WDR Aachen Nazi-Ärzte bei Grünenthal

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Daniel

WDR Aachen Nazi-Ärzte bei Grünenthal

#1

Beitrag von Daniel » Donnerstag 15. März 2012, 08:38

WDR Aachen Nazi-Ärzte bei Grünenthal.mp4

Hochgeladen am 14.03.2012

ein Video-Film auf Youtube

Nach der mutigen Berichterstattung der WAZ am 13. März 2012 über die von Stephan Nuding in seinem Buch "Profit vor Menschenrecht - Die Geschichte des Conterganverbrechens vom Dritten Reich bis heute" identifizierten hochkarätigen Nazi-Ärzte, die als verurteilte Kriegsverbrecher und führende Gestalter der menschenverachtenden Nazi-Ideologie bei der 1946 neugegründeten Chemie-Pharma-Sparte der im Dritten Reich mit ihren Firmen Dalliwerke und Mäurer-Wirtz zu potetenten Industrie-Magnaten gewachsenen Wirtz-Familie ein neues Betätigungsfeld für ihr skrupelloses Handeln fanden. Heinz Baumkötter, der "Schlächter von Mauthausen", der Rasse-Hygieniker Martin Staemmler, Ernst-Günther Schenck, der mit seinen Hungerexperimenten KZ-Insassen zu Tode hungern ließ, der Wehrwirtschaftsführer Otto Ambros, der für Giftgasversuche und die Arbeitseinsätze der KZ-Häftlinge in Auschwitz III verantwortlich zeichnete und nicht zuletzt der vorgeschobene Contergan-"Erfinder" Heinrich Mückter, der für seine Fleckfieberversuche und den Diebstahl der Institutseinrichtung in Krakau von den polnischen Behörden per Haftbefehl gesucht wurde, kamen nach Kriegsende bei der neuen Firma von Hermann Wirtz unter, der in den 1930er Jahren die Gründung der NSDAP-Aachen initiierte, veröffentlichte noch am gleichen Tag der WDR ein Interview und demonstrierte einen ähnlich guten Recherche-Stand.

Wen wundert es, dass ein nach damaligen Maßstäben völlig ungenügend getestetes lifestyle-Präparat namens Contergan aus diesem braunen Sumpf auf die Menschen im Nachkriegs-Deutschland losgelassen wurde und über vier Jahre entgegen hunderter Anzeigen von Nebenwirkungen und gemutmaßter Fruchtschädigung bei schwangeren Konsumentinnen mit massivem Marketing und Einschüchterung von Mahnern im Markt belassen wurde? Selbst nachdem im schwedischen Thalidomid-Prozess die Kausalität längst nachgewiesen wurde, überschüttete die Verteidiger-Mannschaft die Prozessgegner mit Gefälligkeits-Gutachten und wohlfeilgesonnenen Gutachtern, um mit diesen Manövern und der dadurch drohenden Verjährungsfrist eine Verfahrenseinstellung mit Vergleich zu erzwingen. Verantwortlicher Umgang mit der eigenen Schuld sieht anders aus. Auch verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Firmengeschichte sieht anders aus als das, was Grünenthal heute auf Anfrage der Medien oder der Opfer des Conterganverbrechens äußert. Immer noch leben die Contergan-geschädigten von der Wohlfahrt des Staates und einer für den Pflegebedarf nicht annähernd ausreichenden Conterganrente. Eine angemessene Entschädigung wird ihnen bis zum heutigen Tage verweigert...
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#2

Beitrag von nilorac » Donnerstag 15. März 2012, 13:23

Was wäre wenn ...
irgenwer irgendwann hieb- und stichfeste Beweise vorlegen könnte, dass wir rechtl. gesehen zu den "Kriegsopfern" gehören?
Was würde sich dann für uns ändern? :?:

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Adler
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#3

Beitrag von Adler » Freitag 16. März 2012, 10:45

Könnte man dann auf versuchten Mord anklagen und das in Tausendfacher Auflage?
Weil Mord verjährt nicht.

LGGina
Adler sollen fliegen!

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#4

Beitrag von darkshadow » Freitag 16. März 2012, 12:19

Diese Frage versucht der U.A.C. gerade - mit Hilfe seiner Rechtsbeistände - zu klären.

Entsprechend den Resultaten meiner Forschungen vertrete ich die Meinung, dass Grünenthal und der Wirtz - Clan spätestens ab
Frühsommer 1960 genau wussten, was Contergan / Thalidomid anrichtete.
Dementsprechend nahmen sie den Tod und / oder die Schädigung tausender von Menschen "billigend in Kauf".
Also: Vorsatz im Sinne des "dolus eventualis". Sprich: Das Resultat der Straftat (Tod oder Verstümmelung) wird als
Mittel zur erfolgreichen Durchführung der Straftat (Bereicherung) wissentlich in Kauf genommen.

Folgt man dieser Argumentation, so hat Grünenthal ab Frühsommer 1960:

- Vorsätzlich (Das Wissen um und das Wollen der Straftat waren vorausgesetzt)
- Heimtückisch (mittels Gift)
- Aus niedrigen Beweggründen (Habgier)

gehandelt.

Meines Erachtens sind somit die Tatbestandsmerkmale des § 211, Abs. 2 StGB (MORD) erfüllt.




Adler hat geschrieben:Könnte man dann auf versuchten Mord anklagen und das in Tausendfacher Auflage?
Weil Mord verjährt nicht.

LGGina

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