Hier einige wichtige Links. Bitte wirklich jeder lesen !!
Antrag/Unterstützungsersuchen von Conterganopferverbänden
Moderatoren: sonnschein, Mueck
Antrag/Unterstützungsersuchen von Conterganopferverbänden
Udo Herterich
Claudia Schmidt-Herterich
Kampagnen - Sprecher/in Deutschland
Internationale Contergan / Thalidomid Allianz
Bensberger Str. 139
51503 Rösrath
Telefon 02205 - 83 541
Telefax 02205 - 83 586
herterich@icta-kampagne.com
www.icta-kampagne.com
Wir kämpfen in Solidarität mit allen Contergangeschädigten Menschen für Gerechtigkeit und ein selbst bestimmtes Leben in Würde.
------ Weitergeleitete Nachricht
Von: "Contergannetzwerk Deutschland e.V." <law@stuermerweb.de>
Datum: Thu, 28 Jun 2012 08:45:41 +0200
Betreff: weitere Verbandsunterschrift zum Antrag/Unterstützungsersuchen von Conterganopferverbänden gegenüber dem Familienausschuss
28.06.2012
Liebe Mitstreiter!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die untenstehende Initiative wird nun auch unterstützt vom
HICOHA - Hilfswerk für Contergangeschädigte Hamburg e.V.
- 1. Vorsitzender: Gernot Stracke -
Boberger Drift 17
21031 Hamburg
Email: info@contergan-hamburg.de <mailto:info@contergan-hamburg.de>
Damit zeichnen den Antrag 10 Conterganopfer-Verbände.
Herzliche Grüße
Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Claudia Schmidt-Herterich
Kampagnen - Sprecher/in Deutschland
Internationale Contergan / Thalidomid Allianz
Bensberger Str. 139
51503 Rösrath
Telefon 02205 - 83 541
Telefax 02205 - 83 586
herterich@icta-kampagne.com
www.icta-kampagne.com
Wir kämpfen in Solidarität mit allen Contergangeschädigten Menschen für Gerechtigkeit und ein selbst bestimmtes Leben in Würde.
------ Weitergeleitete Nachricht
Von: "Contergannetzwerk Deutschland e.V." <law@stuermerweb.de>
Datum: Thu, 28 Jun 2012 08:45:41 +0200
Betreff: weitere Verbandsunterschrift zum Antrag/Unterstützungsersuchen von Conterganopferverbänden gegenüber dem Familienausschuss
28.06.2012
Liebe Mitstreiter!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die untenstehende Initiative wird nun auch unterstützt vom
HICOHA - Hilfswerk für Contergangeschädigte Hamburg e.V.
- 1. Vorsitzender: Gernot Stracke -
Boberger Drift 17
21031 Hamburg
Email: info@contergan-hamburg.de <mailto:info@contergan-hamburg.de>
Damit zeichnen den Antrag 10 Conterganopfer-Verbände.
Herzliche Grüße
Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Hier ist der entsprechende Antrag:
klick
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- Carbella
- User
- Beiträge: 375
- Registriert: Dienstag 13. November 2007, 01:00
- Wohnort: Aachen
Hat die
"1.Vorsitzende Interessenverband Contergangeschädigter Menschen,
Ihrer Angehörigen und Freunde Rhein-Berg e.V."
keinen Namen oder ist er schlicht und einfach vergessen worden?
LG
Carbella ;-)
"1.Vorsitzende Interessenverband Contergangeschädigter Menschen,
Ihrer Angehörigen und Freunde Rhein-Berg e.V."
keinen Namen oder ist er schlicht und einfach vergessen worden?
LG
Carbella ;-)
....och nööö,nicht schon wieder ne Signatur! :-)
-
- User
- Beiträge: 7841
- Registriert: Sonntag 3. Oktober 2004, 02:00
- Kontaktdaten:
Oh Carbella,Carbella hat geschrieben:Hat die
"1.Vorsitzende Interessenverband Contergangeschädigter Menschen,
Ihrer Angehörigen und Freunde Rhein-Berg e.V."
keinen Namen oder ist er schlicht und einfach vergessen worden?
du hast ja deine Brille geputzt. Mir war das gar nicht aufgefallen. Damit dürften es nur 9 Anträge sein. Es fehlt auch noch die Anschrift des Vereins.
Amko hat aber bereits im Contergan-Forum erwähnt, das dieser Antrag wertlos ist. Die 2 Juristen, die mit am Antrag beteiligt waren, hätten es wissen müssen.
