Neue Regelung Ab 02.02.2020 gültig im Forum, Avatare und Portal
Hier einige wichtige Links. Bitte wirklich jeder lesen !!
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Pflegeheim-Contirente ?
Moderatoren: sonnschein, Mueck
- Maren
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- Registriert: Dienstag 5. Oktober 2004, 02:00
- Wohnort: NRW
Re: Pflegeheim-Contirente ?
Uiiiihhhh!
DA haben wir dann aber alle Möglichkeiten zu rätseln und zu vermuten!!!!
Ciao!
Maren - muss in die Küche und Salat putzen
DA haben wir dann aber alle Möglichkeiten zu rätseln und zu vermuten!!!!
Ciao!
Maren - muss in die Küche und Salat putzen
Tschüssi 😎 Maren
Leben und leben lassen ..... 😉
☮️… in Frieden 🕊
Der Weg ist das Ziel 🚵♂️
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- gretl
- User
- Beiträge: 1224
- Registriert: Dienstag 31. März 2009, 11:52
- Wohnort: Allgäu
:( Tja, wie dem auch sei oder auch nicht...... jedenfalls ist Helga`s Anfrage zu dieser Angelegheit hiermit wohl erledigt....
grüßle gretl
- Mueck
- Moderator
- Beiträge: 3201
- Registriert: Sonntag 3. Oktober 2004, 02:00
- Wohnort: KA, nicht weit weg von Schloss und Pyramide ;-)
- Kontaktdaten:
Hast Du nur 75 - 78 im Hause? Oder alle, nur ohne Genehmigung zur Veröffentlichung? Wenn letzteres: incl. Teilnehmerliste? Dann könntest Du ja orakeln, wer 74 raus und 79 wieder/neu rein ist ...Weissnix hat geschrieben:Leider wollte Hackler nicht damit raus, wer sich da querstellt.
- Weissnix
- Nachtwächter
- Beiträge: 8720
- Registriert: Mittwoch 31. Januar 2007, 01:00
- Wohnort: Nähe Kiel, Schleswig-Holstein
Nein Mueck, ich habe nur die, die auf meiner Seite stehen und auch nur so wie sie da zu lesen sind. Mehr wollte man mir nicht gönnen. Vermutlich aus dem Grund, weil sie zum Zeitpunkt meiner Anfrage schon von dem dessen-Name-nicht-genannt-werden-darf, veröffentlicht worden sind. Da war nichts mehr mit bremsen.
Tschüß
Michael
Diskriminierung der Rollifahrer von A - Z!
Highway to hell (AC/DC) - Stairway to heaven (Led Zeppelin)
Michael
Diskriminierung der Rollifahrer von A - Z!
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- gretl
- User
- Beiträge: 1224
- Registriert: Dienstag 31. März 2009, 11:52
- Wohnort: Allgäu
wenn ich noch einmal kurz auf das Thema zurückkommen darf
Wie können wir veranlaßt werden unsre C-Rente im Heim zu verprassen, ohne daß wir wirklich in den Genuß kommen, ein bißchen Luxusgefühl zu entwickeln?
Was sind Zusatzleistungen?
Der Begriff "Zusatzleistungen" wird an einer Stelle im Gesetz ausdrücklich erwähnt: § 88 SGB XI ......................... Eine genauere Bestimmung, was Zusatzleistungen sind, erfolgt im Gesetz nicht. Es spricht nur davon, dass diese über die "notwendigen Leistungen" hinausgehen müssen, also mehr sind als die in den Versorgungsverträgen mit den Kostenträgern vereinbarten Leistungen für Unterkunft, Verpflegung und Pflege. Ergänzend wird auf die Rahmenverträge nach § 75 SGB XI verwiesen, die vielfach auch nicht viel Konkreteres besagen. :(
Ein Beispiel aus der "Rahmenvereinbarung nach § 75 SGB XI :
§ 3 Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung
sowie zusätzliche pflegerische/betreuende Leistungen, ...
Zusatzleistungen sind von daher nur solche Leistungen, für die weder bei den allgemeinen Pflegeleistungen
noch bei Unterkunft und Verpflegung bereits eine Vergütung enthalten ist.
