Ein viertes Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz

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amko61
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Re: Ein viertes Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz

#16

Beitrag von amko61 » Montag 2. März 2015, 09:25

retep1962 hat geschrieben:
Das Integrationsamt nutzt die Mittel der Ausgleichsabgabe (Unternehmen die unter 5% Schwerbehinderte beschäftigen müssen einzahlen)
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
In NRW sind verschiedene Ämter zuständig, je nachdem, was du beantragst und wie dein Status (berufstätig,arbeitslos,EU-Rentner) ist.
Hier verteilen die (Haupt-)Fürsorgestellen und die Landschaftsverbände die Mittel aus der Ausgleichsabgabe.

amko

Brigitte1959

#17

Beitrag von Brigitte1959 » Montag 2. März 2015, 10:41

Darf ich noch einmal dran erinnern wie dieser Beitrag heißt ?

Auf Facebook wurden schon einige Vorschläge zusammen getragen vielleicht schafft man das ja auch hier ?

Ich finde das Thema ist zu wichtig als dann man es unter dem Tisch kehrt .

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Udo
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#18

Beitrag von Udo » Montag 2. März 2015, 14:18

Brigitte1959 hat geschrieben:Auf Facebook wurden schon einige Vorschläge zusammen getragen vielleicht schafft man das ja auch hier ?
Stephan Nuding hat geschrieben:Bitte teilt mir Eure Änderungs- und Verbesserungswünsche bis spätestens 1.3.2015 mit.
Ich würde sagen, der Stichtag war gestern.
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!

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Fellwuschel
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#19

Beitrag von Fellwuschel » Montag 9. März 2015, 00:06

Noch können wir durch unseren Forderungskatalog auf wesentliche Änderungen für das geplante 4. Conterganstiftungsänderungsgesetz drängen. Die Zeit dafür ist noch da und somit auch noch kein Stichtag abgelaufen.


"Handlungsbedarf" ist eine gelinde Umschreibung für alles das was mit der Stiftung noch im Argen liegt. Hier meine Änderungsvorschläge:

1. Freie und demokratische Wahl aller Personen des Vorstands und des Stiftungsbeirats durch alle Contergangeschädigten. Es kann nicht angehen, das jeder Antrag durch eine 2/3 Mehrheit blockiert werden kann und das Personen wie Frau Hudelmaier plötzlich im Vorstand ohne Wahl sitzen.

2. Drastische Reduzierung der Bewilligungsprozesse bei Revisionsanträgen auf max. 1 Jahr. Falls es zu keiner Entscheidung binnen eines Jahres kommt so gilt der Revisionsantrag automatisch als genehmigt.

3. Anpassung der Conterganrenten die reale Inflation (derzeit zwischen 5-6 %) (Geldmengenwachstum-Wirtschaftswachstum = Reale Inflation) Zumindest aber Anpassung an die Preissteigerungsraten des stat. Bundesamts.

4. Einschluss von mehr Hilfsmitteln die beantragt und schnell bewilligt werden können.

5. Ausschüttung der restlichen Gelder aus dem 30 Mio Topf am Jahresende anteilig auf alle Conterganopfer gemäß anteilig nach deren Schädigungsgrad.

6. Absicherung der Ehe- und Lebenspartner durch Witwenrente nach dem Ableben der Conterganopfer, da die Ehepartner viel Zeit und Geld und Arbeit mit der Pflege der Partner verbracht haben, und dies nicht honoriert wurde.

7. Heraufsetzung des Kapitalisierungsalter von 55 Jahre auf 65 Jahre ohne Bedingungen an die Kapitalisierung überhaupt zu stellen. Uns steht das Geld zu. Und was wir damit machen, ist unsere Sache und geht die Stiftung einen Sch... an. Wir brauchen keine bürokratischen Auflagen für die Verwendung unseres eigenen Geldes.

8. Keine Vergabe von Aufsichtsrats- und Vorstandsposten durch politische Schachereien. Fähige Leute sollten ausschließlich unter unseren Reihen gewählt werden.

