"Petition zum Rentenausgleich",

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#46

Beitrag von Weissnix » Freitag 10. Juli 2009, 12:18

Moin Caro,
carolab hat geschrieben:in der Verfassungsbeschwerde des SoVD geht um Abschläge zur Erwerbsminderungsrente, also um deren Höhe. Bei uns geht es zunächst um das "Ob" eines Rentenausgleiches. In sofern hiesse das, wenn man mit der Petition wegen obiger Verfassungsbeschwerde wartet, wäre über das "Ob" schon entschieden. Das wäre zwar schön, ich glaube es aber eher nicht.
Also entweder habe ich jetzt ein Brett vorm Kopf oder wir reden aneinander vorbei.

Nach meinem Empfinden will der SoVD den Rentenabschlag von 10,8 % ganz abgeschafft wissen. Und die Petition will, daß wir Contis einen Ausgleich unserer Renten-/Pensionsverluste erhalten, der durch unsere verkürzten Einzahlungszeiträume entstanden ist.

Das ist doch das Gleiche nur mit anderem Namen, oder?
Tschüß
Michael

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#47

Beitrag von carolab » Freitag 10. Juli 2009, 13:06

Hallo weissnix,

da gibt es schon einen Unterschied: Bei den von Dir angesprochenen Vefassungsbeschwerden geht es um Erwerbsminderungsrenten und Abschlägen dazu. Das heißt, der Empfänger hat Ansprüche aus der gesetzlichen RV und bekommt hieraus, je nach seinen Versicherungsjahren und Einzahlungen, eine Erwerbsminderungsrente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheidet.

Bei vielen von uns ist es aber so, dass sie gar nicht in die RV eingezahlt haben und damit keine Rentenanspruch erworben haben, bzw. durch extrem kurze Einzahlungzeiten aufgrund ihrer Conterganschädigung nahezu keinen Rentenanspruch haben. Da nützt dann eine Erwerbsminderungsrente nichts, da es keine oder nur eine minimale Berechnungsgrundlage gibt. Wäre es nicht so, bräuchte es die Petition ja nicht. Deshalb geht es hier um einen Rentenausgleich, der mit der Erwerbsminderungsrente nichts zu tun hat, da er sich n i c h t an Versicherungsjahren und Einzahlungshöhen orientiert sondern z.B. am sog. Eckrentner. Ich denke, es wird einige Lösungsmöglichkeiten dafür geben, wie man den Rentenausgleich gestaltet. Es gibt hier in anderen gesetzlichen Kontexten Lösungen, die man durchaus auf uns übertragen könnte.

Im Moment ist erst einmal die Frage, ob Politik den Handlungsbedarf, den sie ja schon erkannt hat, auch in Taten umsetzt.
Grüße

Caro

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#48

Beitrag von carolab » Dienstag 9. März 2010, 08:53

...die Petition abzuschließen: Am 17.03. im Bundestag

(s. S. 8ff)
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße

Caro

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#49

Beitrag von lia » Dienstag 9. März 2010, 13:49

dumme frage heißt abschließen ablehnen?lg lia

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#50

Beitrag von carolab » Dienstag 9. März 2010, 14:08

Ich vermute ja, lia. Zumal bei den anderen Petitionen vermerkt ist

"weil dem Anliegen (teilweise) entsprochen wurde," oder ähnlich.

Ich denke, diejenigen, die Unterstützungsbriefe geschickt haben, werden eine schriftliche Mitteilung erhalten, wenn´s durch den BT durch ist. Dann wissen wir´s genau.

Aber wie auch immer, es ist schön, dass sich so viele beteiligt haben. Schon jetzt Dank dafür!

Die Pet zu lfd. Nr. 2 würde mich mal interessieren...
Grüße

Caro

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#51

Beitrag von Mueck » Dienstag 9. März 2010, 14:24

carolab hat geschrieben:...die Petition abzuschließen
Wo findet man solche Listen?
Wüsste gerne mal, wann meine dran ist und mit welchem Resultat ...

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#52

Beitrag von lia » Dienstag 9. März 2010, 15:05

danke caro lg lioa

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#53

Beitrag von carolab » Dienstag 9. März 2010, 15:19

Gerne, lia.

