"Petition zum Rentenausgleich",

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carolab
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"Petition zum Rentenausgleich",

#1

Beitrag von carolab » Donnerstag 19. Februar 2009, 11:58

Pet 3-16-17-4003-048361

Der Deutsche Bundestag möge im Rahmen des 2. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz beschließen, dass contergangeschädigte Personen einen Ausgleich ihrer Renten-/Pensionsverluste erhalten, die sie aufgrund ihrer schädigungsbedingt verkürzten Erwerbsbiographien erleiden.

Begründung
Ende der 50er/Anfang der 60er Jahre kamen weltweit mehr als 10.000 schwer- und schwerstbehinderte Kinder zur Welt. Ursache war der Wirkstoff Thalidomid (bekannt durch das Medikament Contergan) den die Mütter in der Schwangerschaft einnahmen. In Deutschland leben derzeit noch ca. 2.700 Betroffene.

1971 ersetzte der Staat, einen mit der Schädigerfirma Grünenthal zugunsten der geschädigten Kinder geschlossenen Vergleich zur Schadensregulierung, durch eine gesetzliche Stiftungslösung. Dadurch hat er laut Bundesverfassungsgericht die Verpflichtung übernommen, „auch in Zukunft darüber zu wachen, dass die Leistungen der Stiftung (...) der übernommenen Verantwortung gerecht werden (BVerfGE 42,263). Mit anderen Worten: Die Contergangeschädigten haben durch dieses Vorgehen keinerlei Ansprüche mehr an den Schädiger und sind auf den Staat als Verpflichteten angewiesen.

Die Stiftung zahlte seitdem monatlich Renten an die Geschädigten aus, die durch nur sporadische Erhöhungen stark an Wert verloren. Nach Ausstrahlung des Films „Contergan - Eine einzige Tablette“ wurden die Renten endlich angepasst. Die Höchstrente für die Schwerstgeschädigten (z.B. ohne Arme und Beine) liegt heute bei 1.090 €.

Die Betroffenen sind inzwischen ca. 50 Jahre alt. Manche konnten aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder mussten frühzeitig verrentet/pensioniert werden. Diese Tatsache wurde sowohl in der Bundestagsdebatte vom 10.04.2008 (154. Sitzung) durch nahezu alle parlamentarischen Redner hervorgehoben, als auch in der öffentlichen Anhörung mit Sachverständigen vom 28.05.2008 thematisiert. Stellvertretend für die Aussagen anderer Abgeordneter: „Bei den erwerbstätigen Conterganopfern führt dies oft zu Frühverrentungen mit erheblichen Einbußen bei der Altersversorgung und der gesellschaftlichen Teilhabe“ (Ilse Falk, 10.04.08, i. d. oben genannten Sitzung). Und das obwohl „die finanziellen Belastungen durch die Conterganschädigung (...) natürlich mit zunehmendem Alter (steigen), da die körperlichen Einschränkungen zunehmen (Ina Lenke, FDP, ebd.).

Diesen Erkenntnissen trägt das nun als Formulierungshilfe vorliegende 2. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz in keiner Weise Rechnung. Hier wird für die Schwerstgeschädigten eine jährliche Einmalzahlung von 3.000 € zur Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes vorgesehen. Gleichzeitig geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung von CDU/CSU und SPD (Falk/Humme) vom 13.11.08 hervor, dass der Bund „keine weiteren finanziellen Leistungen mehr übernehmen“ wird. An einen Ausgleich der Renten-Verluste ist also auch in Zukunft nicht gedacht. Damit ist für die Zukunft keine nachhaltige Lösung für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe der Conterganopfer vorgesehen, obwohl das Problem überparteilich erkannt wurde.

