Herbstrundbrief 2014 des (U.A.C)

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Frank62
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Herbstrundbrief 2014 des (U.A.C)

#1

Beitrag von Frank62 » Sonntag 5. Oktober 2014, 22:27

Es schreibt: Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.) hat geschrieben: c./o. Stephan Nuding (Sprecher)
Postfach 800 160
51448 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/1882677
Mobil: 0160/6018601

AN:
Die Unterstützer und Mitstreiter
des U.A.C. sowie alle Contergan- / Talidomidgeschädigten
WEITERVERBREITUNG ERBETEN UND ERWÜNSCHT


Liebe Mitstreiter/innen und Mitgeschädigte,

inzwischen haben wir alle die Zeit und Gelegenheit gehabt uns mit den Veränderungen, die das 3. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz gebracht hat, vertraut zu machen und kritisch auseinander zu setzen.
Zweifelsohne ist das Leben, seit Inkrafttreten des 3. Änderungsgesetzes, in mancherlei Hinsicht für viele von uns erträglicher und besser geworden.
Dies kann und darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass noch immer viele berechtigte Forderungen und Fragen offen sind, bevor wir alle unsere Ziele erreicht haben.

Wir möchten Euch daher heute darüber informieren, was der U.A.C. für die verbliebenen Wochen des Jahres 2014 und für das Jahr 2015 plant:

- Am 7.10.015 endet um 24.00 Uhr die Frist für die Einreichung der Wahlzettel für unsere Vertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung. Wir bitten Euch, sofern noch nicht geschehen, an der Wahl teilzunehmen und die Wahlunterlagen - so schnell wie möglich - an die Stiftung zu senden.
Wir dürfen diese, eine der wenigen Gelegenheiten, Einfluss auf die Stiftung zu nehmen, nicht ungenutzt verstreichen lassen.
Eine Wahlempfehlung sprechen wir nicht aus.
Aber überlegt Euch, wer in der Vergangenheit Eure Interessen am Besten und Entschiedensten vertreten hat!

- Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2015 wird die Bundesregierung gem. § 25 des Stiftungsgesetzes turnusmäßig über die "Auswirkungen" und ggf. "notwendige Weiterentwicklung" des 3. Änderungsgesetzes zum Conterganganstiftungsgesetz dem Bundestag berichten.
Für den U.A.C. bedeutet dies, dass wir bis zum Frühjahr 2015 den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und dem Familienministerium stichhaltige Beweise zur Verfügung stellen müssen , wo das Conterganstiftungsgesetz noch einmal geändert werden sollte.
Bereits heute haben sich hierzu einige Kernforderungen heraus kristalisiert, die sicherlich noch modifiziert und ergänzt werden müssen.

Diese sind aktuell:

- Anerkennung und Bepunktung aller, durch Contergan entstandenen Ursprungs-, Spät- und Folgeschäden.
(insbesondere: Gefäß- , Nerven-, psychosomative und psychische Schäden).

- Rückwirkende Nachzahlung der Renten für diejenigen Mitbetroffenen, die erst nach Aufhebung der Ausschlußfrist anerkannt wurden, ab 1972.

- Anerkennung aller Contergangeschädigten vor 1955 und nach 1963.

- Monatliche Rente für alle Mitbetroffenen, die unter 10 Schadenspunkte liegen.

- Mehrheit von Contergangeschädigten im Stiftungsrat und Vorstand der Conterganstiftung.
Unsere Stiftung gehört in unsere Hand!

- Erweiterung der, durch den Gesundheitsfond der Stiftung anzuerkennden, Heil- und Hilfsmittel.
Hierzu gehören insbesondere schädigungsbedingt notwendige Umbaumaßnahmen in Bädern sowie Küchen und Mobiliätshilfen (z.B. KFZ - Kauf und Umbau).

- Da die monatliche Rente, gerade bei unseren Schwerstgeschädigten, immer noch nicht zur vollständigen Abdeckung der Pflege-, Assistenz- und Zusatzkosten
ausreicht, durchschnittliche Anhebung um 50% .



Weitere Schwerpunkte unserer Arbeit werden sein:

- Die weiter historische Aufarbeitung des Conterganverbrechens in all seinen Facetten.
Hierzu sammeln und sichten wir immer noch Dokumente aus dem In- und Ausland.
Eine weitere Publikation ist für Mitte / Ende 2015 geplant.

