebenssituation. Die Forscher hatten im Auftrag der Bundesregierung zwischen 2010 und 2012 den tatsächlichen Bedarf der Contergangeschädigten an unterstützenden Leistungen ermittelt. 2.700 Betroffenen wurden angeschrieben, 900 davon haben einen Fragebogen ausgefüllt und 270 davon wurden zusätzlich persönlich befragt. Nach einem Zwischenbericht im vergangenen Jahr liegt jetzt der Endbericht vor. Der Bundesverband der Contergangeschädigten wird ihn am Montag in Berlin (28.01.2013) vorstellen. Die Autoren haben aktuelle Defizite bei der Pflege und medizinischen Versorgung festgestellt. Nur sieben Prozent können sich demnach notwendige Umbauten in der Küche oder im Bad leisten. Rund eine Drittel kann nicht mehr arbeiten. Zudem rechnen die Autoren in Zukunft mit steigendem Hilfebedarf: Durch die jahrzehntelange Fehlbelastung von Wirbelsäule, Muskulatur und Gelenken treten vermehrt Folgeschäden wie Arthrose auf. Die Heidelberger Autoren empfehlen daher unter anderem die staatliche Conterganrente an die 2.700 Empfänger deutlich zu erhöhen. Derzeit liegt der Betrag je nach Schwere der Schädigung bei maximal 1.152 Euro im Monat. Zusätzlich erhalten sie eine jährliche Sonderzahlung.

Quelle hier klicken

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#7

Beitrag von Presse » Sonntag 27. Januar 2013, 21:57

Contergan-Skandal (08:16)

Fernsehbericht

Seit Beginn der Sendung "Bürgeranwalt" haben wir immer wieder darüber berichtet, dass es hierzulande Dutzende Opfer eines riesigen Medikamentenskandals gibt, die keinen Euro Entschädigung bekommen haben - Stichwort Contergan. Vertreter des Gesundheitsministeriums haben in der Sendung immer wieder versichert, dass es eine finanzielle Entschädigung geben werde. Aber wurde dieses Versprechen schon eingelöst? Der "Bürgeranwalt" hat nachgefragt.

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#8

Beitrag von Presse » Montag 28. Januar 2013, 19:39

Quelle RTL Online

Contergan-Opfer laut Studie unterversorgt
28.01.13
Contergan-Opfer sind nach einer Studie der Universität Heidelberg in vielen Bereichen unterversorgt. Die Wissenschaftler empfehlen unter anderem eine höhere Rente und einen besseren Zugang zu Assistenzleistungen und Hilfsmitteln. Die gesundheitliche Entwicklung vieler Geschädigter stehe an einem Wendepunkt. Eine rasche Verbesserung der Versorgung sei dringend notwendig.

Der Bundesverband Contergan-Geschädigter sieht seine jahrelangen Forderungen bestätigt. Der Bericht zeige, dass es sich um begründete Ansprüche und keine subjektiven Begehrlichkeiten handele, sagte die Verbandsvorsitzende Margit Hudelmaier. Der Verband fordert ein neues Gesetz zur Umsetzung der Ansprüche.

Lies mehr über Contergan-Opfer laut Studie unterversorgt - RTL.de bei http://www.rtl.de

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#9

Beitrag von Presse » Montag 28. Januar 2013, 20:36

Contergan-Skandal ist längst nicht ausgestanden


Ein Forschungsbericht offenbart, dass die Contergan-Geschädigten nun, im höheren Alter, deutlich mehr Hilfe benötigen. Nach unzureichenden Entschädigungen muss der Gesetzgeber dringend helfen. Von Matthias Kamann

Größte Bewunderung verdienen die Contergan-Geschädigten dafür, mit welcher Kraft sie ihren Alltag trotz schwerer Verstümmelungen tagtäglich meistern und wie selbstverständlich sie seit frühester Kindheit die ungeheure Herausforderung angenommen haben, ein Leben in leistungsbereiter Selbstständigkeit zu führen.

Doch nun muss man ihnen dringend dabei helfen, den biologischen Preis für das Bewundernswerte zu zahlen. Dieser biologische Preis besteht für die heute im Durchschnitt 53 Jahre alten Opfer des größten deutschen Arzneimittelskandals darin, dass sie unter schwersten körperlichen Verschleißerscheinungen leiden.

Jahrzehntelange Qual rächt sich im Alter

Wer sich jahrzehntelang extrem krümmen musste, um nur ein Glas Wasser zu trinken oder um zu schreiben, wer nie den Kopf mit der Hand abstützen konnte oder statt der Finger die Zähne zum Greifen benutzen musste, hat sich das Skelett, die Muskulatur und das Gebiss ruinieren müssen. Das rächt sich im höheren Alter.


Foto: picture-alliance/ dpa
Andreas Meyer, Vorsitzender des Bundes Contergan-Geschädigter: Die Grünenthal-Opfer haben jahrelang gerichtlich versucht, Entschädigungen einzuklagen
Hinzu kommt, dass die wichtigsten Helfer der Kindheit, die Eltern, selbst pflegebedürftig werden und die eigenen Kinder der Contergan-Geschädigten, oft bis an die Grenze des Vertretbaren in die Hilfe eingespannt, aus dem Haus gehen und doch ihr eigenes Leben führen sollen. Überdies haben viele der heute in Deutschland noch lebenden 2400 Geschädigten nur halbtags arbeiten können – manche mussten schon in Frührente gehen –, sodass es um ihre Altersbezüge nicht zum Besten bestellt ist.

Deutlicher Handlungsbedarf

All dies wird in einem von der Politik bestellten Forschungsbericht in schonungsloser Klarheit geschildert, und nachdem der Bundestag somit alle erbetenen Sachinformationen erhalten hat, darf keine Zeit mehr verloren werden, daraus die nötigen Konsequenzen zu ziehen.

Das Gesetz über die Contergan-Stiftung, in dem die Leistungen für die Opfer geregelt werden, muss schleunigst so geändert werden, dass mehr Unterstützung geleistet werden kann. Bewundern reicht nicht mehr. Jetzt muss immer mehr Hilfe geleistet werden.

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Beitrag von Presse » Montag 28. Januar 2013, 21:31

Der späte Schrecken von Contergan


Weil Contergan-Geschädigte mit zunehmendem Alter immer mehr Hilfe benötigen, fordern sie ein rasches Handeln der Politik. Unterstützung erhalten sie vom Behindertenbeauftragten der Regierung. Von Matthias Kamann

Die Körper seien "vorzeitig gealtert", sagte Margit Hudelmaier. Vielen Betroffenen gehe es "deutlich schlechter" als noch vor einigen Jahren, berichtete die Vorsitzende des Bundesverbandes Contergan-Geschädigter. Denn jetzt, im höheren Alter – die von Contergan Geschädigten sind heute im Durchschnitt 53 Jahre alt –, müssten sie "einen hohen Preis zahlen für jahrzehntelange Fehlbelastungen".