Überschrift auf Wunsch von @ Carolab geändert.Daniel 14.05.10
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße

Caro

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#2

Beitrag von Maren » Donnerstag 19. Februar 2009, 13:51

Danke, Caro!!!!
Es ist sehr wichtig, dass der Unterstützungsbrief und der Petitionstext eine Einheit bilden = auf Vorder- und Rückseite eines Blattes gedruckt werden.

Danke an alle Unterstützer!

Schöne Grüße
Maren
Tschüssi 😎 Maren



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Dagmar Tapken
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#3

Beitrag von Dagmar Tapken » Sonntag 22. Februar 2009, 10:45

Hallo Caro (ich hoffe, dass ich dich so nennen darf),
ich finde deinen Brief echt Klasse! Und deine Forderung ist mehr als überfällig.
Als ich deinen Brief gelesen habe, viel mir dazu noch ein, dass ich in meinem Brief, den ich Anfang Januar an den BV verschickt hatte und der auch über Henning hier eingestellt wurde (Stellungnahme zu Studie zum Thema "Altersgerechtes Wohnen-Bedarfe /Erfahrungen" und "Betreutes Wohnen- Welche Dienstleistung braucht der/die Einzelne ?" Hierbei können sich contergangeschädigte Menschen beteiligen) eben dieses Thema aufgenommen hatte und mein Ansatz noch einen weiteren wichtigen Punkt verfolgte, der nicht vergessen werden sollte. Aus diesem Grund hier noch einmal ein gekürzter Auszug aus meinem Brief, vielleicht als Idee zu verstehen, die noch irgendwie eingearbeitet werden könnte.


>> Nächster Fall / zentrales Thema auch und besonders für viele Contis schon jetzt: Abschläge bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben, persönliches Budget.
...
Mein Vater - und damals waren es viele Arbeitnehmer, die diese Konditionen angeboten bekamen - schied mit seinem 50-sten Lebensjahr ohne Abschläge aus dem Berufsleben aus. Einzige bittere Pille damals: 1,5 Jahre mussten mit Arbeitslosengeld überwunden werden, danach konnte die volle Altersrente beantragt und bezogen werden. Das durchschnittliche Renten-/ Pensionseintrittsalter lag damals bei 55, behinderte Menschen konnten bereits früher ohne Abschläge in den Ruhestand treten, so sie dies beantragten. Das Renten- / Pensionsniveau - wem sage ich es - mit 75 % relativ hoch, die Staatskassen relativ gut gefüllt. Es folgte über die nächsten Jahre eine sukzessive Anhebung des Renten- / Pensionseingangsalters auf derzeit 63 Jahre (angedacht / an manchen Stellen sogar schon durchgesetzt ist bereits eine Anhebung auf 65 bzw. 67 Jahre, Tendenz: steigend) bei gleichzeitigem Absenken des Renten- /Pensionsniveaus auf derzeit 70 % (angedacht auch hier: 67 %), voll zu versteuern (Tendenz ? Liegt auf der Hand !!!)!!!). Schwerbehinderte dürfen zwar noch immer (in der Regel max. 3 Jahre) früher auf Antrag aus dem Arbeitsleben ausscheiden, erleiden jedoch erhebliche finanzielle Einbußen durch Renten- bzw. Pensionsabschläge ( und 10,8 % weniger netto nenne ich sogar sehr erheblich !!!).
Erwerbsunfähigkeitsrente: abgeschafft !
Berufsunfähigkeitsrente: wird äußerst rigide gehandhabt !
Konstrukte wie z.B. Altersteilzeit: kaum noch finanzierbar, eher Auslaufmodelle !
Lebensversicherung oder andere finanzielle Ansicherung fürs Alter: bei Contis oft Fehlanzeige, da das vorhandene Geld anderweitig ( nämlich oft zum Erhalt der Arbeitskraft bzw. zur Bewältigung der Folgen der Behinderung / Hilfsmittelbedarf, … ) eingesetzt werden musste bzw. Behinderten erst gar nicht die Möglichkeit eröffnet wurde, eine zusätzliche Absicherung in Form einer Versicherung abzuschließen. Zusatz: Ich weiß genau, dass man mich nicht lebensversichern wollte, weil das Risiko zu groß war /du erinnerst dich, Contis werden nur 34 Jahre alt ! Ähnliches bei Unfall- und Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherungen. In meinem Fall bedeutete dies, da ich unbedingt Lehrer werden wollte, dass ich die ersten 10 Jahre ohne finanzielle Absicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeitsrente meinen Dienst getan habe, wohl wissend, dass eine AU mich finanziell ruiniert hätte, da die Pensionskasse der Beamten in diesem Fall nur eine Minimalrente unter damals Sozialhilfeniveau gezahlt hätte !!!
Mal ganz ehrlich, so hatte ich mir meine Zukunft im Alter NICHT vorgestellt !!!
Auch an dieser Stelle sehe ich unabdingbar einen direkten Handlungsbedarf unserer Politik für uns als Contergangeschädigte. Ohne dieses Sch…Zeug wäre der Lebensweg von vielen von uns sicherlich ganz anders verlaufen. Wir waren und sind von Geburt an in unseren Möglichkeiten - und damit auch in unseren Lebensperspektiven massiv eingeschränkt gewesen. In vielen - um nicht zu sagen in allen - Fällen führte dies zwangsläufig zu einem erheblich geringerem Lebenseinkommen und damit verbunden zu einem erheblich niedrigeren Renten- / Pensionsniveau. Hätte sich der Staat damals für eine vernünftige Entschädigungszahlung eingesetzt - o.k., dann wäre er jetzt aus dem Schneider und könnte uns wie ganz "gewöhnliche Behinderte" behandeln und unter das allgemein geltende Recht stellen. Aber so weit kam es ja nicht und der Staat hat sich zugunsten der Herstellerfirma eingemischt - eine angemessene Entschädigungszahlung gab es meiner Meinung nach nie (die Conterganrenten der letzten 35 Jahre sind der beste Beweis hierfür) und ist auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt trotz Rentenverdoppelung nicht in Sicht !
Insofern erwarte ich mindestens von unserer Politik eine angemessene Altersabsicherung und die Zusage, dass bei Contergangeschädigten grundsätzlich KEINE Renten- / Pensionsabschläge zum Tragen kommen und das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben NICHT an bestehende oder noch auszuhandelnde Altersfristen, sondern an den jeweiligen Gesundheitszustand des einzelnen Betroffenen und das Auftreten und die Schwere eventueller Folgeschäden und deren Auswirkungen gekoppelt zu sein hat. Ergänzend die Forderung, dass sich das Renten- / Pensionsniveau des Einzelnen bei mindestens 75 % nach Steuern vom Netto bewegt.
Diese Forderungen sind übrigens von meiner Seite aus als Mindestforderungen zu verstehen, schon allein aufgrund der Tatsache, dass viele Contergangeschädigte aufgrund behinderungsbedingter Umstände sich erst viel später als allgemein üblich ins Erwerbsleben eingliedern konnten und längerer Studienzeiten bzw. schlechtere berufliche Aufstiegschancen hatten.
Wenn ich mir vorstellen sollte - und das kann sich ein Nichtbetroffener gar nicht vorstellen - dass ich mit diesen Schmerzen, die ich jetzt schon habe und die sukzessive schlimmer werden und in immer kürzer werdenden Intervallen auftreten - auch noch bis zu meinem 65 Lebensjahr (denn bis dahin ist das Renten- / Pensionseintrittsalter mindestens auf 67 angehoben !) arbeiten soll, … unmöglich !!! Und dabei habe ich es sowohl was die Schwere meiner Conterganschädigung angeht als auch was die Schwere meiner beruflichen Tätigkeit angeht noch gar nicht so schlimm getroffen. Und mal ganz ehrlich, sehen wir uns die Zahlen der Contergangeschädigten, die bereits heute in vorzeitigem Ruhestand sind, einmal an: Die sprechen doch für sich !!!
Und hinzu kommt, dass wir alle Zeit unseres Lebens als "Vorzeigebehinderte" immer wieder gedrillt worden sind, alle Kräfte daran zu setzen, unseren Platz in dieser Gesellschaft einzunehmen und unter Beweis zu stellen, dass wir auch etwas zu leisten in der Lage sind. Und auf seine ihm mögliche Weise hat dies JEDER von uns auch getan - und dies unter verdammt schweren Ausgangsbedingungen !!!
Hinzu käme aber ebenfalls die Forderung nach einer angemessenen Alterabsicherung auch all jener Contis, die sich eine Altersabsicherung aufgrund ihrer Behinderung nicht oder in nicht ausreichendem Maße erarbeiten konnten. Auch bei diesem Personenkreis ist meiner Meinung nach zu unterstellen, dass behinderungsbedingte Gründe hierzu geführt haben. Ebenfalls Nachbesserung für all jene, die bereits aus dem Erwerbsleben vorzeitig aufgrund ihrer Conterganbehinderung ausscheiden mussten und bereits zum jetzigen Zeitpunkt unter Kürzungen und Verschlechterungen leiden müssen.
Ebenfalls daran anschließend die Forderung meinerseits, dass es auch nicht sein kann, dass - wie inzwischen allgemein bekannt - Kinder für ihre Eltern haften (z.B. im Falle einer Pflegebedürftigkeit). Zuerst durften unsere Eltern die Konsequenzen des Contergans ausbaden: angefeindet in der Gesellschaft, konnten nicht mehr arbeiten, weil sie sich um uns kümmerten und verloren sogar ihre Renten- und Pensionsanwartschaften bzw. konnten sich dementsprechend keine eigenen aufbauen. In Zukunft sollen das dann womöglich auch noch unsere Kinder machen müssen ?! Ein Unding !!! Auch hier erwarte ich eine angemessene Lösung, die unsere Kinder von jeglichen Zahlungsverpflichtungen, die sich aus einer Pflegebedürftigkeit ergeben könnten, freistellen !!!
Und an dieser Stelle betrachte ich uns auch nicht als Bittsteller, sondern als Vertreter uns zustehender Rechte !!! Und eines ist zumindest für mich klar: Solange in dieser Sache nicht die oben genannten Ziele erreicht worden sind und darüber hinaus eine angemessenen Entschädigung geflossen ist, kann und will ich nicht aufgeben, hierfür zu kämpfen - und ich hoffe, dass ein Bundesverband, der unsere Interessen vertreten soll, hier ähnlich gradlinig denkt und sich nicht - wie in den vielen verstrichenen Jahren - mit Almosen und Verweisen auf leere Kassen und Finanzkrisen oder überalternde Gesellschaftsstrukturen abspeisen lässt. Schließlich ist das ganze Problem der Contergangeschädigten ja nicht erst seit gestern bekannt !!! Schließlich waren wir und auch unsere Eltern lange genug ruhig und haben uns alles bieten lassen !!!<<