- Fortsetzung des Dialogs mit der Fa. Grünenthal bzgl. des Ausbaus der Grünenthalstiftung für Thalidomidbetroffene.
Hierzu stellen wir ausdrücklich fest: Von unseren Schadensersatzforderungen gegen die Fa. Grünenthal / die Familie Wirtz rücken wir nicht ab.
Da es aber aktuell nur minimale Ansätze zur Durchsetzung dieser Ansprüche in Deutschland gibt, haben wir uns dazu entschlossen mit Grünthal in das
Gespräch zu kommen. Dabei haben wir die berechtigte Hoffnung, dass die Fa. Grünenthal / die Familie Wirtz mehr und mehr unsere Situation versteht und, es
letztendlich zu einer, für beide Seiten akzeptablen, Lösung kommen wird.

- Durchsetzung des Forderungskataloges für ein 4. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz gem. obiger Punkte.

Was Ihr tun könnt:

- Überprüft eure medizinischen Akten (sofern noch nicht geschehen, bei der Stiftung anfordern). Kontrolliert, ob alle eure Ursprungsschäden anerkannt und
richtig bepunktet wurden. Wie wir erfahren haben, wurden unter Anderem in einer Vielzahl von Fällen, bei der Anerkennungsuntersuchung in Münster
oder Heidelberg, die Fingerschäden zu gering bepunktet. Stellt ggf. einen Revisionsantrag bei der Stiftung.

- Teilt uns mit in welchen Fällen und mit welcher Begründung Anträge an den Gesundheitsfond der Conterganstiftung abgelehnt wurden.

- Schreibt Eure Änderungswünsche bzgl. des Conterganstiftungsgesetzes an eure Bundestagsabgeordneten. Fragt sie, was sie für euch tun wollen.
Die geht am Besten und öffentlichkeitswirksam über http://www.abgeordnetenwatch.de


Wer unsere Arbeit finanziell unterstützen kann und möchte, hier die aktuelle Bankverbindung.

Stephan Nuding
Kreissparkasse Köln
Verwendungszweck: U.A.C.
IBAN: DE 13 3705 0299 1365 0374 32
BIC: COKSDE33XXX

Jeder Cent fließt in unsere Bemühungen!

Gerne stehen wir Euch für Anfragen und Anregungen zur Verfügung


Mit herzlichen und solidarischen Grüßen

Stephan Nuding
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#2

Beitrag von Monchen » Montag 6. Oktober 2014, 09:51

Frank62 hat geschrieben:
Es schreibt: Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.) hat geschrieben: c./o. Stephan Nuding (Sprecher)
Postfach 800 160
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inzwischen haben wir alle die Zeit und Gelegenheit gehabt uns mit den Veränderungen, die das 3. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz gebracht hat, vertraut zu machen und kritisch auseinander zu setzen.
Zweifelsohne ist das Leben, seit Inkrafttreten des 3. Änderungsgesetzes, in mancherlei Hinsicht für viele von uns erträglicher und besser geworden.
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Wir möchten Euch daher heute darüber informieren, was der U.A.C. für die verbliebenen Wochen des Jahres 2014 und für das Jahr 2015 plant:

- Am 7.10.015 endet um 24.00 Uhr die Frist für die Einreichung der Wahlzettel für unsere Vertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung. Wir bitten Euch, sofern noch nicht geschehen, an der Wahl teilzunehmen und die Wahlunterlagen - so schnell wie möglich - an die Stiftung zu senden.
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- Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2015 wird die Bundesregierung gem. § 25 des Stiftungsgesetzes turnusmäßig über die "Auswirkungen" und ggf. "notwendige Weiterentwicklung" des 3. Änderungsgesetzes zum Conterganganstiftungsgesetz dem Bundestag berichten.
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Bereits heute haben sich hierzu einige Kernforderungen heraus kristalisiert, die sicherlich noch modifiziert und ergänzt werden müssen.

Diese sind aktuell:

- Anerkennung und Bepunktung aller, durch Contergan entstandenen Ursprungs-, Spät- und Folgeschäden.
(insbesondere: Gefäß- , Nerven-, psychosomative und psychische Schäden).

- Rückwirkende Nachzahlung der Renten für diejenigen Mitbetroffenen, die erst nach Aufhebung der Ausschlußfrist anerkannt wurden, ab 1972.

- Anerkennung aller Contergangeschädigten vor 1955 und nach 1963.

- Monatliche Rente für alle Mitbetroffenen, die unter 10 Schadenspunkte liegen.

- Mehrheit von Contergangeschädigten im Stiftungsrat und Vorstand der Conterganstiftung.
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- Erweiterung der, durch den Gesundheitsfond der Stiftung anzuerkennden, Heil- und Hilfsmittel.
Hierzu gehören insbesondere schädigungsbedingt notwendige Umbaumaßnahmen in Bädern sowie Küchen und Mobiliätshilfen (z.B. KFZ - Kauf und Umbau).