Gruss Zimmi
http://www.contergan-info.de
http://www.zwinger-von-zimdarsen.de
http://www.zwinger-von-zimdarsen.de
- GRUENER
- User
- Beiträge: 359
- Registriert: Dienstag 1. April 2008, 02:00
- Wohnort: HARZ
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944)
Die Grundrechte
Artikel 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944)
Die Grundrechte
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Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
- amko61
- User
- Beiträge: 3724
- Registriert: Sonntag 3. Oktober 2004, 02:00
- Wohnort: Niederrhein/NRW
Richtig, Grüner, und deshalb gibt es den PetitionsausschußGRUENER hat geschrieben:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944)
Die Grundrechte
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Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

amko
- Maren
- User
- Beiträge: 8511
- Registriert: Dienstag 5. Oktober 2004, 02:00
- Wohnort: NRW
1.
Haben wir schon viel dämlichere Aktionen wie auch Nicht-Aktionen ertragen müssen.
2.
So ein Ersuchen bringt uns immerhin ins Gespräch und beleuchtet die Intransparenz der Stiftungsarbeit.
3.
Ist das besser als das Schweigen von anderer Seite......
Samstagsgrüße Maren
Haben wir schon viel dämlichere Aktionen wie auch Nicht-Aktionen ertragen müssen.
2.
So ein Ersuchen bringt uns immerhin ins Gespräch und beleuchtet die Intransparenz der Stiftungsarbeit.
3.
Ist das besser als das Schweigen von anderer Seite......
Samstagsgrüße Maren
Tschüssi 😎 Maren
Leben und leben lassen ..... 😉
☮️… in Frieden 🕊
Der Weg ist das Ziel 🚵♂️
Leben und leben lassen ..... 😉
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Der Weg ist das Ziel 🚵♂️
- GRUENER
- User
- Beiträge: 359
- Registriert: Dienstag 1. April 2008, 02:00
- Wohnort: HARZ
AUCH richtig amko!amko61 hat geschrieben: Richtig, Grüner, und deshalb gibt es den Petitionsausschuß
amko
Dennoch, der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland.
Ich hätte mich wahrscheinlich auch an den Petitionsausschuss gewandt, doch warum sollte man sein Anliegen nicht an den Bundestag richten können?
Wahrscheinlich liegt bei der Wahl des Adressaten ein besonderer Grund vor, wer weiß. Auf jeden Fall gibt es keinen Grund, diese Aktion gleich zu verspotten. Wobei ich hiermit keinen Menschen aus diesem Forum einen solchen Vorwurf mache!
Wie immer wird eine Aktion von wem auch immer durch den Kakao gezogen .
Warum eigentlich ?
Lange Threads werden Dankeschöns geschrieben wenn man einen Link hier einsetzt .
Aber wirklich gute Sachen die uns weiter bringen werden ins lächerliche von einigen gezogen .
Meint ihr nur mit labbern kommt man ihr weiter ?
Die einzigsten die kämpfen sind der BCG , UAC und das Contergannetzwerk und zwar für Alle .
Ich möchte nicht in eurer Haut stecken wenn wir was erreichen .
So und jetzt Feuerfrei macht mich fertig ich steh drauf .
Warum eigentlich ?
Lange Threads werden Dankeschöns geschrieben wenn man einen Link hier einsetzt .
Aber wirklich gute Sachen die uns weiter bringen werden ins lächerliche von einigen gezogen .
Meint ihr nur mit labbern kommt man ihr weiter ?
Die einzigsten die kämpfen sind der BCG , UAC und das Contergannetzwerk und zwar für Alle .
Ich möchte nicht in eurer Haut stecken wenn wir was erreichen .
So und jetzt Feuerfrei macht mich fertig ich steh drauf .
- Mueck
- Moderator
- Beiträge: 3243
- Registriert: Sonntag 3. Oktober 2004, 02:00
- Wohnort: KA, nicht weit weg von Schloss und Pyramide ;-)
- Kontaktdaten:
Richtig, der Petitionsausschuss hat ein geregeltes Verfahren dafür.amko61 hat geschrieben:Richtig, Grüner, und deshalb gibt es den PetitionsausschußDasVolk hat geschrieben: Artikel 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.![]()
Im GG steht aber nicht, dass man dieses Verfahren verwenden muss.
