Herbstrundbrief 2014 des (U.A.C)

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Don van Vliet
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Re: Herbstrundbrief 2014 des (U.A.C)

#46

Beitrag von Don van Vliet » Freitag 17. Oktober 2014, 17:18

Pillendreher hat geschrieben:Ein Folgeschaden wird nicht anerkannt.
Das stimmt nicht so pauschal.
Ich habe das gleiche Problem, meine Hörgeräte betreffend. Meine Schwerhörigkeit ist auch ein aus meiner Ursprungsschädigung resultierender Folgeschaden.
Ohne Contergan wäre ich aber Normalhörender. Da ich keine Arme habe und ein verkürtztes linkes Bein fiel ich bis etwa 10 oder 11 war ständig auf den
Kopf. Resultat: meine Gehörknochen brachen mehrfach und meine Schwerhörigkeit begann und wurde stets schlimmer. Diese Beeinträchtigung resultiert
aber aus meinen Ursprungsschäden. Die Stiftung lehnte bislang ab, da Folgeschäden bzw. Hilfen zu deren Linderung nicht bezahlt werden.

Warum aber werden Zahnbehandlungen bezahlt oder Implantate? Aus dem gleichen Grund wessentwegen meine Hörgeräte nicht bezahlt werden.
Warum gibts Spezialmatratzen für unter Rückenschmerzen Leidende? Dito...

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lia
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#47

Beitrag von lia » Freitag 17. Oktober 2014, 19:03

stefan bei dieser Analogie brauchen sie später auch keine e-Rollis für langarmer genehmigen.
früher konnten sie ja schließlich handrollis, lg

Pillendreher
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#48

Beitrag von Pillendreher » Freitag 17. Oktober 2014, 19:35

Don van Vliet hat geschrieben:
Pillendreher hat geschrieben:Ein Folgeschaden wird nicht anerkannt.
Das stimmt nicht so pauschal.
Ich habe das gleiche Problem, meine Hörgeräte betreffend. Meine Schwerhörigkeit ist auch ein aus meiner Ursprungsschädigung resultierender Folgeschaden.
Ohne Contergan wäre ich aber Normalhörender. Da ich keine Arme habe und ein verkürtztes linkes Bein fiel ich bis etwa 10 oder 11 war ständig auf den
Kopf. Resultat: meine Gehörknochen brachen mehrfach und meine Schwerhörigkeit begann und wurde stets schlimmer. Diese Beeinträchtigung resultiert
aber aus meinen Ursprungsschäden. Die Stiftung lehnte bislang ab, da Folgeschäden bzw. Hilfen zu deren Linderung nicht bezahlt werden.

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Ich habe mich auf Folgeschäden bezogen, die eine höhere Bepunktung und somit eine höhere Rente bewirken. Bei den spezifischen Bedarfen sieht es anders aus. Da werden auch zur Linderung von Folgeschäden Kosten übernommen. Nur die Rente wird deswegen nicht erhöht.

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#49

Beitrag von Maren » Freitag 17. Oktober 2014, 21:16

Pillendreher hat geschrieben:
Don van Vliet hat geschrieben:Das stimmt nicht so pauschal.
Ich habe das gleiche Problem, meine Hörgeräte betreffend. Meine Schwerhörigkeit ist auch ein aus meiner Ursprungsschädigung resultierender Folgeschaden.
Ohne Contergan wäre ich aber Normalhörender. Da ich keine Arme habe und ein verkürtztes linkes Bein fiel ich bis etwa 10 oder 11 war ständig auf den
Kopf. Resultat: meine Gehörknochen brachen mehrfach und meine Schwerhörigkeit begann und wurde stets schlimmer. Diese Beeinträchtigung resultiert
aber aus meinen Ursprungsschäden. Die Stiftung lehnte bislang ab, da Folgeschäden bzw. Hilfen zu deren Linderung nicht bezahlt werden.

Warum aber werden Zahnbehandlungen bezahlt oder Implantate? Aus dem gleichen Grund wessentwegen meine Hörgeräte nicht bezahlt werden.
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Ich habe mich auf Folgeschäden bezogen, die eine höhere Bepunktung und somit eine höhere Rente bewirken. Bei den spezifischen Bedarfen sieht es anders aus. Da werden auch zur Linderung von Folgeschäden Kosten übernommen. Nur die Rente wird deswegen nicht erhöht.
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#50

Beitrag von Don van Vliet » Freitag 17. Oktober 2014, 21:26

Pillendreher hat geschrieben:Ich habe mich auf Folgeschäden bezogen, . Bei den spezifischen Bedarfen sieht es anders aus. Da werden auch zur Linderung von Folgeschäden Kosten übernommen..
Wie gesagt, bei mir nicht...

Gruß

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#51

Beitrag von Weissnix » Samstag 18. Oktober 2014, 02:00

lia hat geschrieben:stefan bei dieser Analogie brauchen sie später auch keine e-Rollis für langarmer genehmigen.
früher konnten sie ja schließlich handrollis, lg
Es wundert dich sicher nicht, dass die Krankenklasse schon so verfährt. Ich habe esletztes Jahr so erfahren. Nächstes Jahr probiere ich aus, ob die Conti-Stiftung auch so denkt.
Tschüß
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#52

Beitrag von nicola1961 » Samstag 18. Oktober 2014, 09:51

Hy leute!!
natürlich habe ich schon vor jahren versucht meine schwerhörigkeit anerkennen zu lassen!! und auch schon damals auf die untersuchungsmethoden beim hno artzt hingewiesen!! aber mein antrag wurde abgelehnt!!

