****Presseberichte Februar 2013*****

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Re: ****Presseberichte Februar 2013*****

#31

Beitrag von Presse » Montag 25. Februar 2013, 16:26

Contergan-Geschädigter gibt Tipps fürs Leben


Matthias Berg referiert bei Informationsveranstaltung des Mariaberger Programms zur Arbeit und Gesundheit

MARIABERG / sz Der Arbeitskreis Gesundheitsprävention und Demographie besteht seit über drei Jahren und befasst sich seitdem mit Möglichkeiten und Angeboten,die Gesundheit der Mitarbeitenden sowie deren Bewusstsein für die Bedeutung der individuellen Gesunderhaltung zu fördern.

Der Rest steht hier (Klicken und lesen)



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#32

Beitrag von Presse » Montag 25. Februar 2013, 21:26

25. Februar 2013 20:03 Neuer Gesetzentwurf

Höhere Renten für Contergan-Opfer


6912 Euro Höchstrente statt bislang 1152 Euro: Mehr als 50 Jahre nach dem Contergan-Skandal und nach langem Kampf sollen Geschädigte künftig finanziell besser abgesichert sein. Das Geld sei "als praktische Hilfe und gesellschaftliche Anerkennung zugleich gedacht", sagt Familienministerin Schröder.

hier gehts weiter mit lesen.

Von Robert Roßmann, Berlin
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#33

Beitrag von Presse » Mittwoch 27. Februar 2013, 13:02

Aktuelles
Contergan: Endlich, endlich „Leistungsverbesserungen“ für die Opfer
Aber keine Debatte zum Verursacherprinzip

Von Axel Mayer

Die überlebenden contergangeschädigten Menschen in Deutschland können, nach fast einem halben Jahrhundert Verspätung (!), mit einer deutlichen Aufstockung ihrer Rente rechnen. Bisher bekamen sie weniger als 1200 Euro im Monat, in Zukunft soll das Maximum nun bei 6900 Euro liegen. So sieht es ein Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums vor. Endlich, endlich soll es Leistungsverbesserungen für die noch lebenden Opfer geben und die Medien berichten intensiv.

„Das Contergan-Netzwerk ist froh und dankbar, dass die Politik nunmehr so konsequent Leistungsverbesserungen für contergangeschädigte Menschen beschlossen hat und hierfür jährlich 120 Millionen Euro zur Verfügung stellt. (...) Für uns ist das Erreichte aber mehr als nur die Einführung oder Verbesserung einer Leistung. Wir sind geschädigt worden, es wurde ein Bundesgesetz erlassen, womit alle unsere Ansprüche gegen die uns schädigende Firma Grünenthal zum Erlöschen gebracht wurden. Jahrzehnte wurden wir hieraufhin zu den Sozialkassen geschickt. Von uns haben sehr viele nicht mehr an diesen Rechtsstaat geglaubt. Mit diesem nun konsequenten Schritt der Politik können wir nun endlich mit dem Staat unseren Frieden machen.“ schreibt das Netzwerk der Betroffenen in einer Presseerklärung vom 25.2.2013.

Der Contergan-Skandal (aufgedeckt 1961-1962) war der bisher größte Arzneimittelskandal in Deutschland. Er war ein wichtiger Impuls für die beginnende Politisierung der damals eher konservativen Naturschutzbewegung. Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan war es zu Schädigungen von bis zu 10 000 Ungeborenen gekommen. Obwohl der Stolberger Herstellerfirma bereits frühzeitig Warnungen über beobachtete Fehlbildungen an Neugeborenen vorlagen, wurde Contergan weiterhin vertrieben.

Am 18. Dezember 1970 wurde das Strafverfahren wegen "geringfügiger Schuld der Angeklagten" und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt. Die Eltern der Geschädigten waren durch eine "geschickte" Prozessführung gezwungen, mit der Firma Grünenthal einen Vergleich abzuschließen und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen lächerlichen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark. Schon im April 1970 war es der Firma gelungen, im Rahmen der Stiftungsgründung und des Stiftungsgesetzes, den Staat (also die SteuerzahlerInnen) in die Pflicht zu nehmen.

