Einfach überflüssige Warnhinweise

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Frank62
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Einfach überflüssige Warnhinweise

#1

Beitrag von Frank62 » Montag 13. Februar 2006, 00:19

In Gebrauchsanweisungen und auf Produktverpackungen stehen meist eine Vielzahl nützlicher Hinweise - dass man seinen Föhn nicht im eingeschalteten Zustand in die Badewanne tunken soll beispielsweise oder dass man vor dem Öffnen der Geräterückwand den Netzstecker ziehen soll. Befolgt man all diese Hinweise, vermeidet man eine unsachgemäße Behandlung des Produktes und hat viel länger Freude dran. Eine nützliche Sache also. Aber Hand auf's Herz - wären folgende Warnhinweise wirklich nötig gewesen?

Ein Kettensägenhersteller aus Schweden emfiehlt:
'Nicht versuchen, die Kette mit der Hand anzuhalten!'

Hinweis auf einem Feuerlöscher:
'Inhalt nicht entflambar!'

Ein amerikanischer Tamponhersteller erinnert seine Kundinnen in der Gebrauchsanweisung:
Letzter Schritt: Ziehen Sie nach dem Einführen des Tampons Ihren Schlüpfer wieder hoch.

Die Schachtel eines Fotoapparates belehrt:
'Funktioniert nur mit eingelegten Film'

Der Bügeleisenhersteller ROWENTA warnt per Aufkleber:
'Kleidung nicht am Körper bügeln!'

Ein Rückspiegelhersteller mahnt:
'Daran denken: Was im Rückspiegel erscheint, befindet sich hinter ihnen'

Ein Warnhinweis auf einer Schachtel Streichhölzer:
Warnung! Der Inhalt dieser Schachtel könnte in Brand geraten!

Ein Haarfärbemittelhersteller mahnt:
Produkt nicht zum Verzieren von Speiseeis verwenden!

Ein deutscher Hersteller von Tischventilatoren warnt in der Gebrauchsanweisung:
Gerät nicht in Wasser oder andere Flüßigkeiten tauchen.

Gebrauchsanweisung auf der Peanuts-Tüte einer US-Fluggesellschaft:
1. Päckchen aufreißen.
2. Nüsse verzehren!'

Ein brit. Hustensaft für Kleinkinder:
'Nach Genuß nicht ans Steuer setzen und Alkohol meiden!

Gebrauchshinweis eines Seifenfabrikanten:
'Wie gewöhnliche Seife benutzen'

Auf einer Dose Pfefferspray:
«Inhalt nicht ins eigene Gesicht spühen»

Hinweis auf einer Flasche Mineralwasser von Sainsburys:
«Für Vegetarier geeignet.»

Ratschlag auf einem faltbaren Kinderwagen:
«Kind vor dem Zusammenklappen entfernen.»

Warnung eines amerikanischen Herstellers von Klobürsten:
«Nicht zur Körperhygiene benutzen»

Warnhinweis an einer Tischlerfräse:
«Nicht als Instrument zum Zähne bohren gedacht»

Aufdruck auf einer Packung Fischhaken:
«Herunterschlucken schädlich»

Warnhinweis auf einem Kinderroller:
«Dieses Produkt bewegt sich, wenn es benutzt wird.»

Ein Hersteller von Fieberthermometern empfiehlt:
«Wenn dieses Thermometer rektal eingesetzt wird, sollte anschließend keine Messung im Mund durchgeführt werden.»

Ratschlag eines Produzenten von Haushaltsgeräten:
«Erlauben Sie Kindern nie, in der Spülmaschine zu spielen»

Ein an einer Kloschüssel angebrachtes Schild warnt:
«Abziehwasser nicht zum Trinken geeignet»

[Quelle: M-LAW - Michigan Lawsuit Abuse Watch]
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#2

Beitrag von ego28 » Montag 13. Februar 2006, 08:09

hm ?
hab' ich das nicht vor kurzem schon auf einer anderen seite gelesen ?
(oder wie heisst alzheimer mit vornamen ? :lol: )
aber doppelt gemoppelt hält besser ...
martin
carpe diem

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Frank62
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#3

Beitrag von Frank62 » Montag 13. Februar 2006, 10:11

ego28 hat geschrieben:hm ?
hab' ich das nicht vor kurzem schon auf einer anderen seite gelesen ?
(oder wie heisst alzheimer mit vornamen ? :lol: )
aber doppelt gemoppelt hält besser ...
martin
Keine Angst Ego du hasst kein Alzheimer :-) aber ich fand das so genial das ich es rübergeholt habe von HL.....
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#4

Beitrag von maxxboersi » Montag 13. Februar 2006, 12:47

frank, dieses thema passt gut zum nicht exisitierenden unterforum "wirtschaft".
der hintergrund für diese scheinbar überflüssigen oft witzig anmutenden texte wie "Kleidung nicht am Körper bügeln" ist ganz simpel ein juristischer. wir leben in einem dickicht von gesetzen und verordnungen. demgegenüber stehen unzählige klagen verblendeter nachbarn und wirklich dummer idioten, die sich tatsächlich ein hemd am körper bügeln - es stand ja ned drauf, daß dies ned möglich ist. und diese hinweise sind einfach die hängematte der produzenten, um sich rechtlich abzusichern. denn die verbraucherschutzverbände werden immer dreister und suchen nach der geringsten lücke, um produkthersteller und dienstleister finanziell auszubluten. diesen fall mit dem bügeleisen gab es tatsächlich und es war die rechtsschutzversicherung dieses geistig hirnamputierten, die rowenta verklagte. begründung: wenn man noch nie ein bügeleisen benutzt hat, woher soll man wissen, wie & wo ein kleidungsstück zu bügeln ist.
ihr werdet sagen, so ein schmarrn, aber das ist bürokratie.
viel schlimmer finde ich, daß der beamtenapparat der europäischen komission doch tatsächlich den krümmungsgrad von bananen vorschreibt.
das brachte vor jahren einen kleinen produzenten aus guadeloupe an den rand des ruins, denn er durfte nicht mehr ins heimatland nach frankreich exportieren, weil die bananen zu gerade waren.
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#5

Beitrag von Angela » Montag 13. Februar 2006, 14:43

Im Vergleich zum US-Amerikanischen nimmt sich unser Produkthaftungsgesetz ja noch harmlos aus. Ich nenne da nur das Beispiel mit der Frau, die sich bei McDonald einen heißen Kaffee gekauft hat und sich damit verbrüht hat.... Die hatte dann mit Erfolg McDonald auf einen enormen Schadensersatz verklagt. In diesem Umfang wäre das bei uns nicht möglich, soviel ich weiss.
Auf der anderen Seiten haben aber auch viele Leute durch mangelhafte Produktbeschreibungen und gruselig übersetzte Aufbauanleitungen grossen unverschuldeten Schaden. Dem sollte die EU eher mal einen Riegel vorschieben.

Angela

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#6

Beitrag von maxxboersi » Dienstag 14. Februar 2006, 09:14

oja angela, aufbau- oder bedienungsanleitungen. nur kopfschütteln hilft da bzw. ein mitleidiges lächeln. finde es traurig, daß deutsche auftraggeber ihre chinesischen billigproduzenten da im regen stehen lassen. und auch bei sony hatte ich schon übelste fehler. da sollte der ach so göttliche über alles bürokratisierende EU beamtenapparat doch endlich mal vernünftiges verbraten. statt krümmungsnormen für bananen eher ne art inhaltsangabe für technische anleitungen, also was wie formuliert sein sollte.

übrigens die klage mit dem bügeleisen wurde von einem couragierten richter abgewiesen, :lol:
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