mir geht es hier um das jetzt und die zukunft!! meine k.k. hat meine schwerhörigkeit ohne weiter begutachtung anerkant und den gesetzlichen zuschuss SOFORT bezahlt!! aber ebend nur den gesetzlichen!!

ich möchte doch nur in zukunft etwas arbeiten dürfen so lange ich noch kann!! in meinen job habe ich es nun mal mit pupliekum zu tun!! aber wie schon oben beschrieben ich komme aus der harz IV fraktion und habe nun mal auch ne schlechte schufa!! und deshalb kann ich trotz rente keinen kredit aufnehmen!!

jetzt stehen uns ebend 30 mil. zu verfügung und keiner darf was davon ab haben weil der verband offendsichtlich lieber das geld zurück überweisen will!!

was glauben die den wie das mit uns weiter geht?? Wie weiter oben auch geäussert wurde, früher konnten unsere gehbehinderten sich mit den armen im rollstuhl bewegen, aber jetzt mit 50??

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#53

Beitrag von lia » Samstag 18. Oktober 2014, 12:20

Weissnix hat geschrieben:
lia hat geschrieben:stefan bei dieser Analogie brauchen sie später auch keine e-Rollis für langarmer genehmigen.
früher konnten sie ja schließlich handrollis, lg
Es wundert dich sicher nicht, dass die Krankenklasse schon so verfährt. Ich habe esletztes Jahr so erfahren. Nächstes Jahr probiere ich aus, ob die Conti-Stiftung auch so denkt.
nein meine krankenkasse hat mir den e-rolli gewährt, sogar den den ich wollte, wahrscheinlich haben da die Conti-stiftungsformulare geholfen. was sollte die krankenkasse denn machen, ein blick auf meine Hände , elbogen und Schultergelenke plus 50 jahre rolli plus hws, c3 bis c7 alles schrott plus fusionsop, ich denke dass reicht als Indikation wohl aus.
allerdings hätte ich unter normalen umständen wahrscheinlich eine ausrangierte kiste bekommen, nun einen schönen neuen.
den ich auch gerne fahre, vielleicht macht ja mal irgendwann jemand ein Foto davon dann zeig ich es euch.
lg lia
ich habe wesentlich weniger schmerzen und für die Erledigung meiner einkäufe ideal, muss keine schweren Milchtüten oder dergleichen durch die gegend mehr schleppen, das ist eine wohltat

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#54

Beitrag von Weissnix » Samstag 18. Oktober 2014, 12:48

Hast du dich endlich durchringen können, lia? :wink:
Finde ich gut. Man gewinnt unglaublich an Freiheit dazu, auch wenn das Gerät schwerer ins Auto zu bekommen ist. Noch bleibt aber bei uns das Auto zum Einkaufen stehen. Mit Rolli hin und auch zurück. 12 km sind soviel ja auch nicht. :wink:
Tschüß
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#55

Beitrag von lia » Samstag 18. Oktober 2014, 12:55

wohne in der Stadt, daher kein Problem, da ich kein Auto habe auch das kein Problem und das beste mittlerweile ist der Bahnhof bei uns barrierefrei , also kann ich mit dem e-rolli sogar nach münster fahren ganz ohne hilfe, er ist klein und wendig also fast überall zu gebrauchen, dabei höhenverstellbar und sitzneigung auch, kann sogar überall zum bett umgestaltetz werden, lg

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#56

Beitrag von Weissnix » Samstag 18. Oktober 2014, 17:22

Ich weiß ja, wo du wohnst, aber auch vor der Stadt wohnend, ginge das mit deiner Luxusversion :wink: noch gut.
Um den barrierefreien Bahnhof beneide ich dich allerdings.
Tschüß
Michael

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#57

Beitrag von rowa61 » Samstag 18. Oktober 2014, 23:27

Pillendreher hat geschrieben: Ich habe mich auf Folgeschäden bezogen, die eine höhere Bepunktung und somit eine höhere Rente bewirken. Bei den spezifischen Bedarfen sieht es anders aus. Da werden auch zur Linderung von Folgeschäden Kosten übernommen. Nur die Rente wird deswegen nicht erhöht.
Bist du dir da sicher?? Nach meinem Kenntnisstand werden die Kosten für Folgeschäden auch bei den "Spezifischen Bedarfen" nicht übernommen. Begründung: die Folgeschäden sind pauschal mit der letzten Rentenerhöhung abgegolten.

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#58

Beitrag von Pillendreher » Sonntag 19. Oktober 2014, 09:56

rowa61 hat geschrieben:
Pillendreher hat geschrieben: Ich habe mich auf Folgeschäden bezogen, die eine höhere Bepunktung und somit eine höhere Rente bewirken. Bei den spezifischen Bedarfen sieht es anders aus. Da werden auch zur Linderung von Folgeschäden Kosten übernommen. Nur die Rente wird deswegen nicht erhöht.
Bist du dir da sicher?? Nach meinem Kenntnisstand werden die Kosten für Folgeschäden auch bei den "Spezifischen Bedarfen" nicht übernommen. Begründung: die Folgeschäden sind pauschal mit der letzten Rentenerhöhung abgegolten.

Rowa
Nicht alle folgeschädenbedingte Spezifischen Bedarfe werden gezahlt. Das ist schon klar und auch sehr verbesserungswürdig. Bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und den Rehabilitationsleistungen werden teilweise auch bei Folgeschäden die Kosten für spezifische Bedarfe übernommen (beispielsweise bei Wirbelsäulenschäden durch Fehlbelastung aufgrund verkürzter Gliedmaßen oder Zahnersatz nach Verschleiß aufgrund Überbelastung bei verkürzten Armen).

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