@Mueck: Die Drucksachen findet man in der jeweiligen Tagesordnung auf der Homepage des Bundestages. Diese auf der TO für den 17.03. unter "Abstimmungen ohne abschließende Beratungen".
Grüße

Caro

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#54

Beitrag von Maren » Dienstag 9. März 2010, 16:04

Danke ,Caro, für die Info!
Bisher hatte ich nur die beiden "Vertröstungsbriefe" ...........

Warten wir den Beschluss mal ab...... die Hoffnung stirbt zuletzt.

LG
Maren
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#55

Beitrag von Maren » Mittwoch 31. März 2010, 10:38

Tja..... :sagnichts
Soeben kam Post vom Deutschen Bundestag:


Die Petition zur Alterversorgung(zusammengefasst mit der zur Dynamisierung) ist abgeschlossen:

* "Die mit der Petition gewünschte Aufnahme einer gesetzlichen REgelung zum Ausgleich der Einbußen bei derAlterssicherung wurde jedoch nicht beschlossen"
-> Hinweis auf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen = Erwerbsminderungsrente und Riesterrente etc.
-> "Verbesserungen" in den letzten Jahren..... (100 Mios sind ja durchaus eine Marke)

"Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Regelungen trotz seines Verständnisses für den weitergehenden Wunsch der Petentin für sachgerecht und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte"



Im Petitionsausschuss sitzen auch die Leute des Parlaments, die in den Beratungen zu den diversen Änderungen des ContStifG schon der Meinung waren, dass wir über die allgemeinen Sozialleistungen völlig hinreichend abgesichert und versorgt sind..... Da verweise ich nur auf das Urteil ( http://www.123recht.net/article.asp?a=6 ... heck=1/url ) auch hier im Forum veröffentlicht, dass die Erben die Sozialleistungen wieder zurückzahlen müssen etc.
Alles super! Alles toll! :sagnichts :angry

Die BuVo hat völlig Recht, wenn sie sagt " Es fehlt nicht an Geld, sondern am politischen Willen und der Lobby hinter uns!"
somit werden wir wohl weiterhin auf eine deutlich verbesserte Entschädigung warten müssen - bis zum Sanktnimmerleinstag???? :sagnichts

Frustrierte Grüße
Maren

Es mag sein, dass ich heute nicht alle Tippfehler finde - schnupfenverkleisterte Wahrnehmung..... Sorry!
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#56

Beitrag von carolab » Mittwoch 31. März 2010, 17:24

Begründung des Petitionsausschusses zur Beschlussempfehlung
Anl. 3 z. Prot. 17/8
Pet 3-16-17-4003
Stiftungen

Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird ein finanzieller Ausgleich der Einbußen verlangt, die contergangeschädigte Menschen bei der Alterssicherung aufgrund ihrer durch die Erkrankung verkürzten Erwerbsbiographien erleiden.

Es wird vorgetragen, dass manche der Betroffenen aufgrund der Schwere ihrer Behinderung entweder nie einer Erwerbstätigkeit nachgehen konnten oder diese frühzeitig beenden mussten. Die zuletzt zwar verbesserten Leistungen sähen hier keinen Ausgleich vor.

Zu dem Anliegen sind weitere 123 Petitionen eingegangen, die hier gemeinsam beraten werden. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung zwei Stellungnahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Anliegen eingeholt. Die parlamentarische Prüfung hatte folgendes Ergebnis:

Die Rentenleistungen für die contergangeschädigten Menschen wurden zum 1. Juli
2008 verdoppelt. Seit dem 1. Januar 2009 gilt zudem ein geringerer Zinssatz für die Kapitalisierung der nach dem Conterganstiftungsgesetz gezahlten Renten. Dies hat zu einer deutlichen Erhöhung des auszuzahlenden Kapitalisierungsbetrages an die Betroffenen geführt. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes werden zusätzlich zu den von der Firma Grünenthal GmbH bereitzustellenden Mitteln weitere 50 Millionen Euro aus dem Kapitalstock der Stiftung unmittelbar an die Leistungsberechtigten ausgeschüttet. Die auf diese Weise zur Verfügung stehenden Mittel von insgesamt 100 Millionen Euro nebst Erträgen werden zusätzlich zu den bisherigen Leistungen an die Betroffenen - gestaffelt nach der Schwere ihrer Behinderung - über einen Zeitraum von 25 Jahren als jährliche Sonderzahlung zur freien Verfügung ausgezahlt. Die Conterganrenten werden künftig an die Entwicklung der gesetzlichen Renten angepasst. Zum 1. Juli 2009 haben sie sich daher um 2,41 Prozent erhöht. Die mit der Petition gewünschte Aufnahme einer gesetzlichen Regelung zum Ausgleich der Einbußen bei der Alterssicherung wurde jedoch nicht beschlossen.