Für diesen Warnruf konnte die Selbsthilfeorganisation einen mehr als 300 Seiten umfassenden Beleg vorweisen: Unlängst wurde ein Forschungsbericht veröffentlicht, in dem Wissenschaftler der Universität Heidelberg im Auftrag des Bundestags darstellen, wie gravierend die Spätfolgen und wie groß der zusätzliche Hilfebedarf bei Contergan-Geschädigten sind.

Es beginnt mit medizinischen Befunden: Weil die Extremitäten verstümmelt sind, müssen unentwegt Ausweichbewegungen ausgeführt werden, etwa mit der Wirbelsäule, um schreiben zu können. Das schädigt Skelett und Muskulatur auf die Dauer schwer – auch das Gebiss als Hände-Ersatz –, sodass viele nun an Knochen- und Gelenkkrankheiten leiden.

Weiterhin fallen bei den Betroffenen jetzt viele wichtige Helfer aus: die Eltern, die hochbetagt oder tot sind, sowie die Kinder, die erwachsen sind und aus dem Haus gehen. Zudem ist die materielle Absicherung gefährdet: Weil viele nur in Teilzeit arbeiten konnten oder in Frührente gehen mussten und weil helfende Ehepartner bei der Berufstätigkeit zurücksteckten, droht vielen unverschuldete Altersarmut.

Zwar gibt es die Contergan-Rente, doch laut Forschungsbericht können 35 Prozent der Betroffenen trotzdem "die finanzielle Unabhängigkeit nicht aufrechterhalten".


"Unterversorgung der Contergan-Geschädigten"

Für den enormen Geldbedarf gab Hudelmaier Beispiele: Ein T-Shirt könne man zwar für wenig Geld kaufen, müsse es aber vom Schneider für viel Geld an den von Contergan verstümmelten Körper anpassen lassen.

Eine billige Waschmaschine könnten Betroffene nicht öffnen, "das geht nur bei teuren Modellen". Und bei einem Auto, das für die notwendigen Umbauten überhaupt geeignet ist, komme man rasch auf 50.000 Euro. Daher belegt der Bericht laut Hudelmaier in jeder Hinsicht "die Unterversorgung der Contergan-Geschädigten".

Der Verband fordert, dass der Bundestag schleunigst das Gesetz über die Contergan-Stiftung ändert, aus der die Hilfen finanziert werden, und die Empfehlungen der Wissenschaftler umsetzt. Die fordern in ihrem Bericht unter anderem: "Die Contergan-Rente sollte deutlich erhöht werden" und "die Angehörigen sollten nicht mehr zur Assistenz hinzugezogen werden".

Weiterhin empfehlen die Autoren, die Auto-Finanzierung zu verbessern und mehr Geld für den Umbau der Wohnungen zu gewähren. Medizinischer Zusatzbedarf – Schmerztherapien oder Zahnimplantate – solle als Normalversorgung für Contergan-Geschädigte angeboten werden.

Leben "immer mehr eingeschränkt"

"Die Abgeordneten", so Hudelmaier mit Blick auf die Empfehlungen, "haben jetzt das Handwerkszeug" und sollten so bald wie möglich das Gesetz ändern. "Es wäre fatal, wenn das nicht mehr in dieser Legislaturperiode geschafft würde."


Foto: picture alliance / Jan Haas
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung: Hubert Hüppe (CDU)
Schon in der nächsten Woche müsse der Bundestag an die Arbeit gehen, wenn eine Sachverständigenanhörung absolviert ist, die bereits am Freitag dieser Woche im Familienausschuss anberaumt ist.

Unterstützung kommt vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU): "Die Contergangeschädigten können nicht länger auf zusätzliche Hilfen warten", sagte Hüppe der "Welt". Das Leben der Betroffenen werde "durch die Folgen von Contergan immer mehr eingeschränkt, je älter die Betroffenen werden".

Noch in dieser Legislaturperiode?

Daher fordert Hüppe "dringend, dass der Bundestag unmittelbar nach der Anhörung die nötigen Schritte unternimmt, um zusätzliche Unterstützung auf den Weg zu bringen". Dies müsse "auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden".

Erste Leistungen müssten 2013 erfolgen. "Zur Vermeidung zeitraubender Bürokratie wäre es am besten", so Hüppe, "wenn zunächst die Contergan-Renten erhöht werden, damit die Menschen schnell mehr Mittel zur Verfügung haben, um sich die nötigsten Hilfen erst einmal selbst besorgen zu können."

Dass der Haushalt 2013 schon beschlossen ist, dürfe kein Hinderungsgrund sein, "den Contergan-Geschädigten noch in diesem Jahr mehr Unterstützung zukommen zu lassen".

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Beitrag von Presse » Dienstag 29. Januar 2013, 19:02

Behinderten-Beauftragter fordert zusätzliche Hilfen für Contergan-Geschädigte

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), hat den Bundestag aufgefordert, schnellstmöglich weitere Hilfen für Contergan-Geschädigte zu beschließen. "Die Contergan-Geschädigten können nicht länger auf zusätzliche Hilfen warten", sagte Hüppe der Tageszeitung "Die Welt".
Hüppe weiter: "Diese zusätzliche Unterstützung muss auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden, und es ist wichtig, dass sie schon in diesem Jahr beginnt." Zur Begründung verwies Hüppe auf einen unlängst veröffentlichten Forschungsbericht der Universität Heidelberg, worin im Auftrag des Bundestags der wachsende medizinische und finanzielle Bedarf der rund 2.400 in Deutschland noch lebenden Contergan-Geschädigten beschrieben wird. Dieser Bericht, so Hüppe, "zeigt sehr deutlich, dass die Betroffenen wesentlich stärkere Folgeschäden davongetragen haben, als viele bisher angenommen hatten. Der Bericht zeigt, dass ihr Leben durch die Folgen von Contergan immer mehr eingeschränkt wird, je älter die Betroffenen werden."

Mit Blick auf eine für Freitag (1. Februar) im Familienausschuss des Bundestages anberaumte Experten-Anhörung fügte Hüppe hinzu: "Daher fordere ich dringend, dass der Bundestag unmittelbar nach der Anhörung am kommenden Freitag die nötigen Schritte unternimmt, um zusätzliche Unterstützung auf den Weg zu bringen." Als erster Schritt sei es dabei "am besten, wenn zunächst die Contergan-Renten erhöht werden, damit die Menschen schnell mehr Mittel zur Verfügung haben, um sich die nötigsten Hilfen erst einmal selbst besorgen zu können." Dass der Bundeshaushalt für das Jahr 2013 schon beschlossen ist, darf nach Ansicht von Hüppe die Politik "nicht daran hindern, den Contergan-Geschädigten noch in diesem Jahr mehr Unterstützung zukommen zu lassen."