Soweit zu diesem Auszug, was aber noch immer fehlt, ist noch ein weiterer Gesichtspunkt zum letztgenannten Thema der "Pflegebedürftigkeit": Kurz vor der veranstaltung in Köln war mir noch eingefallen, dass auch noch ein ganz anderes Themaunsere finanzielle Zukunft entscheidend belasten könnte und daher dringend aufgegriffen werden muss: Der Satz "Kinder hafte für ihre Eltern" gilt ja auch für uns und unsere Eltern. Wir benötigen dringend eine Forderung, nach der wir nicht zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen werden können, wenn es um unsere Eltern geht. Konkreter Fall: Meine Mutter ist imfolge eines Schlaganfalls halbseitig gelähmt und - da ich selber pflegebedürftig bin - im Pflegeheim. Gott sei Dank hat sie für diesen Fall eine größere Summe angespart! Was aber, wenn Zahlungsverpflichtungen in derartigen Fällen auf Contis zukommen ? An dieser Stelle sind wir doch die Verlierer per se in doppeltem Sinne ! Also auch hier muss dringend eine Lösung ausgehandelt werden !!! Zumal, wenn ich bedenke, dass meine Eltern eigentlich bei Ihrem Tode mir das Angesparte zukommen lassen wollten, und nun wird es vom Pflegeheim "aufgefressen", weil ich auch bei bestem Willen körperlich nicht dazu in der Lage bin, meine Mutter zu pflegen und mein Mann hat schon genug mit mir zu tun. Was uns dann schon wieder zum nächsten Punkt bringen würde: Was passiert eigentlich, wenn ein Ehegatte pflegebedürftig wird und wir ihn aufgrund unserer eigenen Behinderung nicht pflegen können ? Dann zahln wir doch auch ! Fragt sich nur noch, wovon ?
Eigentlich wollte ich gar nicht so viel schreiben, aber manchmal verliert man sich halt in "mit bodenloser Fassungslosigkeit in diesem thematischen Fass ohne Boden".
Vielleicht kannst du mir meinem "Geschreibsel" ja was anfangen.
Viele liebe Grüße, Dagmar