Wie unterscheiden die Zusatzleistungen sich von den Regelleistungen?
Die Unterscheidung kann im Einzelfall schwierig sein. Es gelten jedoch folgende Grundsätze:
Mit den Pflegesätzen und den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung sind alle Leistungen abgegolten, die für die Unterbringung und Verpflegung sowie die Pflege der Pflegebedürftigen je nach Art und Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlich sind. Die in diesem Umfang notwendigen Leistungen dürfen auch dann nicht gesondert als Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden, wenn sie besonders aufwändig sind und das Maß des Normalen überschreiten.
.......
Als Zusatzleistungen kommt dagegen z.B. ein besonders großes- oder im Vergleich zu den übrigen Zimmern des Heims besonders luxuriös ausgestattetes Zimmer oder „Gourmetkost“ in Betracht.
Eine weitere Orientierung ist der Versorgungsvertrag nach § 72 Abs.1 Satz 2 SGB XI. Im Versorgungsvertrag vereinbarte Pflegeleistungen können nicht als Zusatzleistungen angeboten und gesondert in Rechnung gestellt werden. Sie sind mit dem Pflegesatz abgegolten....
..... die Parteien der Rahmenverträge, also Heimträger und Pflegekassen sind aufgefordert, bei der Ausarbeitung dieser (Versorgungs-)Verträge „mit Augenmaß, Sachverstand, menschlicher Wärme und Engagement für eine neue Kultur des Pflegens“ eine sachgerechte Abgrenzung zwischen notwendigen Pflegeleistungen und „Wahlleistungen“ vorzunehmen (s. § 75 Abs.2 Nr. 1 SGB XI).
.........
Beispiele: Zusatzleistungen bei Unterkunft und Verpflegung können u.a. sein:
Änderung von Kleidungsstücken
Reparatur von persönlichen Gegenständen, die nicht zur jeweiligen Grundausstattung des Zimmers gehören
chemische Reinigung von Wäsche usw
private Nutzung von Gemeinschaftsräumen u.Ä.
usw. usf.
Einlagerung privater Gegenstände
Preise pro Kubikmeter und Tag: 2 EUR Rally-Rollstuhl, Urlaubsprothese, sämtl. nützliche und unnützlichen sperrigen Hilfsgerätschaften...
Sonderkost/Verpflegung nach individuellen Wünschen
Individuelle Nutzung von Telefon und Fernsehen .
...... getroffene Inhaltsbestimmungen und Abgrenzungen sind lediglich Anhaltspunkte für die Beurteilung, ob eine „Zusatzleistung“ im Sinne des Gesetzes vorliegt, und unterliegen der vollen richterlichen Kontrolle, ob sie den gesetzlichen Inhaltsbestimmungen und Abgrenzungen entsprechen. Die Abgrenzung kann daher im Einzelfall schwierig sein.......
Was kann ich tun, wenn mir Zusatzleistungen aufgedrängt werden?
..............
Wenn keine Zusatzvereinbarungen gewünscht sind, ist es der einfachste Weg, die angebotene Vereinbarung nicht zu unterschreiben.....
quelle siehe http://www.biva.de/index.php?id=583
Wenn Leistungen gewünscht sind, von denen man aber nicht weiß, ob sie nicht bereits zu den Grundleistungen zählen und mit dem bereits vereinbarten Heimentgelt (Pflegesätzen) abgegolten sind, ...........
quelle siehe: http://www.biva.de/index.php?id=583
dann fragen Sie, nein... Halten Sie sich an die gesetzl Inhaltsbestimmungen, die im Einzelfall schwierig abzugrenzen sind und nichts so ganz genaues bestimmen, und machen Sie sich dann Rahmen -u. Versorgungsvertrag erinnerlich, wo immerhin alles „mit Augenmaß, Sachverstand, menschlicher Wärme und Engagement für eine neue Kultur des Pflegens“ eine sachgerechte Abgrenzung zwischen Pflegeleistungen und „Wahlleistungen“ ganz persönlich für Sie festgelegt wurde. und so kann man wohl sagen: "manchmal gewinnt man, manchmal eben nicht..."
