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Presseberichte 2016
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Ministerin entschuldigt sich bei Contergan-Opfern
Von Peter Hild
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat mit Contergan-Geschädigten am Mittwoch (22.06.2016) in Düsseldorf erstmals über die Rolle des Landes während des Skandals in den 1960er Jahren diskutiert. Eine unabhängige Studie der Universität Münster hatte kürzlich große Versäumnisse der Behörden bei der Kontrolle des Mittels sowie der Hilfe und Aufklärung für Betroffene festgestellt.
Von Peter Hild
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat mit Contergan-Geschädigten am Mittwoch (22.06.2016) in Düsseldorf erstmals über die Rolle des Landes während des Skandals in den 1960er Jahren diskutiert. Eine unabhängige Studie der Universität Münster hatte kürzlich große Versäumnisse der Behörden bei der Kontrolle des Mittels sowie der Hilfe und Aufklärung für Betroffene festgestellt.
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23. Juni 2016 | 09.58 Uhr
Düsseldorf
Die Schuld am Contergan-Skandal
Düsseldorf. Eine vom NRW-Kabinett in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der damaligen Landesregierung kaum ein Vorwurf gemacht werden kann. Die Forscher sehen vor allem Hersteller Grünenthal in der Verantwortung.
Von Kirsten Bialdiga
Düsseldorf
Die Schuld am Contergan-Skandal
Düsseldorf. Eine vom NRW-Kabinett in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der damaligen Landesregierung kaum ein Vorwurf gemacht werden kann. Die Forscher sehen vor allem Hersteller Grünenthal in der Verantwortung.
Von Kirsten Bialdiga
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U.A.C. teilt mit: 3 Jahre Conterganstiftungsänderungsgesetz – Eine ernüchternde Bilanz!
U.A.C. teilt mit: 3 Jahre Conterganstiftungsänderungsgesetz – Eine ernüchternde Bilanz!
Publiziert am 1. August 2016 von Manni
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) verfolgen wir aufmerksam die Aktivitäten des Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C)
U.A.C. teilt mit: 3 Jahre Conterganstiftungsänderungsgesetz – Eine ernüchternde Bilanz!
Publiziert am 1. August 2016 von Manni
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) verfolgen wir aufmerksam die Aktivitäten des Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C)
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Contergan-Opfer in Spanien
Der lange Kampf um Entschädigung
Stand: 05.08.2016 04:19 Uhr
Vor mehr als 50 Jahren wurde der Contergan-Skandal bekannt. Die Geschädigten findet man nicht nur in Deutschland. Auch in Spanien wurde das Medikament verschrieben. Doch die Opfer dort kämpfen bis heute um Entschädigung. Und mussten nun einen erneuten Rückschlag hinnehmen.
Der lange Kampf um Entschädigung
Stand: 05.08.2016 04:19 Uhr
Vor mehr als 50 Jahren wurde der Contergan-Skandal bekannt. Die Geschädigten findet man nicht nur in Deutschland. Auch in Spanien wurde das Medikament verschrieben. Doch die Opfer dort kämpfen bis heute um Entschädigung. Und mussten nun einen erneuten Rückschlag hinnehmen.
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Conterganopfer befürchten Entmachtung durch Bundesregierung
Mit einer Gesetzesänderung will die Große Koalition Gelder für Contergangeschädigte leichter auszahlen, andere Pläne stoßen jedoch auf bittere Kritik:
Betroffene befürchten eine „Entdemokratisierung“ oder „Entrechtung“. Während die Bundesregierung dies „in keiner Weise“ nachvollziehen kann, setzt sich aus Sicht der Betroffenen der Conterganskandal fort.
Hier geht es zum ganzen Artikel
Mit einer Gesetzesänderung will die Große Koalition Gelder für Contergangeschädigte leichter auszahlen, andere Pläne stoßen jedoch auf bittere Kritik:
Betroffene befürchten eine „Entdemokratisierung“ oder „Entrechtung“. Während die Bundesregierung dies „in keiner Weise“ nachvollziehen kann, setzt sich aus Sicht der Betroffenen der Conterganskandal fort.
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Im Konflikt: Die Contergan-Opfer und die Stiftung
Von: Elke Silberer, dpa
Viele Contergan-Opfer hatten gehofft, nicht mehr „betteln” zu müssen um jede
Hilfestellung, die ihnen das Leben leichter macht. Schließlich stellt der Bund der
Conterganstiftung seit 2013 jährlich 30 Millionen Euro für die Opfer des größten
Arzneimittel-Skandals der deutschen Nachkriegsgeschichte zur Verfügung.
Doch längst hat sich Ernüchterung breitgemacht. In den kommenden Wochen steht eine
Gesetzesänderung zur Conterganstiftung an. Das Ziel: Betroffene sollen Geld unbürokratisch in
Pauschalen zur freien Verfügung erhalten. Trotzdem kochen jahrelange Konflikte zwischen Stiftung
und Betroffenen hoch.