- Da die monatliche Rente, gerade bei unseren Schwerstgeschädigten, immer noch nicht zur vollständigen Abdeckung der Pflege-, Assistenz- und Zusatzkosten
ausreicht, durchschnittliche Anhebung um 50% .



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- Die weiter historische Aufarbeitung des Conterganverbrechens in all seinen Facetten.
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- Fortsetzung des Dialogs mit der Fa. Grünenthal bzgl. des Ausbaus der Grünenthalstiftung für Thalidomidbetroffene.
Hierzu stellen wir ausdrücklich fest: Von unseren Schadensersatzforderungen gegen die Fa. Grünenthal / die Familie Wirtz rücken wir nicht ab.
Da es aber aktuell nur minimale Ansätze zur Durchsetzung dieser Ansprüche in Deutschland gibt, haben wir uns dazu entschlossen mit Grünthal in das
Gespräch zu kommen. Dabei haben wir die berechtigte Hoffnung, dass die Fa. Grünenthal / die Familie Wirtz mehr und mehr unsere Situation versteht und, es
letztendlich zu einer, für beide Seiten akzeptablen, Lösung kommen wird.

- Durchsetzung des Forderungskataloges für ein 4. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz gem. obiger Punkte.

Was Ihr tun könnt:

- Überprüft eure medizinischen Akten (sofern noch nicht geschehen, bei der Stiftung anfordern). Kontrolliert, ob alle eure Ursprungsschäden anerkannt und
richtig bepunktet wurden. Wie wir erfahren haben, wurden unter Anderem in einer Vielzahl von Fällen, bei der Anerkennungsuntersuchung in Münster
oder Heidelberg, die Fingerschäden zu gering bepunktet. Stellt ggf. einen Revisionsantrag bei der Stiftung.

- Teilt uns mit in welchen Fällen und mit welcher Begründung Anträge an den Gesundheitsfond der Conterganstiftung abgelehnt wurden.

- Schreibt Eure Änderungswünsche bzgl. des Conterganstiftungsgesetzes an eure Bundestagsabgeordneten. Fragt sie, was sie für euch tun wollen.
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Stephan Nuding

es müssen alle umbauten übernommen werden im und ums haus, es darf nicht spezifisch auf bestimmte dinge nur ausgeweitet werden.

der spezifische bedarf von 20.000,- euro sollte uns einmal jährlich ausgezahlt werden. wir sind alt genug um selbst zu wissen was wir mit dem geld machen.

die conterganrenten müssen für alle auch so erhöht werden die nur kurze oder keine arme haben, das sie sich auch pflegepersonal rund um die uhr leisten können, denn wir sind in einem alter wo wir uns nicht mehr alleine versorgen können.
Gruß Monchen
Lebe jeden Tag so, als wäre es dein Letzter!

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#3

Beitrag von Revenge » Montag 6. Oktober 2014, 10:08

Da bin Ich mal ganz deiner Meinung Monchen!

Was noch vergessen wird,das alle Contis die es wollen ohne Trara sofort in die Staatliche Rente gehen können.

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Frank62
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#4

Beitrag von Frank62 » Montag 6. Oktober 2014, 10:39

Es schreibt: Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.) hat geschrieben:
- Anerkennung aller Contergangeschädigten vor 1955 und nach 1963.
Nach 62 gibt es wohl noch welche in DE (glaube zum Teil auch annerkannt) :?: Aber vor 57 ist mir zumindest in DE niemand Bekant
Haben wir ein 63er Conti hier im CT die annerkannt ist bei der C-Stiftung?
LG
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#5

Beitrag von darkshadow » Montag 6. Oktober 2014, 10:47

Frank, anerkannt sind vereinzelt Fälle bis 1967. Was die Mitbetroffenen vor 1955 angeht. Ja, es gibt welche. Dr. Graf hat eindeutig festgestellt, dass es Contergangeschädigte sind. Bloß die Stiftung wehrt sich gegen die Anerkennung, weil: "nicht sein kann, was nicht sein darf!"

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#6

Beitrag von andrealein » Montag 6. Oktober 2014, 10:55

Frank62 hat geschrieben:
Haben wir ein 63er Conti hier im CT die annerkannt ist bei der C-Stiftung?
ja, ich :wink:

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#7

Beitrag von Fellwuschel » Montag 6. Oktober 2014, 11:07

Stephan Nuding hat die wesentlichen Reformpunkte genannt. Wenn in dieser Richtung weiterhin nichts passiert, muss notfalls Druck von unserer Seite aufgebaut werden. Ich befürchte, das ohne Druck von der "Basis" nichts bei der Stiftung passiert.