Der Petitionsausschuss weist jedoch darauf hin, dass bei der Berechnung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit den vorhandenen Beitragsjahren Zeiten hinzugerechnet werden (Zurechnungszeit). Wer in jüngeren Jahren vermindert erwerbsfähig wird, hat in der Regel noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen können. Damit die Versicherte/der Versicherte dennoch eine angemessene Sicherung erhält, wurde die Zurechnungszeit geschaffen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Erwerbsminderung und endet mit dem 60. Lebensjahr. Der Zurechnungszeit werden bei der Rentenberechnung Entgeltpunkte zugeordnet, die sich an dem Durchschnittswert der individuellen Gesamtbeitragsleistung - also an der erbrachten Vorleistung - orientieren. Zudem sind die Rentenabschläge bei den Erwerbsminderungsrenten geringer als bei den meisten Altersrenten. Der maximale Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten beträgt 10,8 Prozent, während er bei den Altersrenten bis zu 18 Prozent betragen kann.

Auch bei der dritten Säule der Alterssicherung im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes kam es zu einer Verbesserung der Erwerbsminderungsrente. Der Kreis der Förderberechtigten bei der sogenannten Riester-Rente wurde rückwirkend zum 1. Januar 2008 um alle Personen erweitert, die eine Rente oder Versorgung wegen vollständiger Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit aus einem der von der Niveauabsenkung durch die Renten- oder Versorgungsreform 2001 betroffenen Alterssicherungssysteme beziehen. Diese Personen sind nunmehr förderberechtigt, weil sie gehindert sind, weitere Anwartschaften auf Altersversorgung in dem betreffenden Alterssicherungssystem aufzubauen. Voraussetzung ist, dass die insoweit Begünstigten unmittelbar vor dem Bezug der Rente wegen Erwerbsminderung in den Alterssicherungssystemen pflichtversichert waren oder unmittelbar vor dem Bezug der Versorgung wegen Dienstunfähigkeit Anwartschaften in dem betreffenden Alterssicherungssystem erworben haben.

Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Regelungen trotz seines Verständnisses für den weitergehenden Wunsch der Petentin für sachgerecht und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Grüße

Caro

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#57

Beitrag von carolab » Samstag 3. April 2010, 17:55

Folgendes Schreiben von mir ging gestern an den Petitionsausschuss 'raus:


"Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1

11011 Berlin







Pet 3-16-17-4003-048361
02. April 2010-04-02



Sehr geehrte Frau Steinke,

vielen Dank für das Übersenden der Begründung zum Ablehnungsbeschluss zu obiger Petition.

Hierzu folgende Anmerkungen:

1. Der Petitionsausschuss legt nicht dar, warum er die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Contergangeschädigten für sachgerecht hält.

2. Der Petitionsausschuss weist in seiner Begründung selbst darauf hin, dass die Erwerbsminderungsrenten niedriger sind, als die Renten aus einer regulären Erwerbsbiographie. Genau hierauf zielte die Petition ab. Die vom Ausschuss erläuterten und als sachgerecht betrachteten gesetzlichen Regelungen fangen diese Verluste gerade nicht auf.

3. Auf das geschilderte Problem derjenigen Geschädigten, die nie gearbeitet und somit keinerlei Altersversorgung haben, geht der Petitionsausschuss überhaupt nicht ein.

4. Die ebenfalls als sachgerecht erachteten Regelungen im Rahmen der dritten Säule der Alterssicherung (Riester-Rente) sind für den betroffenen Personenkreis wenig hilfreich. Sie setzen die Möglichkeit voraus, Zahlungen in diese Verträge zu leisten, was für Sozialhilfeempfänger ein schwieriges Unterfangen sein dürfte. Beitragsfreie Verträge erwirtschaften keine ausreichenden Rentenanwartschaften. Zudem kommen die in 2008 eingeführten zusätzlichen Fördertatbestände bei vollständiger Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit für die Contergangeschädigten zu spät. Sie sind inzwischen etwa 50 Jahre alt, so dass ausreichende Einzahlungen zur Erzielung nennenswerter monatlicher Renten nicht mehr möglich sind.

