In welcher Frist müßen Krankenkassen Widerspruch bearbeiten?

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Monchen
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In welcher Frist müßen Krankenkassen Widerspruch bearbeiten?

#1

Beitrag von Monchen » Montag 3. September 2018, 18:57

Ich habe eine Frage mein Vater hat eine Stationäre geriatrische Reha beantragt, diese wurde abgelehnt. Mein Vater hat einen Widerspruch vor ca. 4-5 Wochen eingelegt seid dem hört er nichts mehr von der Krankenkasse. Wie lange dürfen die sich für die Bearbeitung des Widerspruch zeit lassen?
Gruß Monchen
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Bettina
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#2

Beitrag von Bettina » Dienstag 4. September 2018, 08:18

Wird hier ganz gut erklärt:
https://www.beuthel.de/blog/patientenre ... -zu-wissen

Vielleicht hilft dir das.
Liebe Grüße
Bettina

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Monchen
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#3

Beitrag von Monchen » Dienstag 4. September 2018, 09:21

Bettina hat geschrieben:Wird hier ganz gut erklärt:
https://www.beuthel.de/blog/patientenre ... -zu-wissen

Vielleicht hilft dir das.

danke das habe ich auch gefunden aber es geht nicht eindeutig daraus hervor, ob diese fristen auch für den widerspruch gültig sind.
Gruß Monchen
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#4

Beitrag von Frank62 » Dienstag 4. September 2018, 11:00

LG
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#5

Beitrag von beutel07 » Mittwoch 5. September 2018, 18:09

Sollte der Rehabilitationsträger über den eingelegten Widerspruch ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheiden, können Versicherte eine Untätigkeitsklage (§ 88 Abs. 2 SGG) beim Sozialgericht erheben.
Vor Ablauf der Frist von drei Monaten ist die Untätigkeitsklage unzulässig.

Die Untätigkeitsklage ist auch ohne anwaltliche Vertretung möglich.

Da Untätigkeitsklagen in den meisten Fällen Erfolg haben, werden auch Rechtsanwaltskosten von den Rehabilitationsträgern erstattet.

Versicherte müssen dem Sozialgericht den Ablehnungsbescheid sowie den Widerspruch mit der Klage übersenden.
Die Bürde des Menschen ist unfassbar!

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#6

Beitrag von Monchen » Donnerstag 6. September 2018, 10:14

danke für euere info. inzwischen haben sie meinem vater bescheid gegeben, das die unterlagen beim MDK liegen, ich habe nicht viel hoffnung, da der MDK doch meist zu gunsten der krankenkasse entscheidet.
Gruß Monchen
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