Neue Regelung Ab 02.02.2020 gültig im Forum, Avatare und Portal
Hier einige wichtige Links. Bitte wirklich jeder lesen !!
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GEZ Rundfunkgebühren
Moderatoren: sonnschein, Mueck
- vaali
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- Wohnort: 46325 Borken/ Westf.
AW: GEZ Rundfunkgebühren
Ich hab einen Dauerauftrag gemacht. Immer zum Letzten des Monats. Wenn die 1/4 jährlich haben wollen, dann haben sie Pech gehabt. Einziehen lass ich auf keinen Fall.
LG Christoph
LG Christoph
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Christoph
Ich versuche das Leben !!!
Christoph
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- tomdethleff
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- Maeuschen
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- Wohnort: Marburg/Lahn
Dann hoffe ich mal für dich, dass das klappt. Ich (Contine) habe kein RF im Ausweis und immer schon GEZ gezahlt. Jetzt dachte ich, ich bin ja in den Haushalt meines Lebenspartners gezogen (mit RF im Ausweis GEZ befreit bzw. in Zukunft ermäßigt, da blind), reicht also wenn er zahlt. Aber natülich gilt dieser Vorteil nur für Ehepartner. Resultat: ich zahl weiter und er zahlt nix.Zimmi hat geschrieben:Nun zahle ich den "Behindertenrabatt" und gut ist es. Früher hatte ich nur frei und Lebenspartnerin musste bezahlen.
Liebe Grüße
M.
- vaali
- User
- Beiträge: 1877
- Registriert: Montag 31. Dezember 2007, 01:00
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Hey Mäuschen.Maeuschen hat geschrieben:Jetzt dachte ich, ich bin ja in den Haushalt meines Lebenspartners gezogen (mit RF im Ausweis GEZ befreit bzw. in Zukunft ermäßigt, da blind), reicht also wenn er zahlt. Aber natülich gilt dieser Vorteil nur für Ehepartner. Resultat: ich zahl weiter und er zahlt nix.
Liebe Grüße
M.
Das kann so nicht sein, wenn du in der Wohnung deines Lebenspartners wohnst, dann zahlt der auch die GEZ. Seine Wohnung und sein Haushalt. Wenn du dort jetzt eingezogen bist, ist es immer noch seine Wohnung, also zahlt er jetzt 5,96 und du nichts.
LG
Christoph
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- Maeuschen
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- Wohnort: Marburg/Lahn
Hallo vaali,
genau das dachte ich auch, die GEZ sieht das aber so:
"Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gilt für die Antragsteller sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden."
Quelle
Da wir in eheähnlicher Gemeinscft leben und beide berüfstätig, also keine Einsatzgemeinschaft, sind, bin ich wohl zahlungspflichtig.
Wir schauen aber viel die ÖR und hab auch bei den Privaten noch nicht mitbekommen, dass die Filme mit Audiodeskription machen, daher ist's für mich ok.
Liebe Grüße
M.
PS: Ich glaub auch nicht, dass ich ihn mit dem GEZ-Argument zum Heiraten überzeugen kann
genau das dachte ich auch, die GEZ sieht das aber so:
"Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gilt für die Antragsteller sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden."
Quelle
Da wir in eheähnlicher Gemeinscft leben und beide berüfstätig, also keine Einsatzgemeinschaft, sind, bin ich wohl zahlungspflichtig.
Wir schauen aber viel die ÖR und hab auch bei den Privaten noch nicht mitbekommen, dass die Filme mit Audiodeskription machen, daher ist's für mich ok.
Liebe Grüße
M.
PS: Ich glaub auch nicht, dass ich ihn mit dem GEZ-Argument zum Heiraten überzeugen kann

- vaali
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- Registriert: Montag 31. Dezember 2007, 01:00
- Wohnort: 46325 Borken/ Westf.
Liebes Mäuschen,
Der Antragsteller ist der Wohnungsmieter und kein anderer hat was mit der GEZ zu tun, weil das jetzt alles Wohnungsbezogen ist, also man zahlt für die Wohnungseinheit.
Nicht für Personen die dort leben. Eine Wohnung, eine GEZ Gebühr. Dein Freund, seine Wohnung, er zahlt. Das ist so, und wenn dein Freund befreit ist zahlt er eben 5,99 EUR.
(Hatte letztens 5,96 geschrieben, falsch) Du kannst dich bei der GEZ abmelden !!! Mach es und gut ist. Die wollen doch nur Geld von denen, die sich nicht wehren. Melde dich ab.