Christian Stürmer, der mit zwei Beinprothesen auf einen Rollstuhl angewiesen ist, wollte einen
zweiten Rollstuhl. Er lebt in einem Einfamilienhaus mit drei Etagen: „Meine Partnerin kann doch
nicht immer meinen Rollstuhl in die dritte Etage schleppen.” Die Conterganstiftung lehnte ab. Er
kenne Hunderte solcher, wie er es nennt, „willkürlichen Entscheidungen”, sagt der Vorsitzende des
Contergannetzwerks.
Tatsächlich seien von den zig Millionen Euro für „besondere Bedarfe” der Contergan-Opfer nicht
einmal zehn Prozent ausgezahlt, bestätigt die Stiftungsvorsitzende Marlene Rupprecht. Der Rest
ging zurück an den Bund. „Das hat mit Willkür nichts zu tun. Ich halte mich ans Gesetz”, sagt sie.
Das Gesetz sei zwar gut gemeint, aber nicht gut gewesen: Es habe nicht alle notwendigen Dinge
abgedeckt und Betroffene zu Bittstellern gemacht.
Durch das Schlafmittel Contergan des Aachener Pharmaunternehmens Grünenthal kamen nach
1957 Tausende Kinder mit Missbildungen zur Welt. Viele werdende Müttern hatten Contergan
eingenommen. Inzwischen sagen viele Opfer, dass sie wegen ihres Alters besonderen Bedarf an
Hilfe haben. Die 1972 per Gesetz gegründete Stiftung zahlt gesetzliche Leistungen an 2700 Opfer
des Medikamentenskandals aus. Das Bundesfamilienministerium hat die Rechtsaufsicht über die
Stiftung und stellt über eine nachgeordnete Behörde das Personal.
Contergan-Opfer und die Conterganstiftung: schon historisch eine schwierige Beziehung. Mit der
Stiftungsgründung gewannen die Betroffenen zwar gesetzliche Leistungen. Sie verloren aber
automatisch sämtliche Klagemöglichkeiten gegen den Pharmahersteller Grünenthal. Nicht wenige
sprechen heute noch von „Enteignung”.
Die anstehende Gesetzesänderung zur Conterganstiftung kommentiert Stürmer, einer von zwei
gewählten Betroffenen im Stiftungsrat, wie folgt: „Da hat man uns ein Zückerchen hingeworfen,
um hintenrum die Stiftungsstruktur zu verändern.” Denn mit der unbürokratischeren Hilfe solle der
Vorstand mehr Kompetenzen bekommen - zulasten der Betroffenen. Das gehe gegen den
Ursprungsgedanken der Stiftung.
Die Betroffenen sollten ursprünglich in grundsätzlichen Fragen mitbestimmen können, wie Stürmer
sagt. Mit der Mehrheit des Bundesfamilienministeriums im Stiftungsrat sei das aber schon lange
kaum möglich. „Die können alles beschließen. Wir kommen mit unseren Anliegen nicht durch. Wir
sind aussichtslos und ohne jede Chance” - aus Stürmer spricht der Frust. Klagen könnten die
Betroffenen nach der Neuregelung auch nicht mehr.
Die Betroffenenvertreter würden zu wehr- und hilflosen Alibi-Statisten degradiert, kommentiert
auch sein Kollege im Stiftungsrat Andreas Meyer vom Bund Contergangeschädigter und
Grünenthalopfer.
„Stiftung ist nichts Demokratisches”, stellt dagegen die Vorsitzende Marlene Rupprecht fest. Der
Stifter - in dem Fall der Bund - sage nun einmal, wo es lang gehe. In der jetzigen Form sei ein
effektives Arbeiten aber unmöglich. „Eine nicht gute Satzung ist Ursache für Konflikte”, sieht die
frühere SPD-Bundestagsabgeordnete eine Notwendigkeit für Veränderungen.
In der CDU gibt es Überlegungen, die Stiftungsstruktur erst einmal nicht anzutasten und auf diese
Weise den Betroffenen entgegenzukommen. Ziel der Gesetzesnovelle sei ja eigentlich gewesen, den
Graben zwischen Stiftung und Betroffenen zuzuschütten, sagt der CDU-Berichterstatter im
Familienausschuss, Maik Beermann: „Mir persönlich ist bewusst geworden, dass das so nicht
funktioniert.”
Quelle: Aachener-Nachrichten
Von: Elke Silberer, dpa
Viele Contergan-Opfer hatten gehofft, nicht mehr „betteln” zu müssen um jede
Hilfestellung, die ihnen das Leben leichter macht. Schließlich stellt der Bund der
Conterganstiftung seit 2013 jährlich 30 Millionen Euro für die Opfer des größten
Arzneimittel-Skandals der deutschen Nachkriegsgeschichte zur Verfügung.