Oder meinst Du im Ernst, die ganzen Lobbyvertreter wenden sich alle brav nur an den Petitionsausschuss, um ihre Interessen durchzuschummeln, statt an alle Lieblingsabgeordneten?

Der Petitionsausschuss hat den Vorteil, dass man antwort zu kriegen hat.
Trotzdem darf man den direkten Weg wählen ...
-
- User
- Beiträge: 746
- Registriert: Sonntag 1. November 2009, 19:34
- Wohnort: Baden-Württemberg
@ Brigitte 1959
Du möchtest nicht in unserer Haut stecken, wenn Ihr was erreicht?
Ja was passiert denn dann mit uns? Hört sich ja saugefährlich an!
Du möchtest nicht in unserer Haut stecken, wenn Ihr was erreicht?
Ja was passiert denn dann mit uns? Hört sich ja saugefährlich an!
- werner
- User
- Beiträge: 158
- Registriert: Sonntag 18. November 2007, 01:00
- Wohnort: Unknown
Es handelt sich bei dem Brief der 10 Verbände um keine Petition,sondern einfach um ein Begehren, an den Familienausschuß.
Dieser ist für das 3.Contergan Änderungsgesetz zuständig, und damit auch für die Struktur der Stiftung.
Im September wird darüber beraten!
Der Brief wurde vom Sekretariat des Familienausschusses an alle Mitglieder verteilt.
L.G.
Werner
P.S.:Brigitte lass Dich bitte nicht provozieren!
Dieser ist für das 3.Contergan Änderungsgesetz zuständig, und damit auch für die Struktur der Stiftung.
Im September wird darüber beraten!
Der Brief wurde vom Sekretariat des Familienausschusses an alle Mitglieder verteilt.
L.G.
Werner
P.S.:Brigitte lass Dich bitte nicht provozieren!
- gretl
- User
- Beiträge: 1224
- Registriert: Dienstag 31. März 2009, 11:52
- Wohnort: Allgäu
im Gespräch bleiben... Danke Maren. So seh ich das auch. Und Angst vor Blamagen (wenn denn ein Antrag an einen vermeintlich falschen Adressat eine Blamage wäre...) hab ich diesbezüglich auch nicht mehr, man ist mit den Jahren abgehärtet worden: Der renommierteste Verband von "anderer Seite" hat mit seinen "verschwiegenen" Kapriolen, zumindest mich als Kämpfer um mein Recht, auch nicht stolz gemachtMaren hat geschrieben:1.
.....
2.
So ein Ersuchen bringt uns immerhin ins Gespräch und beleuchtet die Intransparenz der Stiftungsarbeit.
3.
Ist das besser als das Schweigen von anderer Seite......
Danke Mück, ich wußte es auch nicht. Aber ich denke, verloren gegangen wäre der Antrag sowieso nicht. Der Adressat weiß auch, daß man das ggf. einfach "weiterleiten", bzw. auf Umwege schicken kann...Mueck hat geschrieben: .....
Richtig, der Petitionsausschuss hat ein geregeltes Verfahren dafür.
Im GG steht aber nicht, dass man dieses Verfahren verwenden muss.
.....
Der Petitionsausschuss hat den Vorteil, dass man antwort zu kriegen hat.
Trotzdem darf man den direkten Weg wählen ...
grüßle gretl 

- gretl
- User
- Beiträge: 1224
- Registriert: Dienstag 31. März 2009, 11:52
- Wohnort: Allgäu
Danke Werner!werner hat geschrieben:Es handelt sich bei dem Brief der 10 Verbände um keine Petition,sondern einfach um ein Begehren, an den Familienausschuß.
Dieser ist für das 3.Contergan Änderungsgesetz zuständig, und damit auch für die Struktur der Stiftung.
Im September wird darüber beraten!
Der Brief wurde vom Sekretariat des Familienausschusses an alle Mitglieder verteilt.
grüßle gretl 

werner hat geschrieben:Es handelt sich bei dem Brief der 10 Verbände um keine Petition,sondern einfach um ein Begehren, an den Familienausschuß.
Dieser ist für das 3.Contergan Änderungsgesetz zuständig, und damit auch für die Struktur der Stiftung.
Im September wird darüber beraten!
Der Brief wurde vom Sekretariat des Familienausschusses an alle Mitglieder verteilt.
L.G.
Werner
P.S.:Brigitte lass Dich bitte nicht provozieren!
Danke Werner.
Brigitte,schalte einfach mal einen Gang zurück und beruhige dich. :wink: