Conterganstiftungsgesetz (mit allen Änderungen)

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Frank62
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Re: Conterganstiftungsgesetz (mit allen Änderungen)

#16

Beitrag von Frank62 » Montag 22. Juli 2013, 15:40

Monchen hat geschrieben:
hallo frank die 2.557,- euro gibt es aber nur einmalig, außer du kommst in eine höhere pflegestufe, dann kann man sie noch einmal beantragen.
ds hat sich 2013 geändert, man kann es für jede maßnahe getrennt beantragen....

:link Quelle
Begriff der Maßnahme

Nach den gesetzlichen Vorschriften wird der Zuschuss von 2.557 Euro je Maßnahme geleistet. Zu beachten ist dabei, dass alle Maßnahmen zusammen, die zum Zeitpunkt, zu dem der Zuschuss gewährt wird, als EINE Maßnahme gelten. Auch verschiedene Einzelmaßnahmen zusammen gelten als eine Maßnahme im Sinne des Gesetzes. Dies gilt auch dann, wenn durch die jeweils notwendigen Einzelmaßnahmen unterschiedliche Ziele erreicht werden. Wenn also z. B. durch eine Maßnahme die Pflege im häuslichen Bereich erleichtert oder ermöglicht oder auch durch eine andere Maßnahme der Pflegebereich verbessert wird. Irrelevant ist auch, ob die verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Wohnung und außerhalb der Wohnung erfolgen oder in verschiedenen Räumen durchgeführt werden.

Ändert sich allerdings die Pflegesituation, was eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme erforderlich macht, kann nochmals ein Zuschuss von bis zu 2.557 Euro gewährt werden.
Ebenfalls ist der Eigenanteil komplett weg gefallen.....
Eigenanteil des Versicherten

Seit Einführung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (30.10.2012) müssen Versicherte keinen Eigenanteil mehr zu wohnumfeldverbessernde Maßnahmen leisten.

Bis zum 29.10.2012 sahen die gesetzlichen Vorschriften einen Eigenanteil des Versicherten vor, welcher wie folgt beschrieben wurde:
2002 hab ich den Zuschuss für bad/Küche und Garagentor Anpassung bekommen..
LG
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Frank62
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#17

Beitrag von Frank62 » Dienstag 23. Juli 2013, 09:32

Mueck hat geschrieben:Apropos ...
3. Änderungsgesetz hat geschrieben:Artikel 2
Inkraftreten
Dieses Gesetz tritt ... am 1. August 2013 in Kraft. § 13 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz [Rentenhöhe] tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
... heißt wohl auf gut deutsch:

Anträge und Rechnungen dürfen nicht vorm 2.8. datiert sein!?!! D.h. nicht zu früh aus den Startlöchern raus starten.
Ansonsten scheint alles um die 30 Mio. wenige Tage vorm Start immer noch ein großes Geheimnis der Stiftung zu sein
Diese PDF datei, wurde mir heute freundlicherweise zugeschickt. da steht in den § 13-16 gehandhabt werden soll....

§ 16 Verfahren
(1) Der Leistungsantrag auf Erstattung des jeweiligen spezifischen Bedarfs ist bei den für die oder den Berechtigten zuständigen Kostenträgern zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Kostenträger die Erstattung voraussichtlich ablehnen wird.
(2) Im Falle einer Ablehnung oder Teilablehnung der beantragten Leistung durch den Kostenträger leitet der Kosten- träger den ablehnenden Bescheid mit Zustimmung der antragstellenden Person unmittelbar an die Stiftung weiter und informiert die antragstellende Person. Mit Eingang des ablehnenden Bescheids bei der Stiftung gilt dies als Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Deckung des spezifischen Bedarfs durch die oder den Berechtigten bei der Stiftung gemäß § 13 Absatz 1 ContStifG.
Das heisst, man muss bei jeder Antragstellung, diese PDF datei als Deckblatt beifügen...
Bekanntmachung der Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Leistungen wegen Contergan-Schadensfällen 16. Juli 2013.pdf
§ 15 Höhe der Leistung für spezifische Bedarfe

(2) Der Höchstbetrag für Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe beträgt pro Person 20 000 Euro je Jahr.
Für ein gescheiten PKW Umbau reicht das aber nicht.... :?:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
LG
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#18

Beitrag von helle13 » Dienstag 23. Juli 2013, 10:34

Hallo,

von PKW Umbau steht da in Paragraph 14 aber absolut nichts. Es werden ausdrücklich nur Zahnbehandlungen, Heilmittel oder Rehamaßnahmen erwähnt. Lediglich in § 16 Absatz 5 gibt es eine kleine Hintertür:

(5) Sollte eine Leistung gewährt werden, die nicht in § 14 ausdrücklich genannt ist, stellt der Vorstand dies in seinem
Beschluss nach Absatz 4 fest und begründet in seinem Beschluss, warum ein den ausdrücklich genannten Bedarfen
vergleichbarer Bedarf besteht. Dies gilt nicht für Wiederholungsbewilligungen.