© 2013 dts Nachrichtenagentur


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Beitrag von Presse » Dienstag 29. Januar 2013, 19:04

Der Contergan Skandal | Drucken |
29.01.2013
Vertuschung des Contergan-Skandals, Straffreiheit für die Täter und Verrat an den Opfern durch Prozessbetrug.

von Norbert Knobloch
In den Jahren 1958 bis 1961 hatte die Pharma-Firma Chemie Grünenthal GmbH (Stolberg / Aachen), eine Tochter der Dalli-Waschmittelwerke (Maurer & Wirtz), das in allen Apotheken frei verkäufliche Schlafmittel Contergan® in den Handel gebracht. Der Wirkstoff Thalidomid (N-Phtalyglutaminsäureïmid), ein Piperidindion-Derivat und chemischer Abkömmling des patentierten Schlafmittels Doriden® (Wirkstoff Glutethimid), war am 18. Mai 1954 zum Patent (Nr. 1074584) angemeldet und vom Bundesgesundheitsamt (BGA) wegen seiner vorgeblich niedrigen Toxizität (kaum suizid-geeignet) freigegeben worden – völlig voreilig und höchst fahrlässig (Korruption??).

Man hatte bei Grünenthal nach einem neuen, ebenfalls patentgeschützten (also für Profit durch Preisdiktat) Schlafmittel gesucht, indem man dem Glutethimid-Molekül des bereits patentierten Mittels Doriden® systematisch verschiedene Substituënten hinzugefügt und die jeweilige „neue“ Substanz auf ihre Wirkung (aber lediglich auf jene als wirksames Schlafmittel!) untersucht hatte. Der Wirkstoff Glutethimid lag in Doriden® als Racemat (s. u.) vor, wobei grundsätzlich und auch speziëll in Bezug auf dieses Schlafmittel bekannt war, daß die beiden spiegelbildlichen Formen im menschlichen Organismus unterschiedlich metabolisiert (verstoffwechselt) werden und auch wirken (dieser Aspekt ist von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung des gesamten Falls! S. u.).

An dieser Stelle ist ein kurzer Exkurs in die Stereo-Chemie nötig, ohne den der gesamte Vorgang nicht verstanden werden kann. Genau aus diesem Grunde nämlich – weil die Juristen der Anklage und die Nebenkläger keine chemischen Kenntnisse besaßen und die (von Grünenthal und Henkel gekauften) forensischen Gutachter diesen Aspekt verschwiegen – konnte der Fall (mit Hilfe Konrad Henkels und korrupter Politiker) heruntergespielt und schließlich vertuscht werden. Auch der Journalist Gero Gemballa ist auf diesen juristischen Trick hereingefallen; in seinem ansonsten hervorragend recherchierten Buch Der dreifache Skandal – 30 Jahre nach Contergan (Luchterhand Literaturverlag, 1993), das leider vergriffen ist, geht er mangels chemisch-pharmako-logischer Kenntnisse mit keinem Wort auf den nachfolgend erläuterten, entscheidenden Aspekt ein:

Alle chemischen Moleküle sind von Natur aus räumlich (dreidimensional) gebaut und liegen meistens in zwei sogenannten Stereo-Isomeren vor. Stereo-Isomere haben grundsätzlich die gleiche atomare Struktur – und damit auch die gleiche Summen-Formel –, unterscheiden sich aber durch die räumliche Anordnung ihrer Atome (etwa wie rechte und linke Hand); ihre Struktur-Formeln sind also spiegelbildlich. Stereo-Isomere zeigen oft optische Aktivität: ihre Moleküle drehen polar-isiertes Licht in eine bestimmte Richtung, was unter dem Mikroskop sichtbar wird. (Polarisierte Lichtstrahlen schwingen nur noch in einer Ebene; alle anderen Ebenen sind durch ein Filter gelöscht worden. In der Photographie benutzt man Polarisationsfilter, um Reflexe von nichtmetallischen Oberflächen [Glas, Wasser] zu eliminieren. Auch Laserstrahlen sind meistens polarisiertes Licht.).

Die meisten chemischen Substanzen liegen nun in zwei oder drei Formen vor: einer optisch links-drehenden, einer optisch rechtsdrehenden (z. B. in der „rechtsdrehenden Milchsäure“ in Joghurt) und einer optisch inaktiven Mischung, in der die beiden optisch aktiven Formen in annähernd gleicher Menge enthalten sind. Diese optisch inaktive Mischung nennt man in der Chemie Racemat

In der Medizin ist die Stereo-Isomerie von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit (!) bzw. Gefährlichkeit (!) von Medikamenten. Häufig liegen in Drogen und Medikamenten (physiologisch wirksame, natürliche oder synthetisierte chemische Substanzen) beide Isomere als Racemat vor. Im menschlichen (und tierischen) Organismus ist aber immer nur eine Form (positiv) wirksam; die andere ist im besten Fall unwirksam, im ungünstigsten Fall aber schädlich (deshalb sind z. B. die meisten künstlich hergestellten Vitamine unwirksam bzw. sogar schädlich – sie können nur in ihrer Spiegelform [zu ihrer natürlichen Form] synthetisiert werden).

Und genau auf diesem eben beschriebenen und erläuterten Mechanismus und Umstand beruhte auch die teratogene (fetotoxische / keimschädigende) Wirkung des Schlafmittels Contergan®: der Wirkstoff Thalidomid lag als Racemat im Medikament vor, wobei eine der beiden spiegelbildlichen Formen teratogen (Aborte, Fehlgeburten, Mißbildungen) war. Das war bekannt, doch aus Geiz und Profitgier unterließ man eine Racemat-Trennung: Die Inhaberfamilie Wirtz hatte sogar wegen der auch für damalige Verhältnisse geringen Mehrkosten von ca. 20.000 DM einen Versuch gestrichen, bei dem einem trächtigen Menschenaffen-Weibchen während seiner Tragzeit das Medikament verabreicht werden sollte. In diesem Fall wäre das Affenkind mißgebildet geboren worden; unsägliches Leid zigtausender Opfer hätte so vermieden werden können. (In Wirklichkeit waren natürlich nicht [nur] die 20.000 Mark das [niedere] Motiv, sondern die durchaus begründete Befürchtung [aufgrund der Ahnung, wenn nicht dem Wissen von dem zu erwartenden Ausgang des Testes], daß dann das Medikament nicht zugelassen werden würde – das hätte bedeutet: kein Profit, sondern Verlust an Geld und Image) Diese Tatsache (der unterlassene Tierversuch) war sogar der Presse bekannt und anfangs kurz veröffentlicht worden (`DER SPIEGEL´) – leider ohne Wirkung auf den Prozeß. Seitdem ist dieser Punkt bis heute von den Mediën totgeschwiegen worden.