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#4

Beitrag von carolab » Sonntag 22. Februar 2009, 10:52

Hallo Dagmar,

Caro klingt doch viel besser, als carolab, oder?

Leider kann ich Deine (sehr gute) Anregung nicht mehr einarbeiten. Die Petition ist vom Bundestag mit dem eingestellten Text schon angenommen. Ich werde das aber im Hinterkopf behalten.
Grüße

Caro

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#5

Beitrag von Dagmar Tapken » Sonntag 22. Februar 2009, 12:06

Hallo Karo,
kein Problem, letzteres reicht mir völlig aus.
Gruß, Dagmar

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#6

Beitrag von Maren » Sonntag 22. Februar 2009, 12:12

Hallo Caro und Dagmar!

Eigentlich habe ich einen fürchterlich dämlichen Fehler begangen:
Ich hätte mit 42 Jahren in Frühpension zu besten Konditionen = Höchstsatz aus meinem Lehrerinnenbeamtendasein ausscheiden sollen. Mir schwante zwar schon von Beginn, dass ich diesen Beruf nicht bis 65 ausüben kann, aber mit 43 bin ich dann lieber in Teilzeit (3/4-Stelle) gegangen - habe also Einkommenseinbußen und verminderte Pensionsansprüche auf meine Kappe genommen. Den nächsten Schritt habe ich dann vor einem Jahr vollzogen, als ich eine Verdopplung der Schwerbehindertenermäßigung beantragt habe - wurde ohne Probleme bewilligt, WEIL Contergan dmals in allen Schlagzeilen war UND mein Schulrat die Arbeit an unsere Schule kennt.

Bitte keinen Kommentar, zu meiner Kurzsichtigkeit!
Meines Wissens gilt der Vertrauensschutz nicht mehr und ich würde, wenn es heute hart auf hart käme = ich KANN echt nicht mehr, nur mit hohen Abschlägen in die Pensionierung geschickt.
Ich gebe zu:
Da es im Moment nicht brennt, habe ich diesbezüglich auch ein gewisses Informationsdefizit - die Bestimmungen ändern sich eh alle Nasen lang, so dass die Regeln von heute in zwei Jahren nicht mehr greifen - s.o..

Sonntagsgrüße aus DO
Maren
Tschüssi 😎 Maren



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#7

Beitrag von Dagmar Tapken » Sonntag 22. Februar 2009, 14:17

Hallo Maren,
Zu deinem Satz "Ich hätte mit 42 Jahren in Frühpension zu besten Konditionen = Höchstsatz aus meinem Lehrerinnenbeamtendasein ausscheiden sollen" kann ich trotz meiner Stellung als Schwerbehindertenvertretung für die Schulen im Ammerland nicht so viel sagen. Ich weiß nur, dass dies bei uns in NDS so nicht möglich gewesen wäre, da man sich erst einen mimimalen Pensionsanspruch nach 10 Jahren Dienst (!!!) erwirbt.
Ebenso ist es in NDS nicht möglich, seine Schwerbehindertenstd. auf Antrag verdoppeln zu lassen.
Hast du schon mal mit deiner Vertrauensperson für Schwerbeh. gesprochen? Ich gehe davon aus, dass es die auch bei euch gibt. Manchmal haben die ganz gute Ideen, die nicht so bekannt sind.
Eventuell gibt es ja auch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen aufgrund offensichtlicher falscher Beratung zum damaligen Zeitpunkt.
Ein anderer Weg, der im Gespräch mit einer (verantwortungsvollen) Schulleitung auch möglich ist, wäre die Übernahme eines bestimmten Bereichs innerhalb der Schule. Bei uns habe ich z.B. den schriftlichen Bereich für unsere Homepage übernommen und bekomme dafür eine Stundenanrechnung. Da ich diese Arbeit zu Hause und ohne Schüler nach eigener Zeiteinteilung erledigen kann, belastet sie mich nicht so sehr, wie Unterricht. In ähnlichen Fällen habe ich auch schon von Regelungen erfahren, wo Schwerbehinderte teilweise über Jahre ihre Stunden im AG-Band mit kleinen Gruppen verbrachten oder im Rahmen von Doppelsteckung Einzelförderung mit Kleingruppen machten. Vielleicht solltest du mal in diese Richtung denken, bevor du ganz aufgibst.
Aber wie gesagt, dass sind nur Anhaltspunkte, eine rechtliche Anspruchsgrundlage hierfür gibt es natürlich nicht !!!

Im übrigen kann ich nur hoffen (für uns beide und alle anderen Contis), dass sich speziell in dieser Sache noch gewaltig was tut !!!
Vielleicht sollten wir auch mal eine Art Versuchsballon starten, wie eine Institution a la BVG auf eine Klage aufgrund ungerechtfertigter Pensionskürzungen reagiert. Musterklagen Nichtbehinderter laufen übrigens schon. Außerdem ist die Rechtssprechung zumindest bisher nicht von der Rechtmäßigkeit solcher Kürzungen überzeugt.
Natürlich müsste in unserem Fall als Conti eine Klage gegen den Staat - Versäumnis der übernommenen Fürsorgepflicht - erwogen werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Chancen hier gar nicht so schlecht ständen !!!
Außerdem müssen wir es schaffen, nur endlich am Ball zu bleiben und mit einer Stimme für unsere Rechte einzutreten. Genauer betrachtet hat die Fraktion der Linken eigentlich schon eine mögliche Marschrichtung in ihrem schriftlichen Entwurf zur Bundestagsdebatte aufgezeigt.
Die Sache hat nur einen Haken: Man kann sich nicht mit 2800 Contis einigen, wenn man nicht darüber diskutieren kann. Und das ist bei dieser Menge an Personen ein echtes Problem. Schließlich können wir nicht mal so eben das Messegelände von "Weißdergeierwo" nutzen, zumal es selbst dort nicht einmal genügend behindertengerechte Anlagen gäbe.
Außerdem kommen wir nicht an die Adressen aller Betroffenen heran, dass schafft nur ein Familienministerium im Handstreich. :angry
Wir sollten also langsam an einer sinnvollen Strategie arbeiten, wie eine Gemeinschaft aller Betroffenen dennoch erreicht werden kann.

Viele Grüße, Dagmar

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#8

Beitrag von Dagmar Tapken » Montag 23. Februar 2009, 18:29

Hallo Caro, vielleicht die Petition auch an die EU ?
Vielleicht haben die mehr Verständnis !!!