Viele Grüße
Helmut

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#19

Beitrag von Weissnix » Dienstag 23. Juli 2013, 11:00

Frank62 hat geschrieben:Für ein gescheiten PKW Umbau reicht das aber nicht.... :?:
Ich habe mir die PDF noch nicht durchgelesen, aaaber das Autos da nicht reinfallen ist fast logisch. Oder was glaubst du, wofür die neue Rente so gestaffelt ist? Mit einer Teilkapitalisierung bekommst du jedes vernünftige Auto und kannst trotzdem bequem leben. Und sonst gilt weiterhin:
Wer nicht arbeitet, braucht auch kein Auto. Schließlich, frage nicht, was der Staat für dich tun kann! Sondern frage, was du für die Gemeinschaft tun kannst. :lachwec
Tschüß
Michael

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#20

Beitrag von Robbe61 » Dienstag 23. Juli 2013, 11:40

2700 Contis x 20.000 (jährlich) = macht 54.000.000 Euronen im Topf sind 30.000.000 Euronen ????? (denk Fehler?)

zum Verfahren § 10 Verfahren “Richtlinien für die Gewährung von Leistungen wegen Contergan-Schadensfällen“

nur mal ein Beispiel und ich glaube es wurde auch von anderen immer wieder gesagt siehe:
Plenarprotokoll 16/200, Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 200. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 22. Januar 2009
Soforthilfe zur Teilhabe-Ermöglichung für Conterganbetroffene
„Antje Blumenthal (CDU/CSU):
......
Deshalb sind wir aufgefordert, sie dabei zu unterstützen, dass sie alle Leistungen erhalten, die möglich sind, und dass die Bewilligung zügig und unbürokratisch abläuft.........“

§ 15 Höhe der Leistung für spezifische Bedarfe
(1) Die Höhe der Leistung für spezifische Bedarfe im Einzelfall ergibt sich aus dem zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag
von 30 Millionen Euro jährlich und aus der Anerkennung des beantragten konkreten Bedarfs im Einzelfall durch
die Stiftung. Auf die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte oder die Beihilfevorschriften des Bundes wird verwiesen.
(2) Der Höchstbetrag für Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe beträgt pro Person 20 000 Euro je Jahr.

zu § 10 Verfahren
hier kann doch wohl nicht von zügigen und unbürokratischen Hilfe/Bewilligung nicht rede, welche uns 2009 versprochen wurde

zu §15
20.000 Euronen je Jahr, also weder einen Autoumbau noch ein Bad mit unseren spezifischen Anforderungen wird man
dafür bekommen.

Gruß
Robbe
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#21

Beitrag von Mueck » Dienstag 23. Juli 2013, 12:22

Frank62 hat geschrieben: Das heisst, man muss bei jeder Antragstellung, diese PDF datei als Deckblatt beifügen...
Dabei auch dezent darauf hinweisen:
(6) Die Berechtigten verpflichten sich, etwaige Ansprüche gegenüber Kostenträgern aufgrund der Ablehnung oder Teilablehnung der beantragten Leistung an die Stiftung abzutreten. Die Stiftung ist gehalten, begründete Ansprüche gegenüber den Kostenträgern geltend zu machen.
... damit die Kassen es sich mit einer Ablehnung nicht so einfach machen a la "Wir können jetzt alles ablehnen, die Stiftung zahlt's ja ..."

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#22

Beitrag von lia » Dienstag 23. Juli 2013, 13:00

Weissnix hat geschrieben:
Frank62 hat geschrieben:Für ein gescheiten PKW Umbau reicht das aber nicht.... :?:
Ich habe mir die PDF noch nicht durchgelesen, aaaber das Autos da nicht reinfallen ist fast logisch. Oder was glaubst du, wofür die neue Rente so gestaffelt ist? Mit einer Teilkapitalisierung bekommst du jedes vernünftige Auto und kannst trotzdem bequem leben. Und sonst gilt weiterhin:
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Und Michael wie lange geht das noch mit der Kapitalisierung? da müsste wohl noch geredet werden!!!!!