Die chemische Substanz in Thalidomid besitzt je ein sterisches (räumlich links und rechts angeordnetes) Kohlenstoff- und Wasserstoff-Atom und tritt deswegen schon bei der Synthetisierung als spiegelbildliche Zwillingsverbindung (Racemat) auf. Doch da Thalidomid (Contergan®) ein Derivat von Glutethimid (Doriden®) war, das ebenfalls als Racemat im Handel war und (angeblich) keinen Anlaß zu Verdacht oder Vorsicht gegeben hatte (obwohl die toxische [vergiftende] Dosis nur sehr wenig über der hypnotischen [schlafbringenden] lag!), war auch Contergan® voreilig (Korruption??) zugelassen worden – pharmakologisch bekanntermaßen als stereo-chemisches Zweikomponenten-Gemisch, eben als Racemat. Es stellt also mindestens grobe Fahrlässigkeit seitens der Zulassungsbehörde und zumindest billigende Inkaufnahme von Schäden, wenn nicht Vorsatz seitens der Firma Grünenthal dar, daß man den Wirkstoff Thalidomid nicht auf die unterschiedlichen Wirkungen seiner beiden Spiegelformen hin überprüft bzw. untersucht hatte.

Denn Doriden® ist seinerseits ein Abkömmling der berüchtigten Gruppe der Barbiturate (Salze der Barbitursäure, die durch Hemmung des Zentralen Nervensystems zum Schlaf führen; Bestandteil vieler Schlafmittel). Bei Barbituraten ist ein bestimmter stereo-chemischer Aspekt, ihre Chiralität (die Eigenschaft stereo-chemischer Moleküle, sich mit ihrer Spiegelform nicht zur Deckung bringen zu lassen), von entscheidender Bedeutung: oft ist es wegen schädigender Wirkungen notwendig, eine der beiden Spiegelformen zu entfernen (Racemat-Trennung) oder, wenn möglich, bei der Synthese gar nicht erst entstehen zu lassen. Das war damals schon bekannt; die Inhaber und die wissenschaftlichen Leiter der Firma Grünenthal, die mit Doriden® herumexperimentierten, wußten also darüber Bescheid. Die Abtrennung der suspekten (fraglichen) Spiegelform, um allein die isolierte psychotrope (schlaffördernde) Form auf den Markt zu bringen, hätte aber Zeit und Geld gekostet; beides wollte man sparen. Durch die Unterschlagung dieses chemisch-pharmazeutischen Sachverhaltes und des unmoralischen Motivs (Geiz / Profit-, Hab- und Raffgier), eines in der Kriminologie sogenannten „Niederen Beweggrundes“, wurde der Prozeßbetrug (s. u.) perfekt.

Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre moderierte der deutsche Showmaster Frank Elstner im Deutschen Fernsehen eine Fernsehreihe, in der er wissenschaftliche Nobelpreisträger interviewte. Einer seiner Gäste war der amerikanische Chemiker William N. Lipscomb, der 1976 den Nobelpreis für seine Erforschungen der Borwasserstoffe (Borane) erhalten hatte. Unter anderem hatte er die Rolle der Borane bei der Trennung der Spiegelformen in Racematen entdeckt. In der Sendung erläuterte Lipscomb die Racemat-Trennung an einem historischen Beispiel, dem deutschen Contergan®-Skandal (Elstner wechselte darauf schnell das Thema…!). U. a. sagte er:


„Es gab vor über 30 Jahren in Deutschland einen Arzneimittelstoff, Thalidomid, der als Racemat in den Handel gelangte. Eine der Spiegelformen wirkte, wie sich später herausstellte, [schädigend] auf das keimende Leben. Wären die beiden Spiegelformen damals von den Chemikern getrennt worden, hätte die ganze Katastrophe verhindert werden können.“ (William N. Lipscomb, Chemie-Nobelpreisträger; frei zitiert nach der Sendung; Anmerkung u. Hervorhebungen d. d. Verfasser)

Später ist diese Trennung dann durchgeführt worden, und gerade die teratogen (keimschädigend) wirkende Substanz wird heute von der Firma Grünenthal als Lepra-Medikament in die Dritte Welt verkauft. Es gibt schon wieder eine Unzahl von Kindern mit fürchterlichen Mißbildungen, weil ihre Mütter das Lepra-Mittel auch während der Schwangerschaft einnehmen – sie sind in der Regel Analphabeten und können den Beipackzettel nicht lesen; von den Vertretern der Herstellerfirma werden sie nicht über die teratogene Wirkung aufgeklärt. Der internationale Journalismus, der darüber berichtet, weiß wiederum nicht, daß das Lepra-Medikament insofern nicht mehr das Schlafmittel Contergan ist, als die psychotrope (schlafbringende) Spiegelform abgetrennt wurde. Aber nicht genug damit: auch als AIDS- und Krebs-„Medikament“ wird heute die nun isolierte, rein teratogene Form von Thalidomid von Grünenthal vermarktet – es ist nämlich ein Zellteilungsgift (weshalb Contergan® ja nicht den versprochenen süßen Schlaf, sondern das bittere Grauen brachte).

So wird das höllische Medikament von dem pharmazeutisch-industriellen Komplex nach wie vor pietätlos, aber profitabel ausgeschlachtet.(Auch die Firma Chemie Grünenthal GmbH gibt es noch!)

1957 war der gewünschte Stoff (ein „neues“, aber automatisch patentgeschütztes Schlafmittel) von den Wissenschaftlern bei Grünenthal gefunden worden. Und noch im selben Jahr, am 1. Oktober 1957 (also auffällig schnell), kam Thalidomid unter der Handelsbezeichnung Contergan® nach sofortiger, (vor)eiliger Zulassung durch das damalige Bundesgesundheitsamt (BGA) auf den Markt. Mit gewaltigem Druck auf die damals 50.000 zugelassenen Ärzte und ungeheurem Werbeaufwand („Schlaf und Ruhe: Contergan forte“) wurde der Absatz angekurbelt. Schon wenige Monate nach der Zulassung wurde Contergan® in über 60 Ländern der Welt vertrieben; pro Monat wurden 20 Millionen Tabletten verkauft. Auch Kindern und Schwangeren wurde es verordnet u. verschrieben.

Die sehr bald auftretenden „Nebenwirkungen“ (es handelt sich nicht um echte „Nebenwirkungen“, sondern um die eigentliche Hauptwirkung der teratogenen Spiegelform!) waren entsetzlich: schwere Nervenschädigungen, Aborte, Fehlgeburten, Totgeburten, embryonale Fehl- und Mißbildungen an Extremitäten, Sinnesorganen und inneren Organen. Dennoch wurden Berichte darüber schon kurz nach der Einführung des Medikaments sowohl vom BGA wie auch von der Konzernleitung der Firma Grünenthal ignoriert. Man änderte lediglich geringfügig den Beipack-zettel, auf dem man unter „Nebenwirkungen“ nun auch „mögliche Nervenschädigungen“ aufführte. Eine Warnung an schwangere Frauen, die im Vertrauen auf die in der Grünenthal-Werbung („Dieses gefahrlose Medikament …wird auch von empfindlichen Patienten gut vertragen.“) ausdrücklich versicherte und betonte (!) „Harmlosigkeit“ Contergan® als Schlafmittel gegenüber Konkurrenzprodukten bevorzugten, unterblieb. 1961 wurde Contergan® immerhin rezeptpflichtig.