9. Heranbildung von mindestens 3 weiteren Contergan-Spezialisierten Ärzten verteilt in der Republik deren Behandlung ausschließlich durch die Krankenkassen auch übernommen wird. Dr. Graf wird bald nicht mehr tätig sein und Dr. Peters rechnet nur privat ab. Da klafft bald eine Versorgungslücke, vor allem wenn Dr. Graf nicht mehr arbeitet.

10. Veröffentlichung aller Stiftungsratssitzungsprotokolle spätestens 3 Wochen nach der Sitzung auf dem Internetportal der Stiftung. Verschwiegenheitspflicht soll nur bei personengebundenen Daten gelten.

11. Abkoppelung der Stiftung von den Entscheidungen der Ministerialbeamten zu einer zweck- und weisungsgebundenen Organisation zur Verteilung der Gelder (vgl. Thalidomide Trust UK) und einer raschen und unbürokratischen Bewilligung innerhalb von max. 2 Monaten nach Einreichung.

12. Grünenthal wird zur Zahlung von weiteren 120 Mio jährlich in die Stiftung gesetzlich verpflichtet, da sie ursächlich die Katastrophe verschuldet haben. Diese Gelder werden nach dem bisherigen Punkteschlüssel anteilig an alle Opfer verteilt.

13. Rückzahlung aller Conterganrenten für alle bewilligten Antragsteller ab dem Jahr 1972 auch für Neuantragsteller. Es ist sonst ungerecht für diese , da die schon 1972 bewilligten Opfer seit dieser Zeit das Geld bekamen.

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Monchen
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#20

Beitrag von Monchen » Montag 9. März 2015, 08:22

meine meinung ist bis 50 punkte 500,- euro rente und ab 50 punkte 9.00,- euro rente und einmal im jahr spezifischer bedarf von 20.000,- euro auszahlen und dann müssen wir alle ruhe geben und endlich unser leben genießen.
Gruß Monchen
Lebe jeden Tag so, als wäre es dein Letzter!

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#21

Beitrag von Revenge » Montag 9. März 2015, 08:44

Monchen hat geschrieben:meine meinung ist bis 50 punkte 500,- euro rente und ab 50 punkte 9.00,- euro rente und einmal im jahr spezifischer bedarf von 20.000,- euro auszahlen und dann müssen wir alle ruhe geben und endlich unser leben genießen.
Kleiner Scherz am Montag?! :lachwec

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#22

Beitrag von lia » Montag 9. März 2015, 09:59

monchen was hast du gegen die Ausdifferenzierung der schadensgruppen?
lg lis

Brigitte1959

#23

Beitrag von Brigitte1959 » Montag 9. März 2015, 10:11

Revenge hat geschrieben:
Monchen hat geschrieben:meine meinung ist bis 50 punkte 500,- euro rente und ab 50 punkte 9.00,- euro rente und einmal im jahr spezifischer bedarf von 20.000,- euro auszahlen und dann müssen wir alle ruhe geben und endlich unser leben genießen.
Kleiner Scherz am Montag?! :lachwec
Monchen schau mal Bitte was du geschrieben hast :?:

Meinst du das so wirklich ?
Oder ist dir ein Fehler unterlaufen ?

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#24

Beitrag von Monchen » Montag 9. März 2015, 10:17

o sorry, meine natürlich bis 50 punkte 5.000,- euro und ab 50 punkte 9.000,- euro.
Gruß Monchen
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#25

Beitrag von Revenge » Montag 9. März 2015, 13:29

Super,da bin Ich auch dafür! :applaus :wink:

Conti
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#26

Beitrag von Conti » Montag 9. März 2015, 13:43

Ja, das wäre sehr :cool

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#27

Beitrag von lia » Montag 9. März 2015, 14:27

und ich bestell sekt! :neuj
hab ich weihnachten verpennt :nikwink


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Weissnix
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#29

Beitrag von Weissnix » Montag 9. März 2015, 19:44

Ja lia, haben wir.
Sekt? Hmmm, ich mag eigentlich Essig nicht, wenn er so perlt. Ne Hopfenkaltschale wär mir da schon lieber. :wink:
Tschüß
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#30

Beitrag von Fritzi » Montag 9. März 2015, 20:36

Danke Brigitte
Fritzi aus`m Tal

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