Contergan – Wahrheit versus Fiktion?

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sita1
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Contergan – Wahrheit versus Fiktion?

#1

Beitrag von sita1 » Dienstag 9. September 2008, 18:43

Contergan – Wahrheit versus Fiktion?

Eine Nachbetrachtung zum Contergan-Film der ARD

von Ingeborg Simon

Grünenthal und der Contergan-Film

Nachdem der Pharmakonzern Grünenthal auch durch das Einschalten von Gerichten die Ausstrahlung des Contergan-Films nicht mehr verhindern konnte, verschickte er kurz vor dem geplanten Sendetermin eine Broschüre an die wichtigsten Medien der BRD mit dem Titel “Contergan. Wahrheit versus Fiktion.” Grünenthal wollte damit – so eine Firmensprecherin – “eine historisch korrekte Darstellung der Ereignisse rund um die Contergan-Tragödie” geben. Wieso spricht Grünenthal von einer Tragödie? Für die Tausende von Contergan-Geschädigten und ihre Angehörigen wurde das Arzneimittel in der Tat zu einem tragischen Ereignis und ist es für die Überlebenden bis heute geblieben. Eine Tragödie aber auch für den Contergan-Hersteller? D. h. eine unausweichliche Verstrickung in kaum beeinflussbare Umstände? Nein! Der Pharmakonzern Grünenthal wurde nicht Opfer einer Katastrophe, sondern war ihr alleiniger Verursacher. So verantwortungslos und rücksichtslos, wie der Konzern bei der Entwicklung und Vermarktung des neuen Wirkstoffs Thalidomid als Contergan verfuhr, das im Oktober 1957 rezeptfrei auf den bundesdeutschen Markt kam, so menschenverachtend agierte er auch in allen Abwehrkämpfen gegen eine mögliche Rezeptpflicht oder gar ein Verbot und riskierte damit täglich neue Opfer. Contergan erreichte im Mai 1960 bereits 46 % des Gesamtumsatzes, wurde weltweit in alle Erdteile exportiert und erschien in unzähligen z. T. abenteuerlich anmutenden Kombinationen mit Wirkstoffen wie Aspirin, Chinin, Phenacetin, Barbituraten, Cortisonen und Antibiotika für so ziemlich alle verbreiteten Krankheitsbilder.
Das damalige Verhalten der Pharmafirma, die sich auch noch heute im Besitz der Gründerfamilie Wirtz befindet (Jahresumsatz des Gesamtunternehmens über 1 Mrd. Euro), ist dank einer 1972 in englischer Sprache erschienenen Buchveröffentlichung mit dem Titel “Contergan – oder die Macht der Pharmakonzerne” dokumentiert worden und erschien 1975 in der DDR als deutsche Übersetzung.[1] Sie ist für alle, die an dem wahren Hergang der Contergan-Geschichte Interesse haben, von unschätzbarem Wert. Sie beruht fast ausschließlich auf firmeneigenem internen Material, das der Staatsanwaltschaft bei Durchsuchungen des Firmengeländes in z. T. abenteuerlichen Verstecken in die Hände fiel und ihr zur Erstellung einer 972 Seiten umfassenden Anklageschrift diente. Obgleich sich trotzdem nicht mehr lückenlos alle Geschehnisse darstellen lassen, besitzt das gefundene Material aufgrund seiner Herkunft und seines Umfangs eine enorme Authentizität. Kein anderes Dokument wird dem von Grünenthal selbst erhobenen Anspruch nach einer “historisch korrekten Darstellung” der damaligen Ereignisse so gerecht. Wäre es Grünenthal damit wirklich ernst gewesen, hätte der Konzern statt einer 20-seitigen Werbebroschüre eine zu der englischen Buchausgabe vorliegende knapp 3 Seiten umfassende Inhaltswiedergabe, die im Juli 1973 im Arzneimittelbrief erschien, kopieren und verteilen können (s. Dokumentationsteil, S. 26ff).
Weil das natürlich, wie zu erwarten war, nicht geschah, bedarf es einer Reaktion auf die Grünenthal-Selbstdarstellung. Schon der Filmregisseur des Contergan-Films, Adolf Winkelmann, hat das aggressive Vorgehen der Firma gegen sein Werk mit der Einschätzung kommentiert, Grünenthal möchte die Deutungshoheit über die Geschichte behalten. Diese Einschätzung teile ich. Hier liegt genau die Erklärung für das heutige Auftreten Grünenthals im “Fall Contergan”. Um Imageeinbußen und womöglich berechtigte Forderungen der Contergan-Geschädigten abzuwehren, wird auch aktuell noch von Grünenthal das Märchen von der Unabwendbarkeit des Geschehenen verbreitet, in der die Firma und die Geschädigten gleichermaßen Opfer einer Tragödie wurden.