Bereits 1958 hatte der Hamburger Arzt Dr. Widukind Lenz als erster deutscher Mediziner die Öffentlichkeit vor der sich abzeichnenden Contergan®-Katastrophe gewarnt. Daraufhin wurde er von dem Pharmakonzern Grünenthal massiv mit „Schadenersatzforderungen“ (sic!) bedroht (von eben denselben Personen [nämlich den Tätern], die sich später mit unglaublicher krimineller Energie vor Schadenersatzleistungen drückten und aus der Verantwortung stahlen!)! Nachdem sich die Meldungen über fürchterliche Schäden an Neugeborenen durch Contergan® häuften, erwog das Innenministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen halbherzig, den Verkauf des höllischen Schlafmittels zu verbieten. Und wieder drohte Grünenthal für diesen Fall mit Schadenersatzklagen (sic!) in Millionenhöhe! (Allein diese aggressiven Drohungen [der Täter!] erfüllten nach dem bundesdeutschen Strafgesetzbuch den Straftatbestand der versuchten Nötigung [§ 240 StGB].)

Erst, nachdem weltweit mehr als 15.000 Kinder (in Deutschland über 5.000) mit Mißbildungen oder völligem Fehlen der Extremitäten und ganzer Organe geboren worden waren (die noch zahl-reicheren Aborte, Fehl- und Totgeburten fehlen in den offiziëllen amtlichen Statistiken!), wurde das Schlafmittel Contergan® von der Firma Grünenthal weltweit aus dem Handel genommen und aus dem Verkehr gezogen, weil seine teratogene (keimschädigende) Wirkung nicht länger verheimlicht und auch nicht mehr abgestritten werden konnte. In der Bundesrepublik wurde der Vertrieb des „gefahrlosen Medikamentes“ (Grünenthal-Werbung) am 27. November 1961 – viel zu spät – endlich eingestellt. Ende Dezember 1961 wurde unter dem Aktenzeichen Js 987/61 bei der Staatsanwaltschaft Aachen eine Ermittlungsakte angelegt. Das Hauptverfahren wurde jedoch erst am 18. Januar 1968, also über 6 (sechs) Jahre später (!), vor dem Landgericht Aachen eröffnet - aber nicht etwa gegen die verantwortlichen, schuldigen Inhaber, sondern gegen kleine Angestellte!

Der mächtige Düsseldorfer Waschpulver-Milliardär Konrad Henkel, ohne den in NRW und auch in der gesamten BRD politisch so gut wie nichts geht (vgl. Rüdiger Liedtke, Wem gehört die Republik?, Frankfurt 1994, S. 200), hatte bei den Justizbehörden von vornherein dafür gesorgt, dass von Anfang an die Falschen vor Gericht standen – wie übrigens auch beim Flick-Parteispenden-Skandal 1981/82, den (was fast völlig unbekannt ist) ebenfalls Konrad Henkel lanciert, kontrolliert und manipuliert hat (ein Artikel dazu und zur Nazi-Vergangenheit der Firma Henkel ist in Vorbereitung). Was waren nun die Motive Henkels, der mit der Firma Grünenthal und dem Fall direkt ja eigentlich nichts zu tun hatte? Es waren – wie immer – grenzenlose Macht- und Habgier.

Der Prozeß war nicht nur wichtig, sondern von entscheidender Bedeutung für die gesamte deutsche Chemie- und Pharma-Industrie – und ganz besonders für die private: Es ging nämlich um Haftung. Es ging um einen Präzedenzfall, denn bisher hatte die Pharma-Industrie noch nie einen Prozeß gegen sie verloren. Konrad Henkel, führender Vertreter an der Spitze der deutschen privaten Chemie- und Pharma-Industrie und gleichzeitig mächtigster Vertreter ihrer Lobby, wollte um jeden Preis verhindern, daß es im Verfahren gegen die Firma Grünenthal zu einer Verurteilung und damit zu einem Präzedenfall käme. Dafür war ihm jedes Mittel – auch Bestechung und Mord – recht.

Im Falle einer Verurteilung hätte außerdem eine Versicherung (im Fall der Firma Grünenthal der Gerling-Konzern) für den von dem Versicherungsnehmer schuldhaft verursachten Schaden haften müssen (und bei solchen Summen in mindestens dreistelliger Millionenhöhe steht dahinter wiederum eine Rückversicherung). Doch wie die chemisch-pharmazeutische Industrie wollen bekanntermaßen auch die Versicherungs-Konzerne möglichst nie zahlen – koste es, was es wolle... (Damit soll nicht explizit gesagt sein, daß der Gerling-Konzern in diesen Justiz-Skandal involviert gewesen wäre.) Im Falle einer Verurteilung hätten sich jedenfalls nicht nur für Grünenthal, sondern für die gesamte chemisch-pharmazeutische Industrie die Versicherungs-Prämien deutlich erhöht…

Ziel Henkels und Grünenthals war ein „Vergleich“. Strategie zum Erreichen dieses Zieles war Prozeß-Verschleppung mit Hilfe 40 (vierzig!) skrupelloser „Rechtsanwälte“ sowie korrupter Juristen (Josef Neuberger, zunächst Verteidiger der Firma Grünenthal, dann, während des laufenden Verfahrens, plötzlich Justizminister von NRW; Staatsanwalt Eberhard Knipfer u. a.) und korrupter Politiker (Walter Scheel, späterer Außenminister und Bundespräsident, Willy Brandt, Bundeskanzler, u. a.); die Taktik war Bestechung auf der Basis von Simonie (Ämterkauf) und Nepotismus (Vetternwirtschaft). Bei einem Vergleich gibt es kein Urteil, keine Täter und keine Rechtsmittel; Nebenkläger (Opfer) verzichten ausdrücklich auf sämtliche Rechte und Ansprüche. Das Verfahren gegen die Chemie Grünenthal GmbH wurde am 18. Dezember 1970, ein Jahr vor Ablauf der Verjährungsfrist, mit der erschlichenen, ja erpreßten „Zustimmung“ aller Prozeß-beteiligten wegen „Geringfügigkeit“ (sic!) eingestellt. Konrad Henkel hatte es geschafft: Es gab kein Urteil, keine Schuldigen und damit keinen Präzedenzfall gegen die Chemie-/Pharma-Industrie. In der Fernsehdokumentation von Gero Gemballa sagt der ehemalige, seinerzeit zuständige (und ausnahmsweise integere) Staatsanwalt Dr. Josef Peter Havertz:

„Was soll ich Ihnen sagen, was ich damals erlebte. Die Gegenseite hatte 40 Rechtsanwälte aufgeboten, die jeden Tag von neuem Beweisanträge stellten. Ich war der einzige Staatsanwalt und erstickte fast in den Akten. Und eines Tages war der Anführer von denen, der Neuberger, plötzlich von heute auf morgen Justizminister und damit mein oberster Dienstherr. Danach wurde das alles noch schlimmer. Erst im letzten Jahr wurden mir zwei junge Staatsanwälte als Gehilfen zur Verfügung gestellt, und die hintergingen mich hinter meinem Rücken und betrogen die Opfer. Die heizten nämlich den Nebenklägern ein, daß es nach Ablauf der zehnjährigen Frist nichts mehr von Grünenthal zu holen gäbe. Dadurch, daß die Nebenkläger zu einem Vergleich gedrängt und überredet wurden, verzichteten sie auf alle ihre Rechte. Ohne Urteil gibt es keine Rechtsmittel. Ich hatte sie gewarnt, aber niemand hörte auf mich. Für die beiden jungen Staatsanwälte jedenfalls hat sich die Sache gelohnt, der eine ist jetzt ganz oben beim BGH [Bundesgerichtshof] (sic!), und der andere [Eberhard Knipfer] ist Leitender Oberstaatsanwalt (sic!) von Düsseldorf [1996 pensioniert].“ (frei zitiert nach dem Film; Anmerkungen und Hervorhebungen d. d. Verfasser.)

Es ist unerträglich und nicht mehr hinzunehmen: korrupte, kriminelle Juristen, die als beamtete Staatsdiener schmarotzend und parasitär auf Kosten und zu Lasten des arbeitenden Steuerzahlers komfortabel leben, bleiben nicht nur straffrei, sondern machen auch noch Karriere…!

Aber lassen wir den Politik-Wirtschafts-Justiz-Korruptions-Skandal chronologisch Revue passieren:

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren in der Hauptsache lediglich gegen leitende Angestellte der Firma Grünenthal gerichtet und die Klage gegen den geschäftsführenden Gesellschafter Hermann Wirtz (Bruder Mildred Scheels, geb. Wirtz, der Freundin Gabriele Henkels und zweiten Ehefrau des Henkel-Mannes Walter Scheel) später abgetrennt und eingestellt.

Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens wurde die Contergan®-Hersteller-Firma Grünenthal von der Kanzlei des berüchtigten Bonner Strafrechts-Professors Dr. Dahs, der Soziëtät Dr. Dahs / Dr. Redecker, die auch im Dienste Konrad Henkels stand, vertreten. Dahs war ab 1962 Ko-ordinator und Sprecher der Verteidigung, die aus 40 Rechtsanwälten bestand und nur eine Strategie verfolgte: Prozeß-Verschleppung. Die Düsseldorfer Anwalts-Soziëtät Dr. Dr. Neuberger / Dr. Pick wirkte dabei zwar nach Kräften mit, blieb aber zunächst noch unauffällig im Hintergrund.

In der Zeit vom 9. 11. bis 17. 11. 1966 entzog der leitende Gesellschafter Hermann Wirtz dem berüchtigten Strafrechtler Prof. Dr. Dahs ohne öffentliche Angabe von Gründen überraschend das Mandat und übertrug dieses auf Dr. Dr. Josef Neuberger. Am 8. 12. 1966, nur drei Wochen später, war Neuberger plötzlich, quasi über Nacht, Justizminister von Nordrhein-Westfalen. Das Mandat übernahm nach außen hin sein Sozius Dr. Pick; Neuberger schied zum Schein offiziëll aus der Kanzlei aus. Der scheinbar unmotivierte Wechsel vom Prozeß-Verschlepper (5 Jahre!) Dahs zu dem in der Zwischenzeit intern heimlich designierten Justizminister Neuberger war der zentrale taktische Winkelzug der skrupellosen Henkel-Advokaten der Firma Grünenthal.

Wie eben schon angedeutet, war die zentrale Figur im politisch-juristischen Marionetten-Theater des großen Strippenziehers Konrad Henkel der berufsmäßige F.D.P.-Politiker (die Analogie zu „gewerbsmäßiger Verbrecher“ ist durchaus gewollt) Walter Scheel. Schauen wir uns seine auffällige politische Karriere, deren Hintergründe unbekannt sind, einmal daraufhin genauer an:

Walter Scheel, Jahrgang 1919, durchschnittlich begabt mit erheblichen charakterlichen Defiziten, gelernter Bankkaufmann ohne jegliche Banklaufbahn, war 1952 Landesschatzmeister der F.D.P. und 1953, als MdB (Mitglied des Bundestages), nordrhein-westfälischer Finanzminister der Koalition CDU / FDP geworden. Dies ermöglichte ihm einen vom Steuerzahler bezahlten Umzug aus seinen bescheidenen Verhältnissen in Solingen nach Düsseldorf-Benrath, einem vornehmen Villenvorort in der Nachbarschaft zum noch vornehmeren Düsseldorf-Holthausen, dem Domizil Konrad Henkels. Der verschaffte ihm Kontakte zu Industriëllen (darunter Arnulf Baring, sein späterer Biograph), machte ihn später zum „Ehrenmitglied“ seines Golfclubs (Scheels elektrisches Luxus-Golfcart schenkte ihm die Stadt Düsseldorf – bezahlen mußte es also wieder der arbeitende Steuerzahler) und noch später zum „Ehrenbürger“ Düsseldorfs (so, wie sein Vater Hugo Henkel und sein Großvater Fritz Henkel auch schon Adolf Hitler [und sich selber „selbstverständlich“ ebenfalls] zum „Ehrenbürger“ Düsseldorfs gemacht hatten. Auch Konrad Henkel selber hat sich dann „natürlich“ zum „Ehrenbürger“ Düsseldorfs machen lassen.). Seit 1961 war Walter Scheel Bundesminister für „wirtschaftliche Zusammenarbeit“, also Kontaktmann und Informant für den wirtschaftlich-industriëllen Komplex und dessen Befehlsempfänger.

Am 20. Februar 1956 kam es in Düsseldorf völlig überraschend zum Koalitionswechsel: ein konspirativ lanciertes Mißtrauensvotum gegen Ministerpräsident Karl Arnold (CDU) hatte zur Folge, dass 102 Abgeordnete des Landtages – also mit den Stimmen der SPD, F.D.P. und zwei Stimmen der CDU (!) und des Zentrums – Fritz Steinhoff (SPD) zum neuen Ministerpräsidenten wählten. Der „Putsch“ oder „Streich“ war in der Benrather Wohnung Walter Scheels zusammen mit Wolfgang Döhring, Willy Weyer und Siegfried Zoglmann konspirativ geplant worden.