Sollten die weiter abbuchen, rückstornieren lassen bei der Bank.
Mach dir die Mühe, du kannst dir zur Sicherheit Rat beim Einwohnermeldeamt einholen.
Der Antragsteller ist der Wohnungsmieter und kein anderer hat was mit der GEZ zu tun, weil das jetzt alles Wohnungsbezogen ist, also man zahlt für die Wohnungseinheit.
Nicht für Personen die dort leben. Eine Wohnung, eine GEZ Gebühr. Dein Freund, seine Wohnung, er zahlt. Das ist so, und wenn dein Freund befreit ist zahlt er eben 5,99 EUR.
(Hatte letztens 5,96 geschrieben, falsch) Du kannst dich bei der GEZ abmelden !!! Mach es und gut ist. Die wollen doch nur Geld von denen, die sich nicht wehren. Melde dich ab.
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Mach dir die Mühe, du kannst dir zur Sicherheit Rat beim Einwohnermeldeamt einholen.
LG
Christoph
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- Mahomi
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- Registriert: Mittwoch 16. Juni 2010, 20:04
vaali hat geschrieben:...also man zahlt für die Wohnungseinheit.
Nicht für Personen die dort leben. Eine Wohnung, eine GEZ Gebühr. Dein Freund, seine Wohnung, er zahlt. Das ist so, und wenn dein Freund befreit ist zahlt er eben 5,99 EUR....


LG Gesa
Marie von Ebner-Eschenbach: „Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.“
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- Frank62
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- Maeuschen
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Hallo vaali und Frank,
ich antworte mal im Telegrammstil:
man zahlt pro Wohnung - richtig -
Wohnungsinhaber - richtig -
er bekommt auf Antrag Ermäßigung - richtig -
ich kann mich an seine Ermäßigung "dranhängen" - falsch, da wir die Voraussetzungen nicht erfüllen - vgl. § 4 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Freut euch also, wenn ihr nicht aufgefallen seid, sofern die Voraussetzungen eigentlich auch nicht gegeben sind.
Sobald wir sie erfüllen, melde ich mich ab ;-)
Viele Grüße
M.
ich antworte mal im Telegrammstil:
man zahlt pro Wohnung - richtig -
Wohnungsinhaber - richtig -
er bekommt auf Antrag Ermäßigung - richtig -
ich kann mich an seine Ermäßigung "dranhängen" - falsch, da wir die Voraussetzungen nicht erfüllen - vgl. § 4 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Freut euch also, wenn ihr nicht aufgefallen seid, sofern die Voraussetzungen eigentlich auch nicht gegeben sind.
Sobald wir sie erfüllen, melde ich mich ab ;-)
Viele Grüße
M.
- vaali
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Hallo Mäuschen,
hier mein letzter Versuch, danach kann und will ich dir nicht mehr helfen!
http://www.rundfunkbeitrag.de/
Eine Wohnung ein Beitrag. Die Wohnung gehört deinem Freund. Der bezahlt. Er bezahlt einen vergünstigten Beitrag.
Du bezahlst nichts !Also melde dich doch gar nicht erst an. Oder sofort wieder ab.
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- Frank62
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alles wieder gelöscht..da es weiter oben schon steht.
LG
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- Maeuschen
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Hallo vaali,vaali hat geschrieben:Hallo Mäuschen,
hier mein letzter Versuch, danach kann und will ich dir nicht mehr helfen!
http://www.rundfunkbeitrag.de/
Eine Wohnung ein Beitrag. Die Wohnung gehört deinem Freund. Der bezahlt. Er bezahlt einen vergünstigten Beitrag.
Du bezahlst nichts !Also melde dich doch gar nicht erst an. Oder sofort wieder ab.
ich bin Juristin, mir ist nicht zu helfen :wink: . Ich finde es auch vollkommen ok zu zahlen.
Danke aber an alle für die große Hilfsbereitschaft.
Liebe Grüße
M.
- Frank62
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Da ich das Thema nicht mehr wiederfinde, packe ich das jetzt hier mit rein. Wir hatten vor einigen Monaten das Thema GEZ Gebührenbefreiung bei Pflegestufen.
(wir waren darauf aufmerksam geworden über einen Artikel vom VdK)
Nach gefühlten ich weiß nicht wie viele Monaten, habe ich jetzt doch eine Antwort bekommen.
(wir waren darauf aufmerksam geworden über einen Artikel vom VdK)
Nach gefühlten ich weiß nicht wie viele Monaten, habe ich jetzt doch eine Antwort bekommen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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