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#8

Beitrag von darkshadow » Montag 6. Oktober 2014, 11:50

Ich gebe Fellwuschel recht. Aber "Druck" muss in diesem Fall bedeuten, dass wir die Misstände in / durch die Stiftung öffentlich machen und zur Diskussion stellen.

Mattes
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#9

Beitrag von Mattes » Montag 6. Oktober 2014, 16:57

Revenge hat geschrieben:
Was noch vergessen wird,das alle Contis die es wollen ohne Trara sofort in die Staatliche Rente gehen können.
Hallo Revenge,

würde mich interessieren, ob du dazu was Schriftliches (z.B. gesetzliche Bstimmung) hast bzw. kennst.

Liebe Grüße

Wolfgang

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#10

Beitrag von Revenge » Montag 6. Oktober 2014, 17:33

Nee Wolfgang!

Aber es ist so das die Contis genauso wie die Normalos behandelt werden,wenn Sie Frührente oder Erwerbsunfahigkeitsrente beantragen und das ist Falsch. Weder die Amtsärzte noch die Ämter oder KK´s haben Ahnung von Contergan.

Deshalb habe Ich das hier gepostet.Bin ja jetzt selber 1,5 Jahre dabei,die EU Rente zu bekommen. Wie soll Ich denen Spätfolgen erklären oder etwas von Contergan?

Hätten wir mehr Ärzte wie Dr. Graf wäre es bestimmt einfacher.

LG Revenge-Michael

Mattes
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#11

Beitrag von Mattes » Montag 6. Oktober 2014, 17:40

Revenge hat geschrieben:Nee Wolfgang!

Aber es ist so das die Contis genauso wie die Normalos behandelt werden,wenn Sie Frührente oder Erwerbsunfahigkeitsrente beantragen und das ist Falsch. Weder die Amtsärzte noch die Ämter oder KK´s haben Ahnung von Contergan.

Deshalb habe Ich das hier gepostet.Bin ja jetzt selber 1,5 Jahre dabei,die EU Rente zu bekommen. Wie soll Ich denen Spätfolgen erklären oder etwas von Contergan?

Hätten wir mehr Ärzte wie Dr. Graf wäre es bestimmt einfacher.

LG Revenge-Michael
Ok, dann habe ich da wohl was falsch verstanden. Danke für die Aufklärung!

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#12

Beitrag von Frank62 » Montag 6. Oktober 2014, 18:48

Revenge hat geschrieben:Wie soll Ich denen Spätfolgen erklären oder etwas von Contergan?l
Brauchte ich nicht erklären, bei der Begutachtung. Röntgenbilder geschaut mit Arzt.
Kommentar Totalschaden nix zu Retten... (Anmerkung in der Akte Reha/Kur ebenfalls zwecklos) Der Termin beim Gutachter war mit Händeschütteln in knapp 10min erledigt.
Der Arzt hat sich nur an den Kaputten Knochen Orientiert....(Das ganze war 1992)
LG
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#13

Beitrag von Revenge » Montag 6. Oktober 2014, 19:18

1992 war es noch ne ganze Ecke einfacher Rente zu beantragen wie Heute!

Aber das spielt jetzt keine Rolle. Da Ich auf den ersten Blick von der Äußerlichkeit nicht direkt als Conti eingestuft werde,weil die meisten Conterganschäden bei mir im Innern liegen,denken die alle,das Ich noch lange Arbeiten kann,lol.

Trotzdem hätte man da etwas tun müßen um den Contis ein schnelleres Rentendasein zu verschaffen.

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#14

Beitrag von Frank62 » Montag 6. Oktober 2014, 19:26

Revenge hat geschrieben: Da Ich auf den ersten Blick von der Äußerlichkeit nicht direkt als Conti eingestuft werde,.
Contergan oder Nicht Contergan, das spielt doch keine Rolle :?:
Ich bin aufgrund Kaputter Knochen und Gelenke in Rente geschickt worden. Wodurch die Kaputt waren hat den Gutachter nicht Interessiert.
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Weissnix
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#15

Beitrag von Weissnix » Montag 6. Oktober 2014, 20:03

Frank, dein Fall ist eher als ungewöhnlich einzustufen.

Bekanntermaßen gibt es schon hier im CT einige, die sogar erst auf Reha geschickt wurden, bevor sie in Rente durften. Revenge hat völlig recht mit seiner Ansicht.
Hier muss dringend Aufklärungarbeit betrieben werden!

Ich bin erst 2004 aus dem Verein der Arbeitenden ausgetreten und hatte mit dem Internisten einige Diskussionen, weil der von Knochen nur wusste, dass er sie bei halben Hühnern gerne abknabbert. Aber... der Rentenversicherungsträger nutzt im Zweifel dessen Gutachten gegen dich bzw. uns.
Tschüß
Michael

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