1958 übernahm die CDU mit absoluter Mehrheit wieder die Regierung in NRW. 1962 kam es dann zur Koalition zwischen der CDU und der F.D.P. (in diese Zeit fällt auch das Ende des schwung-haften Handels mit Contergan® und die Aufnahme der Ermittlungen gegen die Hersteller-Firma Grünenthal), die im Sommer 1966 erneut mit der siegreichen CDU im Düsseldorfer Landtag koalierte. Das hätte beinahe die taktische Umsetzung des schon 1963 gefaßten strategischen Plans Konrad Henkels, den Grünenthal-Verteidiger Josef Neuberger (SPD) zum Justizminister in NRW zu machen, vereitelt. Mit Hilfe seines „Henkel-Mannes“ Scheel klappte es dann doch:

Denn am 27. Oktober 1966 kam es erneut zu einem „Staatsstreich“: die vier F.D.P.-Politiker W. Scheel, E. Mende, E. Bucher und R. Dahlgrün traten geschlossen von ihren Minister-Posten in der Bonner CDU / F.D.P.-Koalitions-Regierung unter Ludwig Erhard zurück. Dadurch kam es am 1. Dezember 1966 in Bonn zur „Großen Koalition“ CDU / SPD mit (dem Ex-Nazi) Kurt Georg Kiesinger (CDU) als Bundeskanzler und mit Willy Brandt (SPD) als Außenminister. Initiator des konspirativen Putsches war, wie zehn Jahre zuvor in Düsseldorf, Walter Scheel:

„Beim Sturz des Bundeskanzlers Ludwig Erhard 1966 war Scheel es, er ganz allein, der die Regierungskrise auslöste, der alle und alles ins Rutschen, die Verhältnisse in Bewegung brachte.“
(Arnulf Baring, Heiterkeit und Härte: Walter Scheel in seinen Reden und im Urteil von Zeit-genossen, Festschrift zum 65. Geburtstag, hrsg. von Hans-Dietrich Genscher; Hhg. d. d. Verf.)

Wir erinnern uns: Im November 1966 hatte die Contergan®-Firma Grünenthal nach bis dahin fünfjähriger Prozeß-Verschleppung das Mandat ihrer Verteidigung der Düsseldorfer Kanzlei des SPD-Politikers und (intern) designierten NRW-Justizministers Josef Neuberger übertragen.

Und „zufällig“, aber wie gerufen und zeitlich genau passend, ereignete sich drei Wochen später, am 8. Dezember 1966, in Düsseldorf der dritte Koalitionsbruch: Der gewählte Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Franz Meyers (CDU), wurde, gegen den Wählerwillen, durch ein lanciertes Mißtrauensvotum gestürzt. An die Stelle der im Wähler-Auftrag regierenden CDU / F.D.P.-Koalition trat nun eine vom Wähler nicht gewollte SPD / F.D.P.-Landesregierung mit Heinz Kühn (SPD) als Ministerpräsident und – aha! – Josef Neuberger (SPD) als Justizminister! Und zum dritten Male war der Ex-Nazi Walter Scheel (F.D.P.), Intimus und Handlanger von Konrad Henkel sowie notorischer Verschwörer, der konspirative Intrigant und Initiator.

Jetzt waren zwei wichtige Voraussetzungen für die geplante Manipulation (Verschleppung / Einstellung) des Contergan®-Prozesses erfüllt: der Strafverteidiger Josef Neuberger der Firma Grünenthal war nun Justizminister von NRW (und als [angeblich] ehemals verfolgter Jude über jeden Verdacht „erhaben“!), und der Aufstieg des suspekten Willy Brandt alias Karl Herbert Frahm zum Bundeskanzler war nur eine Frage der Zeit – und des Geldes.

Auf den Kanzler in Bonn nämlich kam es an für den Drahtzieher Konrad Henkel in Düsseldorf. Zwar hätte der nordrhein-westfälische Justizminister Josef Neuberger, als Jude gerade in Deutschland tabu für jegliche öffentliche Kritik oder gar Angriffe, den Contergan®-Prozeß nun von seiner Position aus weiter so lange verschleppen können, bis er verjährt gewesen wäre, doch das, so fürchteten die Beteiligten, wäre denn doch zu auffällig gewesen. Einige mutige Stimmen in der deutschen Presse hatten nämlich immerhin deutlich darauf hingewiesen, daß die deutsche Pharma-Industrie juristisch noch nie unterlegen war. Wenn auch diesmal wieder alle Schuldigen so einfach und offensichtlich ungestraft davonkämen, würde es Ärger u. Unruhen in der Öffentlichkeit geben. Eine direkte Verfahrenseinstellung mit einer für damalige Verhältnisse großzügigen Entschädigung war auch nicht durchführbar, denn das wäre unverhüllte, offensichtliche Rechtsbeugung gewesen.

Das alles war den CDU-Politikern in Bonn und Düsseldorf natürlich auch von Anfang an bewußt gewesen. Und genau deswegen hatte Konrad Henkel SPD-Politiker vorgezogen, die für das Erlangen der Regierungsmacht – zum ersten Male in der Nachkriegszeit – alles zu tun bereit waren.

Man brauchte Hilfe von ganz oben in Form einer Gesetzesänderung, und das ging nur mit Hilfe des Bundeskanzlers (Willy Brandt, SPD) und dessen Koalitionspartners (Walter Scheel, F.D.P.). Und dieses Gesetz kam dann auch wie gewünscht: Mit dem Bundesgesetz vom 17. 12. 1971 („Lex Contergan“) wurde die (steuerbefreite!) Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ geschaffen. Mit den §§ 13 und 23 dieses Gesetzes wurden die Ansprüche der Contergan®-Geschädigten gegen die Hersteller-Firma Grünenthal rechtlich in Ansprüche gegen diese Stiftung (also gegen den Steuerzahler!) umgewandelt. Um diese gemeinste und schäbigste (Straf-) Tat deutscher Politik (vermeintlich) „wasserdicht“ zu machen, ließ man dieses Gesetz auch noch auf seine „Verfassungs-mäßigkeit“ prüfen. Das „Bundesverfassungsgericht“ nickte es dann auch weisungsgemäß ab.

Genau ein Jahr vorher, am 18. 12. 1970, kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist, war das Verfahren auf Antrag der Verteidigung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (!) und der Vertreter der getäuschten Nebenkläger (Opfer) wegen „Geringfügigkeit“ (sic!) eingestellt worden. Die maß-gebliche Rolle dabei hatte Staatsanwalt Eberhard Knipfer gespielt, der mit dem zweiten jungen Staatsanwalt hinter dem Rücken ihres Vorgesetzten, des Leitenden Staatsanwalts Dr. Havertz, die Vertreter der Nebenkläger unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Einverständnis mit einem Vergleich gedrängt und genötigt hatte: Er hatte sie belogen, es gäbe nach der drohenden Verjährung des Strafverfahrens nichts mehr von Grünenthal zu holen (die Eltern der geschädigten Kinder hatten sich in der Hoffnung auf wenigstens finanziëllen Schadenersatz zusammengeschlossen).