Um diese Selbstdarstellung nicht von unserer Seite unkommentiert und unwidersprochen stehen zu lassen, will ich im Folgenden einige Fakten und Geschehnisse in Erinnerung rufen. Ich halte das auch deswegen für dringend geboten, weil der Wirkstoff Thalidomid, wenn auch unter anderen Namen und mit anderen Herstellern, heute als Lepra- und Krebsmittel wieder vermarktet wird und damit die dramatische Vergangenheit des Wirkstoffs zu relativieren droht.
1. Beispiel: Contergan und Schwangerschaft
In seinen Selbstdarstellungen entlastet sich Grünenthal hinsichtlich des Vorwurfs mangelnder Sorgfaltspflicht bei der Testung des neuen Wirkstoffs Thalidomid mit dem Verweis auf fehlende arzneimittelrechtliche Vorgaben und versichert gleichzeitig, die damals üblichen Standards nach dem allgemeinen “Prinzip der Selbstüberwachung” eingehalten zu haben. Eine Prüfung auf Teratogenität war damals nicht “üblich”.
Was an dieser Argumentation stimmt: Bis 1961 gab es in der Bundesrepublik kein Arzneimittelgesetz, das hier klare Zulassungsbedingungen hätte vorgeben können. Das war in der Tat ein schweres Versäumnis wie gerade der Fall Contergan belegt. Die in den USA und der DDR damals geltenden arzneimittelgesetzlichen Regelungen ließen die Zulassung von Thalidomid nicht zu, da die eingereichten Unterlagen die gesetzlichen Anforderungen dieser Länder nicht erfüllten.
Obwohl Grünenthal also nachweislich keinerlei Informationen über die möglichen Auswirkungen von Contergan auf den Fetus hatte, wurde die Anwendung während der Schwangerschaft als völlig problemlos ausdrücklich empfohlen und massiv propagiert. So hieß es in einem Werbeprospekt für Frauenärzte von 1958: “In der Schwangerschaft und Stillzeit ist der weibliche Organismus besonderen Belastungen ausgesetzt … Die Verordnung eines Sedativums und Hypnoticums, das weder Mutter noch Kind schädigt, ist daher erforderlich”. Dazu stellte das Aachener Landgericht in seinem Schlussbericht fest, ein “ordentlicher und gewissenhafter Arzneimittelhersteller” müsse bei Arzneimitteln, wo Erfahrungen im Bereich der Schwangerschaft fehlen, ausdrücklich darauf hinweisen. So etwas hatte Grünenthal nie erwogen!
2. Beispiel: O-Ton Grünenthal: “Mord an einem Medikament!”
Grünenthal behauptet auch heute noch, man habe nach dem Bekanntwerden eines möglichen Zusammenhangs zwischen Contergan und Missbildungen schnell gehandelt und das Präparat vom Markt genommen. Auch da ist genaueres Hinschauen über den tatsächlichen Ablauf notwendig.
Längst bevor von möglichen teratogenen Wirkungen von Contergan die Rede war, erreichten Grünenthal Tausende von Fallmeldungen über eine beobachtete Neurotoxizität von Contergan vor allem bei älteren Menschen, die irreversibel war. Der Anstieg der Grünenthal erreichenden Meldungen über Nervenschädigungen korrelierte mit den wachsenden Umsatzzahlen. Grünenthal war auch am besten über den Stand des Umfangs an beobachteten Nebenwirkungen informiert, weil in Ermangelung irgendwelcher arzneimittelrechtlicher Vorschriften zur Marktüberwachung Grünenthal für die Ärzte der einzige Ansprechpartner war. Als im Mai 1961 mehrere wissenschaftliche Publikationen zur Neurotoxizität die immer noch behauptete “Ungiftigkeit” von Thalidomid widerlegten, reagierte die Firma nicht mit der von vielen Klinikern seit längerem geforderten Beantragung der Rezeptpflicht für Contergan, sondern gab firmenintern die Devise aus, alles dafür zu tun, “um den Rezeptzwang zu vermeiden, zumal bereits ein wesentlicher Anteil unseres Umsatzes aus Freihandverkäufen stammt.” Erst im August 1961 gelang es auf ärztlichen Druck auf das für Grünenthal zuständige Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, Contergan für NRW rezeptpflichtig zu machen, dem sich Hessen und Baden-Württemberg anschlossen.
