Pressemitteilung: "Verbraucherschutz ist den Contergan......

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Daniel

Pressemitteilung: "Verbraucherschutz ist den Contergan......

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Beitrag von Daniel » Mittwoch 24. August 2011, 08:05

Pressemitteilung: "Verbraucherschutz ist den Conterganopfern zu verdanken!"

Pressemitteilung vom 23.8.2011


Anlässlich des 35. Jahrestages der grundlegenden Novellierung des
deutschen Arzneimittelgesetzes (24.8.1976) teilt der Untersuchung-
ausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.), eine der Interessenvertretungen
der deutschen Opfer des Conterganverbrechens, mit:


Durch die Novellierung des Arzneimittelgesetzes vom 24.August 1976
wurde in der Bundesrepublik Deutschland, als letztem Land der
damaligen Europäischen - Wirtschafts - Gemeinschaft (EWG), ein
Gesetz verabschiedet, das Bürger und Patienten vor
verantwortungs- und skrupellosen Machenschaften der pharmazeutischen
Industrie, wie diese durch die Fa. Grünenthal (Stolberg/Rhld.) gegenüber
den Conterganopfern, deren Müttern und tausenden von
Mitbürgern verübt wurden, schützen soll.

Es ist heute allgemein anerkannt und Lehrmeinung, dass
die Novellierung des Arzneimittelgesetzes allein durch den Tod oder die Verstümmelung tausender Opfer des hochtoxischen
Thalidomides (Wirkstoff von Contergan) ausgelöst wurde. Dennoch
verweigert die Bundesregierung den Betroffenen bis heute die
Anerkennung dieses SONDEROPFERS im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes
, das alljährlich zahllose Bundesbürger vor gesundheitlichen Schäden
oder dem Tod durch unzureichend überprüfte Arzneimittel schützt.
Erwähnenswert ist hierbei auch, dass durch die Novellierung von 1976
Jahr für Jahr den Versicherungen, Renten-, Sozial- und Krankenkassen
zig Milliarden von Euros an Leistungen erspart bleiben.

Der Sprecher des U.A.C., Stephan Nuding, sagte: "Einmal ganz
davon abgesehen, dass die Bundesregierung bis heute
ihre Verpflichtungen aus eigener und übernommener Schuld gegenüber
den Opfern des Conterganverbrechens weder begleicht noch anerkennt
, stellt es eine weitere Missachtung der Contergangeschädigten dar
, dass die Bundesregierung - ganz abgesehen von der offenen Frage
des Schadensersatzes - bis heute nicht die Initiative ergriffen hat
uns als Leistungsberechtigte im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes
anzuerkennen. Anstatt für die Betroffenen die finanziellen Mittel
bereit zu stellen die ihnen zustehen, werden Millionen von Euros aus
der Conterganstiftung für jahrelange und aus unserer Sicht weder
sinnvolle noch zielführende oder ausreichend
begründete Forschungen und Gutachten verschleudert.
Die Bundesregierung, die für die Conterganopfer zuständige Abtl. 3 des
Bundesfamilienministeriums und der Bundesbehindertenbeauftragte
wissen seit Jahr und Tag, dass die deutschen
Opfer des Conterganverbrechens bis heute
keinen einzigen Cent an Schadensersatz erhalten haben und auch bzgl.
der Sozialleistungen völlig unterversorgt sind.
Die Verantwortlichen werden es zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir
nicht bereit sind einer biologischen Endlösung unserer Ansprüche
tatenlos zu zusehen!
Jedes Conterganopfer, das infolge von Unterversorgung zukünftig stirbt
oder freiwillig aus dem Leben scheidet, geht aus unserer Sicht auf
das Konto der Bundesregierung!
Wir fordern unsere Mitbürger/innen, die Medien und alle Verantwortlichen
in Staat, Kirchen und Gesellschaft auf den Todesmarsch der letzten
Überlebenden des Conterganverbrechens sofort zu stoppen!"

Kontakt:
Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.)
c./o. Stephan Nuding (Sprecher)
Im Aehlemaar 1c
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/1882677

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