Linke fordert Novellierung

kommen hier rein!

Moderatoren: sonnschein, Mueck

Antworten
Benutzeravatar
Presse
User
User
Beiträge: 288
Registriert: Montag 27. August 2012, 10:20

Linke fordert Novellierung

#1

Beitrag von Presse » Dienstag 30. Oktober 2012, 07:57

Alexander Weinlein
Linke fordert Novellierung
FAMILIE

Die Fraktion Die Linke will die Hilfen für Contergangeschädigte deutlich erhöhen und fordert eine entsprechende Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes. Nach Ansicht der Fraktion reichen die bisher gezahlten Leistungen an contergangeschädigte Menschen nicht mehr aus, um deren Nachteile zu kompensieren. Den Antrag der Linksfraktion (17/11041) überwies der Bundestag am vergangenen Donnerstag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Die Linke spricht sich dafür aus, die monatlichen Entschädigungsleistungen um 300 Prozent zu erhöhen. Bedarfsgerechte Pflegeleistungen für die Geschädigten sowie Umbaumaßnahmen in deren Wohnungen und deren Kraftfahrzeugen müssten als zusätzliche Leistung aus der Conterganstiftung erstattet werden, wenn dies nicht durch andere Sozialgesetze abgesichert sei. Sämtliche Leistungen der Stiftung müssten gemäß der Geldwertentwicklung dynamisiert werden. Zudem fordert die Linke die Auszahlung eines Schmerzensgeldes an Conterganopfer von bis zu einer Million Euro entsprechend ihrer Schädigung.

An den Kosten beteiligt werden sollen auch die Firma Grünenthal, die das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan in den 1950er Jahren auf den Markt gebracht hatte, beziehungsweise die Familie Wirtz als Eigentümer: "Denkbar wäre zum Beispiel die Einzahlung von 30 Prozent des Jahresgewinns der Unternehmen der Familie Wirtz an die Conterganstiftung sowie die Einzahlung von Erlösen aus Unternehmensveräußerungen bis zur Höhe der durch den Bund seit 1972 geleisteten Zahlungen."

Nach den Vorstellungen der Linksfraktion muss die Conterganstiftung auch organisatorisch umgebaut werden. So soll der Stiftungsrat mehrheitlich mit gewählten Vertretern der Contergangeschädigten besetzt, die Vertreter des Bundes durch den Bundestag gewählt und der Stiftungsvorstand vom Stiftungsrat berufen werden.
quelle :link

Antworten