Mithin fehlt es in der Beschlussempfehlung zur Ablehnung des in der Petition dargelegten Begehrens an einer sachgerechten Begründung. Man hat sich schon inhaltlich nur mit einem Teilbereich beschäftigt und die tatsächliche finanzielle Situation vieler Contergangeschädigter nach meinem Empfinden nicht ausreichend gewürdigt.

Auf seiner Homepage bezeichnet der Ausschuss das „Petitionsrecht als Chance zum Dialog zwischen Bürger und Staat“. Ein Dialog kommt aber nur zustande, wenn man einander gut zuhört und die Argumente des anderen wahr- und ernst nimmt. Der Bundestag / die Politik sei somit aufgerufen in den geforderten Dialog über den Petitionsinhalt einzutreten. Die Ablehnungsbegründung tut dies nicht.

Sie schreiben, der Petitionsausschuss habe zum Anliegen zwei Stellungnahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingeholt. Sind diese Stellungnahmen verfügbar?

Mit freundlichen Grüßen"

Caro
Grüße

Caro

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#58

Beitrag von Maren » Samstag 3. April 2010, 22:24

Hallo Jena!
Jena hat geschrieben:Mithin fehlt es in der Beschlussempfehlung zur Ablehnung des in der Petition dargelegten Begehrens an einer sachgerechten Begründung. Man hat sich schon inhaltlich nur mit einem Teilbereich beschäftigt und die tatsächliche finanzielle Situation vieler Contergangeschädigter nach meinem Empfinden nicht ausreichend gewürdigt.

Auf seiner Homepage bezeichnet der Ausschuss das „Petitionsrecht als Chance zum Dialog zwischen Bürger und Staat“. Ein Dialog kommt aber nur zustande, wenn man einander gut zuhört und die Argumente des anderen wahr- und ernst nimmt. Der Bundestag / die Politik sei somit aufgerufen in den geforderten Dialog über den Petitionsinhalt einzutreten. Die Ablehnungsbegründung tut dies nicht.

Sie schreiben, der Petitionsausschuss habe zum Anliegen zwei Stellungnahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingeholt. Sind diese Stellungnahmen verfügbar?

Mit freundlichen Grüßen"

Jena
Deine fachgerechte Auseinandersetzung hilft mir beim Verständnis sehr........ zeigt sie doch die oberflächliche und einseitige Wahrnehmung....

Ich bin gespannt auf die Stellungnahmen, denn ich sehe es so, dass des BMFSFJ uns ebenso wenig freundlich gesinnt ist und hier sein "Erbe" nicht versteht bzw. nicht sachgerecht helfen WILL.........
Leider gehe ich mittlerweile davon aus, dass der politische Wille und die Lobby fehlen, die Conterganopfer einigermaßen angemessen zu entschädigen......... Das ist erschreckend.......


......und die Leute im Bundesvorstand scheinen es auch so zu sehen, jedenfalls habe ich Margit H. so auf der BVR verstanden.

Frohes Osterfest Euch allen - trotzdem
Maren
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#59

Beitrag von carolab » Sonntag 4. April 2010, 09:55

Abstimmungsverhalten bzgl. Sammelübersicht 52, in der auch die Petition zum Rentenausgleich enthalten ist (Leider kann ich immer noch keine pdf´s hochladen. Deshalb hier nur der Auszug des Dokumentes und durch das Kopieran aus dem pdf auch etwas "beschädigt")

Sammelübersicht 52 zu Petitionen
-- Drucksache17 /911
Wer stimmt daflir? Wer stimmt dagegen? Enthaltungen?-
Die Sammelübersic5h2t ist angenommebne i
Zustimmungd urchC DU/CSU,S PDu nd FDP.Dagegen
hat die Fraktion Die Linke gestimmt. Bündnis 90,Die
Grünen haben sich enthalten.
TagesordnungspunIVk te :
Beratungd erB eschlussempfe
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße

Caro

Daniel

#60

Beitrag von Daniel » Sonntag 4. April 2010, 11:23

Hallo Caro,
ich kann die PDF Datei die du eingestellt hast aber einwandfrei öffnen.

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