Linksfraktion fordert höhere Entschädigungen für C.Opfer

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Linksfraktion fordert höhere Entschädigungen für C.Opfer

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Beitrag von Presse » Donnerstag 25. Oktober 2012, 17:52

Linksfraktion fordert höhere Entschädigungen für Contergan-Opfer
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag - 25.10.2012
Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes vorzulegen und die finanziellen Hilfen für Contergangeschädigte deutlich zu erhöhen. Nach Ansicht der Fraktion reichen die bisher gezahlten Leistungen nicht aus, um bestehende Nachteile zu kompensieren. In ihrem entsprechenden Antrag (17/11041) spricht sie sich dafür aus, die Conterganrenten und Kapitalentschädigungen für Geschädigte rückwirkend zu zahlen und die monatliche Entschädigungsleistung rückwirkend zum 1. Januar 2012 um 300 Prozent zu erhöhen. Pflegeleistungen und Umbauten in der Wohnung und am Auto seien als zusätzliche Leistung aus der Conterganstiftung zu erstatten, wenn sie nicht durch andere Sozialleistungen abgedeckt sind. Sämtliche Leistungen aus der Stiftung seien dynamisch an die Geldwertentwicklung anzupassen. Zudem will die Linksfraktion ein Schmerzensgeld je nach Schädigung von bis zu einer Million Euro einführen.

Beteiligt an den Kosten werden soll nach dem Willen der Linksfraktion die Firma Grünenthal, die das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan Mitte der 1950er Jahre auf den Markt gebracht hatte, beziehungsweise die Familie Wirtz als Eigentümer: „Denkbar wären zum Beispiel die Einzahlung von 30 Prozent des Jahresgewinns der Unternehmen der Familie Wirtz an die Conterganstiftung sowie die Einzahlung von Erlösen aus Unternehmensveräußerungen bis zur Höhe der durch den Bund seit 1972 geleisteten Zahlungen“, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.

Zudem fordert Die Linke organisatorische Veränderungen in der Conterganstiftung. So soll der Stiftungsrat mehrheitlich mit demokratisch legitimierten Vertretern der Contergangeschädigten besetzt, die Vertreter des Bundes durch den Bundestag gewählt und der Stiftungsvorstand vom Stiftungsrat berufen werden.

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