Löschung von Einschränkung „Kein Anhängerbetrieb“.

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Ravioli
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Löschung von Einschränkung „Kein Anhängerbetrieb“.

#1

Beitrag von Ravioli » Mittwoch 26. März 2014, 12:29

So nun habe ich auch mal eine Frage (vermutlich gab es das Thema schon irgendwo mal aber ich konnte es nicht finden). Und ob ich hier im richtigen Bereich bin weiß ich auch nicht....

In meinem (alten grauen) Führerschein steht wie vermutlich bei vielen von Euch die Einschränkung „Kein Anhängerbetrieb“.

Ich möchte das nun ausgetragen haben!
Und habe dazu folgende Fragen die vielleicht jemand von Euch beantworten kann:

- Wie gehe ich da nach Eurer Meinung am geschicktesten vor?
- Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht und wenn ja welche?
- Kennt jemand Leute die einen dabei unterstützen können?
- Oder kennt jemand einen guten TÜV (die handeln ja nicht zwingend alle gleich).
- Kann ich den TÜV z.B. mit technischen Hilfen überzeugen( z.B. Kurbel von „Stützrad“ elektrisch)?
- Mein Minimalziel wäre Hänger mit Begleitperson fahren zu dürfen (aber nicht befriedigend).

Für Anregungen und Hilfen wäre ich dankbar.

LG
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Udo
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#2

Beitrag von Udo » Mittwoch 26. März 2014, 12:40

Hallo Ravioli,

geh einfach zum nächsten TÜV und lasse dich beraten. Die sagen dir dann, welche Voraussetzungen es gibt.
Gefällt dir die Antwort nicht, kannst du das bei anderen TÜVs ja wiederholen :wink:

Formal gesehen bekommst du vom TÜV (gegen Bezahlung) ein Gutachten, mit dem gehst du zur Führerscheinstelle,
dort wird der Eintrag (wiederum kostenplichtig) entfernt und du bekommst einen neuen Führerschein.
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!

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Weissnix
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#3

Beitrag von Weissnix » Mittwoch 26. März 2014, 14:00

Vor 29 Jahren konnte ich das Problem noch mit der verbalen Brechstange lösen. Ob das heute noch geht, weiß ich nicht.

Basierend darauf, dass man damals mit Erlangung des Führerscheins ohne Zusatzausbildung/-prüfung auch Anhänger ziehen durfte, bin ich der Führerscheinstelle mit Artikel 3 des Grundgesetzes gekommen. Die haben mich an den TÜV verwiesen, der dann auch in Erklärungsnöte geriet.

Schlussendlich landete ich beim Innenministerium. Der freundliche Herr dort, folgte ganz bereitwillig meinen Ausführungen und erledigte dann auch fernmündlich den Rest.

Die Telefoniererei hatte ich morgens um 8:00 Uhr begonnen und um 11:30 Uhr stand ich mit einem formlosen Antrag vor einen ziemlich kleinlauten Leiter der Führerscheinstelle. Um 12:00 Uhr hatte ich dann ein paar Kugelschreiberstriche und einen Stempel mehr im Führerschein. :wink:

... und ein Jobangebot, daß ich dusseligerweise ausschlug.
Tschüß
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#4

Beitrag von Zimmi » Mittwoch 26. März 2014, 14:05

Ich sollte beim TÜV vorfahren und es demonstrieren. Leider habe ich damals keine Anhängerkupplung gehabt, so das es im Sande verlief. Heute gibt es auch technische Hilfsmittel, um den Anhänger anzuhängen. Irgendwo hatte ich da mal was in meinem Forum stehen.
http://www.contergan-info.de
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#5

Beitrag von Mueck » Mittwoch 26. März 2014, 14:58

Weissnix hat geschrieben: ... Brechstange ...
... um 8:00 Uhr begonnen und um 11:30 Uhr [fast fertig] ...
... und ein Jobangebot, ...
... bei der russischen Mafia oder bei "schnellen" Inkassounternehmen? :lachwec

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#6

Beitrag von Udo » Mittwoch 26. März 2014, 17:07

Mueck hat geschrieben:bei "schnellen" Inkassounternehmen? :lachwec
also beim Staat :lachwec :lachwec :lachwec
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!

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#7

Beitrag von Weissnix » Mittwoch 26. März 2014, 17:49

Fast Udo, aber unsere Kreisverwaltung ist noch schneller und rücksichtsloser als der langweilig Rest der Republik. :lachwec
Tschüß
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