Wie können wir veranlaßt werden unsre C-Rente im Heim zu verprassen, ohne daß wir wirklich in den Genuß kommen, ein bißchen Luxusgefühl zu entwickeln?
Zimmi hat geschrieben: du enttäuscht mich da gar nicht. Im Leben gibt es nun mal Situationen, da muss man für sein Recht kämpfen.
Manchmal gewinnt man, manchmal eben nicht.
Gruss Zimmi
Was sind Zusatzleistungen?
Der Begriff "Zusatzleistungen" wird an einer Stelle im Gesetz ausdrücklich erwähnt: § 88 SGB XI ......................... Eine genauere Bestimmung, was Zusatzleistungen sind, erfolgt im Gesetz nicht. Es spricht nur davon, dass diese über die "notwendigen Leistungen" hinausgehen müssen, also mehr sind als die in den Versorgungsverträgen mit den Kostenträgern vereinbarten Leistungen für Unterkunft, Verpflegung und Pflege. Ergänzend wird auf die Rahmenverträge nach § 75 SGB XI verwiesen, die vielfach auch nicht viel Konkreteres besagen. :(
Ein Beispiel aus der "Rahmenvereinbarung nach § 75 SGB XI :
§ 3 Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung
sowie zusätzliche pflegerische/betreuende Leistungen, ...
Zusatzleistungen sind von daher nur solche Leistungen, für die weder bei den allgemeinen Pflegeleistungen
noch bei Unterkunft und Verpflegung bereits eine Vergütung enthalten ist.
Wie unterscheiden die Zusatzleistungen sich von den Regelleistungen?
Die Unterscheidung kann im Einzelfall schwierig sein. Es gelten jedoch folgende Grundsätze:
Mit den Pflegesätzen und den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung sind alle Leistungen abgegolten, die für die Unterbringung und Verpflegung sowie die Pflege der Pflegebedürftigen je nach Art und Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlich sind. Die in diesem Umfang notwendigen Leistungen dürfen auch dann nicht gesondert als Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden, wenn sie besonders aufwändig sind und das Maß des Normalen überschreiten.
.......
Als Zusatzleistungen kommt dagegen z.B. ein besonders großes- oder im Vergleich zu den übrigen Zimmern des Heims besonders luxuriös ausgestattetes Zimmer oder „Gourmetkost“ in Betracht.
Eine weitere Orientierung ist der Versorgungsvertrag nach § 72 Abs.1 Satz 2 SGB XI. Im Versorgungsvertrag vereinbarte Pflegeleistungen können nicht als Zusatzleistungen angeboten und gesondert in Rechnung gestellt werden. Sie sind mit dem Pflegesatz abgegolten....
..... die Parteien der Rahmenverträge, also Heimträger und Pflegekassen sind aufgefordert, bei der Ausarbeitung dieser (Versorgungs-)Verträge „mit Augenmaß, Sachverstand, menschlicher Wärme und Engagement für eine neue Kultur des Pflegens“ eine sachgerechte Abgrenzung zwischen notwendigen Pflegeleistungen und „Wahlleistungen“ vorzunehmen (s. § 75 Abs.2 Nr. 1 SGB XI).
.........
Beispiele: Zusatzleistungen bei Unterkunft und Verpflegung können u.a. sein:
Änderung von Kleidungsstücken
Reparatur von persönlichen Gegenständen, die nicht zur jeweiligen Grundausstattung des Zimmers gehören
chemische Reinigung von Wäsche usw
private Nutzung von Gemeinschaftsräumen u.Ä.
usw. usf.
Einlagerung privater Gegenstände
Preise pro Kubikmeter und Tag: 2 EUR Rally-Rollstuhl, Urlaubsprothese, sämtl. nützliche und unnützlichen sperrigen Hilfsgerätschaften...
Sonderkost/Verpflegung nach individuellen Wünschen
Individuelle Nutzung von Telefon und Fernsehen .
...... getroffene Inhaltsbestimmungen und Abgrenzungen sind lediglich Anhaltspunkte für die Beurteilung, ob eine „Zusatzleistung“ im Sinne des Gesetzes vorliegt, und unterliegen der vollen richterlichen Kontrolle, ob sie den gesetzlichen Inhaltsbestimmungen und Abgrenzungen entsprechen. Die Abgrenzung kann daher im Einzelfall schwierig sein.......
