Antrag/Unterstützungsersuchen von Conterganopferverbänden

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Daniel

Antrag/Unterstützungsersuchen von Conterganopferverbänden

#1

Beitrag von Daniel » Donnerstag 28. Juni 2012, 17:56

Udo Herterich
Claudia Schmidt-Herterich
Kampagnen - Sprecher/in Deutschland
Internationale Contergan / Thalidomid Allianz

Bensberger Str. 139
51503 Rösrath

Telefon 02205 - 83 541
Telefax 02205 - 83 586

herterich@icta-kampagne.com
www.icta-kampagne.com

Wir kämpfen in Solidarität mit allen Contergangeschädigten Menschen für Gerechtigkeit und ein selbst bestimmtes Leben in Würde.

------ Weitergeleitete Nachricht
Von: "Contergannetzwerk Deutschland e.V." <law@stuermerweb.de>
Datum: Thu, 28 Jun 2012 08:45:41 +0200

Betreff: weitere Verbandsunterschrift zum Antrag/Unterstützungsersuchen von Conterganopferverbänden gegenüber dem Familienausschuss


28.06.2012



Liebe Mitstreiter!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Die untenstehende Initiative wird nun auch unterstützt vom








HICOHA - Hilfswerk für Contergangeschädigte Hamburg e.V.

- 1. Vorsitzender: Gernot Stracke -
Boberger Drift 17
21031 Hamburg
Email: info@contergan-hamburg.de <mailto:info@contergan-hamburg.de>



Damit zeichnen den Antrag 10 Conterganopfer-Verbände.



Herzliche Grüße

Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.

Daniel

#2

Beitrag von Daniel » Donnerstag 28. Juni 2012, 17:57

Hier ist der entsprechende Antrag:
klick :link

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Carbella
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#3

Beitrag von Carbella » Samstag 30. Juni 2012, 08:46

Hat die
"1.Vorsitzende Interessenverband Contergangeschädigter Menschen,
Ihrer Angehörigen und Freunde Rhein-Berg e.V."
keinen Namen oder ist er schlicht und einfach vergessen worden?

LG
Carbella ;-)
....och nööö,nicht schon wieder ne Signatur! :-)

Zimmi
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#4

Beitrag von Zimmi » Samstag 30. Juni 2012, 13:49

Carbella hat geschrieben:Hat die
"1.Vorsitzende Interessenverband Contergangeschädigter Menschen,
Ihrer Angehörigen und Freunde Rhein-Berg e.V."
keinen Namen oder ist er schlicht und einfach vergessen worden?
Oh Carbella,

du hast ja deine Brille geputzt. Mir war das gar nicht aufgefallen. Damit dürften es nur 9 Anträge sein. Es fehlt auch noch die Anschrift des Vereins.
Amko hat aber bereits im Contergan-Forum erwähnt, das dieser Antrag wertlos ist. Die 2 Juristen, die mit am Antrag beteiligt waren, hätten es wissen müssen.

Gruss Zimmi
http://www.contergan-info.de
http://www.zwinger-von-zimdarsen.de

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#5

Beitrag von GRUENER » Samstag 30. Juni 2012, 15:50

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944)

Die Grundrechte

Artikel 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

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#6

Beitrag von amko61 » Samstag 30. Juni 2012, 16:14

GRUENER hat geschrieben:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944)

Die Grundrechte

Artikel 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Richtig, Grüner, und deshalb gibt es den Petitionsausschuß :D

amko

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#7

Beitrag von Maren » Samstag 30. Juni 2012, 16:41

1.
Haben wir schon viel dämlichere Aktionen wie auch Nicht-Aktionen ertragen müssen.
2.
So ein Ersuchen bringt uns immerhin ins Gespräch und beleuchtet die Intransparenz der Stiftungsarbeit.
3.
Ist das besser als das Schweigen von anderer Seite......

Samstagsgrüße Maren
Tschüssi 😎 Maren



Leben und leben lassen ..... 😉
☮️… in Frieden 🕊

Der Weg ist das Ziel 🚵‍♂️

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#8

Beitrag von GRUENER » Samstag 30. Juni 2012, 19:17

amko61 hat geschrieben: Richtig, Grüner, und deshalb gibt es den Petitionsausschuß

amko
AUCH richtig amko!

Dennoch, der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland.
Ich hätte mich wahrscheinlich auch an den Petitionsausschuss gewandt, doch warum sollte man sein Anliegen nicht an den Bundestag richten können?
Wahrscheinlich liegt bei der Wahl des Adressaten ein besonderer Grund vor, wer weiß. Auf jeden Fall gibt es keinen Grund, diese Aktion gleich zu verspotten. Wobei ich hiermit keinen Menschen aus diesem Forum einen solchen Vorwurf mache!

Brigitte1959

#9

Beitrag von Brigitte1959 » Samstag 30. Juni 2012, 21:17

Wie immer wird eine Aktion von wem auch immer durch den Kakao gezogen .
Warum eigentlich ?