Gruß, Dagmar

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#9

Beitrag von Maren » Montag 23. Februar 2009, 22:24

Hallo zusammen!

Angesichts der heute bei Caro und mir eingegangenen Mails, möchten wir uns erst einmal für Eure rege Unterstützung der Petition per Brief bedanken!
Stellt Euch mal vor: Der Ausschuss erhält in den nächsten Tagen einen Stapel von 200- 300 Unterstützungbriefen für die Pet 3-16-17-4003-048361!!! Genial!
So hatten Caro und ich uns die Aktion vorgestellt. Danke noch einmal an alle, die den Brief ausdrucken und auf diese herrlich altmodische Art die Petition in unser aller Sinne mittragen.
Jedenfalls war das unsere einzige Möglichkeit, öffentliche Unterstützung zu mobilisieren, nachdem der Ausschuss ein Veröffentlichung im Internet mit Mitzeichnungsmöglichkeit und Diskussion abgelehnt hat. Aber auch da haben wir nachgehakt.........

"Altmodisch" ist ja letztendlich der meiste Schriftverkehr mit dem Deutschen Bundestag und den Ministerien:
Bisher habe ich fast ausschließlich Postbriefe als Antwort auf meine Mails an die verschiedenen Abgeordneten oder Institutionen erhalten.
So auch der Brief, dass die Pet von Caro und mir zugelassen worden ist = "Zu Ihrem Vorbringen habe ich eine Prüfung eingeleitet, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Über das Ergebnis werde ich sie unaufgefordert unterrichten."
"Unaufgefordert" werden auch Caro und ich Euch an dieser Stelle über das oben erwähnte "Ergebnis" unterrichten, wenn wir das mit der "altmodischen" Post zugestellt bekommen.

Eine Sache noch zur Klärung, da es wohl ein Missverständnis gegeben hat:
Die Petition ist nicht auf einen Rundumschlag im Sinne einer "endlich gerechten Entschädigung der Contis" ausgerichtet! Nein!
Wohlweislich haben wir, wie Ihr ja im Pet-Text lesen könnt- einen zentralen Punkt, nämlich die Alterssicherung, herausgegriffen und dies anhand der öffentlichen Politikerzitate im Plenarplenum und in der Anhörung untermauert.

Herzliche Grüße Caro & Maren
Tschüssi 😎 Maren



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#10

Beitrag von monika » Dienstag 24. Februar 2009, 08:20

Hallo Caro, hallo Maren,

vielen Dank euch beiden für eure Arbeit, die ihr für uns alle leistet.



Meine Frage: Bis zu welchem Datum können wir den Brief abschicken, bzw. gibt es eine Frist für die Unterstützung der Pedition?

:?:
Gruß
Monika

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#11

Beitrag von carolab » Dienstag 24. Februar 2009, 10:23

Hallo Monika,

vielen Dank für Deine liebe Rückmeldung.

Die Briefe können so lange geschickt werden, bis die Petition abschliessend behandelt wurde. Das wird unter Umständen recht lange dauern. Insofern kann man vorerst jederzeit seinen Brief versenden und auch versuchen, andere dafür zu gewinnen.

Da Maren die Petition eingereicht hat, werden alle Informationen dazu bei ihr eingehen. Wir werden auf jeden Fall mitteilen, wenn die Petition erledigt und damit die "Aktion" abgeschlossen ist.

Liebe Grüße

Caro
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#12

Beitrag von Angela » Samstag 28. Februar 2009, 14:01

Maren, Caro!
Die Petition lässt sich nicht mehr herunterladen! Und ich hätte so gern einige Exemplare heute zum Stammtisch mitgebracht....für die Leute, die nicht im Forum sind. :heul

Frustrierter Gruss, Angela

Daniel

#13

Beitrag von Daniel » Samstag 28. Februar 2009, 16:40

Hallo Angela,
ich habe es eben getestet,
ich konnte es runterladen,am Forum kann es nicht liegen,das es bei dir nicht geht.