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#23

Beitrag von Weissnix » Dienstag 23. Juli 2013, 13:25

Ich denke, da wird auch noch geredet werden, lia. Bei den geringen Renten, konnten ja nur die wenigsten über Kapitalisierungen nachdenken. Also war der Bedarf auch nicht da. Das sieht jetzt anders aus.
Für die Erhöhung der Rente muss der BV nun auch nicht mehr antreten, also ist genug Zeit, solche Feinheiten durchzunörgeln.
Mueck hat geschrieben:... damit die Kassen es sich mit einer Ablehnung nicht so einfach machen a la "Wir können jetzt alles ablehnen, die Stiftung zahlt's ja ..."
Damit haben wir den Vorteil, daß die Kassen endlich aus der richtigen Richtung mit dem entsprechenden juristischen Background aufgerollt werden, lange nach dem wir das Hilfsmittel etc. bekommen haben.
Tschüß
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#24

Beitrag von Revenge » Dienstag 23. Juli 2013, 19:19

Es werden wohl nicht alle die 20 000 € in Anspruch nehmen!

Das wird eher in den oberen Punkterängen beantragt werden,was auch richtig ist.Was würde mit dem übrig gebliebenen Geld mit etwaigen Zinsen geschehen?

Ist eine etwas blöde Theorie,könnte aber so kommen.

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#25

Beitrag von Monchen » Dienstag 23. Juli 2013, 19:22

Revenge hat geschrieben:Es werden wohl nicht alle die 20 000 € in Anspruch nehmen!

Das wird eher in den oberen Punkterängen beantragt werden,was auch richtig ist.Was würde mit dem übrig gebliebenen Geld mit etwaigen Zinsen geschehen?

Ist eine etwas blöde Theorie,könnte aber so kommen.
könnte man doch als weihnachtsgeld auszahlen an die contis.
Gruß Monchen
Lebe jeden Tag so, als wäre es dein Letzter!

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#26

Beitrag von Fritzi » Mittwoch 24. Juli 2013, 11:24

Guten Morgen allerseits,
also wenn ich es richtig verstanden habe, wird auch unser Vermögen bei einem möglichen hartz 4 -Antrag nicht berücksichtigt.???
Wenn ich also kein eigenes Einkommen habe, steht mir trotz der paar Milliönchen auf`m Konto Unterstützung zu ????????
Verstehe ich nicht.
Viele Grüße aus`m Tal
Friederike

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#27

Beitrag von Udo » Mittwoch 24. Juli 2013, 14:23

Fritzi, DAS ist schon immer so. Ich bekam in den 80ern zeitweise Sozialhilfe, auch da wurde meine Contirente nicht angerechnet - sehr zum Frust meines damaligen Sachbearbeiters :zungeraus
Neu ist, dass für einige Sozialleistungen auch das Vermögen unterhaltspflichtiger Menschen nicht angerechnet wird und diese auch niemals zur Rückzahlung herangezogen werden.
Ob das auch für die Grundsicherung gilt, muss sich noch zeigen.
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!

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#28

Beitrag von Revenge » Mittwoch 24. Juli 2013, 19:23

Also könnte Ich rein Rechtlich gesehen Sozialhilfe beantragen,wenn Ich kein Arbeitslosengeld,Hartz 4 oder sonstige Einnahmen habe?

Mine Frau dann auch,vorausgesetzt wir könnten nicht mehr Arbeiten? :?:

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#29

Beitrag von Fritzi » Mittwoch 24. Juli 2013, 19:42

Ja schon, aber ich habe es so verstanden, dass auch mein Vermögen nicht berücksichtigt würde.
Das bedeutet, wenn ich durch die diversen Milliönchen keine Erträge erwirtschaften würde ( rein theoretisch, was ja total blöd wäre )
und mein Mann ( auch rein theoretisch ) stinkendreich wäre, bekäme ich Hartz 4 ?
Grüße aus`m Tal
Friederike

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Beitrag von Udo » Donnerstag 25. Juli 2013, 00:13

Fritzi, wenn deine Milliönchen angesparte Conti-Rente sind und du das beweisen kannst, werden sie nicht angerechnet.
Alles selbst erwirtschaftete oder sonstige Vermögen wird dir sehr wohl angerechnet.

Aber grundsätzlich: Wer Hartz IV beantragt, steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung!

Als Rentner(in) bekommt man Grundsicherung vom Sozialamt, nicht von Arbeitsamt / ARGE. Die Grundsicherung für Rentner hat auch andere Einkommensgrenzen

Revenge: Solange du keine Rente der RV bekommst, ist das Arbeitsamt / ARGE für dich zuständig und du erhältst "Stütze", in welcher Form auch immer. Bist du aus dem Arbeitsleben ausgeschieden (Altersgrenze erreicht, Erwerbsunfähig) steht dir bei zu geringer (oder keiner) Rente Grundsicherung für Rentner zu.

Die Contergan-Rente darf dir dabei NICHT angerechnet werden.

Interessante Frage hierbei: Wie steht es mit unseren Partnern, wenn diese Sozialhilfe beantragen? Wird denen unsere Conti-Rente als Vermögen angerechnet?
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
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