Lange Threads werden Dankeschöns geschrieben wenn man einen Link hier einsetzt .

Aber wirklich gute Sachen die uns weiter bringen werden ins lächerliche von einigen gezogen .

Meint ihr nur mit labbern kommt man ihr weiter ?

Die einzigsten die kämpfen sind der BCG , UAC und das Contergannetzwerk und zwar für Alle .

Ich möchte nicht in eurer Haut stecken wenn wir was erreichen .

So und jetzt Feuerfrei macht mich fertig ich steh drauf .

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#10

Beitrag von Mueck » Samstag 30. Juni 2012, 21:43

amko61 hat geschrieben:
DasVolk hat geschrieben: Artikel 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Richtig, Grüner, und deshalb gibt es den Petitionsausschuß :D
Richtig, der Petitionsausschuss hat ein geregeltes Verfahren dafür.
Im GG steht aber nicht, dass man dieses Verfahren verwenden muss.
Oder meinst Du im Ernst, die ganzen Lobbyvertreter wenden sich alle brav nur an den Petitionsausschuss, um ihre Interessen durchzuschummeln, statt an alle Lieblingsabgeordneten? :halo
Der Petitionsausschuss hat den Vorteil, dass man antwort zu kriegen hat.
Trotzdem darf man den direkten Weg wählen ...

nilorac
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#11

Beitrag von nilorac » Samstag 30. Juni 2012, 21:54

@ Brigitte 1959

Du möchtest nicht in unserer Haut stecken, wenn Ihr was erreicht?

Ja was passiert denn dann mit uns? Hört sich ja saugefährlich an!

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#12

Beitrag von werner » Samstag 30. Juni 2012, 22:22

Es handelt sich bei dem Brief der 10 Verbände um keine Petition,sondern einfach um ein Begehren, an den Familienausschuß.
Dieser ist für das 3.Contergan Änderungsgesetz zuständig, und damit auch für die Struktur der Stiftung.
Im September wird darüber beraten!
Der Brief wurde vom Sekretariat des Familienausschusses an alle Mitglieder verteilt.

L.G.

Werner

P.S.:Brigitte lass Dich bitte nicht provozieren!

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#13

Beitrag von gretl » Samstag 30. Juni 2012, 22:24

Maren hat geschrieben:1.
.....
2.
So ein Ersuchen bringt uns immerhin ins Gespräch und beleuchtet die Intransparenz der Stiftungsarbeit.
3.
Ist das besser als das Schweigen von anderer Seite......
im Gespräch bleiben... Danke Maren. So seh ich das auch. Und Angst vor Blamagen (wenn denn ein Antrag an einen vermeintlich falschen Adressat eine Blamage wäre...) hab ich diesbezüglich auch nicht mehr, man ist mit den Jahren abgehärtet worden: Der renommierteste Verband von "anderer Seite" hat mit seinen "verschwiegenen" Kapriolen, zumindest mich als Kämpfer um mein Recht, auch nicht stolz gemacht
Mueck hat geschrieben: .....
Richtig, der Petitionsausschuss hat ein geregeltes Verfahren dafür.
Im GG steht aber nicht, dass man dieses Verfahren verwenden muss.
.....
Der Petitionsausschuss hat den Vorteil, dass man antwort zu kriegen hat.
Trotzdem darf man den direkten Weg wählen ...
Danke Mück, ich wußte es auch nicht. Aber ich denke, verloren gegangen wäre der Antrag sowieso nicht. Der Adressat weiß auch, daß man das ggf. einfach "weiterleiten", bzw. auf Umwege schicken kann...
grüßle gretl Bild

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#14

Beitrag von gretl » Samstag 30. Juni 2012, 22:26

werner hat geschrieben:Es handelt sich bei dem Brief der 10 Verbände um keine Petition,sondern einfach um ein Begehren, an den Familienausschuß.
Dieser ist für das 3.Contergan Änderungsgesetz zuständig, und damit auch für die Struktur der Stiftung.
Im September wird darüber beraten!
Der Brief wurde vom Sekretariat des Familienausschusses an alle Mitglieder verteilt.
Danke Werner!
grüßle gretl Bild

Daniel

#15

Beitrag von Daniel » Samstag 30. Juni 2012, 23:06

werner hat geschrieben:Es handelt sich bei dem Brief der 10 Verbände um keine Petition,sondern einfach um ein Begehren, an den Familienausschuß.
Dieser ist für das 3.Contergan Änderungsgesetz zuständig, und damit auch für die Struktur der Stiftung.
Im September wird darüber beraten!
Der Brief wurde vom Sekretariat des Familienausschusses an alle Mitglieder verteilt.

L.G.

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P.S.:Brigitte lass Dich bitte nicht provozieren!

Danke Werner.
Brigitte,schalte einfach mal einen Gang zurück und beruhige dich. :wink:

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