Es ist leider typisch: Die Firma Grünenthal zahlte einmal 100 Millionen Deutsche Mark, die SteuerzahlerInnen zahlen jetzt jährlich 120 Millionen Euro. Doch altes Unrecht und das Verursacherzahltfastnichtsprinzip ist in der aktuellen Berichterstattung der Medien leider fast kein Thema. Um es deutlich zu sagen: „Das Geld hätte den Opfern schon viel früher zugestanden und wenn sich gar nichts tut ist es auch sinnvoll, dass der Staat einspringt.“

Dass hinter den jetzigen, notwendigen Zahlungen aber altes, verstörendes Unrecht und ein uralter Justizskandal stehen, sollte doch zumindest Thema in der aktuellen Berichterstattung sein. Das herrschende Grundprinzip der Privatisierung von Gewinnen und der Sozialisierung von Verlusten ist nicht akzeptabel. (PK)

Axel Mayer ist Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)

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#34

Beitrag von Presse » Donnerstag 28. Februar 2013, 12:06

Contergangeschädigte müssen Zahnimplantate weitgehend selbst zahlen

LSG Essen: keine Ausnahme auch bei höherem Zahnverschleiß

Essen (jur). Contergangeschädigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die volle Kostenübernahme für Zahnimplantate durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Conterganschädigung sei kein besonderer, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) aufgeführter Ausnahmefall, der die kostenfreie Implantat-Versorgung begründen kann, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Mittwoch, 27. Februar 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: L 5 KR 95/11).

Im konkreten Rechtsstreit hatte der 1962 geborene Kläger von seiner Krankenkasse die volle Kostenübernahme für zwei Implantatzähne in Höhe von insgesamt 4.608 Euro beantragt. Der Mann berief sich dabei auf seine Conterganschädigung. Die Kasse erkannte zwar einen Härtefall an und wollte daher das Doppelte des bei Zahnimplantaten üblichen Festbetrags zahlen – insgesamt aber immer noch nur 579 Euro.

Der Kläger ist eines der Opfer des Anfang der 60er Jahre aufgedeckten Contergan-Skandals. Der Stolberger Pharma-Hersteller Grünenthal hatte bis dahin sein Beruhigungs- und Schlafmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid millionenfach weltweit verkauft. Das rezeptfreie Medikament wurde auch für Schwangere empfohlen. Es stellte sich aber heraus, dass Thalidomid Föten schädigt. Neugeborene litten an schweren Fehlbildungen oder dem Fehlen von Gliedmaßen und Organen.

Bei dem Kläger bestehen Missbildungen an beiden Händen. Wegen einer später erlittenen Kopfverletzung ist er zusätzlich in seiner Grobmotorik stark eingeschränkt. Der schwer pflegebedürftige und schwerbehinderte Mann begründete seinen Antrag auf Implantatversorgung damit, dass er wegen seiner Missbildungen verstärkt seine Zähne benutzen müsse – beispielsweise beim Flaschenöffnen. Dies habe seit seiner Kindheit zu einem erhöhten Zahnverschleiß geführt.

Eine herausnehmbare Zahnprothese könne er behinderungsbedingt nicht nutzen. Er könne sie nicht in den Mund einsetzen oder herausnehmen. Es stimme zwar, dass die gesetzlichen Vorschriften die Implantatversorgung durch die Krankenkassen grundsätzlich ausschließen. Für Contergangeschädigte müsse jedoch eine Ausnahme gemacht werden. Der GBA als Richtliniengeber habe bei der Festlegung der Ausnahmefälle schlicht die Conterganopfer übersehen. Hier liege ein Systemversagen vor.

Seine Situation sei durch den Contergan-Unfall hervorgerufen worden. Da Opfer eines Verkehrsunfalls mit einem größeren Kiefer- und Gesichtsdefekt ausnahmsweise eine kostenfreie Zahnimplantatversorgung erhalten, müsse dies auch für Contergangeschädigte gelten.

Sowohl das Sozialgericht Aachen als nun auch das LSG wiesen die Klage ab. Der pflegebedürftige Mann könne „dem Grunde nach“ auch eine Zahnprothese verwenden. Dass nur Pflegepersonen diese ihm einsetzen können, sei „ohne Zweifel mit Unannehmlichkeiten verbunden“. Die Menschenwürde würde damit aber nicht verletzt. Auch andere Versicherte würden auf Hilfen beim Einsetzen von Zahnprothesen verwiesen – beispielsweise Demenzkranke oder Armamputierte. Eine Besserstellung von Contergangeschädigten sei nicht nachvollziehbar.

Ein Systemversagen liege daher nicht vor. Auch wenn der Staat und die Gemeinschaft der Steuerzahler verpflichtet seien, die Folgen des Conterganskandals abzumildern, gelte dies nicht für die gesetzliche Krankenversicherung und die dahinter stehenden Beitragszahler, so das LSG in seinem Urteil vom 24. Januar 2013.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zugelassen; der Streit ist dort bereits anhängig (Az.: B 1 KR 6/13 R).

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