Was kann ich tun, wenn mir Zusatzleistungen aufgedrängt werden?
..............
Wenn keine Zusatzvereinbarungen gewünscht sind, ist es der einfachste Weg, die angebotene Vereinbarung nicht zu unterschreiben.....
quelle siehe http://www.biva.de/index.php?id=583
Wenn Leistungen gewünscht sind, von denen man aber nicht weiß, ob sie nicht bereits zu den Grundleistungen zählen und mit dem bereits vereinbarten Heimentgelt (Pflegesätzen) abgegolten sind, ...........
quelle siehe: http://www.biva.de/index.php?id=583
dann fragen Sie, nein... Halten Sie sich an die gesetzl Inhaltsbestimmungen, die im Einzelfall schwierig abzugrenzen sind und nichts so ganz genaues bestimmen, und machen Sie sich dann Rahmen -u. Versorgungsvertrag erinnerlich, wo immerhin alles „mit Augenmaß, Sachverstand, menschlicher Wärme und Engagement für eine neue Kultur des Pflegens“ eine sachgerechte Abgrenzung zwischen Pflegeleistungen und „Wahlleistungen“ ganz persönlich für Sie festgelegt wurde. und so kann man wohl sagen: "manchmal gewinnt man, manchmal eben nicht..."
grüßle gretl
- gretl
- User
- Beiträge: 1224
- Registriert: Dienstag 31. März 2009, 11:52
- Wohnort: Allgäu
Mit dem Schreiben von Andreas sind vorerst wohl diese alten Fragen hinfällig. Danke Andreas für Dein Engagement!!
Maren hat geschrieben:................
Soweit ich weiß, sind Wolfgang Strempel-Herzog, Margit Hudelmeir und Andreas Meyer als Betroffene in der Stiftung.
Letztere hat wohl seit seiner Wahl viel in den Archiven geforscht, jedoch anscheinend bisher ohne Ergebnis, denn sonst hätte er seiner Prämisse "Transparenz" folgend dies gewiss öffentlich gemacht.
Leider bleibt mir zu diesem Punkt das Lachen im Halse stecken ........ ....gretl hat geschrieben:ich glaube eigentlich nicht, daß man Andreas einen Maulkorb gegen seinen Willen verpassen kann. ....t.Weissnix hat geschrieben:Leider doch gretl. Das hat mit seinem Sitz im Stiftungsbeirat zu tun und damit, daß ein Stiftungsbeiratsmitglied mit der Veröffentlichung der Protokolle nicht einverstanden ist. Ich hatte mir für Veröffentlichung der Protokolle 75 - 78 auf meiner Seite die Genehmigung von Herrn Hackler geholt und dabei auch gleich gefragt, wie es mit der Veröffentlichung der älteren Protokolle und der jüngeren, also denen nach Nr. 78 stände. Das wurde mir nicht gestattet unter Verweis auf besagtes Mitglied. Deshalb bekam ich die Protokolle eben auch nicht.Maren hat geschrieben:Hallo Gretl!
Seit seiner Wahl in den Stiftungsbeirat hört und liest man ungewöhnlich wenig von Andreas....... Transparenz? So wenig? .......Weissnix hat geschrieben:Leider wollte Hackler nicht damit raus, wer sich da querstellt. Die Bründung war allerdings klassisch: Datenschutz!
Ich frag mich nur, welche Daten da geschützt werden sollen? Die von "verhandelten Contifällen"? Die könnte man schwärzen.
P.S. Vielleicht ist auch, außer mir, noch anderen nicht ganz geheuer, wie vor kurzem da in den Stiftungsvorstand eingewählt wurde... Andreas jedenfalls fragt, wie mir scheint, auch gern ganz persönlich an ihn gerichtet.Oder Andreas wurde, wie auch bei der Veröffentlichung der Stiftungsbeiratssitzungsprotokolle (welch ein Wort...) ein Maulkorb verpasst, getreu dem Motto:.....
grüßle gretl