Noch skandalöser verhielt sich Grünenthal gegenüber den vom Kinderarzt und Humangenetiker Dr. Lenz unternommenen Bemühungen, Contergan zu verbieten, nachdem für ihn nach monatelanger Recherche zu den Ursachen der dramatisch ansteigenden Fälle von Phokomelie (vor Contergan beobachtete Häufigkeit 1 : 4 Mio.) im November 1961 der Verdacht auf Contergan als Auslöser von Missbildungen zur Gewissheit geworden war. Lenz informierte den Hersteller von seiner Absicht, seine Erkenntnisse am 19. November 1961 auf dem Kinderärztekongress vorzustellen und bot vorher Grünenthal ein Gespräch zu seinen Ergebnissen an. Die Firmenleitung reagierte mit dem Androhen rechtlicher Schritte und verschickte noch am 20. November 1961 (!) 67.000 Werbeexemplare über Contergan mit dem Slogan: “Contergan ist ein sicheres Mittel”. Bei einer Zusammenkunft im Innenministerium von NRW war Grünenthal lediglich zu einem Warnhinweis für Schwangere zu bewegen. Als dann die “Welt am Sonntag” über Contergan am 27. November 1961 berichtete, nahm Grünenthal noch am selben Tag Contergan vom Markt, nicht aus Einsicht, sondern wegen einer gegen Grünenthal “inszenierten Rufmordkampagne”, die eine wissenschaftliche Diskussion nicht mehr möglich mache. Wie wenig der Pharmakonzern die Rücknahme inhaltlich akzeptierte, wird an seiner Äußerung einen Monat später gegenüber dem englischen Lizenznehmer deutlich in seiner Erklärung, er werde die Produktion von Contergan wieder aufnehmen.
Alle hier zitierten Fakten sind dokumentiert und nachlesbar auch für Grünenthal. Es ist schwer nachvollziehbar, dass der Konzern alle seit der Marktrücknahme bekannt gewordenen Erkenntnisse und Fakten bis heute ignoriert und ohne jeden selbstkritischen Ansatz die Platte von der unabwendbaren Tragödie immer noch auflegt. Hätte Grünenthal damals auf die früh erkannten schwerwiegenden Nebenwirkungen der Neurotoxizität mit einem Contergan-Verbot reagiert, wäre mindestens vielen Hunderten von Kindern ihr schweres Schicksal erspart geblieben. Dr. Lenz rechnete mit einem monatlichen Zuwachs bei Nichthandeln von 50 bis 100 Fällen. In Kenntnis des konkreten Geschehens entlarvt sich das von Grünenthal behauptete schnelle Handeln als nachträgliche Verhöhnung der Opfer.
Die bundesdeutsche Arzneimittelgesetzgebung
Der VDPP hat in seiner Stellungnahme “50 Jahre nach Contergan” den Zusammenhang zwischen der Contergangeschichte und der Qualität der bundesdeutschen Arzneimittelgesetzgebung hergestellt. Das Aachener Landgericht hat in seinem Schlussbericht vom Dezember 1970 die Bundesregierung kritisiert. Sie habe die letzte Verantwortung dafür, dass die schwerwiegenden Probleme der Arzneimittelkontrolle nicht in Angriff genommen wurden. Das 1. AMG in der Bundesrepublik von 1961 war eine Farce ebenso die auf die Contergan-Ereignisse Bezug nehmende erste Novellierung von 1964. Erst 1978 (!) trat in der BRD, Pharmaexportland Nr. 1, das 2. AMG in Kraft, das erstmalig in der bundesdeutschen Gesundheitsgeschichte den Nachweis auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikamentes forderte und Regeln für eine Risikoüberwachung des Arzneimittelmarktes einführte. Es wurde damals begrüßt als Beweis einer “herausragenden gesellschaftlichen Konsequenz der Contergan-Katastrophe”. Auch dieses Gesetz hatte viele Defizite, auch weil es allzu deutlich die Handschrift der auf die Politik nachweislich einwirkenden Pharmazeutischen Industrie trug.
Der VDPP hat in seiner Presseerklärung auch einen Forderungskatalog für mehr Arzneimittelsicherheit formuliert. Diesen umsetzen zu können, setzt voraus, dass jeglicher Vorstoß in Richtung Privatisierung hoheitlicher Aufgaben der Arzneimittelzulassung und -überwachung zukünftig unterbleibt!
Literatur:
• H. Sjöström and R. Nilsson “Thalidomide and the Power of the Drug Companies”, Penguin Books Ltd. 1972