Doch längst hat sich Ernüchterung breitgemacht. In den kommenden Wochen steht eine
Gesetzesänderung zur Conterganstiftung an. Das Ziel: Betroffene sollen Geld unbürokratisch in
Pauschalen zur freien Verfügung erhalten. Trotzdem kochen jahrelange Konflikte zwischen Stiftung
und Betroffenen hoch.
Christian Stürmer, der mit zwei Beinprothesen auf einen Rollstuhl angewiesen ist, wollte einen
zweiten Rollstuhl. Er lebt in einem Einfamilienhaus mit drei Etagen: „Meine Partnerin kann doch
nicht immer meinen Rollstuhl in die dritte Etage schleppen.” Die Conterganstiftung lehnte ab. Er
kenne Hunderte solcher, wie er es nennt, „willkürlichen Entscheidungen”, sagt der Vorsitzende des
Contergannetzwerks.
Tatsächlich seien von den zig Millionen Euro für „besondere Bedarfe” der Contergan-Opfer nicht
einmal zehn Prozent ausgezahlt, bestätigt die Stiftungsvorsitzende Marlene Rupprecht. Der Rest
ging zurück an den Bund. „Das hat mit Willkür nichts zu tun. Ich halte mich ans Gesetz”, sagt sie.
Das Gesetz sei zwar gut gemeint, aber nicht gut gewesen: Es habe nicht alle notwendigen Dinge
abgedeckt und Betroffene zu Bittstellern gemacht.
Durch das Schlafmittel Contergan des Aachener Pharmaunternehmens Grünenthal kamen nach
1957 Tausende Kinder mit Missbildungen zur Welt. Viele werdende Müttern hatten Contergan
eingenommen. Inzwischen sagen viele Opfer, dass sie wegen ihres Alters besonderen Bedarf an
Hilfe haben. Die 1972 per Gesetz gegründete Stiftung zahlt gesetzliche Leistungen an 2700 Opfer
des Medikamentenskandals aus. Das Bundesfamilienministerium hat die Rechtsaufsicht über die
Stiftung und stellt über eine nachgeordnete Behörde das Personal.
Contergan-Opfer und die Conterganstiftung: schon historisch eine schwierige Beziehung. Mit der
Stiftungsgründung gewannen die Betroffenen zwar gesetzliche Leistungen. Sie verloren aber
automatisch sämtliche Klagemöglichkeiten gegen den Pharmahersteller Grünenthal. Nicht wenige
sprechen heute noch von „Enteignung”.
Die anstehende Gesetzesänderung zur Conterganstiftung kommentiert Stürmer, einer von zwei
gewählten Betroffenen im Stiftungsrat, wie folgt: „Da hat man uns ein Zückerchen hingeworfen,
um hintenrum die Stiftungsstruktur zu verändern.” Denn mit der unbürokratischeren Hilfe solle der
Vorstand mehr Kompetenzen bekommen - zulasten der Betroffenen. Das gehe gegen den
Ursprungsgedanken der Stiftung.
Die Betroffenen sollten ursprünglich in grundsätzlichen Fragen mitbestimmen können, wie Stürmer
sagt. Mit der Mehrheit des Bundesfamilienministeriums im Stiftungsrat sei das aber schon lange
kaum möglich. „Die können alles beschließen. Wir kommen mit unseren Anliegen nicht durch. Wir
sind aussichtslos und ohne jede Chance” - aus Stürmer spricht der Frust. Klagen könnten die
Betroffenen nach der Neuregelung auch nicht mehr.
Die Betroffenenvertreter würden zu wehr- und hilflosen Alibi-Statisten degradiert, kommentiert
auch sein Kollege im Stiftungsrat Andreas Meyer vom Bund Contergangeschädigter und
Grünenthalopfer.
„Stiftung ist nichts Demokratisches”, stellt dagegen die Vorsitzende Marlene Rupprecht fest. Der
Stifter - in dem Fall der Bund - sage nun einmal, wo es lang gehe. In der jetzigen Form sei ein
effektives Arbeiten aber unmöglich. „Eine nicht gute Satzung ist Ursache für Konflikte”, sieht die
frühere SPD-Bundestagsabgeordnete eine Notwendigkeit für Veränderungen.
In der CDU gibt es Überlegungen, die Stiftungsstruktur erst einmal nicht anzutasten und auf diese
Weise den Betroffenen entgegenzukommen. Ziel der Gesetzesnovelle sei ja eigentlich gewesen, den
Graben zwischen Stiftung und Betroffenen zuzuschütten, sagt der CDU-Berichterstatter im
Familienausschuss, Maik Beermann: „Mir persönlich ist bewusst geworden, dass das so nicht
funktioniert.”
Quelle: Aachener-Nachrichten
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