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#14

Beitrag von Maren » Dienstag 10. März 2009, 20:17

Ein Dortmunder Bundestagsabgeordneter, den wir informiert hatten, hat uns auf die Zusendung der Mail mit der angehängten Petition brieflich geantwortet:

Die Pet wird an den zuständigen Ausschuss im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Spätfolgen bei Contergangeschädigten) weitergeleitet und hat anscheinend neben der offiziellen Nummer nun auch einen "Rufnamen": "Ausgleich der schädigungsbedingten Renten-/Pensionsverluste für Contergan-Opfer".
Da unsere Petition ein laufendes Gesetzverfahren betrifft, wird sie voraussichtlich nach § 109* behandelt. Ob sie nun mittlerweile dort bereits diskutiert wird, ist aus dem Schreiben nicht ersichtlich, aber möglich.
Wie "Die Linke" und die "Grünen/Bündnis 90" arbeitet auch die SPD-Fraktion an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Wie wir alle bereits wissen, soll das neue Conterganstiftungsgesetz im Sommer (Gerüchte sprechen vom 30. Juni) in Kraft treten. Allerdings ist der Entwurf noch nicht fertig - angestrebt war ja mal fraktionsübergreifend.......
Wir werden über den Fortgang der Petition auf dem Laufenden gehalten - hoffentlich......

"Die SPD hat sich stark dafür eingesetzt, dass die Renten für Contergangeschädigte im vergangenen Jahr bereits verdoppelt wurden. Uns liegt alles daran, die Situation der Contergangeschädigten weiterhin zu verbessern." So auch die CDU etc ..... wissen wir ja.
Ob man aus dieser Aussage schließen kann, dass die Zuständigen begriffen haben, dass für behinderungsbedingte Mehraufwendungen und Entschädigung mehr als die bisher geplanten 3.000 € Höchstsatz/Jahr erforderlich sind, wird man abwarten müssen.



*Geschäftsordnung des Bundestages zu §109 Überweisung der Petitionen

(1) Der Präsident überweist die Petitionen an den Petitionsausschuss. Dieser holt eine Stellungnahme der Fachausschüsse ein, wenn die Petitionen einen Gegenstand der Beratung in diesen Fachausschüssen betreffen.
(2) Mitglieder des Bundestages, die eine Petition überreichen, sind auf ihr Verlangen zu den Ausschussverhandlungen mit beratender Stimme zuzuziehen.



Wir bleiben gespannt!

Schöne Grüße
Caro & Maren



P.S:: Unterstützungsbriefe an den Ausschuss können weiterhin abgeschickt werden - es hält die Sache am Kochen!
Tschüssi 😎 Maren



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#15

Beitrag von SingleRose » Dienstag 10. März 2009, 20:30

Maren hat geschrieben:Da unsere Petition ein laufendes Gesetzverfahren betrifft, wird sie voraussichtlich nach § 109* behandelt. *Geschäftsordnung des Bundestages zu §109 Überweisung der Petitionen

(1) Der Präsident überweist die Petitionen an den Petitionsausschuss. Dieser holt eine Stellungnahme der Fachausschüsse ein, wenn die Petitionen einen Gegenstand der Beratung in diesen Fachausschüssen betreffen.
(2) Mitglieder des Bundestages, die eine Petition überreichen, sind auf ihr Verlangen zu den Ausschussverhandlungen mit beratender Stimme zuzuziehen.
Bleibt nur zu hoffen, dass diese Petition die Verabschiedung des neuen Conterganstiftungsgesetzes nicht unnötig verzögert. Nicht das es am Ende mit der ersten Einmalzahlung im 4. Quartal 2009 nix wird.

Single Rose @-->---
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