Quelle: http://www.vdpp.de/positionen/gesundhei ... -film.html


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Maren
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#2

Beitrag von Maren » Dienstag 9. September 2008, 21:22

Hallo sita1

Sehr interessant - nicht weil es für uns neue Hinweise gibt, sondern, weil die Argumentation Grün. mit seinen eigenen Waffen schlägt!

Kannst Du noch etwas zur Autorin sagen?

Danke!
Schöne Grüße aus DO
Maren
Tschüssi 😎 Maren



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#3

Beitrag von wollied » Dienstag 9. September 2008, 22:47

Super und Daaaanke Sita,
habe es abgespeichert, obwohl ich es, also den damaligen Ablauf augennah und hörnah mibekam.

Diese nachlesbare Dokumentation, (nicht nur dort, ich habe den SPIEGEL von 1961) ist ein Beleg für mich ein Contra den Vorstellungen des BVs und ihrer Wattebäuschchendiplomatie.

UND NICHT nur weil es so in der Doku steht, ICH WERDE WIE SCHON SEIT JAHRZEHNTEN, spätestens NOCH INTENSIVER seitdem ich meine Freundin habe, gegen Gthals Nachfolger und den Erben der damalig mitverantwortlichen Regierung, mit meinen Mitteln versuchen, Paroli zu bieten.
Warum antwortest du nicht auf meine PM ?

Lieben Gruß an Dich
Wolfgang
Es kann besser werden-Es wird besser-Es ist so gut wie nie zuvor-

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#4

Beitrag von Fellwuschel » Mittwoch 10. September 2008, 03:59

Danke Sita für Deinen Post,

es zeigt symptomatisch wie Grünenthal versucht, die Geschichte zu verklären und die Firma entlarvt sich selber. Tragik bedeutet unverschuldet in eine tragische Situation hinein gekommen zu sein. Dies ist nach den o.g. Ausführungen sachlich und inhaltlich nicht für Grünenthal der Fall. Die Firma hat vorsätzlich und wider besseren Wissens vorsätzlich gehandelt. Das lässt sich historisch mehrfach belegen. Umsatz und Gewinn waren mehr wert als die Pharmaopfer die auf der Strecke blieben. Juristisch sind das niedere Beweggründe (Profitstreben) sowie der Vorsatz historisch nachzuweisen. Es lässt sich auch nachweisen das trotz mehrfacher Warnhinweise 1961 das Präparat nicht vom Markt genommen wurde. Übrigens juristisch handelt jemand mordend aus niederen Beweggründen (hier Profitstreben) der vorsätzlich wider besseren Wissens und mit Kenntnis der Folgen (es wurde trotz besseren Wissens und Warnhinweisen auf Polyneuritisschäden und Fruchtschäden weiter verkauft). Freunde macht euch mal Gedanken dazu.

Ich hoffe weitere Postings zur Geschichte werden folgen. Ich habe auch noch einige Beiträge dazu.

Liebe Grüße

Der Fellwuschel

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#5

Beitrag von amko61 » Mittwoch 10. September 2008, 10:51

Danke für diesen interessanten Beitrag! Von dem zitierten Buch habe ich noch nie was gehört...

amko

SingleRose
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#6

Beitrag von SingleRose » Mittwoch 10. September 2008, 11:14

Sehr gut geschriebener Artikel!

Danke für die Info!

Single Rose @-->---
Lasse es nicht zu, das man Dich lebt. Lebe selbst, erfahre, nimm wahr und lerne. Es ist Dein Leben und Du gehörst Dir.

Zimmi
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#7

Beitrag von Zimmi » Mittwoch 10. September 2008, 11:24

Sehr interessant.

Gruss Zimmi
http://www.contergan-info.de
http://www.zwinger-von-zimdarsen.de

Daniel

#8

Beitrag von Daniel » Mittwoch 10. September 2008, 18:04

Hallo Sita1

auch ich möchte dir meinen Dank aussprechen.