Dem verantwortlichen, schuldigen, aber straffrei davongekommenen Pharma-Konzern Grünenthal war während der zehn Jahre der Prozeß-Verschleppung die Gelegenheit gegeben worden, 100 Millionen DM Rückstellungen zu bilden und somit keine Steuern zu zahlen. Die Berufs-Politiker (die Analogie zu „Berufs-Verbrecher“ ist durchaus gewollt) Brandt und Scheel legten noch einmal 150 Millionen DM aus dem Steuertopf (also aus den [Brief-] Taschen der Steuerzahler!) drauf und demonstrierten so heuchlerisch ihr angebliches „Mitgefühl“ für die (betrogenen) Opfer.

Bundeskanzler Willy Brandt wurde nach Erfüllung seines Zwecks mit Hilfe des DDR-Spions Günter Guillaume sehr bald (gegen Helmut Schmidt) „ausgetauscht“ (das deutet darauf hin, daß er „nur“ Mitwisser und Mitläufer war). Die Belohnung des Henkel-„Kutschers“ Walter Scheel („Hoch auf dem gelben Wagen“): „Der große Preis“ – eine wahrlich wie „geschmiert“ verlaufende Karriere: Vizepräsident des Deutschen Bundestages, F.D.P.-Vorsitzender (seit 1968), Außenminister (1970), Bundespräsident (1974). Auch für die beiden Staatsanwälte hat sich ihre Skrupellosigkeit und Bestechlichkeit gelohnt: der eine wurde an die Spitze des Bundesgerichtshofes (mit Spitzen-Bezügen, gezahlt vom Steuerzahler!) „befördert“, der andere (Eberhard Knipfer) wurde von Konrad Henkel zum Leitenden Oberstaatsanwalt von Düsseldorf gemacht (1996 pensioniert und weiterhin vom Steuerzahler alimentiert). „Verbrechen lohnt sich nicht“? Hmm…

Eine Prozeßlawine der getäuschten und enttäuschten Eltern der betrogenen Opfer lief noch, unbemerkt von der Öffentlichkeit, durch die Instanzen, doch außer waggonweise Gerichtsakten, riesigen Kosten und ungeheurem Leid ist nichts dabei herausgekommen. Wer nämlich nun meint, die Geschädigten hätten wenigstens einen angemessenen materiëllen Schadenersatz aus den 250 Millionen DM erhalten, der irrt: außer maximal 850 DM (für die schlimmsten Fälle) monatlich (plus Miete u. Sozialhilfe) hat es nichts gegeben. Ein paar hundert Mark für ein Leben als Krüppel!!

Es gab nämlich, das weiß die Bevölkerung nicht, keine klaren, verbindlichen Regelungen. Die Vereinigungen, in denen sich die Opfer organisiert hatten, wurden gegeneinander ausgespielt oder sogar gegeneinander aufgehetzt. Jeder wollte ein möglichst großes Stück vom Kuchen, und am Ende war das meiste Geld für die immensen Prozeßkosten durch sämtliche Instanzen aufgebraucht. Und seitdem die 250 Millionen DM verbraucht sind, zahlt der Staat (der Steuerzahler!) allein weiter

Auch das war gewollt und sollte von dem eigentlichen Skandal ablenken. Und auch diese Rechnung ist aufgegangen. Aber einen kleinen Fehler haben die kriminellen Täter doch gemacht: Wenn nämlich auf einen Strafprozeß von außen Einfluß genommen wird, ist der gesamte Prozeß null und nichtig und muß von Gesetz wegen wieder aufgenommen und vollkommen neu aufgerollt werden, sobald der Betrug der Justiz bekannt wird. Dann bestehen auch keine Fristen; Prozeßbetrug verjährt nicht. Es bedarf noch nicht einmal einer Strafanzeige oder eines Strafantrages, denn es handelt sich um „Offizial-Delikte“. Das sind Straftaten, bei deren Bekanntwerden die Justizbehörden gesetzlich verpflichtet sind, von sich aus tätig zu werden und zu ermitteln. Das ist hier und nun der Fall.

Leider sind die meisten, wenn nicht alle Verantwortlichen, Schuldigen und Täter inzwischen verstorben – sozusagen „die (unverdiente) Gnade des frühen Todes“, um sarkastisch zu sprechen…

Doch es geht ja nicht nur um die Bestrafung der Täter, sondern endlich und vor allem um eine wenigstens halbwegs angemessene finanziëlle Entschädigung der (noch lebenden) Opfer – und zwar nicht länger aus den Taschen der Steuerzahler, sondern derjenigen, die betrügerisch auf Verlauf und Ausgang des Prozesses Einfluss genommen haben: die Firma Henkel. Für den eigentlich verantwortlichen Contergan®-Hersteller, den Stolberger Pharma-Konzern Chemie Grünenthal GmbH, ist die Sache sowieso verjährt; daran ist leider nichts mehr zu ändern (was, gelinde gesagt, eine Schwachstelle in der bundesdeutschen Rechtsprechung ist). Zu prüfen ist auch, ob der gesamte Betrag, der bis heute von der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ (also aus den Portemonnaies der Steuerzahler!) geflossen ist, von der Firma Henkel zurückzuzahlen ist.

(Nach einem öffentlichen Hungerstreik Contergan®-Geschädigter im September 2008 beschlossen die Contergan®-Stifung des Bundes und der Stolberger Arzneimittel-Hersteller Grünenthal, den Contergan®-Geschädigten „Sonderzahlungen“ in Höhe von 100 Millionen Euro zu gewähren [da der Pharma-Konzern seine 50 Mio. „selbstverständlich“ abschreibt, zahlt den ganzen Betrag wieder einmal der Steuerzahler!]. Die derzeit etwa 2800 Leistungsberechtigten werden in den nächsten 25 Jahren, je nach Schwere der Schädigung, monatlich zwischen 242 und 1090 Euro erhalten. Am 20. April 2009 kam es in diesem Zusammenhang auch erstmalig (!) zu einem Gespräch zwischen Vertretern des Bundesverbandes Contergangeschädigter (BV) und der Täter-Firma Grünenthal [raum & zeit, Nr. 160 / 2009, S. 29: Späte Hilfe – Zusatzrenten für Contergan-Opfer])

Quellen:
raum & zeit, Die wahren Hintergründe des Contergan-Skandals, Nr. 98 / 1999, S. 61 – 68
Peter Plichta, Das Primzahlkreuz, Band I – III, Quadropol Verlag, Düsseldorf 2000 – 2004

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