Und da sind sich wohl alle einig,
eine Entschuldigung von den Verantwortlichen,
ist das wenigste was was wir verlangen können,
auch wenn wir uns damit nichts kaufen können und unsere Eltern
damit nicht entschädigt werden,aber es währe Menschlich und angebracht.

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#9

Beitrag von Maren » Mittwoch 10. September 2008, 21:00

Noch mal Literatur:

Beate KIRK: Der Contergan-Fall -eine vermeidbare Arzneimittelkatastrophe?, Stuttgart 1999
Ist z.T. sehr pharmakologisch, aber das Buch kommt zum Schluss zur gleichen juristischen Einschätzung wie der obige Artikel..........
Der Autorin lagen Originalakten der Firma Grün. vor - zum ersten Mal nach dem Prozess von der Staatsanwaltschaft freigegeben......

Schöne Grüße am Abend
Maren :twisted:
Tschüssi 😎 Maren



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#10

Beitrag von Bo » Donnerstag 11. September 2008, 00:07

Auch in Nikos Film sagt Kim (aus Irlans), dass Thalidomid t...., immeimmer diese verflixten medizinischen Fachausdrücke!!!! Na ja. fruchtschädigend ist, es wurde mit "monstermachend" übersetzt.

Bo

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#11

Beitrag von Bo » Donnerstag 11. September 2008, 00:08

Bo hat geschrieben:Auch in Nikos Film sagt Kim (aus Irland), dass Thalidomid t...., immer diese verflixten medizinischen Fachausdrücke!!!!
Na ja. fruchtschädigend ist, es wurde mit "monstermachend" übersetzt.

Bo

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#12

Beitrag von sita1 » Donnerstag 11. September 2008, 12:09

hallo ihr lieben,

nehme euren dank gerne entgegen, leite dies auch gerne weiter. ich möchte mich nicht mit fremden federn schmücken, denn der text wurde mit freundlicher erlaubnis und unterstützung von bernhard quiel (icta) zur verfügung gestellt. denn wir sind der meinung, dies geht uns allen an. außerdem sind weitere aktionen und weitere veröffentlichungen geplant.

lg sita

ps: maren zu deiner frage: ingeborg simon ist sprecherin für gesundheit bei den linken.

lg sita

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Weissnix
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#13

Beitrag von Weissnix » Donnerstag 11. September 2008, 12:19

sita1 hat geschrieben:
ps: maren zu deiner frage: ingeborg simon ist sprecherin für gesundheit bei den linken.
Ich sags ja schon lange: Die Partei hat was. Aus der Richtung dürfen wir bestimmt noch die eine oder andere gute Sache/Idee erwarten. Es gibt dort tatsächlich noch denkende Menschen. Ein Luxus, den sich heute nicht mehr viele leisten.
Tschüß
Michael

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#14

Beitrag von Fellwuschel » Donnerstag 11. September 2008, 13:07

Hallo Sita,

sehr gut fände ich von Dir Sita wenn du uns Contergan Betroffene mal mit einer Historienreihe informieren könntest. Viele von uns wissen garnicht was sich damals an Skandalen zugetragen hat. Wir wurden leider kaum oder garnicht von unseren Verbänden in den letzten 37 Jahren informiert. Ich denke der Informationsbedarf ist riesig.

wollied
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#15

Beitrag von wollied » Donnerstag 11. September 2008, 15:01

ps: maren zu deiner frage: ingeborg simon ist sprecherin für gesundheit bei den linken.
BRAVOOOOOOOOOO Michael, der meinen Rollstuhl doch nicht wollte
Ich sags ja schon lange: Die Partei hat was. Aus der Richtung dürfen wir bestimmt noch die eine oder andere gute Sache/Idee erwarten. Es gibt dort tatsächlich noch denkende Menschen. Ein Luxus, den sich heute nicht mehr viele leisten.



Hallo Fellwuschel, ich habe ihn zur Zeit bei meiner Freundin, den Spiegel aus ca. 1962. Ellenlanger Bericht über die Praktiken Grünenthals un der damaligen Regierungen.
Bei Bedarf könnte ich ihn mal ausleihen oder gibts doch n Scanner ...brrrrrrrr
....Contergan Betroffene mal mit einer Historienreihe informieren könntest. Viele von uns wissen garnicht was sich damals an Skandalen zugetragen hat. Wir wurden leider kaum oder garnicht von unseren Verbänden in den letzten 37 Jahren informiert.
Ich habe wohl im Inet reichlich über Skandale ehemaliger Vorstände des BVs gelesen.
LG
Wolfgang
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